Zum Inhalt springen

Schāfiʿiten

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 12. Juni 2005 um 13:17 Uhr durch 83.135.89.28 (Diskussion) (Kurden sind mehrheitlich Schafiiten.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Schafiiten sind eine der vier anerkannten Rechtsschulen (Madhahib) des sunnitischen Islams. Die schafiitische Rechtsschule gilt als Mittelweg zwischen der relativ pragmatischen Rechtsschule der Hanafiten und der recht konservativen Rechtsschule der Malikiten.

Sie geht zurück auf Muhammad ibn Idris al-Schafii (767-820), der die beiden früher entstandenen Rechtsschulen im Irak studierte und später in Ägypten wirkte. Schafiiten gibt es heute vor allem in Ostafrika, Unterägypten, dem Süden der arabischen Halbinsel, im Libanon, in Jordanien, der Südasiatischen Inselwelt sowie in Zentralasien. Aber auch die Mehrheit der Kurden in der Türkei, dem Irak und im Iran sind Schafiiten.

Etwa 15% der Muslime folgen der schafiitischen Rechtsschule.

Bemerkenswert ist, das nach traditioneller schafiitische Auffassung ein Vater oder Großvater väterlicherseits eine jungfräuliche Tochter oder Enkelin ohne Ansehen ihres Alters gegen ihren Willen verheiraten kann. Der Bräutigam darf lediglich nicht krank oder behindert sein. Krankheiten die eine Zwangsheirat ausschließen sind etwa Albinismus oder Lepra. Zur Zeit wird in Malaysia diskutiert, ob auch eine HIV-Infektion des Bräutigams ein Grund ist, die Zwangsehe auszuschließen.

Nach schafiiische Auffassung sind Jungen ab 12 und Mädchen ab 9 Jahren mit allen Rechten und Pflichten volljährig, darunter auch die Ehefähigkeit.

Siehe auch:

Fiqh (islamische Rechtswissenschaft)