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Alterspräsident

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Der Alterspräsident einer Versammlung ist der oder die an Jahren älteste Teilnehmer/in dieser Versammlung. Seine Funktion besteht gewöhnlich darin, die erste Sitzung des Gremiums so lange zu leiten, bis ein Vorsitzender gewählt worden ist.

Ein Beispiel hierfür ist der Alterspräsident des Deutschen Bundestages. Im Bundestag hält der Alterspräsident traditionsgemäß die erste, programmatische Rede zu Beginn einer Legislaturperiode. Mit der Leitung der Wahl des neuen Parlamentspräsidenten erschöpft sich sein Amt.

Während der Weimarer Republik nutzten nur Wilhelm Rieke, Clara Zetkin und Karl Litzmann ihr Amt als Alterspräsident zu programmatischen Reden.

Der österreichsiche Nationalrat kennt die Funktion des Alterpräsidenten nicht. In Österreich eröffnet der Präsident des früheren Nationalrates die Sitzung und führt bis zur Wahl des neuen Präsidenten den Vorsitz.

Im schweizerischen Nationalrat wird die Funktion seit 2003 nicht mehr vom nach Lebensjahren ältesten Mitglied, sondern vom amtsältesten. Im Ständerat hingegen gab es seit 1848 kein Alterspräsidium mehr, da es dort theoretisch auch keine Legislaturperioden gibt.

Deutschland

Der Alterspräsident der Nationalversammlung von 1919

Die Alterspräsidenten des Reichstags der Weimarer Republik

Der Alterspräsident des Parlamentarischen Rates

Die Alterspräsidenten des Deutschen Bundestages

Schweiz: Die Alterspräsidenten des Schweizer Nationalrates

-noch zu vervollständigen-