Zum Inhalt springen

Geldbuße

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Mai 2005 um 14:23 Uhr durch 194.76.232.148 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Im Verwaltungsrecht ist eine Buße eine Sanktion gegen Verfehlungen.

Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder das Bußgeld (auch: Geldbuße) eine verwaltungsrechtliche Sanktion gegen Ordnungswidrigkeiten.

Eine Buße ist in der Regel bei nicht so gravierenden Verstößen vorgesehen. Bei gravierenderen Verstößen greift in der Regel das Strafrecht, das meist durch den Strafrichter (daher auch: "Kriminalstrafe") durchgesetzt wird.

Der Mindestbetrag einer Geldbuße ist 5 Euro. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Höhen bis 50.000 Euro (§ 65 Abs. 5 BNatSchG), gegen juristische Personen auch Höhen bis zu 1 Million vor. Keine Grenzen kennt das Kartellrecht, die Geldbußen haben dort bisher Höhen bis zu 500 Millionen Euro erreicht. In jedem Fall muss ein Bußgeldverfahren durchgeführt werden.

siehe auch: Bußgeldbescheid

Bußgeldkatalog in Deutschland: http://www.bussgeldkataloge.de