Beutelsbacher Konsens
Der Beutelsbacher Konsens ist das Ergebnis einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg im Herbst 1976 und legt die Minimalbedingungen für politische Bildung fest. Dabei wurden drei Grundprinzipien des Politikunterrichts festgelegt.
Gemäß dem Überwältigungsverbot (auch: Indoktrinationsverbot) dürfen Lehrende Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen, sondern sollen Schüler in die Lage versetzen, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können. Dies ist der Zielsetzung der politischen Bildung geschuldet, in den Schülern mündige Bürger heranzubilden.
Das Gebot der Kontroversität (auch: Ausgewogenheit) zielt ebenfalls darauf ab, den Schülern freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen und diskutieren, wenn es in der Öffentlichkeit kontrovers erscheint. Seine eigene Meinung und seine politischen wie theoretischen Standpunkte sind dabei für den Unterricht unerheblich und dürfen nicht zur Überwältigung der Schüler eingesetzt werden.
Das Prinzip Schülerorientierung soll Schüler in die Lage versetzen, die politische Situation der Gesellschaft und ihre eigene Position zu analysieren und sich aktiv am politischen Prozess zu beteiligen, indem sie „nach Mitteln und Wegen [zu] suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.“[1]
Von der Bundeszentrale für Politische Bildung anerkannte Bildungsträger müssen diese drei Prinzipien anerkennen, um förderungsfähig zu sein.
Einzelnachweis
- ↑ Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Beutelsbacher Konsens (eingesehen am 12. Juni 2009).
Weblinks
Literatur
- Armin Scherb: Der Beutelsbacher Konsens. In: Dirk Lange, Volker Reinhardt (Hg.): Strategien der politischen Bildung. Handbuch für den sozialwissenschaftlichen Unterricht Baltmannsweiler: Schneider-Verl. Hohengehren (Basiswissen politische Bildung, Bd. 2), S. 31–39, ISBN 3-834-00207-0