Fachoffizier
Die Bezeichnung Fachoffizier ist in den meisten Armeen eine Funktionsangabe und kein eigentlicher Dienstgrad.

In der Schweizer Armee führt der Fachoffizier ein spezielles Dienstgradabzeichen, obwohl er in der Gesetzgebung nicht explizit unter den Dienstgraden aufgeführt wird. Soldaten und Unteroffiziere mit besonderen Fachkenntnissen können bei Bedarf mit Offiziersfunktionen betraut werden. Ein Fachoffizier hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Offizier in gleicher Funktion (Hauptmann, Major oder Oberstleutnant) und bezieht einen Funktionssold entsprechend dem Grad. Fachoffiziere haben alle mit dem Grad verbundenen Kurse und Einsätze zu leisten, mit Ausnahme der Ausbildungsdienste für einen höheren Grad. Wird die Offiziersfunktion nicht mehr ausgeübt, so wird die Ernennung zum Fachoffizier belassen, falls er/sie die Funktion während mindestens sechs Jahren ausgeübt hat.
In der Bundeswehr gibt es auch die Fachdienstlaufbahn. Feldwebel, die besondere Leistungen hervorbrachten, können in den militärfachlichen Dienst wechseln und theoretisch in dieser Laufbahngruppe den Dienstgrad des Stabshauptmannes erreichen.
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