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Diskussion:Abitur

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Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von 130.238.5.5 in Abschnitt Privatschulen

Durchschnittsnote

Die Leistungen aus dem zweiten, verkürzten Halbjahr des letzten Schuljahres tragen mit einem Anteil von ?? zum "Abiturbereich" bei, weshalb der Anteil der eigentlichen Prüfung an der Durchschnittsnote nicht 1/3, sondern nur ?? beträgt.

Das kann doch jedes Land so regeln, wie es die Bestimmungen auslegen will; Ich habe dazu nirgends einen geeigneten Passus gefunden, in dem Höchstgrenzen festgelegt wurden :-/
Hirschi 21:20, 5. Jan 2004 (CET)

Fachabitur vs. Fachhochschulreife

Nach Gründung einer neuen Hochschulart, der Fachhochschule und der damit eingeführte Nachweis der Fachhochschulbefähigung, wurde der Begriff des "Fachabiturs" bereits nach kurzer Zeit umgangssprachlich für die Fachhochschulreife verwendet, die nach Ablegung einer entsprechenden "Reifeprüfung in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung" erworben wird. Inzwischen hat diese umgedeutete Bezeichnung für die Fachhochschulreife auch Eingang in die Lexika gefunden.

Nachdem ich leicht Belege für die - IMHO - auch heute noch korrekte Bedeutung der Fachhochschulreife bringen kann, würden mich Belege für den letzten zitierten Satz dann doch mal sehr interessieren. Blubbalutsch 17:00, 12. Mai 2004 (CEST)Beantworten
Die korrekte Bezeichnung des Abiturzeugnisses lautet: "Reifezeugnis" oder "Zeugnis der Reife" (so war es bei mir), manchmal auch "Zeugnis der Hochschulreife" bzw. der "allgemeinen Hochschulreife". Im Zeugnisinneren wird dann auf die damit verbundene Hochschulberechtigung hingewiesen. Die Bezeichnung "Abitur" selbst steht nicht auf dem oder im Zeugnis, wird nur umgangssprachlich verwendet. (Zumindest ist mir etwas anderes nicht bekannt.)
Gegenbeweis, es gibt Zeugnisse, wo explizit "Abitur" drin steht: http://www.dankomannhaupt.de/documents/images/abitur-1.png (ein DDR-Zeugnis)
Das Zeugnis ist kein DDR-Zeugnis. Es wurde am 30.06.1993 ausgestellt. --ysae 11:12, 21. Jan 2005 (CET)
Auch der Begriff "Fachabitur" wird nur umgangssprachlich verwendet und steht nicht auf/im Abschlußzeugnis. Auf dem Papier steht die offizielle Bezeichnung "Zeugnis der Fachhochschulreife", manchmal auch "Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife". Ich habe diese Begriffsdeutung des Fachabiturs übrigens in mehreren neueren Lexika gefunden, Stichwort 'Abitur'.
In welchen z.B.? Ich würde das gerne nachlesen.
Im übrigen gibt es keine offizielle, d.h. gesetzliche Festlegung für die Ausschließlichkeit bei der Verwendung dieser Begriffe. Der Begriff "Reife" (Matura) wird schließlich auch in anderen Abschlußzeugnissen verwendet. In viel früheren Jahren wurde bereits die 'Mittlere Reife' (nicht nur umgangssprachlich) als Abitur II bezeichnet; das heutige Vollabitur war dann das Abitur I.
Insofern ist die jetzige Erklärung des Begriffes Fachabitur in der Wikipedia falsch bzw. überholt - auch wenn sie früher einmal richtig war.
Es mag ja sein, dass heute fast überall der Begriff Fachabitur für die Fachhochschulreife verwendet wird (aber meistens mit dem korrekten Begriff Fachhochschulreife in Klammern oder umgekehrt), das große Problem ist aber, dass es oft da wo es drauf ankommt (in den Prüfungsordnungen der Unis, Gesetze der Länder) es eben andersrum gebraucht wird. Zumindest war es bis vor einiger Zeit so, jetzt finde ich in der Tat nur noch schwer über Google diese Verwendung des Begriffs (allerdings findet man auch fast nur Private Homepages mit dieser Verwendung des Begriffs). In welchen anderen Lexika wird denn der Begriff so wie du es für richtig hälst, gebraucht?
Übrigens haben sich auch die Hochschschulen gewandelt. Die Fachhochschulen bezeichnen sich heute auch als "Universität für angewandte Wissenschaften" (natürlich auf englisch) und FH und Uni bieten einen akademischen Bachelor-Abschluß an. -- Es ist halt alles im Wandel und nichts gilt für die Ewigkeit, erst recht keine althergebrachten Bezeichnungen. Selbst der Begriff Akademiker bezog sich ursprgl. nur auf Akademie-Absolventen, nicht auf Absolventen der Uni.
Mfg
Sie durften sich aber eben nicht "Universität für angewandte Wissenschaften" nennen, der englische Begriff wurde ihnen zuerkannt, weil es im Ausland häufig Probleme mit der Anerkennung gab. Du hast natürlich Recht, dass Begriffe sich wandeln. Andererseits sollten gerade in einem Lexikon auch ungebräuchliches korrekt stehen. Fast alle auf meiner FH sagen Sätze wie: "Kommst du morgen zur Uni?", d.h. natürlich noch lange nicht, dass FHs jetzt Unis sind. Wenn du mir Gesetzestexte bzw. Diplomprüfungsordnungen von Unis zeigen kannst, wo Fachabitur in deinem Sinne verwendet wird, werde ich natürlich deiner Verwendung zustimmen.
Noch was: Bitte warte mit weiteren Änderungen, bis wir das hier ausdiskutiert haben, diese Editwars ohne Diskussion sind sehr ärgerlich! Desweiteren fände ich es nett, wenn du dich registrieren würdest. So weiß man wenigstens, ob man mit dem gleichen "redet". Blubbalutsch 20:07, 14. Mai 2004 (CEST)Beantworten

Viele Informationen herausgeschnitten

Am 3. April 2004 wurde von 217.83.83.169 ziemlich viel herausgeschnitten. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Artikel mit sehr vielen Informationen gefüllt. Siehe Versionsvergleich: http://de.wikipedia.org/w/wiki.phtml?title=Abitur&diff=997354&oldid=996734 Da die Änderungen nie rückgängig gemacht wurden, wollte ich mal anfragen obe jemand was dagegen hat, etwas aus den alten Informationen wieder aufzunehmen. --Wikimensch 22:07, 26. Aug 2004 (CEST)

Ich vermute mal, das wegen unterschiedlicher Regelungen für die Bepunktung und Durchführung des Unterrichts in den einzelnen Bundesländern die Informationen hier nicht mehr stehen. Inzwischen gibt es z.T. spezifischere Artikel (etwa Abitur in Bayern etc.). Wenn aber generelle Informationen gelöscht wurden kannst du die natürlich sinnvoll wieder einbauen, zumal ich auch nirgends eine Begründung für das Löschen finden kann. --Andreas (Diskussion) 22:21, 26. Aug 2004 (CEST)

Waldorfschulen

Waldorfschulen führen ihre Schüler in 12 Schuljahren zu einem eigenen Abschluss, dem "Waldorf-Abitur", anerkannt als Fachhochschulreife; bei einer 13. Klasse kann die staatliche Abiturprüfung abgelegt werden; verbunden mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf dauert die Schulzeit 14 Jahre.

Meines Wissens ist die Regelung für Waldorfschulen von Land zu Land bzw. sogar von Schule zu Schule verschieden.

Ich besuche derzeit die 13. Klasse einer relativ jungen Waldorfschule (3. Abiturjahrgang 2005) in Bayern. Bei uns wird in der 13. Klasse die Abiturprüfung abgelegt; vorher werden (im Abiturzweig) keinerlei staatliche Abschlüsse erlangt; zum Ende der 12. gibt es lediglich den "Waldorfabschluss", der aber letztlich nur Teilnahme an den Waldorfüblichen Praktika (Landwirtschafts-, Sozial-, Forst- und Feldmesspraktikum), Anfertigung der normalerweise zwei Jahresarbeiten (in der 8. und 11. oder 12. Klasse) sowie Ablegen des Eurythmieabschlusses voraussetzt (wofür i.d.R. nur guter Wille bewiesen werden muss). Er stellt keine Fachhochschulreife dar.

Das Abitur wird von einem örtlichen Gymnasium begleitet, das im Ein- oder Zweijahresturnus durchwechselt.

In sechs der acht Abifächer gehen in die Endbewertung keine Jahresnoten ein; es zählt für die zwei Leistungskurse, zwei schriftl. Grundkurse (davon einer zentral gestellt) sowie zwei mündl. Grundkurse nur die Note der finalen Prüfung. Lediglich das 7. und 8. Fach werden als sog. "Hospitationsfächer" über die 13. Klasse hinweg abgeprüft, wobei der begleitende Gymnasiallehrer dem Unterricht mindestens einmal beiwohnt, üblicherweise während einer mündlichen Abfrage, sowie normalerweise eine der beiden Hauptklausuren stellt.

Bei uns werden die schriftl. Abiturprüfungen vom Gymnasiallehrer erst- und von unserem Lehrer zweitkorrigiert; meines Wissens ist das an etablierten Waldorfschulen z.T. anders.

--zar_alex 18:31, 12. Nov 2004 (CET)

Zentralabitur

Bislang nur in Baden-Württemberg und Bayern gibt es das sogen. Zentralabitur

Dieses Gerücht hält sich hartnäckig (höre ich immer wieder seitdem ich in München wohne). Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass ich in Mecklenburg ein Zentralabitur abgelegt habe. Auch der Wikipedia-Artikel zum Thema sagt was anderes.

--ysae 20:35, 09. Dez 2004 (CET)

Ich habe den Artikel mal entsprechend angepasst. Man könnte aber auch überlegen, ob man den Satz nicht ganz streicht, weil sich eh fast alle Länder für's Zentralabitur entschieden haben und es damit kein so wichtiger Unterschied ist.

--ysae 21:05, 09. Dez 2004 (CET)

ich habe mit deiner Änderung kein Problem. Ansonnsten würde ich den Satzt aber nicht streichen, zeigt er doch, dass alles in Bewegung ist. --Aineias &copy 22:39, 9. Dez 2004 (CET)

Privatschulen

Die Anerkennung eines an einer Privatschule abgelegten Abiturs hängt (zumindest in Hessen, ich weiss nicht, wie das sonst ist), davon ab, ob die Schule 'staatlich anerkannt' ist. Mein Privatschulabi war genauso geregelt, wie andere hessische. Soll heissen: Meine Lehrer haben Prüfungsvorschläge zur Prüfung geschickt und wir haben dann zu einem davon in der Schule geschrieben. Nur bei nicht-staatlich anerkannten Privatschulen wird ausserschulisch geprüft! 130.238.5.5 03:26, 23. Mai 2005 (CEST)Beantworten