Direkte und indirekte Steuer
Man unterscheidet im Steuerwesen indirekte Steuern und direkte Steuern.
Direkte Steuern werden unmittelbar vom Steuerschuldner erhoben. Zu den direkten Steuern zählen Steuern auf das Einkommen und das Vermögen (z. B. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Solidaritätszuschlag, Zinsabschlag) sowie Steuern im Zusammenhang mit dem privaten Verbrauch (z. B. Kraftfahrzeugsteuer, Hundesteuer, Jagdsteuer).
Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner (gesetzlich bestimmt) und Steuerträger (derjenige, welcher die Steuer letztendlich zahlt) personenidentisch. Beispiel: Bei der Hundesteuer ist der Hundehalter gesetzlicher Steuerschuldner und er zahlt sie auch.
Indirekte Steuern muss nicht der eigentliche Steuerschuldner leisten, sondern stellvertretend eine andere Person (Steuerträger), welche die entsprechende Belastung an den eigentlichen Steuerschuldner weitergibt. Dazu zählen etwa die Umsatzsteuer (Deutschland) sowie die Verbrauchsteuern des Bundes (Mineralölsteuer, Erdgassteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Biersteuer, Branntweinsteuer, Schaumwein und Zwischenerzeugnissteuer und die Kaffeesteuer).
Bei indirekten Steuern fallen Steuerschuldner und Steuerträger auseinander. Beispiel: Die Mineralölsteuer wird vom Mineralölherstellungsbetrieb geschuldet, gezahlt wird sie vom Kunden an der Tankstelle.