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Zugewandter Ort

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Die zugewandten Orte waren Territorien, welche mit der Alten Eidgenossenschaft durch ein System von Verträgen verbunden waren.

Die Alte Eidgenossenschaft war ein äusserst heterogenes Gebilde. Ausser der Tagsatzung besass sie keine zentrale Institutionen; sie bestand viel mehr aus einem komplexen Geflecht von bi- und multilateralen Bündnissen und Herrschaftsverhältnissen. Als zugewandter Ort wurden alle diejenigen eidgenössischen Gebiete bezeichnet, welche einerseits keine Vollmitglieder (wie die Dreizehn Alten Orte) waren, andererseits aber innere Autonomie besassen, also keine Untertanengebiete waren.

Die zugewandten Orte waren:

Auch die drei so genantnen Schutzorte, welche mit den Innerschweizer Kantonen Schutzbündnisse abgeschlossen hatten, werden manchmal zu den zugewandten Orten gezählt: