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Staatsreligion

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Eine Staatsreligion ist die als offizielle geltende Religion eines Staates. Das Vorhandensein einer Staatsreligion hat in bestimmten Fällen eine Benachteiligung anderer Religionen zur Folge.

Entwicklung:

Alle großen historischen Kulturen des Altertums lassen sich als Staatsreligionen verstehen. Der oberste Staatsrepräsentant war entweder auch oberster Repräsentant der Religion (im Rang eines höchsten Gottes oder des obersten Priesters) oder er stand in einem engeren untrennbaren Rechtsverhältnis dazu.

Beispiele: Babylonien, der Pharaonenkult Ägyptens, oder der Kaiserkult im Römischen Reich

Das Christentum, ursprünglich selbst Christenverfolgungen ausgesetzt, wurde im 4. Jahrhundert selbst zur Staatskirche, zum Beispiel mit dem obersten Landesherren als höchstem Repräsentanten. In der Geschichte der katholischen Kirche wurde diese Epoche Cäsaropapismus genannt. Diese Zeit war unter anderem von Auseinandersetzungen wie dem Investiturstreit begleitet.

Im 19. Jahrhundert kam es in vielen Ländern im Rahmen der abendländischen Aufklärung mit dem Gedanken der religiösen Emanzipation zu einer Trennung von Kirche und Staat. Obwohl in vielen Ländern die Trennung von Kirche und Staat und die religiöse Gleichberechtigung festgeschrieben ist, blieb vielfach ein Sonderstatus bestimmter Religionen in unterschiedlicher Ausprägung erhalten (Bezug auf Gott in Verfassung, Nationalhymne, Fahneneid und/oder auf Banknoten, Einzug von Kirchensteuern durch den Staat). (Frankreich, Deutschland, USA).
Bis vor wenigen Jahren wurden in europäischen Ländern mit Staatsreligion religiöse Minderheiten diskriminiert. (Norwegen, Griechenland, Spanien).

Der Islam versteht die Staatsreligion als Mittel, durch die Scharia in einem Land als verbindliche Rechtsnorm das weltweite dar al islam auszubreiten.

Gegenwärtige Staatsreligionen sind z. B.:
christlich

evangelisch in:
katholisch in:
orthodox in:

islamisch in:


buddhistisch in:

Voodoo

siehe auch: religiöse Minderheit, Säkularisation