Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle
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Was sollte man da machen? Laut Uploaderdisk muss das Foto vor 1903 aufgenommen werden, hat der Urheber (Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (Reinhardt Ullbrich) jetzt noch Rechte daran und sollte man da um eine Freigabe fragen oder kann man da einen Lizenzbaustein setzen? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 16:41, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Was ist denn über den Urheber herauszubekommen? Was hat das Amt damit zu tun? Es kann doch nicht Urheber sein und 1903 gabs das auch noch nicht? --Marcela
16:47, 11. Sep. 2009 (CEST)
Wie weiter? -- Chaddy · D·B - DÜP 05:21, 27. Sep. 2009 (CEST)
Ich fasse nochmals alle Infos, die ich recherchieren konnte, zusammen. Das Foto begegnet mindestens in den folgenden Publikationen:
- Holger Brülls: Ladegast-Orgeln in Sachsen-Anhalt. Imhof, Petersberg 2005, S. 158. Dort wird auf das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt (Reinhardt Ullbrich) verwiesen - was nicht heißt, dass es sich um den Urheber handelt (wohl eher um den Rechteinhaber?). Ein Datum wird nicht angegeben.
- Das Bild findet sich auch als Abb. 23 im Anhang des Buches von Gustav Fock: Arp Schnitger und seine Schule. Bärenreiter, Kassel 1974, ISBN 3-7618-0261-7. Auch dort kein Datum. Aus den Ausführungen auf S. 191 wird aber deutlich, dass die Orgel 1903 eingreifend umgebaut wurde und das Foto den Zustand vor 1903 festhält: „Von dem schönen Schnitger-Prospekt (Abb. 23) wurden leider die das Ganze abschließende Figuren und Schnitzereien in der Höhe über den Pfeifentürmen beseitigt. ... Der Zweite Weltkrieg vernichtete Kirche und Orgel.“ Das Foto soll also den origialen Zustand vor der Umgestaltung dokumentieren, da die bekrönenenden Figuren auf dem Orgelgehäuse fehlen. Unter dem Bildnachweis, S. 309, gibt sich der Autor selbst an: G. Fock, Hamburg-Blankenese. So stammt es vermutlich aus seinem Archiv.
- In folgendem Werk erscheint das Bild ebenfalls: Die Musik in Geschichte und Gegenwart. Bärenreiter, Kassel 1949-1987. CD-Rom-Version, Berlin 2001; Directmedia • Berlin 2001 (Digitale Bibliothek Band 60: Die Musik in Geschichte und Gegenwart, Bärenreiter-Verlag 1986). Es handelt sich um einen Artikel von G. Fock, der vermutlich das Bild zur Verfügung gestellt hat. Auch hier keine weiteren Angaben zum Bild. Gruß, --Wikiwal 18:43, 29. Sep. 2009 (CEST)
- Das Foto ist vor 1903 aufgenommen; wer das Foto gemacht hat, ist nicht bekannt - trotz Recherche. Die Orgel als Werk ist noch älter. Fazit: Älter als 70 Jahre-Regelung.--Emmaus Disk 19:18, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Es gibt zwar eine 70-Jahre-Regelung, die besagt aber was ganz anderes. Du meinst vermutlich die 100-Jahres-Regelung. Die Kriterien dafür scheinen aber erfüllt. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:54, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Irgendwie überzeugend dargestellt, Chaddy ...--Emmaus Disk 21:54, 30. Sep. 2009 (CEST)
- Es gibt zwar eine 70-Jahre-Regelung, die besagt aber was ganz anderes. Du meinst vermutlich die 100-Jahres-Regelung. Die Kriterien dafür scheinen aber erfüllt. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:54, 30. Sep. 2009 (CEST)
laut albanischer Wikipedia public domain (dort gibt es auch keine weiteren Angaben), aber wie sieht es hier bei uns aus? Gäbe es eine Chance, diese Bilder zu retten? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 16:51, 11. Sep. 2009 (CEST)
- Wenn in der albanischen Wikipedia von Public Domain die Rede ist, muss das nicht heissen, dass dem auch wirklich so ist ...
- Das Bajram Curri-Bild könnte aus einem kommunistischen Buch stammen (auch der Text lässt darauf schliessen). Das kommunistische Albanien kannte kein Urheberrecht.
- Beim anderen Bild muss es sich meines Erachtens um eine Raubkopie handeln. Ich wüsste nicht, wie das Bild zu PB geworden sein könnte, hatten damals in Albanien ja praktisch alle Fotografen ihre Bilder mit einem Copyright-Vermerk versehen. Andererseits könnte es sich um eine Art "offizielles Foto" handeln. Ich habe es in einem Buch über Zog gefunden, leider auch dort ohne Herkunftsvermerk – das ganze Buch scheint aus geraubten Bildern zu bestehen. --Lars 15:04, 12. Sep. 2009 (CEST)
Zum Bild Datei:Foto AhmetZogu.png: Das Bild muss nach 1927 aufgenommen worden sein (Ahmet Zogu war erst ab 1928 König). Da keine Angaben zum Urheber vorhanden sind auch sonst keine (brauchbaren) Hinweise auf PD-alt vorhanden sind, muss das Bild leider gelöscht werden.
Wie sieht es mit Datei:Bajram Curri.jpg aus? -- Chaddy · D·B - DÜP 05:41, 27. Sep. 2009 (CEST)
- Die Bildbeschreibung ist nicht gut, aber man kann entziffern, dass es 1920 gemacht wurde. Auf Commons wurde es vor 1,5 Jahren gelöscht, weil 1920 in Albanien dort nicht ausreicht. -- Cecil 07:02, 27. Sep. 2009 (CEST)
- Also vielleicht PD-alt-1923... -- Chaddy · D·B - DÜP 07:20, 27. Sep. 2009 (CEST)
ist ein Bild aus einem geschlossenem Raum - was sollte man da tun? eine ähnliche Diskussion gibt es übrigens hier -- ~Lukas Diskussion Bewertung 21:23, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Ich sehe keine SH, alles tausendfach bei Modelleisenbahnen eingesetztes Zeugs. --Marcela
05:10, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Es geht selbstverständlich nicht um die SH der einzelnen Bausteine, sondern um die der Zusammenstellung. IMHO definitiv erreicht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:30, 19. Sep. 2009 (CEST)
- Dann erkläre uns mal die schöpferische Leistung. Wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela
00:15, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Ich würde es so sehen: Even the separate parts are too simple to be copyrighted they are arranged in a creative way also Die einzelnen Kompnenten sind zwar nicht ausgefallen genug um geschüzt zu werden, jedoch sind sie so zusammengebastelt, dass sich für mich genug Kreativität erkennen lässt. Um es in die andere Richtung zu rübertreiben: Jedes Photo besteht aus einzelnen Pixeln wobei jedes Pixel nur einer Farbe hat. Da ein Pixel kein SH hat, hat das gesamte Bild keine SH, weil es aus einfachen farbigen Quadraten aufgebaut ist welche jeder ganz einfach reproduzieren kann. Wie gesagt, ist ein bisschen übertrieben, aber die Argumentation, dass PD-ineligible-Gegenstände (= Gegenstände mit zu wenig SH) ein PD-ineligible Endwerk ergeben ist die gleiche.
- --Kuru 19:08, 25. Sep. 2009 (CEST)
- Dann erkläre uns mal die schöpferische Leistung. Wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela
- Es geht selbstverständlich nicht um die SH der einzelnen Bausteine, sondern um die der Zusammenstellung. IMHO definitiv erreicht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:30, 19. Sep. 2009 (CEST)
gilt hier die US-PD-Lizenz? Oder müsste man da das Bild leider löschen? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 21:25, 18. Sep. 2009 (CEST)
- Habe es auf en mal mit der entsprechenden Vorlage für "Fehlende Quelle" markiert. Wenn dort eine Quelle auftaucht, bitte die Datei von en nach Commons verschieben und dann hier als NC löschen, aber nicht, so wie momentan, Duplikate auf unterschiedlichen WPs behalten. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:42, 19. Sep. 2009 (CEST)
Nicht nach Commons - da wurde das Bild schon mal gelöscht. --Eingangskontrolle 00:11, 23. Sep. 2009 (CEST)
- Das sollte zu denken geben und ist in der Regel ein Indiz, dass hier was nicht stimmt. Wenn auf Commons schon PD-US-Bilder nicht behalten werden, sollten wir das sicherlich auch nicht tun. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:29, 25. Sep. 2009 (CEST)
- Sehe ich ebenso. Wenn auf Commons ein PD-gov gelöscht wird, stimmt was nicht. --Marcela
04:40, 27. Sep. 2009 (CEST)
- Sehe ich ebenso. Wenn auf Commons ein PD-gov gelöscht wird, stimmt was nicht. --Marcela
Das Problem ist, das man das "Original" auf dem Server der entsprechenden Behörde jetzt nicht mehr wiederfinden kann, nachdem die erste "Kopie" auf EN:WP wegen der Verschiebung nach Commons gelöscht wurde. --84.142.78.164 18:33, 29. Sep. 2009 (CEST)
Datei:CentraleIdroelettricaDiPonteGardena.1938.MonumentoEquestreAlGenioDelFascismo.PNG
Ich würde gern dieses seltene und historisch wertvolle Bild aus der italienischen Wikipedia auch in der deutschen Wikipedia, u. a. auf der Seite Waidbruck nutzen. Es ist in Italien Public Domain.
Der Rechtsberater meines Vertrauens meint, dass Bilder aus der Public Domain in Italien auch in Deutschland unter PD verwendet werden dürfen. Wie drücke ich diesen Sachverhalt am besten in der Lizenz-Beschreibung des Bildes aus um Unklarheiten zu vermeiden?
Danke, --HaTe 19:09, 22. Sep. 2009 (CEST)
- Soweit ich das verstehe, bezieht sich die Vorlage darauf, dass das nur ein einfaches Lichtbild ist und kein Kunstwerk, also nur ein (bereits abgelaufenes) Leistungsschutzrecht bestand. Die entsprechende Vorlage ist nicht ohne Grund auf Commons gelöscht worden, Lichtbilder sind nämlich nach der Harmonisierung der EU praktisch ausgerottet, weil jedes Foto mit einem Minimaß an Schöpfung inzwischen als künstlerisches Werk angesehen wird und somit bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt ist. Insofern halte ich es auch von der italienischen Wikipedia für gewagt, eine derartige Vorlage überhaupt nocht anzuwenden, bei uns wird das wohl nicht gehen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:04, 23. Sep. 2009 (CEST)
- MMn ist dieses Bild nicht auf Commons gelöscht, sondern nur in IT in die Wikipedia eingestellt worden. Auch ein Lichtbildwerk kann Public Domain sein. Dies ist hier wohl (für Italien und damit auch in DE) der Fall. --HaTe 12:43, 27. Sep. 2009 (CEST)
- Das Bild selber ist nicht auf Commons gelöscht worden, sondern die Vorlage, auf die sich das Bild bezieht. Diese besagt wohl, dass das ein Lichtbild (kein -werk!) ist und daher nur Leistungsschutzrechte entstanden sind, die in Italien wohl 20 Jahre nach Erstellung verfallen. Ich bezweifle allerdings, dass das überhaupt als Lichtbild angesehen werden kann, in Deutschland ist es sicherlich ein Lichtbildwerk. Dein Bekannter beruft sich vermutlich auf den Schutzfristenvergleich, der aber innerhalb der EU nicht angewandt wird. Daher gilt hier das Schutzlandprinzip, d.h. wir bewerten das Bild nach deutschem Recht und da ist es klar ein Lichtbildwerk. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:11, 27. Sep. 2009 (CEST)
Der Hochlader gibt eindeutig an, Urheber zu sein, nennt als Quelle aber Promo. Von ihm selbst haben wir nichts zu erwarten, er war nur an zwei Tagen im Januar aktiv. In dubio pro reo und behalten? Oder auch auf die Gefahr hin, daß er wirklich der Nutzungsrechteinhaber ist, löschen? -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:25, 3. Okt. 2009 (CEST)
- Hier wird vermutlich eine Freigabe benötigt.
- -- Suhªdi 20:10, 17. Okt. 2009 (CEST)
SH? -- ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:39, 5. Okt. 2009 (CEST)
- Es handelt sich zwar um eine Karte, es könnte aber sein, dass diese hier so schlicht ist, dass eine Sh abgesprochen werden könnte.
- -- Suhªdi 20:08, 17. Okt. 2009 (CEST)
Sieht hier jemand SH beim Hintergrund? -- Chaddy · D·B - DÜP 20:38, 7. Okt. 2009 (CEST)
- Ja, das könnte man als durchaus künsterlisch bezeichnen, auch wenn man nicht viel erkennt.
- -- Suhªdi 20:07, 17. Okt. 2009 (CEST)
ist das schon PD-alt oder braucht man da noch ne Freigabe? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 17:04, 12. Okt. 2009 (CEST)
- Ich sehe keinen Anhaltspunkt für PD-alt.
- -- Suhªdi 20:06, 17. Okt. 2009 (CEST)
Geht hier PD-AW? Auf dieser Seite im ersten Absatz steht, dass die Urheerrechte das jeweilige Land hat. ~Lukas Diskussion Bewertung 21:19, 16. Okt. 2009 (CEST)
- Das betrifft die Rückseiten. Die Urheberrechte an den einheitlichen Vorderseiten müssten bei der EZB liegen.
- Peter Linke ist aber jedenfalls mal nicht der Urheber. -- Chaddy · D·B - DÜP 22:04, 16. Okt. 2009 (CEST)
Datei:2010 - Germany.jpg, Datei:Deutschland-2-euro-bayern-2012.jpg, Datei:Deutschland-2-euro-nrw-2011.jpg
ist bei allen drein diese Vorlage möglich? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 18:06, 31. Okt. 2009 (CET)
- Müsste gehen. Hier auf de-WP dürfte das aber auch als amtliches Werk gehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:20, 31. Okt. 2009 (CET)
SH? ~Lukas Diskussion Bewertung 21:40, 7. Nov. 2009 (CET)
- Nein. Da technische Zeichnungen genormt sind, es also nur eine richtige Darstellung gibt. Und dadurch ist beim anfertigen der Zeichnung keine schöpferische Leistung möglich, daher auch keine SH möglich. Der enzyklopädische Nutzern allerdings, würde ich schon in Frage stellen, dier Punkt war allerings ja nicht die Frage udn hier eh falsch. Bobo11 18:05, 13. Nov. 2009 (CET)
Meili-Bild
Hinweis: Unter Wikipedia:Urheberrechtsfragen#Datei:Christoph_Meili.jpg wird gerade ein offensichtlich "schwieriger Fall" diskutiert, siehe dazu auch Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/10#Urheberrecht_an_Foto. Gestumblindi 23:33, 9. Nov. 2009 (CET)
SH? -- ~Lukas Diskussion Bewertung 18:01, 13. Nov. 2009 (CET)
- Der Kopf könnte SH haben. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:55, 14. Nov. 2009 (CET)
Hm ... was tun? Laut [1] ist das Bild PD - aber braucht man hier für den Menschen ne Freigabe (wer auch immer das ist). -- ~Lukas Diskussion Bewertung 09:33, 14. Nov. 2009 (CET)
- Das kann nicht PD sein, da das Logo ein Lichtbild(werk) enthält (allgemeiner Hinweis: bitte nicht einfach blind irgendwelchen Lizenzangaben von privaten Wikis glauben). Wir brauchen eine Freigabe. Da sehe allerdings eher schwarz... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:39, 14. Nov. 2009 (CET)
- Ich bin selbst ein Mitarbeiter aus Jedipedia, und (leider) werden Lizenzen teilweise nicht so ganz ernst genommen, so auch bei diesem Bild. Man hätte dieses Bild schnelllöschen sollen, anstatt es noch durch dieses aufwendige Verfahren der DÜP zu schicken. 195.82.67.10 17:41, 16. Nov. 2009 (CET)
- Ich habe entsprechend LA gestellt. 195.82.67.10 17:49, 16. Nov. 2009 (CET)
- Dann müsst ihr bei euch die Lizenz natürlich auch anpassen... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:50, 16. Nov. 2009 (CET)
- Ich habe entsprechend LA gestellt. 195.82.67.10 17:49, 16. Nov. 2009 (CET)
- Ich bin selbst ein Mitarbeiter aus Jedipedia, und (leider) werden Lizenzen teilweise nicht so ganz ernst genommen, so auch bei diesem Bild. Man hätte dieses Bild schnelllöschen sollen, anstatt es noch durch dieses aufwendige Verfahren der DÜP zu schicken. 195.82.67.10 17:41, 16. Nov. 2009 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. -- -- Chaddy · D·B - DÜP 22:52, 16. Nov. 2009 (CET) |