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Abwurfstange

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Als Abwurfstange oder Abwurf bezeichnet man in der Jägersprache das abgeworfene Geweih von Cerviden (Geweihträgern). Finden sich zwei Abwurfstangen vom selben Stück werden die Abwurfstangen Passstangen genannt. [1] Der Abwurf ist Eigentum des Jagdausübungsberechtigten. Nach § 15 des deutschen Bundesjagdgesetzes bedarf es „Zum Sammeln von Abwurfstangen [...] nur der schriftlichen Erlaubnis des Jagsausübungsberechtigten.“[2] In Österreich ist das unberechigte Sammeln von Abwurfstangen ein Eigentumsdelikt nach § 137 StGB (Strafgesetzbuch).[3]

Einzelnachweise

  1. Jagdlexikon - Jägersprache (jagd.bz eingesehen am 27. November 2009)
  2. Bundesjagdgesetz § 15
  3. Jagdrecht Österreich