Generalgouvernement
Ein Generalgouvernement ist ein Besatzungsgebiet, welches noch nicht in das besetzende Land integriert ist.
Frühere Generalgouvernements
Bis 1918 handelte es sich bei dem Begriff „Generalgouvernement“ um die traditionelle preußisch-deutsche Bezeichnung für ein befriedetes Besatzungsgebiet, das bereits unter Zivilverwaltung steht, einer endgültigen staatsrechtlichen Klärung aber noch nicht zugeführt ist. Bereits seit den Freiheitskriegen hatte es solche Generalgouvernements gegeben:
- Generalgouvernement Berg 1813 - 1815
- Generalgouvernement Frankfurt 1813 - 1815
- Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein 1813 - 1815
- Generalgouvernement des Mittelrheins 1814
- Generalgouvernement des Niederrheins 1814
- Generalgouvernement des Nieder- und Mittelrhein 1814 - 1815
- Generalgouvernement Deutsch-Lothringen 1870/71
- Generalgouvernement Elsass 1870/71
- Generalgouvernement Reims 1870/71
- Generalgouvernement Belgien 1914 - 1918
- Generalgouvernement Warschau 1915 - 1918
Das Generalgouvernement (für die besetzten polnischen Gebiete)
Das „Generalgouvernement (für die besetzten polnischen Gebiete)“ war während des Zweiten Weltkrieg die Bezeichnung für die von Deutschland besetzten, aber nicht in das Reichsgebiet eingegliederten Gebiete in Polen. Es bestand von 1939 bis 1945. Erklärtes Ziel der Nationalsozialisten war es, das Generalgouvernement „judenfrei“ zu machen und die Polen zu vertreiben, damit sich Deutsche dort ansiedeln konnten. Den Polen sollte jede Möglichkeit der Selbstständigkeit genommen werden, so waren zum Beispiel die polnischen Schulen geschlossen und die Polen erhielten nur circa 600 Kalorien am Tag. Vier Vernichtungslager (Belzec, Sobibor, Treblinka und Majdanek) befanden sich im Gebiet des Generalgouvernements. Viele Polen wurden zur Zwangsarbeit verschleppt.
Geschichte
Nach dem Polenfeldzug bildeten die deutschen Besatzungsbehörden am 26. Oktober 1939 das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete.
Es umfasste Zentralpolen und grenzte im Osten an die deutsch-sowjetische Teilungslinie an den Flüssen Bug und San, im Süden an Ungarn (Karpato-Ukraine) und die damals selbständige Slowakei und im Westen und Norden an das Deutsche Reich (Protektorat Böhmen und Mähren, preußische Provinzen Schlesien und Ostpreußen und Reichsgau Wartheland).
Die Rechtsstellung des Generalgouvernements blieb bis 1945 nicht endgültig geklärt. Meist wurde es als „Nebenland“ bezeichnet, das der deutschen Machtausübung unterliege, aber nicht Teil des Großdeutschen Reiches sei. Von diesem war es durch eine Polizei-, Währungs-, Devisen- und Zollgrenze getrennt.
Dienstsitz des Generalgouverneurs Hans Frank aus Berlin wurde zunächst die Stadt Lodsch (Łódź).
Nach deren überstürzten Eingliederung in das Deutsche Reich am 9. November 1939 verlegte der Generalgouverneur seinen Sitz ab 13. November 1939 endgültig in die Stadt Krakau (Kraków).
Seit dem 31. Juli 1940 führte das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete nur noch die Bezeichnung Generalgouvernement.
Das Amt des Generalgouverneurs in Krakau bezeichnete sich nunmehr als Regierung des Generalgouvernements. Die bisherigen Distriktschefs erhielten die neue Bezeichnung Gouverneur. Die staatliche Gewalt lag bei dem Generalgouverneur Dr. Frank und bei dem Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vierjahresplan, Reichsmarschall Hermann Göring. Weiterhin ermächtigte Adolf Hitler die obersten Reichsbehörden, Anordnungen für das Generalgouvernement zu treffen.
Damit erhielten auch Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich Eingriffsrechte in die Angelegenheiten des Generalgouvernements. In der Folgezeit erreichten diese über ihre Exekutivorgane de facto die alleinige Zuständigkeit, auch wenn sich Frank dagegen stemmte. So lief über diese direkte Befehlslinie die von Juli 1941 bis Ende 1943 durchgeführte Vernichtungsoperation Aktion Reinhardt im Generalgouvernement ab.
Auf dem Vormarsch der Roten Armee wurde das Generalgouvernement im Sommer 1944 bis zur Weichsel besetzt. Die restlichen Teile westlich der Weichsel eroberte die Rote Armee auf ihrem Vormarsch zur Oder in Richtung Berlin im Januar 1945.
Verwaltungsaufbau
Der Generalgouverneur unterstand ausschließlich und unmittelbar dem Führer. Alle Verwaltungszweige waren ihm in alleiniger Verantwortung zugewiesen. Zur Führung der Verwaltung bediente er sich der Regierung des Generalgouvernements, der die Gouverneure und darunter die Stadt- und Kreishauptmänner nachgeordnet waren. Sowohl in der Distrikts- als auch in der Kreisebene waren alle Verwaltungszweige zusammengefasst (Einheit der Verwaltung), so dass für Sonderbehörden kein Raum war.
Die Befugnis, im Generalgouvernement neues Recht zu setzen, hatten nach dem Erlass vom 12. Oktober 1939:
- der Ministerrat für die Reichsverteidigung,
- der Beauftragte für den Vierjahresplan,
- der Generalgouverneur.
In Berlin gab es die Dienststelle des „Bevollmächtigten des Generalgouverneurs“. Diese hatte die Aufgabe, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen aufzubauen und zu fördern.
Territoriale Gliederung
Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete teilte sich anfangs in die vier Distrikte Krakau, Lublin, Radom und Warschau mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen.
Nach dem Beginn des Russlandfeldzuges trat am 1. August 1941 das sowjet-ukrainische (früher polnische beziehungsweise österreichische) Gebiet um Lemberg (Lwów/Lwow/Lwiw) als neuer Distrikt Galizien mit dem Sitz in Lemberg zum Generalgouvernement. Der Bezirk Bialystok trat nicht zum Generalgouvernement, sondern bildete am 1. August 1941 einen eigenen Zivilverwaltungsbezirk unter dem ostpreußischen Oberpräsidenten Erich Koch.
Während die Grenzen der Distrikte völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im wesentlichen bei den früheren polnischen Abgrenzungen.
Zur Jahreswende 1939/1940 wurden jeweils mehrere Landkreise aus Mangel an deutschem Verwaltungspersonal zu neuen größeren Verwaltungseinheiten zusammengefasst, die die Bezeichnung Kreishauptmannschaft erhielten.
Soweit in großflächigen Kreishauptmannschaften erforderlich, waren noch deutsche Stadt- oder Landkommissare eingesetzt.
Die Verwaltung der örtlichen Landgemeinden (= Sammelgemeinden mit mehreren Dorfgemeinden) lag in polnischer Hand.
Die Anzahl der Stadtkreise wechselte:
- Krakau, Lublin, Radom, Tschenstochau und Warschau waren seit Beginn der deutschen Verwaltung Stadtkreise.
- Seit dem 13. Juli 1940 gab es nach Eingemeindungen in die deutsch gebliebenen Teile der Stadt Przemysl westlich des San den Stadtkreis Deutsch-Przemysl, der bis dahin der Bezirkshauptmannschaft Jaroslau angehört hatte.
- Seit dem 10. Oktober 1940 gab es den Stadtkreis Kielce.
- Am 15. November 1941 wurde der Stadtkreis Deutsch-Przemysl nach Eingemeindung des bisher zum Distrikt Galizien gehörigen Ostteiles von Przemysl in Stadt Przemysl umbenannt. Diese wurde als nunmehr als kreisangehörige Stadt Verwaltungssitz der neuen Kreishauptmannschaft Przemysl.
- Am 11. August 1941 wurde Lemberg als Stadtkreis bestätigt.
Polizei und SS
Die Polizei der Generalgouvernements unterstand dem Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau, der neben dem Staatssekretär (Stellvertreter des Generalgouverneurs) dem Generalgouverneur Frank unmittelbar unterstand. Der Höhere SS- und Polizeiführer war zugleich der Beauftragte des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums.
Ihm waren unterstellt der Befehlshaber der Ordnungspolizei und der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD.
In jedem der fünf Distrikte gab es einen SS- und Polizeiführer.
Wehrmacht
Die im Generalgouvernement eingesetzten Streitkräfte unterstanden dem Wehrmachtsbefehlshaber im Generalgouvernement unter dem Oberbefehlshaber des Heeres.
Finanzen
Die Zloty-Währung ist im Generalgouvernement aufrechterhalten geblieben. Der Kurs wurde auf 2 Zloty = 1 Reichsmark festgelegt. Die Noten der früheren Bank Polski sind im Mai 1940 durch die am 15. Dezember 1939 gegründete neue Emissionsbank im Generalgouvernement umgewechselt worden (1 Zloty = 1 Zloty).
Wirtschaft
Die am 15. November 1939 errichtete Treuhandstelle im Generalgouvernement mit ihren Außenstellen in den Distriktsorten verwaltete das beschlagnahmte Vermögen des aus deutscher Sicht untergegangenen früheren polnischen Staates und auch privates polnisches oder jüdisches Vermögen.
Arbeit
Der „Arbeitseinsatz“ der polnischen und jüdischen Bevölkerung wurde über die örtlichen Arbeitsämter geleitet.
Für die polnische Bevölkerung bestand Arbeitspflicht und eine Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Für die jüdische Bevölkerung bestand Arbeitszwang.
Ab 1. Dezember 1940 gab es einen Baudienst für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Landeskultur, des Ausbaues der Verkehrslinien, bei Notständen usw. Er war gegliedert in den polnischen Baudienst, den ukrainischen Heimatdienst und den goralischen Heimatdienst.
Justiz
Es gab im Generalgouvernement in wichtigen Städten Deutsche Gerichte und ein Deutsches Obergericht für jeden Distrikt. Eine Gerichtsspitze – etwa in Krakau – fehlte. Ferner gab es wie im Deutschen Reich Sondergerichte.
Daneben bestand die polnische Gerichtsbarkeit weiter. Das Oberste Gericht war allerdings aufgehoben worden, dafür gab es jetzt an jedem Distriktsort ein Appellationsgericht. Diese Gerichte hatten polnisches Recht unter Polen anzuwenden. Im Kollisionsfalle hatten die deutschen Gerichte und das deutsche Recht den Vorrang.
Post
Das Post- und Fernmeldewesen wurde durch die „Deutsche Post Osten“ wahrgenommen. Deren Leiter hatte seinen Sitz in Krakau. Ihm unterstanden die Distriktspostverwaltungen und unter diesen die Vorsteher der einzelnen Postämter.
Die Deutsche Post Osten gab eigene Postwertzeichen heraus mit dem Aufdruck „Generalgouvernement“.
Seit Oktober 1943 war das Generalgouvernement in das reichsdeutsche System der Postleitzahlen eingebunden. Es galt für das gesamte Gebiet die Postleitzahl 7 a.
Bahn
Die während des Polenfeldzuges in Lodsch errichtete neue deutsche Eisenbahndirektion und die nach Krakau von der Reichsbahndirektion Oppeln aus vorgeschobene Betriebsabteilung wurden zum 9. November 1939 in Krakau zur „Generaldirektion der Ostbahn“ vereinigt. Diese leitete über die Ostbahn-Betriebsdirektionen (seit Dezember 1940: Ostbahn-Bezirksdirektionen) Krakau, Lublin, Radom und Warschau die Ostbahn, die das Eisenbahnnetz der früheren polnischen Staatsbahn PKP übernommen hatte, allerdings nicht deren Rechtsnachfolger war. Der Betrieb wurde zum größten Teil durch deutsches Eisenbahnpersonal wahrgenommen.
Bis zum Winter 1939/1940 war Zerstörungen im ehemals polnischen Eisenbahnnetz soweit beseitigt, dass die deutschen Truppen vom Bug und San mit der Eisenbahn zurückgeführt werden konnten. Im Frühjahr 1940 waren die Eisenbahnstrecken bis auf einige noch fehlende Brückenreparaturen wieder einsatzfähig.
Nach Abschluss des deutsch-sowjetischen Wirtschaftsvertrages im Frühjahr 1940 wurden die Grenzübergänge bei Brest-Litowsk und Przemysl erheblich ausgebaut. Dort wurden leistungsfähige Umladebahnhöfe errichtet; da hier die russische Breitspur auf die europäische Normalspur traf und die Wagen umgespurt werden mussten.
Seit Oktober 1940 wurden durch das „Otto“-Programm die West-Ost-Strecken durch das Generalgouvernement zum Aufmarsch gegen die Sowjetunion so weit ausgebaut, dass sich ihre Transportkapazität vervielfachte.
Mit der Eingliederung des neuen Distrikts Galizien am 1. August 1941 wurde die neue Ostbahn-Bezirksdirektion Galizien errichtet. Diese konnte allerdings erst am 1. Dezember 1941 das Streckennetz von der Haupteisenbahndirektion Kiew übernehmen.
Im Herbst 1942 wurde die Ostbahn-Bezirksdirektion Lublin aufgelöst und ihr Netz auf das der Direktionen Krakau, Radom und Warschau verteilt.
Durch Erlass vom 8. März 1943 wurde auch die Ostbahn-Bezirksdirektion Radom aufgelöst; ab 1. Mai wurden für die drei verbleibenden Direktionen Krakau, Lemberg und Warschau – die jetzt Ostbahndirektionen hießen – Präsidenten ernannt. Im übrigen wurde die volle Reichsbahnorganisation eingeführt.
Mit dem Vorrücken der Roten Armee wurden die Dienststellen der Ostbahn 1944/1945 nach und nach in den Westen verlagert, um zuletzt im Frühjahr 1945 über Bayreuth in den Raum nördlich von Pilsen zu gelangen. Dort wurde der Dienstzug des Präsidenten der Ostbahn von US-amerikanischen Streitkräften besetzt.
Kraftverkehr
Das Unterscheidungskennzeichen für im Generalgouvernement zugelassene Kraftfahrzeuge war Ost. Davor befanden sich jeweils die römischen Ziffern I bis V für die Distrikte Krakau, Lublin, Radom, Warschau und Galizien.
NSDAP
Als Reichsleiter der NSDAP leitete Frank den „Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP“. Dieser untergliederte sich in Distriktstandortführungen und Standorte (= Ortsgruppen).
Der Arbeitsbereich Generalgouvernemnt der NSDAP führte die Deutsche Gemeinschaft, in der alle Deutschen, die nicht Mitglied der NSDAP waren, ferner alle Volksdeutschen, erfasst waren. Die Organisation der Volksdeutschen Gemeinschaft, am 20. April 1940 gegründet, war im Mai 1941 in die Deutsche Gemeinschaft überführt worden.
Ortsnamen
Die polnischen Ortsnamen behielten weiterhin ihre Gültigkeit. Die wichtigeren Orte erhielten allerdings eingedeutschte oder der deutschen Sprache angepasste Bezeichnungen.
Durch Erlass vom 15. September 1941 galten ab 1. Oktober 1941 ausschließlich die folgenden deutschen Ortsbezeichnungen statt der früheren polnischen Namen:
Distrikt Krakau
- Jarosław: Jaroslau,
- Jasło: Jaslo,
- Kraków: Krakau,
- Krzeszowice: Kressendorf,
- Lanckorona: Landskron,
- Łańcut: Landshut,
- Nowy Sącz: Neu-Sandez,
- Nowy Targ: Neumarkt (Dunajec),
- Rzeszów: Reichshof,
- Stary Sącz: Alt-Sandez,
- Tarnów: Tarnow.
Distrikt Lublin
- Biała Podlaska: Biala-Podlaska,
- Biłgoraj: Bilgoraj,
- Chełm: Cholm,
- Janów Lubelski: Janow-Lubelski.
- Puławy: Pulawy,
Distrikt Radom
- Częstochowa: Tschenstochau,
- Końskie: Konskie,
- Opatów: Abtau,
- Piotrków Lubelski: Petrikau,
- Tomaszów Mazowiecki: Tomaschow-Mazowiecki.
Distrikt Warschau
- Grójec: Grojec,
- Łowicz: Lowitsch,
- Małkinia: Malkinia,
- Mińsk: Minsk,
- Ostrów Mazowiecki: Ostrow,
- Sokołów: Sokolow,
- Warszawa: Warschau.
Stadtkreise und Kreishauptmannschaften im Generalgouvernement 1944
Distrikt Galizien
Stadtkreis
Kreishauptmannschaften
- Brzezany
- Czortkow
- Drohobycz
- Kamionka-Strumilowa
- Kolomea
- Lemberg-Land
- Rawa-Ruska
- Stanislau
- Stryj
- Tarnopol
- Zloczow
Distrikt Krakau
Stadtkreis
Kreishauptmannschaften
- Debica
- Jaroslau
- Jaslo
- Krakau-Land
- Krosno
- Miechow
- Neumarkt (Dunajec)
- Neu-Sandez
- Przemysl
- Reichshof
- Sanok
- Tarnow
- TEST
Distrikt Lublin
Stadtkreis
Kreishauptmannschaften
- Biala-Podlaska
- Bilgoraj
- Cholm
- [[Hrubieszow]
- Krasnik
- Krasnystaw
- Lublin-Land
- Pulawy
- Radzyn
- Zamosc
Distrikt Radom
Stadtkreise
Kreishauptmannschaften
- Busko
- Jedrzejow
- Kielce-Land
- Konskie
- Opatow
- Petrikau
- Radom-Land
- Radomsko
- Starachowice
- Tomaschow-Mazowiecki
Distrikt Warschau
Stadtkreis
Kreishauptmannschaften
Weblinks
Literatur
- A. Rückerl (Hrsg.), NS Vernichtungslager, München 1978, ISBN 3-423-02904-X