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Landeshauptmann

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Der Landeshauptmann ist in Österreich und Südtirol der Vorsitzende der Landesregierung und damit auch der Träger der mittelbaren Bundesverwaltung. In Wien ist der Bürgermeister gleichzeitig der Landeshauptmann. Er wird vom Landtag gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt.

Als Träger der mittelbaren Bundesverwaltung ist er der Bundesregierung verantwortlich. In Österreich wird der Landeshauptmann durch ein Mitglied der Landesregierung vertreten.

In Südtirol ist er auch Teilnehmer des Ministerrates in Rom, soweit Fragen des Landes Südtirol betroffen sind. Ihm werden zwei Stellvertreter zur Seite gestellt, von denen jeweils einer der deutschen und einer der italienischen Sprachgruppe angehören muss. Seit der Änderung des Wahlgesetzes 2001 kann der Landeshauptmann direkt vom Volk gewählt werden. Die Einführung der direkten Wahl ist dem jeweiligen Landesgesetzgeber, der für diese Gesetzgebung zuständig ist, überlassen.

Ursprünglich war der Landeshauptmann ein Vertreter des Kaisers oder eines Landesfürsten. Später wurde die Funktion von Landeshauptmann und Statthalter bzw. Gouverneurs getrennt. In Österreich gibt es den Begriff Landeshauptmann in heutiger Bedeutung erst seit der Gründung der Ersten Republik 1918. Die österreichische Verfassung räumt dem Landeshauptmann eine besondere Stellung ein. In ihr ist er der wichtigste Vertreter des Staates im Landesgebiet.

Zu den Aufgaben des Landeshauptmannes gehören:

  • Vertretung des Landes nach außen, gegenüber der Bundesregierung, gegenüber den anderen Ländern und gegenüber von Privaten.
  • Vorsitz der Landesregierung; er beruft sie ein und leitet die Sitzungen der Landesregierung.
  • Angelobung der Mitglieder der Landesregierung
  • Kundmachung der Gesetzesbeschlüsse im Landesgesetzblatt
  • Vertretung des Bundes in Landesangelegenheiten (mittelbare Bundesverwaltung), dazu gehören u.a. Gewerbe-, Wasser-, Forst- und Fischereirecht.
  • Verwaltung des Bundesvermögens auf Landesgebiet (z. B. Bundesstraßen). Er darf in diesen Fällen Weisungen an die Mitglieder der Landesregierung erteilen
  • Leiter sämtlicher Behörden auf Landesgebiet in Krisenfällen, einschliesslich der Sicherheits- und Militärbehörden
  • Vertretung des Landes in internationalen Belangen (z. B. Regionenausschuss der EU bzw. ARGE Alpen Adria).

Nicht gesetzlich verankert, aber wichtig ist die Landeshauptleutekonferenz, in der der Landeshauptmann sein Bundesland vertritt. Auch Südtirol ist darin vertreten.