Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
Die Medizinische Tauglichkeit ist die Erfüllung körperlicher und gesundheitlicher Voraussetzungen eines Menschen für bestimmte Tätigkeiten. Diese wird durch ein ärztliches Gutachten attestiert. Während es z.B. im Schuldienst bei Lehrern darauf ankommt, dass sie keine Verbreiter von ansteckenden Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose werden, kommt es bei Piloten eher auf physische und psychische Belastbarkeit und den Ausschluss von Erkrankungen an, die die sichere Durchführung des Fluges gefährden könnten.
Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
In einer ärztlichen Untersuchung durch einen Fliegerarzt werden für Verkehrs- und Freizeitpiloten verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. Es werden neben der körperlichen Untersuchung eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um zum Beispiel Leberfunktionsstörungen und Diabetes auszuschließen. Ein (Belastungs-) EKG wird nur bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden oder auszuschkießen. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen. Für künftige Berufspiloten wird eine Gehirnstromableitung gemacht. Bei Erstuntersuchungen wird, wie bei den alten Richtlinien auch, ein Augenärztliches Gutachten gefordert sowie eine HNO-Untersuchung, die auch der Fliegerarzt vor Ort vornehmen kann. Bei Nachuntersuchungen müssen Verkehrspiloten regelmäßig in bestimmten Abständen, abhängig vom Lebensalter, zum Fliegerarzt. Die früher üblichen Extra-Untersuchungen können weiterhin anfallen, falls z.B. eine spezielle Herzuntersuchung notwendig wird. Regelhaft müssen diese aber nicht mehr zwingend bei einem Aeromedical Center durchgeführt werden.
Maßgeblich hierfür ist die in deutsches Recht umgesetzte europäische Richtlinie JAR-FCL 3. Jedoch wird dieses ursprünglich für Berufspiloten entwickelte Regelwerk nur in wenigen Ländern so rigoros auf Privatpiloten angewendet wie in Deutschland. So ist z.B. in den USA bei einer Kurzsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien lediglich eine augenärztliche Untersuchung verpflichtend, die Erkrankungen des Auges (neben der Sehschwäche) ausschließt. Dort gilt im Prinzip, daß jeder der einen PKW-Führerschein ohne weitere Prüfung auch ein Leichtflugzeug fliegen darf.
Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses
Klasse 1 (für Berufspiloten): bis 40 Jahre - 12 Monate, ab 40 Jahre - 6 Monate
Klasse 2 (für Privatpiloten): bis 30 Jahre - 60 Monate, bis 50 Jahre - 24 Monate, ab 50 Jahre - 12 Monate
Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit
Bei der Erstuntersuchung (Klasse 1) dürfen auf beiden Augen höchstens 3 Dioptrien Fehlsichtigkeit vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es 5 Dioptrien. Für die regelmäßigen Nachuntersuchungen gilt ein Limit von 5 Dioptrien für Kurzsichtigkeit und 8 Dioptrien für Weitsichtigkeit. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, kann ein Klasse-1 Fliegerarzt Auflagen wie begleitetes Fliegen erteilen, er kann aber auch dauerhafte Untauglichkeit erklären.
Farbsehschwäche kann zu Auflagen führen, abhängig vonder Ausprägung. Besteht der Bewerber den Farbsehtest beim Fliegerarzt nicht, so sind auch in Deutschland im Regelfall weitere kostenpflichtige Untersuchungen nötig.
Ähnliches gilt bei mangelnden räumlichen Sehvermögen aus.
Weblinks
- [1] JAR-FCL-Vorschrift zur Sehfähigkeit und Flugtauglichkeit
- http://www.jar-contra.de/ - Website mit kritischen Positionen zur Anwendung der JAR-FCL in D.