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Nomenklatur (Biologie)

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Die Nomenklatur (Benennung) von neu entdeckten Lebewesen ist einheitlich geregelt.

Der wissenschaftliche Name setzt sich aus einem Gattungsnamen und einem sogen. Art-Epitheton zusammen. Der Artname besteht also aus der Gattungsbezeichnung und dem artspezifischen Epitheton. Der Gattungsname wird dabei mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben und soll ein lateinisches oder latinisiertes Substantiv sein. Das Art-Epithton wird kleingeschrieben und soll ein lateinisches oder latinisiertes Substantiv oder Adjektiv sein. Ein Adjektiv muss im grammatischen Geschlecht dem Gattungsnamen folgen und wird bei einer Änderung der Gattung auch entsprechend angepasst. Innerhalb einer Gattung müssen Arten verschiedene Namen tragen, der gleiche Artname in verschiedenen Gattungen ist dagegen zulässig. Bei Tierarten kann Gattungs- und Art-Epithteon identisch sein (z.B. Uhu: Bubo bubo), bei Pflanzenarten ist das nicht zulässig.

Variationen dieses Systems sind:

  • die Angabe des Namens der Unterart, die klein hinter dem Artnamen geschrieben wird (z. B. Homo sapiens sapiens)
  • die Benennung von Zuchtformen durch die Anfügung eines weiteren kleingeschriebenen Namens und der Bezeichnung var. für variation, zum Beispiel bei Equus przewalski var. caballus - die aus dem Hauspferd (Equus caballus) gezüchtete Form des Przewalski-Pferds (Equus przewalski)
  • die Bezeichnung von Hybriden mit durch Angabe der Artnamen beider Elternteile etwas bei dem Maultier (Equus caballus x asinus), das aus einem Pferd (E. caballus) und einem Esel (E. asinus) gekreuzt wurde.

Im Druckbild soll der wissenschaftliche Name entweder Kursiv gedruckt werden, oder unterstrichen sein.

Die Namen dürfen beschreibenden Charakter haben, z.B. Farbe, Größe, Verhalten, werden aber nicht ungültig, wenn die Beschreibung sich als falsch erweist (z. B. Mauersegler Apus apus). Sie dürfen aber auch nach Orten - gewöhnlich der Ort der Entdeckung - oder nach Personen benannt werden. Gewöhnlich hat der Entdecker einer neuen Art das Recht der Namensvergabe. Es gibt jedoch auch Organisationen, die gegen eine Geldspende neu entdeckte Arten nach Wunsch benennt.

Eine biologische Art ist nicht immer eindeutig definiert, so dass unterschiedliche Wissenschaftler teilweise konkurrierende Namen vergeben, oder unter einem Namen mehrere Arten eines anderen Wissenschaftlers zusammenfassen. Um den Zusammenhang eines benutzten Namen klarzustellen, wird in der wissenschaftlichen Literatur der Name des Autors (oft abgekürzt) an den wissenschaftlichen Namen angehängt. Carl von Linné, der 'Vater' der Taxonomie, hat viele Arten als erster beschrieben und benannt. Daher finden sich viele biologischen Namen der Form "Gattung art L.", wobei "L." für Linné steht.

Internationale Regelwerke zur Nomenklatur

Heute sind die folgenden Regelwerke (Nomenklatur-Codes) akzeptiert:

Neu vorgeschlagen, aber noch nicht akzeptiert, sind Phylocode und BioCode. Der BioCode möchte dabei ein einheitliches System der Nomenklatur für alle Lebewesen mit Ausnahme der Viren einführen, also die Systeme ICBN, ICZN, BC und ICNCP ersetzen. Der PhyloCode beabsichtigt, Regeln zur Bezeichnung aller über der Art stehenden hierarchischen Gruppierungen zu geben.
Probleme bei der Vereinheitlichung der bestehenden Systeme der Nomenklatur bereiten die gar nicht so wenigen Fälle, wo derselbe wissenschaftliche Gattungsname sowohl im Tierreich als auch im Pflanzenreich verwendet wurde. Beispielsweise bedeutet der Gattungsname Oenanthe im Pflanzenreich die Wasserfenchel (Apiaceae), im Tierreich die Steinschmätzer (Vögel, Muscicapidae). Weitere doppelt verwendete Gattungsnamen sind beispielsweise Alsophila, Ammophila, Arenaria, ...