Gefährdungsbeurteilung
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Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes geschieht auf der Grundlage des deutschen Arbeitsschutzgesetzes infolge der Umsetzung europäischer Richtlinien zum Arbeitsschutz.
Der Arbeitgeber oder sein Stellvertreter muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Dabei sollte er sich fachlich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.
Hilfen gibt es bei den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht.