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Vereinte Nationen

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[[pl:Organizacja Narod%F3w Zjednoczonych]]


WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN,
künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat[...]

(aus der Präambel der UNO-Charta)


Datei:Ungebaeude.jpeg

Hauptsitz der Vereinten Nationen in
New York City

Die Vereinten Nationen (VN, engl. United Nations Organisation, abgekürzt UN oder U.N., im deutschen Sprachgebrauch oft UNO) ist ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss fast aller Staaten dieser Erde. Gegenwärtig gehören 191 Staaten (Stand: April 2003) der UNO an. Nichtmitglieder sind Taiwan und die Vatikanstadt sowie der nur von einigen Ländern anerkannte Staat Sahara (Demokratisch-arabische Republik Sahara).

Aufgaben sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Schutz der Menschenrechte. Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York City.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik traten der UNO 1973 bei, Österreich 1955 und die Schweiz 2002. Derzeitiger (2003) Generalsekretär ist Kofi Annan.

Die offiziellen Sprachen der Gemeinschaft sind englisch, französisch, chinesisch, russisch, spanisch und arabisch.

Geschichte

Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen im Völkerbund, der nach dem ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (u.a. waren die USA nie Mitglied im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können, und war mit Ausbruch des zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert. US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach der Auflösung des Völkerbundes noch während des Krieges einen zweiten Versuch eine Organisation zur Sicherung des Frieden zu schaffen, und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Declaration by United Nations auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Mitarbeit der UdSSR und Chinas an der neuen Friedensordnung kam es zur Moskauer Erklärung der vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des Friedens und der internationelen Sicherheit zielte. Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertiggestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 von 52 Staaten unterzeichnet und trat am 24. Oktober des gleichen Jahres in San Francisco in Kraft.

Organisation

Die legislativen Grundlagen der UNO sind in der Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) festgelegt.


Es gibt folgende Hauptorgane:

  • Generalversammlung (engl.: General Assembly): Vertreter aller Mitgliedsstaaten haben einen Sitz und eine Stimme. Die Generalversammlung kann an die Mitgliedstaaten nur nichtbindende Empfehlungen abgeben.
  • Sicherheitsrat (engl.: Security Council): 15 Mitglieder, davon sind China, Russland, Frankreich, Großbritannien und USA ständige Mitglieder. Die anderen Mitglieder werden jeweils auf 2 Jahre von der Generalversammlung gewählt. Wichtige entscheidungen des Sicherheitsrats bedürfen der Zustimmung von mindestens 9 Mitgliedern, darunter alle ständigen Mitglieder, im Allgemeinen spricht man hier von einem "Veto-Recht" der ständigen Mitglieder.
  • Wirtschafts- und Sozialrat (engl.: Economic and Social Council, ECOSOC): Ihm sind die viele Spezialorganisationen unterstellt.
  • Der Treuhandschaftsrat (engl.: Trusteeship Council) hat seine Aufgaben suspendiert, da es Momentan keine Treuhandsgebiete gibt.
  • Der Internationale Gerichtshof (engl. International Court og Justice, ICJ) in Den Haag.
  • Sekretariat (engl.: United Nations Secretariat): höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär.

Zu ihren Spezialorganen zählen das Kinderhilfswerk UNICEF, das Umweltprogramm UNEP, das Frauenförderungsprogramm UNIFEM, das Welternährungsprogramm WFP, das Flüchtlingskommisariat UNHCR und andere. Die UNO arbeitet mit den folgenden autonomen Organisationen eng zusammen: UNESCO, WHO, ILO,die IBRD und der Internationaler Währungsfond (IMF) und andere (siehe auch UN-Sonderorganisationen).


Friedenssicherung

Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie dient zur Vermeidung bzw. zur Beendigung internationaler Konflikte. Ihr hoher Stellenwert wird schon allein dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird, „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohung zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen“ (Art. 1, Ziff. 1 der UN-Charta).

Zur Erreichung dieses Zieles wurde von den Vereinten Nationen durch die freiwillige Einbindung der UNO-Mitgliedsstaaten auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages ein System „kollektiver Sicherheit“ geschaffen. Grundlage dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot: „Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbaren Androhungen oder Anwendung von Gewalt“ (Art. 2, Ziff. 4 der UN-Charta). Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die UN-Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Ausnahmen sind kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitel VII, und das Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta. Damit es zu Gewaltanwendungen kommt, müssen entsprechende Maßnahmen, außer bei Maßnahmen zur Selbstverteidigung, zuvor vom Sicherheitsrat unter Berücksichtigung von Kapitel VII legitimiert werden. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltlegitimationsmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen in einer friedensbedrohenden Situation beschließen kann, muss er zunächst untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat der Sicherheitsrat grundsätzlich zwei Möglichkeiten auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann sowohl Empfehlungen an die UNO-Mitglieder aussprechen, als auch Zwangsmaßnahmen an den Friedensstörer selbst, als auch an alle anderen UNO-Mitglieder anordnen. Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen, als auch direktes militärisches Eingreifen möglich. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (Art. 41 der UN-Charta).


Siehe auch:

Literatur

  • Swen Bernhard Gareis, Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, Bundeszentrale für politische Bildung, 2. aktualisierte Auflage, Bonn 2003
  • Swen Bernhard Gareis, Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8252-2243-8