Landesparlament
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Ein Landesparlament ist das Parlament eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland.
Das Landesparlament ist meist der Landtag. In den Stadtstaaten haben die Landesparlamente andere Bezeichnungen (Abgeordnetenhaus und Bürgerschaft). Der gewählte Abgeordnete eines Landtages wird als Mitglied des Landtages (MdL) bezeichnet.
Hauptaufgaben der Landesparlamente sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Gesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. Wegen der letzteren Funktion wird der Landtag auch oft als Haushaltsgesetzgeber bezeichnet.
Bundesländer mit Landtagen
- Land Baden-Württemberg
- Freistaat Bayern - Bayerischer Landtag
- Land Brandenburg
- Land Hessen
- Land Mecklenburg-Vorpommern
- Land Niedersachsen
- Land Nordrhein-Westfalen
- Land Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Freistaat Sachsen
- Land Sachsen-Anhalt
- Land Schleswig-Holstein
- Freistaat Thüringen
Stadtstaaten
- Land Berlin (Stadtstaat mit Abgeordnetenhaus von Berlin)
- Freie Hansestadt Bremen (Stadtstaat mit Bremischer Bürgerschaft)
- Freie und Hansestadt Hamburg (Stadtstaat mit Hamburgischer Bürgerschaft)