Professor
Professor (von lat. profiteri 'öffentlich bekennen, vortragen') ist der Titel oder die Dienstbezeichnung eines in der Regel beamteten Lehrers an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer). Im veralteten Sprachgebrauch oder außerhalb Deutschlands (wie z.B. in Österreich oder der Schweiz) wird auch ein Lehrer an einer höheren Schule als Professor bezeichnet.
Professoren in Deutschland
In Deutschland unterscheidet man:
- in der Regel beamtete Universitätsprofessoren (Dienstbezeichnung);
- Honorarprofessoren: das sind Professoren, die ehrenhalber (und nicht gegen Honorar!) an einer Hochschule lehren (Honorarprofessor ist ein Titel);
- außerplanmäßige (apl.) Professoren (Titel): das sind Professoren, die ebenfalls keine Professorenstelle (nach dem Stellenplan) und dennoch als Professoren (zum Teil unentgeltlich als Privatdozenten) tätig sind.
- auf Zeit beamtete oder angestellte Juniorprofessoren (Dienstbezeichnung): das sind Nachwuchswissenschaftler, die sich zur Berufung auf eine Professur qualifizieren sollen.
- Professor h.c., Abk. für honoris causa, lat., ehrenhalber. Dieser Titel wird für besondere wissenschaftliche, künstlerische oder politische Verdienste verliehen.
Universitätsprofessoren, die einen Lehrstuhl innehaben, d.h. ein Fach in voller Breite vertreten und in der Regel über eine Ausstattung (Institut, Labor, Mitarbeiter usw.) verfügen, werden in älterem Sprachgebrauch als ordentliche Professoren oder Ordinarien bezeichnet.
Einstellungsvoraussetzungen
Eine Voraussetzung zur Berufung als Universitätsprofessor ist in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung in Forschung und Lehre, die auch durch die Tätigkeit als Juniorprofessor erbracht werden kann; an wissenschaftlichen Hochschulen ist zudem die Promotion erforderlich.
In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschullehrergesetz.
Beispiele
- Prof. Dr. rer. nat. habil. Hans Müller
- Prof. Dr. rer. pol. Werner Wiesel
Weblinks
- Hochschulrahmengesetz, http://www.forum.uni-kassel.de/hsr/hrg/hrg98.shtml
- Professor an Hochschulen, http://www.paedagoge.de/bildung/ausbildung/prof.html