Zum Inhalt springen

Arbeitspolitik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Juni 2005 um 11:21 Uhr durch Hgschuetz (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Arbeitspolitik bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen staatlicher Einrichtungen, die dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu verbessern, ihre Arbeitsplätze zu sichern und die Beschäftigungschancen für Arbeitssuchende zu erhöhen. Arbeitspolitik wird in Deutschland sowohl zentral auf Bundesebene durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. die Bundesagentur für Arbeit wie auch auf Landesebene durch die Landesarbeitsministerien und auf der kommunalen Ebene in Einzelfällen nach dem s.g. Optionsmodell auch durch Städte und Kreise gestaltet. Die Arbeitspolitik der Bundesländer ist über ein System der Ko-Finanzierung mit den regional ausgerichteten Initiativen der EU (hier: europäischer Sozialfonds, ESF) weitgehend in die Umsetzung der europäischen Arbeitspolitik eingebunden.


Begriffsbestimmungen

Neben der Bezeichnung Arbeitspolitik, werden die Begriffe Arbeitsmarktpolitik bzw. Beschäftigungspolitik teilweise synonym verwendet. Die Verwendung von Arbeitspolitik ersetzt zunehmend parallel zu einer politischen Neuorientierung die Bezeichnung Arbeitsmarktpolitik. Sie steht für eine Perspektive, die über marktkorrigierende Maßnahmen hinaus sich konsequent an der Entwicklung der s.g. human resources nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns ausrichtet. Siehe dazu auch den Begriff der Beschäftigungsfähigkeit.

(dieser Artikel ist im Aufbau)