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Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Beschränkung der Dauer von Adminsperren

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Toter Alter Mann in Abschnitt Gibt es noch formale oder inhaltliche Bedenken?

Ausnahmen

"Eindeutiger Vandalismus, schwerer Sockenpuppenmissbrauch und Sperrumgehung sollen von dieser Regelung ausgenommen werden." - Bitte nicht! Die Diskussionen, ob das dann jeweils eindeutiger Vandalismus war oder nicht und ob der Sockenpuppenmissbrauch schwer war gehen doch sofort ins Unendliche. Das provoziert meilenlange Diskussionen und Schlammschlachten. Wenn, dann bitte eine eindeutige Regelung! --Stepro 22:17, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Danke, hab's mal versucht. Gruß Koenraad Diskussion 05:56, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Das grundsätzliche Problem mit den unzähligen Rosa-Liebknecht-Inkarnationen und anderen Gästen dieser Art wird sich durch keine Sperre lösen lassen. Insofern braucht ein Meinungsbild auch garnicht erst zu versuchen, es zu lösen. Hybscher 13:14, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Bedarf?

Gibt es einen (aktuellen) Bedarf für eine Einschränkung der Sperrdauer? Ich hatte immer das Gefühl eine infinite-Sperre wird eh nur in hoffnungslosen Fällen verhängt - und nach kurzem "Bitte, Bitte" via IP auch schnell wieder aufgehoben. --Carlos-X 00:49, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich denke schon. Es gibt immer wieder infinite Sperren gegen stimmberechtigte Nutzer, die besser von der Gemeinschaft getroffen werden sollten. Zumindes halte ich die Frage für wichtig genug, dass die Gemeinschaft darüber nach drei Jahren erneut entscheidet. Koenraad Diskussion 05:09, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Offene Fragen

Darf das Schiedsgericht infinite Sperren verhängen? Und den eindeutigen Vandalismus kannst du rausnehmen: dafür reichen Ein-Monats-Sperren, eine infinite Sperre rechtfertigt bei anhaltenden Vergehen auch ein BSV.-- Alt Wünsch dir was! 01:09, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Habe ich mir auch schon gedacht, basierte auf einen Denkfehler Koenraad Diskussion 05:05, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Unkenruf

Ich sage mal voraus, daß etliche Administratoren schon aus Prinzip das Meinungsbild ablehnen werden, auch wenn es mMn keinerlei formale Mängel hat. Sie können ja auf den ersten Blick nichts dabei gewinnen. Aber ebenso wie beim Meinungsbild zur regelmäßigen Wiederwahl wird es interessant sein, wer ganz allgemein dagegen ist und wer nicht. Hybscher 13:26, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Warum sollte man? Wenn man gegen eine Beschränkung ist, kann man das bei der entsprechenden Frage ja vermerken. Und was sollte man als Admin denn "verlieren"? Längere Sperren gegen bestimmte Nutzer werden ohnehin overruled, faktisch sind unbeschränkte Sperren nur gegen relativ unbekannte oder eindeutig sehr stark störende Nutzer möglich. Die typischen Umgehungssocken werden meist lange vor Erreichen der Stimmberechtigung gesperrt, und dann gilt dieses MB ja nicht, das schützt ja nur Stimmberechtigte. -- Perrak (Disk) 14:01, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Formulierung

Hallo,
im Antrag steht zur Zeit "ob und für welche Dauer (...) unbeschränkt sperren (...)" - was gemeint ist, glaube ich zu verstehen, aber die Formulierung klingt etwas schräg. -- Perrak (Disk) 13:56, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich verstehe, hastu recht Koenraad Diskussion 06:36, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Was ich nicht verstehe ist dies: "Bei diesem Meinungsbild soll die Frage geklärt werden, ob Administratoren für Schiedsgerichtswahl stimmberechtigte Benutzer unbeschränkt sperren dürfen" Geht es hier um die Schiedsgerichtswahl? Etwa das die Sperrdauer für diese Wahl, egal wie lange jemand sonst gesperrt ist, eine max. Dauer hat? Oder geht es um eine Höchst-Sperrdauer für Benutzer mit mindestens 400 Bearbeitungen und mindestens vier Monaten dabei sein? Dürfen dann Benutzer mit 300 Bearbeitungen mit beliebiger Sperrdauer belegt werden? Ich weiß nicht. Ist das nicht sehr speziell? --Goldzahn 07:14, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Es geht um Benutzer mit stimmberechtigung für die Schiedsgerichtswahl. Ein Kriterium muss man nehmen, damit nicht Vandalenaccounts von der Regelung profitieren. Das wäre Unfug glaube ich. Koenraad Diskussion 08:05, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ohne diese Einschränkung wäre das Meinungsbild wirklich Unsinn / den RC-Admins gegenüber unverantwortlich, mit ihr mehr als nur sinnvoll. (Ob jetzt die allgemeine Stimmberechtigung reichen würde, sei dahingestellt). --Guandalug 08:50, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe da selbst keine eindeutige Meinung, kann man in allgemeine Stimmberechtigung ändern. Koenraad Diskussion 09:24, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Mir ist das auch egal. Vielleicht könntet ihr den Satz umformulieren. Mein Vorschlag ist: Bei diesem Meinungsbild soll die Frage geklärt werden, ob Benutzer mit Stimmberechtigung für die Schiedsgerichtswahl von Administratoren unbeschränkt gesperrt werden dürfen (...). --Goldzahn 09:39, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Änderung der zweiten Frage geht so nicht

Hallo Koenraad, Diese Änderung von heute morgen halte ich für falsch. Da stand dann: 2. Soll eine Beschränkung für die Dauer von Benutzersperrungen durch Administratoren eingeführt und beim regulären Benutzersperrverfahren der Zwang zur einem Vermittlungsausschuss und die Regelung über die Zahl der Antragssteller abgeschafft werden? Ich hab's erstmal wieder rausgenommen, damit das geklärt werden kann. Begründung der Vorbehalte:

  1. Die Doppelfrage halte ich für sehr problematisch (sind Doppelfragen immer), weil man sich mit Zustimmung zum einen Teil eine Zustimmung zum anderen Teil unterjubelt, die vielleicht gar nicht gewollt ist (Ablehnung ebenso); so könnte ich mir an der Stelle vorstellen, dass es Benutzer gibt, die gern das Benutzersperrverfahren ganz grundsätzlich refomieren würden, und denen der Ansatz zu kurz greift. Oder dass es Benutzer gibt, die das BS-Verfahren genau so behalten möchten, wie es ist. Oder Benutzer, die auf die Meinungsbilder Anfang des Jahres hinweisen, wo sich ergeben hat, dass am BS-Verfahren über Community-Meinungsbild nichts geändert wird. Alle drei könnten aber dennoch der Meinung sein, dass Admin-Sperren zeitlich beschränkt werden sollen. Wie sollen sie stimmen?
  2. Abgesehen davon halte ich es ganz grundsätzlich für sehr wichtig, dass eine der Optionen zur Abstimmung zwingend zum Erhalt des Status quo sein muss - also allein vorangestellt (wie zuvor) "soll die Dauer administrativer Benutzersperren beschränkt werden".
  3. Schließlich: Es geht bei diesem MB nicht um das BS-Verfahren, das muss unabhängig hiervon geklärt werden, sondern um Adminsperren - sollte nicht vermengt werden. Begrenzung von Adminsperren (oder das Gegenteil) kann ich ganz unabhängig vom BS-Verfahren und MBs dazu wollen.

Gruß --Rax post 12:43, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hat was für sich. Ich war mit meiner Idee noch nicht richtig glücklich. Im Punkt "Antrag" stehts aber noch drin. Müsste da auch noch raus. Koenraad Diskussion 12:53, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Stimmberechtigung

Wie sehen die Kollegen diese Frage: Soll es um Adminsperren für Benutzer mit der allgemeinen Stimmberechgigung oder um Benutzer mit der Stimmberechtigung für die Schiedsgerichtswahl gehen? Für Rückmeldungen dankbar grüßt Koenraad Diskussion 15:39, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nimm Schiedsgerichtsberechtigung. Bringt dir vielleicht ~5 Stimmen mehr von Softie-Hardlinern, wenn sie wissen, dass nicht jede Abstimmungssocke Bestandsschutz genießt. Wenn du eine so heikle Frage wie diese (zweifelsohne werden einige eine fortschreitende Entmännlichung des Adminamtes beklagen) durchbringen willst, solltest du auch bei anderen Punkten ein Entgegenkommen in Betracht ziehen. Wichtig ist auch der MB-Text (zu faul das jetzt wo anders zu schreiben): Warum gerade diese Fristen (6 Monate, ein Jahr...). Auch die Schiedgerichtsfrage muss geklärt werden: darf das Schiedgericht in Zukunft lebenslange Sperren fordern, die dann ein Admin einfach umsetzt, oder soll auch hier eine Beschränkung erfolgen, schließlich sind SGler auch nur Admins ;)? Ich setz dir mal eben einen Textvorschlag auf die Vorderseite (revertier ruhig), wie ich mir das in etwa vorstelle :) Gruß, Alt Wünsch dir was! 01:58, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Sieht doch gut aus. Danke! Selbst wenn das Meinungsbild scheitert, ist etwas gewonnen, nämlich die Erkenntnis, dass die Gemeinschaft die jetzige Praxis nicht ändern will und somit legitimiert. Ich mach' dann eine kleine BNS-Aktion und sperre alle, die dagegen gestimmt haben :-) Koenraad Diskussion 03:16, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten


Nachtrag: Die Fristen sind Ausdruck reiner Willkür von mir. Mir sind keine bessren eingefallen. Ich glaube aber, dabei kann sich jeder finden. Selbst tendiere ich zur Dreimonatssperre als absolute Höchstdauer Koenraad Diskussion 04:13, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Zu den Fristen schlag ich folgendes vor: es geht ja nur um die Höchstsperrdauer. Eine Höchstperrdauer von unter einem Monat kommt nie und nimmer durch. Und selbst für weniger als 3 Monate seh ich noch wenig Chancen. Ich würde also alles was unter einem Monat ist, unter "weniger als ein Monat" zusammenfassen und nach aufsteigender Sperdauer ordnen. Zur Auswahl der Auswahlmöglichkeiten schrewib ich jetzt nochmal was. Durch GLGerman ist das MB ja nochmal aktueller geworden …-- Alt Wünsch dir was! 16:45, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich krieg momentan nicht alles mit, was da so läuft (GLGerman). Eine Frage: Wie bekommen wir Punkt A sauber Berechnet. Bislang steht da: "Entfallen mehr als die Hälfte der Stimmen auf Option A, gilt diese als angenommen." Das wird aber schwierig, wenn unter A verschiedene Längen stehen. Wenn du da eine saubere Formulierung zur Berechnung findest, d'accord. Sonst hätte ich lieber feste Fristen (weil es einfacher ist). Und bei "Über einem Jahr (nach aufsteigender Sperrdauer sortieren)" befürchte ich Witzbolde, die 99 Jahre u.ä. schreiben, um das Meinungsbild zu torpedieren. Alternativ kann man überlegen, die Fristen ganz zu streichen und eine Unter- und Obergrenze festzulegen. Die Sperrdauer wird dann ganz analog zum Sperrverfahren berechnet. Ist vielleicht noch besser? Was meinst du? Koenraad Diskussion 17:49, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ja, das mit drunter und drüber muss ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen 1 Sekunde und 100 Jahre sind sicher keine brauchbare Option. Und wenn man einem Admin vorschreibt, er dürfe die Leute nichtmal mehr halb so lang sperren wie die durchschnittliche Halbsperre dauert - hm.
Ich überleg mir das nochmal eben und schlag dann was vor.-- Alt Wünsch dir was! 18:07, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Schau dir grad mal meine vereinfachte Version an (Meinungsbild light). Es grüßt Koenraad Diskussion 05:17, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ja, das hast du fein gemacht. Ich hoffe nur, dass einige Benutzer nicht wieder vor zuviel geforderter Eigenleistung kapitulieren Alt Wünsch dir was! 11:58, 18. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Gibt es noch formale oder inhaltliche Bedenken?

Bitte hier melden, bevor ich auf die Starttaste drücke! Es grüßt Koenraad Diskussion 03:12, 19. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Frag Widescreen, ansonsten wär für so einen Fall ein MB-Review mal nicht schlecht. Ich hab jedenfalls keine Einwände.-- Alt Wünsch dir was! 11:44, 19. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich hab auch keine Einwände. Von mir aus kanns losgehen (die, die's falsch verstehen wollen, werden es eh falsch verstehen) --11:48, 19. Nov. 2009 (CET)