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Ferialpraktikant

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Der Begriff 'Ferialpraktikant' wird für Schüler oder Studenten verwendet, die als Ergänzung zu ihrer schulischen Ausbildung ein Praktikum in einem Betrieb absolvieren.

Arbeitsrechtlich handelt es sich in Österreich nur dann um einen Ferialpraktikanten wenn es sich um ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt.