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Illumination (Beleuchtung)

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Illumination wird der gezielte Einsatz von Licht für dekorative oder künstlerische Zwecke genannt. Zur Erzeugung von Lichteffekten, die als schön empfunden werden sollen, ist sowohl die Belichtung mit Tageslicht als auch die Beleuchtung mit künstlichem Licht geeignet. Bei der Belichtung wird zumeist die Anordnung von Fenstern in Gebäuden und deren spezielle Beschaffenheit ausgenutzt. Durch Beleuchtung können Räume von innen her zum Leuchten gebracht, aber auch Objekte aller Art angestrahlt werden. Der gezielte Einsatz von Raumbelichtung und -beleuchtung ist ein Aufgabengebiet der Innenarchitektur.

Der Begriff Illumination ist nicht der Oberbegriff für die Begriffe Belichtung und Beleuchtung: „Beleuchtung hat einen rein praktischen Zweck: Man kann etwas sehen. Illumination erhebt sich über den reinen Zweck und wird zur Kunst.“[1], meint beispielweise der Lichtkünstler Wolfgang F. Lightmaster. Diese Aussage lässt sich auch auf die Belichtung übertragen. Demnach wäre zwischen funktionalem Licht und gestaltendem Licht zu unterscheiden: Ersteres verbessert die Möglichkeiten, Objekte zu sehen und selbst gesehen zu werden, Letzteres soll Objekte in Szene setzen und eine besondere Atmosphäre schaffen.[2]

Illumination von Städten

Einige Städte sind dazu übergegangen, nicht nur die Beleuchtung, sondern auch Illuminationen in einem Lichtmasterplan zu regeln. In Frankreich gab es 2006 bereits mehr als 200 Städte mit Lichtplänen (französisch: „plans lumières“); in Deutschland verfügten seinerzeit 19 Städte über rechtskräftige Lichtpläne.[3] Als Pionier der Lichtplanung gilt Lyon.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Wir sind Augentiere. Wolfgang F. Lightmaster über seine Illuminationen bei den Max-Festen
  2. die urbanauten: Lichtpläne in Deutschland. 24. April 2006. S.5
  3. die urbanauten: Lichtpläne in Deutschland. 24. April 2006. S.9