Zum Inhalt springen

Diskussion:Reinheitsgebot

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Januar 2003 um 01:21 Uhr durch Ulrich.fuchs (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Texte zum bayrischen Reinheitsgebot sind mit Texten auf http://www.bayrisch-bier.de identisch. Hast du die Erlaubnis, die hier zu veröffentlichen? -- Ben-Zin


überhaupt sollte der jeweilige Urtext nach Deutsches Reinheitsgebot (Wortlaut) ausgelagert werden und hier ein erklärender Text zu finden sein, imo --Martin


Links zum Thema: http://rechtsgeschichte-life.jura.uni-sb.de/2001April.htm

Ein paar wesentliche Eckpunkte, die hier unbedingt reinsollten, mal ins Blaue getippt:

  • Ab 1906 wenden alle Länder in Dtl das Reinheitsgebot an
  • Übernahme ins Recht der Weimarer republik (Auf Druck Bayerns?)
  • EuGH - Urteil vom 12. 3. 1987[38] zu § 10 BierStG:

War der Auslöser für die Abschaffung des deutschen Reinheitsgebots

  • Gilt / Galt in Schweiz und Norwegen??
  • Reinheitsgebot noch gültig für Biere, die in Dtl. gebraut und in Dtl. vertrieben werden? Wo steht das?

Uli