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Palatin (Ungarn)

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Als Palatin (lat.: comes palatii, comes palatinus, später: palatinus (regni); ung.: nádorispán/ nádor; slowak.: nádvorný župan/ nádvorný špán, später: palatín / nádvorník, kroat. palatin oder dvorjanik) war während der gesamten Existenz des Königreichs Ungarn (10. Jh. - 1918) das höchste Amt im Königreich.

Das entsprechende Amt wurde höchstwahrscheinlich im 10./11. Jh. nach dem Vorbild Großmährens übernommen. Ursprünglich war der Palatin der Verwalter des königlichen Hofes, ab dem Ende des 12. Jahrhunderts war er der Vertreter des Königs, insbesondere als oberster Richter (vor allem auf dem Land). Ab dem Ende des 14. Jahrhunderts war er auch königlicher Statthalter. Im Mittelalter wurde der Palatin auf Zeit bestellt (vom König vorgeschlagen, vom Landtag gebilligt), ab 1526 lebenslänglich. Im 16.-18. Jahrhundert war er unter anderem auch Vorsitzender des Landtages. Ab 1848 war die Funktion nur noch symbolischer Natur.

Liste der Palatine

(noch sehr unvollständig)

Während der Regierungszeit Kaiser Josephs II. blieb das Amt unbesetzt. Sein Bruder Leopold II. milderte die Reformen zur Zentralisierung des Reiches ab und gestattete wieder die Wahl eines Palatins durch die ungarischen Stände.