Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
Die Medizinische Tauglichkeit stellt die körperliche Fitness eines Menschen dar, diese wird durch ein ärztliches Gutachten attestiert. Während es z.B. im Schuldienst bei Lehrern darauf ankommt, dass sie keine Verbreiter von ansteckenden Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Tuberkulose werden, kommt es bei Piloten eher auf physische und psychische Belastbarkeit und den Ausschluss von Erkrankungen an, die die sichere Durchführung des Fluges gefährden könnten.
Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
In einer ärztlichen Untersuchung durch einen Fliegerarzt,werden für Verkehrs- und Freizeitpiloten verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. Es werden neben der körperlichen Untersuchung eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt, um zum Beispiel Leberfunktionsstörungen und Diabetes auszuschließen. Ein (Belastungs-) EKG wird nur bei Bedarf durchgeführt, um evtl. vorhandene Herz-/Kreislauferkrankungen zu finden oder auszuschkießen. Sehstärke und Hörvermögen werden ebenso getestet wie das Farbsehvermögen. Für künftige Berufspiloten wird eine Gehirnstromableitung gemacht. Bei Erstuntersuchungen wird, wie bei den alten Richtlinien auch, ein Augenärztliches Gutachten gefordert sowie eine HNO-Untersuchung, die auch der Fliegerarzt vor Ort vornehmen kann. Bei Nachuntersuchungen müssen Verkehrspiloten regelmäßig in bestimmten Abständen, abhängig vom Lebensalter, zum Fliegerarzt. Maßgeblich hierfür ist die in deutsches Recht umgesetzte europäische Richtlinie JAR-FCL 3, die in Deutschland - ebenso wie in vielen anderen Ländern - auch für Privatpiloten übernommen wurde.
Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses
Klasse 1 (für Berufspiloten): bis 40 Jahre - 12 Monate, ab 40 Jahre - 6 Monate
Klasse 2 (für Privatpiloten): bis 30 Jahre - 60 Monate, bis 50 Jahre - 24 Monate, ab 50 Jahre - 12 Monate
Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit
Bei der Erstuntersuchung (Klasse 1) dürfen auf beiden Augen max. +/-3 Dioptrien Kurzichtigkeit vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es +/-5 Dioptrien. Für die regelmäßigen Nachuntersuchungen gilt ein Limit von +5/-8 Dioptrien. Werden zum Beispiel diese Kriterien nicht erfüllt, kann ein Klasse-1 Fliegerarzt Auflagen erteilen, ggfs. muss auch mit dauernder Untauglichkeit gerechnet werden. Die früher üblichen Extra-Untersuchungen können weiterhin anfallen, falls z.B. eine spezielle Herzuntersuchung notwendig wird. Regelhaft müssen diese aber nicht mehr zwingend bei einem Aeromedical Center durchgeführt werden.
Farbsehschwäche führt zu Auflagen für die Tauglichkeitsstufe 2 und zur Nichttauglichkeit bei Tauglichkeitsstufe 1. Besteht der Bewerber den Farbsehtest beim Fliegerarzt nicht, so sind besonders in Deutschland im Regelfall weitere kostenpflichtige Untersuchungen nötig.
Ähnlich sieht es zur Zeit (2005) bei mangelnden räumlichen Sehvermögen aus. Obwohl sowohl die Notwendigkeit des Farbsehens als auch die des räumlichen Sehvermögens für das sichere Führen eines Flugzeuges umstritten ist, werden besonders von den deutschen und europäischen Behörden die restriktiven Regelungen verteidigt. Dies führt unter den Betroffenen häufig zu Unmut, weshalb sich diese nicht selten in Selbsthilfegruppen organisieren.