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Schienenpersonennahverkehr

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Als Schienenpersonennahverkehr (SPNV) werden in Deutschland die Verkehrsleistungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr bezeichnet. Der Begriff umfasst die Zuggattungen Regional-Express, Regionalbahn (früher Nahverkehrszug) und S-Bahn.

In Österreich und der Schweiz existiert keine genaue Entsprechung zum Begriff Schienenpersonennahverkehr. Die schweizer Zuggattungen Regio, RegioExpress und S-Bahn gehören dort zum Regionalverkehr.

Gesetzliche Grundlagen

Seit der Regionalisierung 1996 sind in Deutschland nicht mehr der Bund, sondern teils die Länder und teils kommunale Zweckverbände für die Organisation des Regionalverkehrs zuständig.[1] Diese haben sich im Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr (BAG-SPNV) zusammengeschlossen.[2] Die Aufgabenträger bestellen und finanzieren die Nahverkehrsleistungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Landesplanungsbehörden (vgl. Liste der Landesplanungsbehörden).

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) „dient der Gewährleistung eines sicheren Betriebs der Eisenbahn und eines attraktiven Verkehrsangebotes auf der Schiene sowie der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs auf der Schiene beim Erbringen von Verkehrsleistungen und dem Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen.“ Schienenpersonennahverkehr ist nach § 2 Abs. 5 des AEG die „allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.“

Oberste Aufsichts- und Genehmigungsbehörde sowohl für Eisenbahnverkehrsunternehmen[3] (EVU) als auch für Eisenbahninfrastrukturunternehmen[4] (EIU) ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn.

Umsetzung

Die Aufgabe als Besteller von Verkehrsleistungen nehmen teils die Länder selbst, teils kommunale Zweckverbände wahr.[1]. (siehe auch: Liste der SPNV-Linien nach Bundesland)

Bundesland Aufgabenträger Eisenbahnverkehrsunternehmen Bahnhöfe Linien
Baden-Württemberg Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg siehe 3-Löwen-Takt Liste Liste
Bayern Bayerische Eisenbahngesellschaft siehe Ausschreibungen Liste Liste
Berlin Bahnhöfe, U-Bahnhöfe Liste
Brandenburg Liste Liste
Bremen Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen Nahverkehr in Bremen Liste
Hamburg Hamburger Verkehrsverbund S-Bahnhöfe, AKN, U-Bahnhöfe Liste
Hessen Rhein-Main-Verkehrsverbund, Nordhessischer Verkehrsverbund, Verkehrsverbund Rhein-Neckar siehe Ausschreibungen im RMV und NVV Liste RMV
Mecklenburg-Vorpommern Liste Liste
Niedersachsen Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen Liste Liste
Nordrhein-Westfalen Liste Liste
Rheinland-Pfalz Liste Liste
Saarland Liste Liste
Sachsen Liste Liste
Sachsen-Anhalt Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt siehe Ausschreibungen Liste Liste
Schleswig-Holstein Liste Liste
Thüringen Liste Liste
Wiktionary: Schienenpersonennahverkehr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b Wir über uns. BAG-SPNV, abgerufen am 3. Dezember 2009.
  2. Mitglieder der BAG-SPNV. 1. Januar 2009, abgerufen am 7. Dezember 2009.
  3. Eisenbahnverkehrsunternehmen. Eisenbahn-Bundesamt, abgerufen am 7. Dezember 2009.
  4. Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Eisenbahn-Bundesamt, abgerufen am 7. Dezember 2009.