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Selektion (Konzentrationslager)

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Blick zur Bahnrampe im Lager Auschitz, Aufnahme von 2006
Datei:Auschwiz Selektion.jpg
Selektion an der Rampe direkt nach der Ankunft. Die nicht Arbeitsfähigen wurden ohne Registrierung vergast.
(Foto: Auschwitz-Album)

Der Begriff Selektion (bzw. Rampendienst) im Zusammenhang mit den Worten Konzentrationslager und Vergasung hatte bei der nationalsozialistischen Vernichtung der Juden Europas (auch Shoa oder Holokaust) eine besondere, unmenschliche, Bedeutung. Dahinter steht die vielfache sekundenschnelle Entscheidung über die sofortige Ermordung von hunderten oder tausenden Menschen, die von der SS in die zur massenhaften Ermordung errichteten speziellen Konzentrationslager (später nannte die Geschichtsforschung sie Vernichtungslager, zeitgeschichtlich wurden sie auch mit Todeslager oder Todesfabriken umschrieben) transportiert worden waren. Die entscheidende Person, in der Regel ein Arzt, stand dabei ihren Opfern ebenerdig gegenüber und teilte ihm die Entscheidung mit einem Fingerzeig oder einer Geste mit einer Reitgerte o.ä. in der Hand mit, die nach rechts oder links deutete. Wurde das Opfer nicht zur Gaskammer geschickt, verlängerte das ihr Überleben als KZ-Häftling um unbestimmte Zeit; vielleicht um Tage, vielleicht länger.

Schilderung des Vorgangs aus dem Artikel KZ Auschwitz-Birkenau:

Die meisten Opfer kamen in Auschwitz-Birkenau mit dem Zug an, oft nach tagelangen Zugreisen ohne Ernährung, zum Teil in Viehwaggons. Die ankommenden Gefangenen wurden von einer Entladerampe (alte Rampe, südlich vom Bahnhof Auschwitz) zu Fuß ins Lager getrieben. Im Frühjahr 1944 wurde ein Gleisanschluss direkt bis ins Lager zur neuen Rampe gelegt (siehe Foto rechts oben). Manchmal wurde der ganze Transport direkt in die Gaskammern geschickt – meistens wurde erst eine so genannte Selektion durchgeführt, bei der die „Arbeitsfähigen“ von den „Schwachen, Alten und Kranken“ nach Augenschein getrennt und diese sofort zur Gaskammer geführt wurden.
Eine alte jüdische Frau mit zwei Kindern auf dem Weg zur Gaskammer
(Foto: Auschwitz Album)

Die Einteilung der Lagerärzte zur Selektion und die Leitung der Selektionen insgesamt nahm im KZ Auschwitz II der Standortarzt Eduard Wirths als deren Vorgesetzter vor. Im damaligen Sprachgebrauch der SS-Wachen wurde der Begriff Selektion wahrscheinlich nicht verwendet, sondern dies wurde als Rampendienst bzw. der Vorgang selbst als Aussortierung bezeichnet. Der Standortarzt war Untergebener des Lagerkommandenten und gleichzeitig in der Befehlshierarchie der Inspektion der Konzentrationslager (IKL) einem anderen Arzt unterstellt.

Damit steuerten die Ärzte die Belegungszahlen des Konzentrationslagers, bzw. der so genannten Krankenreviere. Die Zahl der Häftlinge des jeweiligen Konzentrationslagers (Maidanek oder Auschwitz) bzw. der evtl. nach einer Genesung wieder Arbeitsfähigen in den anderen Konzentrationslagern konnte so dem Arbeitskräftebedarf und der Kapazität der Vernichtungsmaschinerie angepasst werden. Häufig wurden so auch Transporte von "Kranken" eines KZ´s in eines der "Krankenlager" oder Vernichtungslager zusammengestellt. Hinter der Entscheidung stand die Vorstellung, dass die von der SS herantransportierten Menschen eben keine Menschen mehr seien, über die die SS nach ihrem Belieben verfügen könne. Die Einteilung von Ärzten, die Mitglieder der SS waren, beruhte auf einer Vorschrift für alle Konzentrationslager, die den Ärzten unter den KZ-Wachen bestimmte Aufgaben vorbehielten. Sie ist Teil des sehr arbeitsteiligen Vorgangs der Ermordung von tausenden von Opfern, durch den viele Beteiligte sich nicht direkt die Finger schmutzig machen mussten.

Siehe auch

Literatur