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Kernkraftwerk

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Ein Kernkraftwerk (KKW), auch Atomkraftwerk (AKW), ist ein Wärmekraftwerk zur Gewinnung elektrischer Energie durch kontrollierte Kernspaltung.

Kernkraftwerk Grohnde. Unter der Kuppel befindet sich der Kernreaktor. Links erkennt man zwei Kühltürme.

Physikalische Grundlage ist die Energiefreisetzung bei der Spaltung von schweren Atomkernen. Sie beruht darauf, dass die Bindungsenergie pro Nukleon in den Spaltprodukten größer ist als vorher im spaltbaren Kern. Diese Energie wird hauptsächlich als Bewegungsenergie der Spaltprodukte freigesetzt. Durch deren Abbremsung im umgebenden Material entsteht Wärme, mit der Wasserdampf erzeugt wird.

Größere Kernkraftwerke bestehen aus mehreren Blöcken, die je für sich unabhängig voneinander elektrischen Strom erzeugen. Zurzeit sind weltweit 210 Kernkraftwerke mit 436 Reaktorblöcken am Netz.[1]

Kernkraftwerke sind in einem weiten Bereich über ca. 30 % der Nennleistung sehr gut regelbar. Sie werden jedoch aus ökonomischen Gründen vorzugsweise unter Vollast als Grundlastkraftwerke betrieben.

Wortherkunft

Kernkraftwerk Brunsbüttel

Für die bei Kernreaktionen und radioaktiven Umwandlungen frei werdende Energie wurde 1899 der Begriff Atomenergie von Hans Geitel geprägt; damals fehlten allerdings die Kenntnisse über den Aufbau von Atomen. Für Nuklearwaffen, deren Wirkung auf Kernspaltung und Kernfusion beruht, hat sich in Deutschland alleine der Begriff Atombombe eingebürgert, der später eingeführte Begriff der Kernwaffen konnte sich im Sprachgebrauch nicht durchsetzen. Üppige Oberweiten bekannter Filmstars wie Jane Russel und Sophia Loren wurden in Anlehnung an die Atombombe durchaus anerkennend als Atombusen bezeichnet.

1955 wurde in Deutschland das Bundesministerium für Atomfragen geschaffen, das 1957 in Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft und 1962 in Bundesministerium für Wissenschaftliche Forschung umbenannt wurde. Die Leiter des Atomministeriums wurden als Atomminister bezeichnet. Das erste nuklear betriebene Forschungsschiff Deutschlands, die 1964 in Betrieb genommene NS Otto Hahn, wird im Volksmund bis heute meist als "Atomschiff" bezeichnet. Auch die im Jahr 1957 gegründete Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute EURATOM) erhielt ihren Namen mit dem damals überwiegend positiv besetzten Begriff Atom.

Erst ab Mitte der 1960er Jahre setzte sich im deutschen Sprachgebrauch zunehmend die Ablösung des Begriffsteils Atom durch Kern durch. Als Grund dafür wird häufig die sich aufgrund des verschärfenden Kalten Kriegs und der Kubakrise zunehmende Angst vor einem Nuklearkrieg angeführt, in der der Namensbestandteil Atom zunehmend negativ aufgenommen wurde. Die Begriffe Kernkraftwerk (KKW) und Atomkraftwerk (AKW) werden heute als Synonyme verwendet. 1966 wurde für die Kraftwerke Rheinsberg und Gundremmingen A sowie alle nachfolgenden Anlagen in Deutschland die Bezeichnung Kernkraftwerk verwendet. Die Bezeichnung "Kernkraftwerk" wird durch die Norm DIN ISO 921/834 geregelt.

Kernreaktortypen

Hauptartikel: Kernreaktor

Die Erzeugung elektrischer Energie geschieht indirekt: Die Wärme, die bei der Kernspaltung entsteht, wird auf ein Kühlmedium – meist Wasser – übertragen, wodurch dieses erwärmt wird. Direkt im Reaktor oder indirekt in einem Dampferzeuger entsteht Wasserdampf, der eine Dampfturbine antreibt.

In Kernkraftwerken werden unterschiedliche Reaktortypen eingesetzt, die sich im Wesentlichen durch die verwendeten Kernbrennstoffe, Kühlkreisläufe und Moderatoren unterscheiden. Die wichtigsten sind:

Schema eines Kernkraftwerks mit Druckwasserreaktor
Schema eines Siedewasserreaktors
  • Im Leichtwasserreaktor (LWR) wird „leichtes“ Wasser () als Reaktorkühlmittel und Moderator verwendet. Als Brennstoff wird angereichertes Uran mit einem 235U-Massenanteil zwischen etwa 1,5 % und 6 % verwendet. Der Leichtwasserreaktor existiert in den Varianten Druckwasserreaktor (DWR) und Siedewasserreaktor (SWR). Während beim Druckwasserreaktor das Reaktorkühlmittel in einem geschlossenen Primärkreislauf zirkuliert und mit einem Dampferzeuger Wasserdampf in einem Sekundärkreislauf erzeugt, der die Turbinen antreibt, wird beim Siedewasserreaktor das Kühlmittel im Reaktordruckbehälter verdampft und treibt die Turbinen direkt an.
  • Da das im Schwerwasserreaktor (HWR) als Reaktorkühlmittel und Moderator verwendete schwere Wasser () Neutronen schlechter absorbiert als normales Wasser, kann als Brennstoff Natur-Uran mit einem Massenanteil an 235U von etwa 0,7 % verwendet werden.
  • Der RBMK ist ein Reaktor sowjetischer Bauart, der brennbaren Graphit als Moderator und Wasser als Kühlmittel verwendet. Der fehlende Reaktordruckbehälter erleichtert den Wechsel von einzelnen Brennelementen. Dadurch eignet sich dieser Reaktortyp besonders für die Gewinnung von Waffenplutonium bei gleichzeitiger Stromerzeugung.
  • Der Brutreaktor (Schneller Brüter) erzeugt während des Betriebs besonders viel spaltbares Plutonium aus Natur-Uran und ermöglicht dadurch eine höhere Brennstoffausnutzung. Als Kühlmittel wird statt Wasser flüssiges Natrium eingesetzt, da in diesem Reaktortyp schnelle Neutronen benötigt werden.

Hauptbestandteil eines Kernkraftwerks ist der Kernreaktor, in dem die Spaltungsprozesse stattfinden. Viele Kernkraftwerke werden mit mehreren Kernreaktoren gebaut, die je ihre eigenen Dampferzeuger, Turbine und Generator treiben. In einem solchen Fall spricht man von mehreren Reaktorblöcken.

Niederdruck-Turbinenläufer aus dem Kernkraftwerk Unterweser

Brennstoff

Als Kernbrennstoff wird in den meisten heute betriebenen Kernkraftwerken angereichertes Uran (Anteil des Isotops 235U ca. 3 bis 4 %) eingesetzt. Jedes Brennelement bleibt üblicherweise drei Jahre im Reaktor; jährlich wird das älteste Drittel der Brennelemente ausgetauscht, weil der Gehalt an 235U zu weit gesunken und andererseits ein Gehalt an neutronenabsorbierenden Spaltprodukten aufgebaut ist. Durch Neutroneneinfang ist außerdem ein Teil des nicht spaltbaren Uranisotops 238U in Plutonium umgewandelt worden, und zwar hauptsächlich in 239Pu, in geringerer Menge auch 240Pu.

Dieses Plutonium eignet sich als Kernbrennstoff. Durch seine Nutzung lässt sich die Energiemenge, die sich aus einem Kilogramm Natururan gewinnen lässt, erheblich steigern. Zur Nutzung des Plutoniums müssen die Brennelemente eine Wiederaufarbeitung durchlaufen, bei der die Spaltprodukte und das noch nicht verbrauchte Uran abgetrennt werden. Es gibt weltweit, auch in Deutschland, viele Kraftwerke mit einer Nutzungslizenz für MOX-Brennelemente. Mischoxid (MOX) ist ein Gemisch aus Uranoxid und Plutoniumoxid. Die Verwendung von höheren Plutoniumanteilen im MOX ist wegen der Möglichkeiten zur Proliferation und den höheren Sicherheitsanforderungen an einen mit Plutonium betriebenen Reaktors umstritten.[2]

Ohne Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente kann ein Kernkraftwerk aus einem Kilogramm Natur-Uran je nach eingesetztem Reaktortyp und Brennstoffkreislauf etwa 36–56 MWh Strom erzeugen. Zusammengenommen haben die rund 439 Kernreaktorblöcke, die es weltweit in 31 Ländern gibt, die Kapazität zur Erzeugung von etwa 370 Gigawatt elektrischer Energie, was rund 15 % der Gesamtmenge weltweit erzeugten Stroms entspricht.[3] Hierbei fallen pro Jahr rund 12.000 Tonnen radioaktiver Abfall an, welcher mit Plutonium kontaminiert ist.[3]

Am weltweiten Gesamtverbrauch von Primärenergie hat die Atomkraft 2007 aber je nach Einbezug erneuerbarer Energien nur einen Anteil von 2 %[4] bis 6 %.[5]

Bezogen auf den Energiegehalt des im Brennstab enthaltenen 235U beträgt der Wirkungsgrad eines Kernkraftwerks etwa 30–40 %. Bei Leicht- und Schwerwasserreaktoren wird der Wirkungsgrad durch vergleichsweise niedrige Frischdampftemperaturen von ca. 330 °C begrenzt. (Zum Vergleich: Die Frischdampftemperatur eines modernen Steinkohlekraftwerks beträgt ca. 580 °C.) Eine Erhöhung der Frischdampftemperatur ist nur schwer zu realisieren, da die hohen Wärmestromdichten im relativ kompakten Kernreaktor die Verwendung von unterkritischem Wasser voraussetzen.

Reaktorregelung

siehe Kritikalität
Kopfbereich eines Brennelementes. Ausschnitt links: Uran-Tabletten (Pellets) in den Brennstäben

Je nach Reaktortyp gibt es verschiedene Verfahren, die thermische Leistung zu regulieren. Hierzu zählen zum Beispiel das schrittweise Einfahren der Steuerstäbe und die Regulierung der Borkonzentration im Primärkreislauf. Der Reaktor kann über seinen Neutronenfluss geregelt, angefahren und abgeschaltet werden, indem man neutronenabsorbierende Stoffe wie etwa Cadmium, Gadolinium oder Bor in den Reaktorkern gibt, bzw. neutronenverlangsamende Stoffe (sogenannte Moderatoren) wie Graphit, Wasser, oder Schwerwasser zugibt oder entfernt. Das geschieht z. B. kurzfristig mit Hilfe der Steuerstäbe und bei Druckwasserreaktoren längerfristig durch Zugabe bzw. Entzug von Borsäure im Reaktorkühlkreislauf. In der Praxis wird die vom Generator zu erzeugende elektrische Leistung am Turbinenregler vorgegeben und die thermische Leistung des Reaktors automatisch nachgeführt. Leichtwasserreaktoren sind durch ihren stets negativen Kühlmitteltemperaturrückwirkungskoeffizienten im Wesentlichen eigenstabil.

Die Leistung eines Reaktorkerns lässt sich nicht beliebig schnell ändern und ist konstruktionsabhängig:

  • Druckwasserreaktoren erreichen Änderungsgeschwindigkeiten bis zu 2 % der Nennleistung pro Minute. Die Leistung kann zwischen 20 % und 100 % geändert werden[6].
  • Bei Siedewasserreaktoren liegt die Mindestleistung bei 60 % der Nennleistung, dafür ist die Änderungsgeschwindigkeit doppelt so hoch und liegt bei 4 % pro Minute.

Diese Werte ähneln denen von Kohlekraftwerken, werden aber von Gasturbinenkraftwerken weit übertroffen.

Genehmigungsrecht

Die Errichtung und der Betrieb eines Kernkraftwerkes sowie alle wesentlichen Änderungen bis hin zu Stilllegung und Abbau müssen in Deutschland nach Atomrecht genehmigt werden. Wesentlich ist hier § 7 „Genehmigung von Anlagen“ des Atomgesetzes.

Da derzeit in Deutschland keine neuen Kernkraftwerke errichtet werden dürfen (siehe Atomausstieg), bezieht sich daher § 7 Atomgesetz nicht mehr auf Errichtung und Betrieb.

Es besteht in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als Teil des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens.[7]

Zusätzlich gelten hier die Regelungen des Euratom-Vertrags. Art. 37 des Euratom-Vertrags verpflichtet jeden Mitgliedstaat, bestimmte Angaben zur Freisetzung radioaktiver Stoffe, auch beim Neubau oder Abbau von Kernkraftwerken, der EU-Kommission zu übermitteln. Erst nach Veröffentlichung einer Stellungnahme der EU-Kommission darf mit dem Vorhaben begonnen werden.[8]

Investitionen und Ertrag

siehe Stromerzeugung#Erzeugungskosten

Für die Investitionen bei Kernkraftwerken gibt es keine aktuellen Zahlen, weil in Westeuropa zuletzt vor etwa 20 Jahren Anlagen fertig gestellt wurden. Die Investitionen des seit 2003 im Bau befindlichen EPR im Kernkraftwerk Olkiluoto mit einer Leistung von 1600 MW werden auf etwa 5,47 Milliarden Euro (8,25 Milliarden SFr) geschätzt.[9] Dieser Reaktortyp repräsentiert den aktuellen Stand der Kerntechnik in Europa und ist relativ weit fortgeschritten im Bau. Die Gestehungskosten für eine Megawattstunde Strom sind aufgrund der hohen Anfangsinvestitionen stark abhängig von der Laufzeit eines Reaktors.

Die Baukosten des zwischen 1994 und 1995 betriebenen Brutreaktors Monju in Japan beliefen auf etwa 4 Mrd. €.[10]

Der Erzeugerpreis pro Kilowattstunde in deutschen Kernkraftwerken ist geringer als bei allen anderen Kraftwerksarten und liegt bei 4,2 ct/kWh[11]. Bei dem aktuell in Bau befindlichen finnischen Kernkraftwerk Olkiluoto führen Zinsen und Abschreibungen über 40 Jahre Laufzeit (angenommener Marktzins von 6 %) bei 7.000 Jahresvolllaststunden zu noch geringeren Werten von 3,15 Ct/kWh. Dieser sehr günstige Erzeugungspreis ist der Grund, weshalb Kernkraftwerke vorzugsweise mit voller Leistung fahren und zur Deckung der Grundlast eingesetzt werden.

Die Kosten für den Rückbau von Kernkraftwerken ist wegen der kontaminierten und aktivierten Anlagenteile und der langen Dauer relativ teuer. Die prognostizierten Kosten bei derzeit im Rückbau befindlichen Kernkraftwerke betragen für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich 750 Mio. Euro (1302 MW)[12], Stade 500 Mio. (672 MW)[13], Obrigheim 500 Mio. Euro (357 MW)[14] und Greifswald 3,2 Mrd. Euro (1760 MW).[15]

Vorteile der Kernkraftwerke

Es gibt wohl keine andere Technik, über deren Vor- und Nachteile mehr und ergebnisloser gestritten wird als über die Stromerzeugung durch Kernenergie. Manche Einzelaussagen wie der CO2-Ausstoß können durch Messwerte zahlenmäßig untermauert werden und erlauben einen objektiven Vergleich mit anderen Kraftwerksarten[16]. Andere Aussagen wie Angst sind nicht quantifizierbar und lassen sich selten durch Argumente beeinflussen. Dazu kommt, dass alltägliche Gefahren wie im Straßenverkehr meist weit unterschätzt, abstrakte Gefahren wie ein GAU bei einem Kraftwerk westlicher Bauart dagegen weit überschätzt werden.

Direkte Vorteile

  • Geringer Verbrauch an Kernmaterial gegenüber Kohle - 1 kg Uran erzeugt gleiche Wärme wie ca. 26.000 kg Kohle
  • Wenig Müll: etwa 30 t pro Jahr pro Kernkraftwerk
  • Ausreichend vorhandenes Brennmaterial Uran
  • Extrem preiswertes Brennmaterial, gemessen an der daraus produzierten Strommenge
  • geringe Gesundheitsrisiken für Anwohner
  • Aus Uran entsteht Radon. Durch den Verbrauch von Uran entsteht zukünftig weniger Radon und damit weniger Gesundheitsschäden.


Indirekte Vorteile

Diese entstehen, weil andere Kraftwerkstypen nicht gebaut werden müssen.

  • Unabhängigkeit von Erdöl und Erdgas aus Drittländern
  • Weniger Strahlenbelastung als bei Kohlekraftwerken, da die Asche radioaktiven Staub enthält
  • Keine Produktion des Treibhausgases Kohlendioxid (globale Erwärmung)
  • Kein saurer Regen, der Wälder zerstört und Fische tötet
  • keine Zerstörung der Landschaft wie bei Braunkohleförderung
  • kein Auslaufen von Erdöl, das ökologischen Systemen großen Schaden zufügt
  • Wenn ein Staat Atombomben herstellen und besitzen will, gibt es effektivere und schnellere Möglichkeiten als zuerst Kernkraftwerke zu bauen und dann aus dem Müll Plutonium zu extrahieren. Kritisch ist der Einsatz von Atombomben. Durch den Bau von Kernkraftwerken werden die Ölreserven geschont und mögliche Verteilungskriege vermieden, bei denen Atombomben eingesetzt werden könnten.

Risiken

Block 4 des Kernkraftwerks Tschernobyl heute

Neben den allgemeinen Unfallrisiken eines thermischen Großkraftwerkes ergeben sich spezielle Risiken aus der Nutzung der Kernenergie. Besonders die Radioaktivität der Spaltprodukte stellt eine Gefahr dar. Unfälle können von geringfügigen internen Betriebsstörungen bis zu einer Katastrophe mit internationalen Auswirkungen reichen, wie es z. B. bei der Katastrophe von Tschernobyl der Fall war.

Austritt von radioaktivem Material

Im normalen Betrieb entweichen kleine Mengen radioaktiven Materials vom Kernkraftwerk in die Umwelt. Dieses Material umfasst radioaktive Edelgase (z. B. Krypton-85) sowie das instabile Wasserstoffisotop Tritium, deren Entweichen gemessen wird und strengen Auflagen unterliegt.[17]

Durch Unfälle oder Störungen der Sicherheitsbarrieren können größere Mengen radioaktiven Materials in die Umwelt und in die Nahrungskette gelangen. Viele konstruktive Maßnahmen dienen dazu, das auch dann noch zu verhindern, wenn große Teile des Reaktors funktionsuntüchtig oder zerstört worden sind (siehe Auslegungsstörfall). Ein Beispiel dafür, dass Fehlbedienung zu einer Freisetzung von Radioaktivität führen kann, ereignete sich 1987 im KKW Biblis. Ein Ventil, das während des normalen Betriebs geschlossen sein sollte, schloss nicht. Die Betriebsmannschaft versuchte es durch die Öffnung eines Prüf-Ventils „frei zu blasen“, was nicht gelang. Durch die Prüfleitung entwich Kühlwasser des Primärkreislaufs. Die radioaktive Belastung der Umgebung des Kernkraftwerkes blieb unter den gültigen Grenzwerten[18], da weitere Barrieren wie z. B. Auffangbecken und Containment funktionierten.

Kernschmelze

Das Kernkraftwerk Three Mile Island

Durch die extrem hohe Energiedichte im Kernreaktor ist es möglich, dass beim Ausfall der Notkühlung der Reaktorkern schmilzt und sich dadurch selbst zerstört. Die Konsequenzen der Kernschmelze können je nach den genauen Umständen im Wesentlichen auf das Kernkraftwerk beschränkt bleiben, oder der Auslöser eines unkontrollierten Austritts von großen Mengen Radioaktivität sein. Die Havarie im Kernkraftwerk Three Mile Island im Jahre 1979 ist ein Beispiel für eine Beschränkung auf das Kernkraftwerk. Hier gelang es die Schmelze zu stoppen, bevor der Reaktordruckbehälter zerstört wurde. Der bei der Schmelze entstehende Wasserstoff konnte kontrolliert abgelassen werden. Mit ihm entwich eine vergleichsweise kleine Menge an radioaktivem Gas. Beim Unfall in Tschernobyl war eine Kernschmelze dagegen der Auslöser für eine massive Freisetzung des radioaktiven Inventars. Dampf- und Wasserstoff-Explosionen zerstörten die Abdeckung des Reaktors. Ein dadurch entfachter Graphitbrand dessen Löschung erst nach Tagen gelang, erzeugte eine radioaktive Wolke, deren Fallout sich bis nach Nordeuropa erstreckte.

Eine Kernschmelze mit unkontrollierter Freisetzung radioaktiven Materials nennt man einen Super-GAU.

Beseitigung der erzeugten Spaltprodukte und Transurane

Die im Betrieb entstandenen Spaltprodukte und erbrüteten Transurane (Plutonium, Americium, Neptunium, etc.) müssen anschließend für längere Zeit aus der Biosphäre fern gehalten werden bis sie zum größten Teil zerfallen sind. Diese Zeit reicht je nach Isotop von einigen Monaten bis zu vielen tausend Jahren. Das Risiko besteht hier in einer Freisetzung während der Zeit der Lagerung. Vor der Endlagerung werden die abgebrannten Brennstäbe chemisch aufgelöst und in ihre Bestandteile getrennt. Bei dieser Konditionierung, die in Wiederaufbereitungsanlagen erfolgt, können im Betrieb wie auch durch Unfälle und Irrtümer radioaktives Material in die Umwelt gelangen. Die englische Anlage bei Windscale/Sellafield und die französische in La Hague waren mehrfach von solchen Unfällen betroffen.

Proliferation von Kernwaffen

Beim Betrieb von Kernkraftwerken mit Uran werden immer gewisse Mengen an Plutonium erbrütet, das für die Herstellung von Atomwaffen verwendet werden kann. Der Vorteil liegt hier in der Möglichkeit mit rein chemischen Mitteln und ohne Anreicherung spaltbarer Isotope auskommen zu können. Daraus ergibt sich das Risiko einer Weiterverbreitung von Kernwaffen. Einige Nationen, die den Besitz von Kernwaffen anstreben, versuchen im Vorfeld Kernreaktoren zu erbauen. Zur Eingrenzung des Risikos der Weiterverbreitung der militärischen Nutzung durch friedliche Nutzung von Kernreaktoren wurden verschiedene internationale Verträge geschlossen, deren wichtigster der Atomwaffensperrvertrag ist. Die Einhaltung der Verträge wird von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) überwacht.

Staatliche Reglementierung und Überwachung

Die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der Auswirkungen von Unfällen in Kernkraftwerken ist nicht unmittelbar einsichtig. Um der Regierung und Ministerien die für Entscheidungen nötigen sachlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, wurde Mitte der 70er Jahre die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gegründet. Ein Ergebnis dieses in staatlichem Eigentum befindlichen Forschungsinstituts ist die Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke, in der versucht wurde, das Risiko von Unfällen realistisch abzuschätzen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen schwersten Unfall mit im Mittel 500.000 Toten wird in der Studie mit einmal pro 250.000 Betriebsjahren angegeben.[19]

Angesichts der Schwere der möglichen Folgen von Unfällen ist die Genehmigung zum Betrieb von Kernkraftwerken generell an strenge technische und organisatorische Auflagen gebunden, die staatlich überwacht werden. In Deutschland verpflichtet ein eigenes Bundesgesetz die Betreiber eines Kernkraftwerks, dieses stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.[20] Für die Erteilung von Genehmigungen sind Ministerien zuständig. In Deutschland ist das zunächst ein Landesministerium und übergeordnet auf Bundesebene das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). In seinem Auftrag überwacht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Betrieb kerntechnischer Anlagen.

Krankheitsfälle im Zusammenhang mit Kernkraftwerken

Möglicherweise hat auch der Normalbetrieb von Kernkraftwerken Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Eine epidemiologische Studie im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz im Jahr 2007 zeigte eine signifikant erhöhte Leukämie-Rate bei Kindern in der Nähe (5 km) von Kernkraftwerken.[21][22][23][24][25] Danach erkrankten von 1980 bis 2003 im 5 km-Umkreis um die Kernkraftwerke in Deutschland 37 Kinder neu an Leukämie - im statistischen Mittel wären es 17 Kinder gewesen. Im betrachteten Zeitraum erkrankten in Deutschland demzufolge aus obigem Grund durchschnittlich etwa 0,8 Kinder pro Jahr mehr an Leukämie, nimmt man andere Krebsarten hinzu sind es 1,2 Kinder pro Jahr.[26] Über die Interpretation dieses Befundes herrscht keine Einigkeit. Die Autoren der Studie sind der Auffassung, dass die von deutschen Kernkraftwerken im Normalbetrieb emittierte ionisierende Strahlung wegen der um ein vielfaches höheren natürlichen Strahlenbelastung nicht als Ursache in Betracht kommt.[22] Das externe Expertengremium des BfS zur KiKK-Studie kommt hingegen zur Überzeugung, dass aufgrund des besonders hohen Strahlenrisikos für Kleinkinder sowie der unzureichenden Daten zu Emissionen von Leistungsreaktoren dieser Zusammenhang keinesfalls ausgeschlossen werden kann.[27]

Haftung der Betreiber von Kernkraftwerken

Innerhalb der EU haften nur die Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland und in Österreich in der Schadenssumme unbegrenzt. In der Praxis kann die Haftungssumme nicht höher ausfallen als das Vermögen der Betreibergesellschaften. In benachbarten EU-Staaten ist die Haftung jeweils in unterschiedlicher Höhe begrenzt.

In Spanien belaufe sich nach Angaben der deutschen Bundesregierung die Haftungssumme auf rund 700 Millionen Euro, in Belgien, Lettland, Rumänien und Schweden auf etwa 330 Millionen Euro und in den Niederlanden auf 313 Millionen Euro. In Tschechien betrage die Haftungssumme rund 250 Millionen Euro, in Finnland rund 194 Millionen Euro, in Großbritannien, Polen und Slowenien etwa 165 Millionen Euro und in Ungarn etwa 100 Millionen Euro. Die Haftungssumme für Frankreich gibt die deutsche Bundesregierung mit etwa 84 Millionen Euro, für die Slowakei mit etwa 82,5 Millionen Euro, für Dänemark mit rund 66 Millionen Euro und für Bulgarien mit 16,5 Millionen Euro an. Die Haftungssumme Italiens beläuft sich den Angaben zufolge auf 5,5 Millionen Euro, die Litauens auf 3,3 Millionen Euro. In den übrigen EU-Staaten gibt es keine gesetzlichen Regelungen, zum Teil, weil es dort keine Kernkraftwerke gibt. [28]

Geschichte

Das erste zivile Kernkraftwerk der Welt wurde 1954 im russischen Obninsk erfolgreich in Betrieb genommen, es hatte eine elektrische Leistung von 5 MW. Ein Jahr später wurde 1955 in Calder Hall (England) ein weiteres Kernkraftwerk errichtet, welches 1956 mit einer Leistung von 55 MW ans Netz ging und als erstes kommerzielles Kernkraftwerk der Welt bezeichnet wird. In den meisten frühen Kernkraftwerken kamen Siedewasserreaktoren zum Einsatz, da diese einfacher zu konstruieren und zu regeln sind. Inzwischen sind dagegen Druckwasserreaktoren üblicher, die höhere Leistungsdichten besitzen und bei denen der Kontrollbereich kleiner ist. Das erste Kernkraftwerk Deutschlands war das unter Lizenz von GE von der AEG gebaute Kernkraftwerk Kahl (16 MWe) mit einem Siedewasserreaktor, der zuerst am 13. November 1960 kritisch wurde. Es folgten der Mehrzweckforschungsreaktor Karlsruhe (MZFR) in (29. September 1965, 57 MWe) und das Kernkraftwerk Rheinsberg, ein WWER sowjetischer Bauart in Brandenburg (damals DDR). Es wurde am 9. Mai 1966 das erste Mal mit dem Netz synchronisiert und war bis 1990 in Betrieb. Das nächste war ein Siedewasserreaktor (KRB A) in Gundremmingen (14. August 1966, 250 MWe) und schließlich ein Kraftwerk mit einen Druckwasserreaktor 1968 in Obrigheim in Baden-Württemberg (357 MWe).

Alle noch im Betrieb befindlichen deutschen Kernkraftwerke wurden von der Siemens AG oder deren ehemaliger Tochter, der Kraftwerk Union (KWU), gebaut. Ausnahmen bilden die Kraftwerke mit Siedewasserreaktoren (Brunsbüttel, Isar I, Philippsburg I und Krümmel). Sie wurden von der AEG begonnen und von der KWU fertiggebaut, nachdem die Kernkraftsparte der AEG in der KWU aufging.

Entsprechend ihrer historischen Entwicklung teilt man Kernkraftwerke in verschiedene Generationen ein:

Generation Beschreibung Beispiele
I Erste kommerzielle Prototypen Shippingport, 1957, DWR 60 MWe
Dresden, 1960, SWR 180 MWe,
Fermi 1, 1963, Brutreaktor 61 MWe
II Kommerzielle Leistungsreaktoren CANDU, Konvoi, EdF-Kraftwerke
III Fortschrittliche Reaktoren (evolutionäre Weiterentwicklungen aus Generation II)
EPR, ABWR, Hochtemperaturreaktor, Advanced CANDU Reactor, MKER, Russisches schwimmendes Kernkraftwerk
IV Zukünftige Reaktortypen (derzeit
vom Generation IV International Forum vorangetrieben)

Im April 1986 ereignete sich im Kernkraftwerk Tschernobyl die bislang schwerste Havarie eines Kernkraftwerks beim ukrainischen Prypjat, bei dem der Reaktor des Blocks 4 explodierte. Ein Brand des als Moderator enthaltenen Graphits beförderte mit den Rauchgasen erhebliche Mengen radioaktiver Nuklide in die Atmosphäre. Der radioaktive Niederschlag der entstehenden radioaktiven Wolke reichte bis West-Europa. Eine politische Folge der Havarie war der weitgehende Stopp des Ausbaus der Kernenergie in West-Europa bis hin zum Beschluss des Atomausstiegs in Deutschland. Erst im Jahr 2004 wurde mit dem EPR in Olkiluoto in Finnland erneut ein Kernkraftwerk in Auftrag gegeben.

Anzahl der Kernkraftwerke

Bis Ende der 1980er-Jahre stieg die Zahl der Kernkraftwerke weltweit stetig an, bis sie im Jahre 1989 einen vorläufigen Höhepunkt mit 423 für Stromproduktion genutzte Reaktoren erreichte. Seitdem hat sich das Wachstum deutlich verlangsamt. Die Zahl der betriebenen Anlagen betrug im Jahr 2002 444, im Jahr 2009 436. Im Jahr 2008 wurde erstmals seit den 1960er Jahren weltweit kein neues Kernkraftwerk in Betrieb genommen.[29] [30]

Herstellerfirmen

Der weltweit größte Hersteller von Kernkraftwerksanlagen ist seit 2006 der japanische Konzern Toshiba. Am 6. Februar 2006 unterzeichnete Toshiba mit dem staatseigenen britischen Konzern British Nuclear Fuels plc. einen Vertrag, nachdem Toshiba für 5,4 Mrd. US$ die BNFL USA Group Inc. und die Westinghouse Electric UK Limited und damit die Nuklear-Sparte von BNFL (von der BNFL 1998 zumindest in Teilen erworben von der Westinghouse Electric Corporation) zu 100 % erwarb.[31] [32]

Zukunft

Nach einer Studie von Moody's liegen die Investitionskosten neuer Kernkraftwerke bei bis zu 4.900 €/kW und das Angebot für zwei neue Reaktoren im Kernkraftwerk Darlington liegt sogar bei knapp 7.600 € pro kW.[33][34]

Trotz weltweit zunehmender Zahl von Ankündigungen über Pläne zum Bau von neuen Kernkraftwerken stagniert der Neubau, wofür nicht zuletzt die zurückgehende Bereitschaft der Banken beiträgt, neue Kernkraftwerke zu finanzieren.[35] Besonders in den USA zeichnet sich ab, dass aufgrund der sich verschärfenden Haushaltslage keine staatlichen Subventionen für Kernkraftwerke mehr möglich sind. Banken verlangen dort Staatsbürgschaften über 100 % der Baukosten.[36] In Großbritannien erwägt die Regierung, die geplanten neuen Kernkraftwerke nicht mehr wie bisher durch Subventionen zu finanzieren, sondern die Stromverbraucher dafür mit einer Energie-Sondersteuer zu belasten.[37] Dabei würden den privaten Haushalten in Großbritannien jährliche Mehrkosten in Höhe von durchschnittlich 49 € entstehen. Zum Vergleich: Private Haushalte in Deutschland müssen etwa den gleichen Betrag wegen dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz schon seit Jahren zusätzlich aufbringen.

Eine neue Studie von 2009 sagt voraus, dass die Zahl der weltweiten Kernkraftwerke bis 2030 um 30 Prozent sinken werde. Zwar gebe es ein hohe Zahl von Neubauvorhaben, jedoch wird angenommen, dass höchstens ein Drittel realisiert wird. Die derzeit (2009) im Bau stehenden 37 Reaktoren werden nicht als ausreichenden Ersatz für die demnächst altersbedingten Abschaltungen angesehen.[38]

Siehe auch

Literatur

  • Adolf J. Schwab: Elektroenergiesysteme - Erzeugung, Transport, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie, Springer Verlag 2006, ISBN 3-540-29664-6
Wiktionary: Kernkraftwerk – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Quellen

  1. IAEO: Power Reactor Information System
  2. MOX-Wirtschaft und Proliferationsgefahren, Christian Küppers und Michael Seiler, Uni Münster
  3. a b Gerstner, E.: Nuclear energy: The hybrid returns. In: Nature. 460. Jahrgang, 2009, S. 25. doi:10.1038/460025a
  4. Atomstrom ist für die Energieversorgung verzichtbar - Ein fast bedeutungsloser Energieträger. www.ippnw.de, abgerufen am 7. August 2009.
  5. BP Statistical Review of World Energy Juni 2008. www.deutschebp.de, abgerufen am 7. August 2009.
  6. [1]Verträglichkeit von erneuerbaren Energien und Kernenergie im Erzeugungsportfolio
  7. Heuel-Fabianek, B., Lennartz, R. (2009): Die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Vorhaben im Atomrecht. StrahlenschutzPRAXIS, 3/2009
  8. Heuel-Fabianek, B., Kümmerle, E., Möllmann-Coers, M., Lennartz, R. (2008): The relevance of Article 37 of the Euratom Treaty for the dismantling of nuclear reactors Quelle: atw Heft 6/2008, Einleitung in deutsch. Vollständiger Artikel in englisch beim Forschungszentrum Jülich [2]
  9. Pascal Schwendener: Der AKW-Prototyp verbrennt Milliarden. Basler Zeitung, 5. Dezember 2009, abgerufen am 10. Dezember 2009.
  10. Japan entwickelt neuen kommerziellen Brutreaktor - Politik - International - Handelsblatt.com. www.handelsblatt.com, abgerufen am 9. Juli 2009.
  11. [3] Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung, Universität Stuttgart
  12. RWE Power Anlage Mülheim-Kärlich
  13. Reaktor Stade stillgelegt, Abriss des 660-Megawatt-Reaktors soll etwa 500 Millionen Euro kosten
  14. ENBW: Abbau von Atomkraftwerk Obrigheim kostet 500 Mio. Euro
  15. VDI Nachrichten: Kernreaktoren in Portionshäppchen zerlegt
  16. [4]Die Vorteile der Kernenergie
  17. Bundesamt für Strahlenschutz: Emissionsüberwachung bei Kernkraftwerken (PDF-Datei)
  18. Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz aus dem Jahr 1987
  19. Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B, Verlag TÜV Rheinland, 1990, ISBN 3-88585-809-6
  20. [5]
  21. Deutsches Kinderkrebsregister
  22. a b Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken - im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz 2007 - pdf 7 MB
  23. taz.de: Höhere Krebsgefahr im AKW-Umkreis (10. Dezember 2007)
  24. taz.de: Experten uneins über AKW-Gefahr (11. Dezember 2007)
  25. Welt Online: Bundesamt für Strahlenschutz im Zwielicht
  26. Presseerklärung des Kinderkrebsregisters - abgerufen am 12. Dezember 2007 Zitat: „Basierend auf den in der Studie gewählten Modellannahmen wären 29 der 1980-2003 in Deutschland insgesamt aufgetretenen 13373 Krebserkrankungen dem Wohnen innerhalb der 5-km-Zone um ein Kernkraftwerk zuzuschreiben, dies wären 1,2 Fälle pro Jahr.“
  27. bfs.de: Stellungnahme des externen Expertengremiums des BfS zur KiKK-Studie (10. Dezember 2007)
  28. Bundestag: Antwort der Bundesregierung vom 15. Juli 2008
  29. Datenbank der IAEO
  30. World Nuclear Power Reactors (World Nuclear Association)
  31. Pressemitteilung auf toshiba.co.jp, 6. Februar 2006, englisch
  32. Artikel auf netzeitung.de: Toshiba gewinnt Bieterstreit um Westinghouse, 6. Februar 2006
  33. New Nuclear Generating Capacity: Potential Credit Implications for U.S. Investor Owned Utilities
  34. $26B cost killed nuclear bid
  35. http://www.zeit.de/online/2008/03/interview-mez
  36. http://www.welt.de/wams_print/article4104625/Renaissance-mit-Hindernissen.html
  37. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,655950,00.html
  38. Artikel (Die Mär von der Renaissance) in Süddeutscher Zeitung

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