1000-Dächer-Programm

In der Zeit nach dem Mauerfall und dem Ende der DDR waren die Politiker bereit, Neues auf dem Gebiet der Energieversorgung auszuprobieren. Erstmals, nach langem Drängen durch die erstarkte Umweltbewegung, wurde die Förderung von Photovoltaikanlagen ernsthaft ins Auge gefasst. Im September 1990 wurde vom Bund und den Ländern das „1000-Dächer-Photovoltaik-Programm“ ausgerufen. Ziel war laut dem damaligen Bundesministerium für Forschung und Technik die "Bewertung des bereits erreichten Standes der Technik". Außerdem diente das Programm "zur Ableitung des noch erforderlichen Entwicklungsbedarfs bei netzgekoppelten Photovoltaikanlagen mit kleiner Leistung“.[1] Im Juli 1991 wurde dieses Programm auch auf die neuen Bundesländer ausgedehnt.
Nach der Beendigung des 1000-Dächer-Programms im Jahr 1992 folgte eine Lücke in der Förderung von Photovoltaikanlagen. Viele kleine Unternehmen, besonders Handwerksbetriebe, die hier eine neue Chance gesehen hatten, gerieten in finanzielle Schwierigkeiten. Bis zum Start des 100.000-Dächer-Programms im Jahr 1999 erfolgten nur lokale Förderprogramme, die weitgehend unkoordiniert abliefen.
Rahmenbedingungen
Gefördert wurden nur netzgebundene, auf Dächern von Ein- und Zweifamilienhäusern montierte Photovoltaik-Anlagen in der Größenordnung von 1 bis 5 kWp Leistung.
Bund und Länder gewährten eine Förderung von 70 % der Anlagen- und Installationskosten. Die 70% Förderung setzte sich zusammen aus 50 % Bund und 20 % Länder.
Jedes Bundesland erhielt eine Quote über die zulässige Höchstanzahl der zu fördernden Solaranlagen (z.B. Bremen = 80 Anlagen), von der jedoch nicht die volle Anzahl ausgeschöpft wurde (z.B. Bremen: nur 63 Anlagen errichtet).
Förderbedingungen
Es wurden nur Anlagen deutscher Hersteller gefördert (auch wenn die Module im Ausland hergestellt wurden).
Die geförderten Anlagen mussten spätestens im Jahr 1993 ihren Betrieb aufnehmen.
Jede Anlage musste über drei Stromzähler/Leistungsmessgeräte verfügen:
- einen "Erzeugungszähler" für die direkte Ertragsmessung der Anlage,
- einen "Einspeisezähler" für die Einspeisung des Stroms in das Stromnetz
- einen "Bezugszähler" für die aus dem Netz bezogene Leistung.
Darüber hinaus mussten sich die Anlagenbetreiber verpflichten, fünf Jahre lang, monatlich die Zähler bis 1998 abzulesen und die Werte quartalsweise (also die Ablesungen von drei Monaten) an das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) in Freiburg zu faxen. Die Teilnehmer erhielten auf diese Weise jährliche Ertragsergebnisse ihrer Photovoltaikanlagen zugeschickt.
Das Umweltinstitut Leipzig e.V. wurde im Rahmen dieses Programms beauftragt, eine soziologische Begleituntersuchung mit Befragungen der Anlagenbetreiber und der Installationsunternehmen durchzuführen. Die Teilnahme hieran war freiwillig. Die Ergebnisse wurden den Teilnehmern zugesandt.
Kosten für eine 2,2 kWp Fotovoltaikanlage in 1993
Eine Anlage mit 2,2 KWp kostete in Bremen mit Montage 59.435,11DM = 30.388,69 €.
Der Eigenanteil betrug damit immerhin noch 17.830,53 DM = 9.116,61 €.
Die Kosten für die Photovoltaik-Module (42 Stück Siemens M55) lagen bei rund 30.000 DM = 15.338,76 €.
Die an den Staat zurückfließende Mehrwertsteuer (für Material und Montage) lag bei knapp 7.300 DM = 3732,43 €.