Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro
Titelbild des ersten "Kicker", 1920
Meine Frage betrifft die Titelseite des Kicker aus dem Jahr 1920, online hier zu sehen. Die beiden Fotos sind aus den 1890er Jahren, die Gestaltung außenrum sieht mir nicht nach Schöpfungshöhe aus. Ich könnte evtl einen qualitativ besseren Scan besorgen. Wie ist diese Abbildung aus urheberrechtlicher Sicht zu beurteilen? Der damalige Herausgeber des Kicker - damals ein Ein-Mann-Unternehmen - der diese Ausgabe hergestellt hat, ist 1934 verstorben, also mehr als 70 Jahre tot (falls das eine Rolle spielen sollte). --Körperklaus 23:47, 1. Nov. 2009 (CET)
- Hm, heißt "keine Antwort" jetzt "probier´s einfach" oder "laß es lieber"? Und falls ersteres zutrifft: Lieber hier oder auf Commons? Wo kann ich mich noch hinwenden mit meiner Frage vielleicht bin ich hier auch falsch? --Körperklaus 23:02, 3. Nov. 2009 (CET)
- Der Herausgeber ist von geringer Bedeutung. Wichtig sind die Fotografen der beiden Fotos. Wenn die (oder der - vielleicht wurden ja auch beide Fotos vom selben geschossen) schon seit mehr als 70 Jahren tot sind, ist die Titelseite ok. Andernfalls brauchen wir eine Freigabe. Da die Fotos aber älter als 100 Jahre sind, könnte auch unsere Sonderregelung greifen.
- Der Rest außenrum hat aber in der Tat keine SH, also nur die Bilder sind problematisch. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:13, 5. Nov. 2009 (CET)
- Der Kicker ist von 1920, daher gehe ich mal davon aus, dass Du eher die 1923er-Regelung meintest, oder? -- Yellowcard 00:47, 10. Nov. 2009 (CET)
- Das Problem ist nicht der Kicker, sondern die Fotos auf der Seite. Die sind laut Körperklaus aus den 1890er Jahren. Der Rest außenrum hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:32, 10. Nov. 2009 (CET)
- Hab den Disk-Beitrag wohl nicht genau genug gelesen. Hast natürlich Recht. Gruß -- Yellowcard 18:19, 12. Nov. 2009 (CET)
2x Namensnennung (CC-BY-SA)
- Im Lizenztext, Punkt 3 steht ja, dass man bei einer Weiternutzung vier Sachen angeben solle: Autor und/oder Lizenzgeber, Werktitel, eine URI aufs Werk, Angabe von Änderungen. Wie passt das mit foundation:Nutzungsbedingungen#Informationen für Weiternutzer zusammen, wo man sich entweder nur eine Namensliste oder einen Link aussuchen kann?
- Dies betrifft auch die oben erwähnten Informationen der Foundation für Weiternutzer: Möglichkeit 2 bedeutet konkret, dass man nur auf komplette Versionsimporte verlinken kann, aber nicht auf Seiten, die als Namensnennung einen Link auf Wikipedia führen oder die Autoren im Zusammenfassungskommentar listen. Korrekt?--KH 19:24, 2. Nov. 2009 (CET)
- Das Problem ist bekannt und wurde durch die Nutzungsbedingungen geschaffen, die die Foundation beim Licensing Update unbedingt haben wollte (siehe hierzu auch m:Talk:Licensing update und m:Talk:Licensing update/de, wo das Problem bereits vorher erkannt wurde). Eine konkrete Antwort wird dir, wenn überhaupt, nur dein Anwalt geben können. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:15, 6. Nov. 2009 (CET)
- Einen Link hatte ich noch vergessen: m:Talk:Licensing_update/Questions_and_Answers/de#TOS_nicht_zum_Zustimmen.2C_sondern_als_Auslegung, dort hatte ich damals schon auf die möglichen Probleme mit den TOS hingewiesen. Allerdings hat sich auch damals schon niemand interessiert, es wird einfach gehofft, dass alles gut geht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:23, 6. Nov. 2009 (CET)
- Aber ich lese den Lizenztext schon richtig, dass also alle vier Dinge immer angegeben werden müssen, und nicht nur eins aus den vieren?
- Und wie sieht es mit Frage 2 aus? Sehe ich das richtig, dass ein Link oder eine Autorenliste in der Zusammenfassung nicht äquivalent zu kompletten Versionsgeschichte ist (ich denke, zumindest ein Link schonmal nicht)?--KH 17:15, 8. Nov. 2009 (CET)
- 2 x ja. Du liest den Lizenztext richtig. Ein Link in der Zusammenfassung ist nicht dasselbe wie die vollständige Autorenliste. Darüber könnten wir uns jetzt ewig lange streiten. Die einen sagen: alle Lizenzbestimmungen sind vollständig einzuhalten. Die anderen sagen: die Richtlinien heben diese strengen Auflagen auf. --Martina Nolte Disk. 20:06, 8. Nov. 2009 (CET)
- Frage 2 zielt nicht auf diese Unterscheidung ab, da hab ich wohl die Überschrift etwas unglücklich gewählt. Szenario: Wiki A übernimmt von Wikipedia einen Seitentext ohne Versionsgeschichte (also per C&P ohne Versionenimport) und gibt in der Zusammenfassung eine vollständige Liste der ursprünglichen Autoren an. Der Text wird mit der Zeit weiter bearbeitet. Ein anderes Wiki B könnte diesen bearbeiteten Text jetzt aber nicht mittels Verlinkung auf Wiki A (das wäre die Option 2 der ToU) weiterverwenden, weil die Autorennennung ja nicht äquivalent zu jener auf Wikipedia ist. Hätte Wiki A statt der Autorenliste einen Link auf Wikipedia verwandt, wäre die Problematik noch eindeutiger. Jain?--KH 21:58, 8. Nov. 2009 (CET)
- Bohr ruhig weiter deinen Finger in die Wunde. :-)) Dein Beispiel macht schön deutlich, wie absurd die ToS sind. Das hieße nämlich, dass der zweite Nachnutzer einen Link auf den WP-Artikel setzt und alle (Neu-)Autoren des ersten Nachnutzers (das auf Sonderrichtlinien im Hintergrund verzichtet) lizenzkonform einzeln aufführt. Noch witziger wär's, wenn das zweite Wiki seine Anteile unter eine andere Freie Lizenz setzen würde. <ironie> Super Sache hat sich die Foundation da ausgedacht. Die Nachnutzung wird unglaublich vereinfacht.</ironie> --Martina Nolte Disk. 23:56, 8. Nov. 2009 (CET)
- Ich glaube nicht, dass dies erst durch die ToS gegeben ist. Die Lizenz fordert hier doch Ähnliches: in the case of a Adaptation or Collection, at a minimum such credit will appear, if a credit for all contributing authors of the Adaptation or Collection appears, then as part of these credits and in a manner at least as prominent as the credits for the other contributing authors.--KH 01:48, 10. Nov. 2009 (CET)
- Ich glaube, die ToS wollen, dass ein Link auf den WP-Artikel genügt, also auch diese Lizenzbedingung aufheben. Dazu gäbe es dann eine Liste der späteren Autoren. Absurd. --Martina Nolte Disk.Wikipedia ist keine Fankurve 01:56, 10. Nov. 2009 (CET)
- Ich glaube nicht, dass dies erst durch die ToS gegeben ist. Die Lizenz fordert hier doch Ähnliches: in the case of a Adaptation or Collection, at a minimum such credit will appear, if a credit for all contributing authors of the Adaptation or Collection appears, then as part of these credits and in a manner at least as prominent as the credits for the other contributing authors.--KH 01:48, 10. Nov. 2009 (CET)
- Bohr ruhig weiter deinen Finger in die Wunde. :-)) Dein Beispiel macht schön deutlich, wie absurd die ToS sind. Das hieße nämlich, dass der zweite Nachnutzer einen Link auf den WP-Artikel setzt und alle (Neu-)Autoren des ersten Nachnutzers (das auf Sonderrichtlinien im Hintergrund verzichtet) lizenzkonform einzeln aufführt. Noch witziger wär's, wenn das zweite Wiki seine Anteile unter eine andere Freie Lizenz setzen würde. <ironie> Super Sache hat sich die Foundation da ausgedacht. Die Nachnutzung wird unglaublich vereinfacht.</ironie> --Martina Nolte Disk. 23:56, 8. Nov. 2009 (CET)
- Frage 2 zielt nicht auf diese Unterscheidung ab, da hab ich wohl die Überschrift etwas unglücklich gewählt. Szenario: Wiki A übernimmt von Wikipedia einen Seitentext ohne Versionsgeschichte (also per C&P ohne Versionenimport) und gibt in der Zusammenfassung eine vollständige Liste der ursprünglichen Autoren an. Der Text wird mit der Zeit weiter bearbeitet. Ein anderes Wiki B könnte diesen bearbeiteten Text jetzt aber nicht mittels Verlinkung auf Wiki A (das wäre die Option 2 der ToU) weiterverwenden, weil die Autorennennung ja nicht äquivalent zu jener auf Wikipedia ist. Hätte Wiki A statt der Autorenliste einen Link auf Wikipedia verwandt, wäre die Problematik noch eindeutiger. Jain?--KH 21:58, 8. Nov. 2009 (CET)
- 2 x ja. Du liest den Lizenztext richtig. Ein Link in der Zusammenfassung ist nicht dasselbe wie die vollständige Autorenliste. Darüber könnten wir uns jetzt ewig lange streiten. Die einen sagen: alle Lizenzbestimmungen sind vollständig einzuhalten. Die anderen sagen: die Richtlinien heben diese strengen Auflagen auf. --Martina Nolte Disk. 20:06, 8. Nov. 2009 (CET)
Verwendbar?
Ich habe hier ein Foto gefunden [1], das ich gerne für einen geplanten Artikel (= Pfundspende) verwenden würde.
- Ist dies mit Urheberrecht vereinbar?
- Kann man das Foto in commons einbinden? --Holgerjan 12:24, 8. Nov. 2009 (CET)
- Da weder Quelle noch Urheber bekannt sind, können wwir dieses Bild nicht verwenden. --Marcela
13:49, 8. Nov. 2009 (CET)
- Da weder Quelle noch Urheber bekannt sind, können wwir dieses Bild nicht verwenden. --Marcela
Habe Datei:Christoph_Meili.jpg hochgeladen (geniesst gemäss BGE 130 III 714 keinen Urheberrechtsschutz). Musste beim Speichern zwingend eine Lizenz angeben, obwohl ich die Vorlage Bild-PD-Schöpfungshöhe eingegeben hatte (ist das die richtige?). Was hätte ich da angeben sollen? --Pincho ceterum censeo 13:40, 8. Nov. 2009 (CET)
- Das ist mal ne wilde Interpretation. Gericht, hohe See wissen schon ... --84.160.238.244 23:01, 8. Nov. 2009 (CET)
- Bild unterliegt gemäß den Standards des europäischen Rechts dem Urheberrecht. Sollten daher solche Fotos nicht als mangelnde Schöpfungshöhe hier akzeptieren. --rtc 17:45, 9. Nov. 2009 (CET)
- Auf Commons könnte es akzeptiert werden, weil dort Schweizer Recht gilt. Könnte! Hier jedoch in keinem Fall. --Marcela
17:48, 9. Nov. 2009 (CET)
- Wie ist denn "Für die Schweiz gilt: Ist ein Bild eines Schweizer Urhebers in der Schweiz gemeinfrei, ist es aufgrund des zwingend in der EU vorzunehmenden Schutzfristenvergleichs weder in Deutschland noch in Österreich geschützt. Ist ein Bild in keinem der drei Staaten geschützt, kann es in der deutschsprachigen Wikipedia selbstverständlich verwendet werden. ACHTUNG: Es geht nicht darum, was der Fall wäre, wenn der Schweizer Urheber ein EU-Bürger wäre." (WP:BR#Ausländisches Recht) zu verstehen? --Pincho ceterum censeo 19:49, 9. Nov. 2009 (CET)
Das ist Auslegungssache. Niemand kann dir rechtssicher beantworten, ob dem so ist. Man kann es annehmen. Man muß aber nicht. Bei dieser Schweizer Geschichte halte ich mich lieber bedeckt mit Äußerungen. Die Antwort von Histo und rtc zum Thema kenne ich, ich stehe dazwischen. --Marcela19:54, 9. Nov. 2009 (CET)
- Was sagen denn die deutschen Autoren dazu? Ein Gericht hat sich noch nie mit dieser Frage befasst? --130.60.248.26 20:41, 9. Nov. 2009 (CET)
- Auf Commons könnte es akzeptiert werden, weil dort Schweizer Recht gilt. Könnte! Hier jedoch in keinem Fall. --Marcela
Hallo? Ich habe im Konsens und mit ausdrücklicher Zustimmung von Ralf unsere Seite WP:BR entsprechend ergänzt. Wir sollten uns schon an unsere eigenen Regeln halten und da kann es keinem Zweifel unterliegen, dass dieses Bild in der EU, da nicht von einem EU-Bürger gemacht, nicht geschützt ist. Was soll dieses kontraproduktive Rumgeeire, zunächst einmal zu sagen OK, Histo hat mit seiner Interpretation Recht, danach aber den Bedenkenträger rauszuhängen. Es ist die Frage, ob mangelnde Schöpfungshöhe als Bezeichnung der Vorlage so sinnvoll ist oder ob wir eine eigene Vorlage für die Schweiz brauchen. Aber das ändert nicht das geringste an der glasklaren und eindeutigen Rechtslage, dass ein in der Schweiz nicht geschütztes Bild eines Schweizer Urhebers, der nicht zugleich auch eine EU-Staatsbürgerschaft hat, in der EU aufgrund des durch die Schutzdauerrichtlinie zwingend vorgeschriebenen Schutzfristenvergleichs keinen Schutz genießt.
Selbstverständlich gibt es Länder, in denen dieses Bild geschützt ist. Nämlich USA, Mexiko usw., die keinen Schutzfristenvergleich anwenden. RBÜ sieht einen Schutzfristenvergleich vor. Da wir uns aber nach dem Recht von DACH richten, müssen wir das auch hier tun --Historiograf 22:03, 9. Nov. 2009 (CET)
- Mag ja sein. Aber hat mal bitte jemand Ohrschützer? Grüße aus dem Mädchenpensionat --Martina Nolte Disk. 22:29, 9. Nov. 2009 (CET)
Also, um es nochmal festzuhalten: Dieses konkrete Bild ist Gegenstand einer Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts. Das Bundesgericht hat ausdrücklich festgehalten, dass genau dieses Bild des Wachmanns Meili in der Schweiz keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst, da "der individuelle Charakter im Sinne von Art. 2 URG" fehlt. Einen gesonderten Lichtbildschutz gibt es in der Schweiz nicht. Damit ist das Meili-Bild in der Schweiz auf jeden Fall gemeinfrei. Wenn es nun auch in Deutschland und Österreich gemeinfrei ist, kann es hier bleiben, da wir auf de.wikipedia.org Bilder, die in D-A-CH gemeinfrei sind, akzeptieren, auch dann, wenn man sie z.B. aufgrund fehlender Gemeinfreiheit in den USA nicht auf Commons hochladen kann. Normalerweise wäre ein solches Foto in D und A nicht gemeinfrei, sondern mindestens als Lichtbild, sehr wahrscheinlich aber sogar als Lichtbildwerk geschützt. Nun habe ich gerade kürzlich in den Urheberrechtsfragen die Frage gestellt, ob in einem solchen Fall - das Foto stammt von einer Schweizer Urheberin - in Deutschland und Österreich der Schutzfristenvergleich greift, auch wenn im Ursprungsland eine Schutzfrist gar nie zu laufen begann, da das Bild eh nicht geschützt ist. Dann wäre auch in D und A die Gemeinfreiheit gegeben. Historiograf vertritt diese Auffassung. Sie scheint mir plausibel. Damit kann das Bild wohl bleiben. Gestumblindi 23:02, 9. Nov. 2009 (CET)
- Ich hatte ja die zitierte Diskussion durch meine Frage verursacht. Ich zitiere: "[...] Bedeutet dies, dass ich Fotos aus der Schweiz von Schweizer Urhebern, die nach CH-Recht nicht geschützt sind, nach de.wikipedia hochladen darf? --Pinchorrero 16:21, 25. Okt. 2009 (CET)" darauf: "Vielleicht möchtest du WP:BR so lange lesen, bis du dort die Antwort auf deine Frage gefunden hast? --Historiograf 20:49, 25. Okt. 2009 (CET)" Ich habe mir nun Mühe gegeben beim Lesen und dieses Bild eingestellt, aber anscheinend seid ihr euch ja nicht einig. Ich kann inhaltlich zur Diskussion nichts sagen, ich verstehe von deutschem internationalen Immaterialgüterrecht gar nichts. Aber es wäre von Vorteil, wenn ein Konsens darüber herrscht, welche Bilder man hochladen darf. --Pincho ceterum censeo 23:09, 9. Nov. 2009 (CET)
- Das sehe ich genauso. Wir sollten eine Entscheidung treffen, die wir dann auch konsequent durchhalten. Ich finde, Gestumblindis Argumentation scheint logisch, und auch Histos Vorschlag, einen eigenen Baustein zu erstellen, halte ich in diesem Fall für eine gute Idee. -- Yellowcard 00:45, 10. Nov. 2009 (CET)
Schöpfungshöhe in Datei:Wappen Sängerschaft zu St. Pauli et Breslau Burgundia.jpg?
Hallo,
die Freigabe ist in der vorliegenden Form zwar nicht gültig, aber besteht bei diesem Wappen SH? Tendiere zu 'nein', würde mich aber über Zweitmeinung freuen. -- Yellowcard 00:42, 10. Nov. 2009 (CET)
Frage bezüglich feingeweblichen Schnitten
Hallo, alle zusammen.
Ich hoffe ich stelle hier keine schon beantwortete Frage ;-) Ich hätte zur Zeit in meiner Funktion die Möglichkeit technisch hochwertige Bilder von histologischen Schnitten anzufertigen. Ich muss aber vorher die Erlaubnis des Chefs einholen. Deswegen wollte ich fragen wie es Lizenzmäßig aussieht. Wer hat die Urheberrechte, ich, mein Chef, der Patient? Haben Patienten noch Rechte oder Ansprüche an Schnitten aus ihrem Körpergewebe? Muss ich sonst noch irgendwas beachten? Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 09:55, 10. Nov. 2009 (CET)
Wenn du die Erlaubnis deines Chefs zur anonymen Weitergabe der Schnitte hast, bist du Lichtbildner, andere Rechte sind nicht betroffen --Historiograf 20:46, 12. Nov. 2009 (CET)
Nicht-Schutz bei "trivialer Wiedergabe"
Bei zwei von FalkOberdorf eingestellten, nicht von ihm selbst aufgenommenen Fotos (dieses und jenes) behauptet er, sie seien als "triviale Wiedergabe einer Naturgegebenheit" nicht geschützt. Ich bin kein Jurist und kenne Ulmer nicht, aber zumindest widerspricht diese Argumentation meiner Ansicht nach WP:BR, wonach es sich "bei Fotos (...) stets mindestens um Lichtbilder handelt". Was haltet ihr davon? --Urheberrechtsfrager 13:14, 10. Nov. 2009 (CET)
- Ich habe die Bilder gelöscht und den Benutzer angesprochen. --Seewolf 13:30, 10. Nov. 2009 (CET)
Reine Zitatsabschnitte
Mir ist die letzte Zeit immer häufiger die Praxis begegnet, in "Kritik"-Abschnitte einfach in From eines Zitats die wesentlichen Passagen der wichtigsten Kritik oder Kritiken reinzuschreiben, ohne jeglichen sonstigen Text. Beispiele etwa: Nancy_Kress#Kritik oder Die_Differenzmaschine#Kritik Ich sehe das so als Urheberrechtsverletzung, auch wenn dabei nur ein Auszug weniger Sätze erfolgt, denn die reine Wiedergabe ist gerade kein zulässiger Zitatzweck im Sinne des Zitatsrechts, udn es geht auch nicht um eine reine Darstellung von allgemeinen Sachverhalten bei der Wiedergabe, sondern um eine dedizierte individuelle Meinung, so dass Wikipedia:Textplagiat nicht greift. Sieht das jemand anders? --rtc 00:39, 11. Nov. 2009 (CET)
- selten, aber: volle zustimmung. habe ich nicht erst einmal bemängelt und stieß dabei grundsätzlich auf wenig verständnis. --JD {æ} 00:59, 11. Nov. 2009 (CET)
- Frage an rtc und JD: Wie sähe es mit einer konstruktiven Kritik an dem Mißstand aus - oder ist das "ersatzlose Wegstreichen" des Absatzes aus eurer Sicht die einzige "saubere" Lösung ??
- Wenn man derzeit nur eine Kritik zu einem Werk oder einer Person zur Verfügung hat, kann man doch schlecht schreiben "die Mehrzahl der Kritiken sehen das so und so" und eines ist doch definitiv eine URV: wenn man eine (fremde) Kritik liest, leicht umformuliert und dann - ohne Quellenangabe - sozusagen als "Eigenprodukt" darstellt.
- Zusatzfrage: sind eigene (Buch-/Film-/Autoren-/Musiker-/...) Kritiken des (anonymen) Wiki-Artikel-Autors mit den Grundsätzen "keine Theoriefindung" und NPOV vereinbar ?
- Bei Webseiten kann man ja auf einen Link ausweichen - aber die beiden zitierten Beispiele sind - so steht es zumindest im Artikel zu lesen - offenbar aus Büchern abgeschrieben worden, deren Text im Web leider nicht verfügbar ist. Wenn man nun nur das Buch als Quelle für die Kritik nennt, dann ist das eine super Werbung, die dem Verlag viel Geld einbringt, weil jeder, der die kurze Kritik lesen will, dann das ganze Buch kaufen muß (über 700 Seiten für einen Absatz ...).
- Und noch eine Frage: Wie sieht es mit "Eigenzitaten" aus, d.h. wenn der (anonyme) Wiki-Autor mit dem namentlich zitierten Kritik-Autor identisch ist, das aber nicht ausdrücklich schreiben will weil das Zitat ja mit dem Klarnamen erfolgt ?
- Nicht, daß ich die Problematik nicht sehe, aber es ist m.E. eher eine "schwierige Grauzone" als ein "einfaches JA/NEIN-Problem". Eine "Hilfe"-Seite zu diesem Thema wäre wohl sinnvoll, dann könnte man einen Baustein machen mit dem Verweis "Bitte Wiki:LeitfadenKritiken beachten" den man dann in allen betroffenen Artikeln anbrigen könnte ... --PhChAK 01:54, 11. Nov. 2009 (CET)
- Es ist schon richtig, dass natürlich in solchen Abschnitten keine Theoriefindung betrieben werden soll. Es kommt auf die enzyklopädische Darstellung an, d.h. die Meinungen der Kritiker (also nicht der Wikipedia-Autoren) sollen im Kontext der Rezeption und im gegenseitigen Verhältnis beschrieben werden, nicht lediglich wörtlich wiedergegeben. So sollte man z.B. schreiben, worin sich welche Kritiker einig sind, wo die Hauptunterschiede in der Bewertung bestehen, wie weit die Kritiken auseinandergehen usw. Dazu gehört auch, dass man vielleicht kurz in einem Halbsatz die allgemeine Sichtweise des Kritikers und seinen Hintergrund anreißt u.ä.. Idealtypsich versteht sich. --rtc 02:11, 11. Nov. 2009 (CET)
- Zunächst einmal finde ich das einen super Ansatz - aber:
- Idealtypisch versteht sich - das ist eine ziemlich hohe Meßlatte und zwischen "ideal" und "unzulässig weil URV" gibt es für einen Artikel ja auch "Zwischenzustände". In einer Excellent- oder Lesenswert-Kandidatur würde ich es als "schwerwiegendes Manko" ansehen, wenn der Abschnitt "Kritik" so "dünn" ist und in "normalen Artikeln" ist es sicher nicht ideal, nur eine Kritik praktisch wörtlich zu zitieren - aber deswegen gleich URV -> SLA ??
- die Meinungen der Kritiker / worin sich welche Kritiker einig sind, wo die Hauptunterschiede in der Bewertung bestehen - das setzt irgendwie voraus, daß man mehrere Kritiken zur Verfügung hat, was aber in den von dir zitierten zwei Beispielen jedenfalls nicht der Fall ist (es gibt offenbar jeweils nur genau eine bzw. der Autor hat offenbar nicht mehrere "zur Hand gehabt"). Wenn dort zwei, drei, vier oder sogar noch mehr Kritiken kommentarlos aneinandergereiht werden, dann ist das ein Ansatzpunkt daraus eine "allgemeine Sichtweise" mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden zu machen - aber eine Einzelkritik gleich zur "h.M." zu deklarieren ist m.E. ziemlich fragwürdig ...
- die allgemeine Sichtweise des Kritikers - die würde ich lieber in einem Personen-Artikel zu dem Kritiker (Wiki-Link) einmal finden wollen und nicht in jedem Artikel, wo eine "seiner" Kritiken "genutzt" oder zitiert wird - (meine Meinung !). --PhChAK 02:40, 11. Nov. 2009 (CET)
um es konkreter (und konstruktiver [sic!]) zu machen: der kritik-abschnitt bei nancy kress gehört gar nicht in den personenartikel, sondern könnte in einem möglichen artikel über "fremdes licht" stehen. es wird in der zitierten kritik kein wort über die dame an sich verloren. in einem artikel über das buch wiederum müsste das ganze in einen kontext gestellt werden, um zum einen dem zitatrecht genüge zu tun, zum anderen soll das ganze doch enzyklopädische relevanz aufweisen und nicht einfach eine x-beliebige einzelkritik hier im vollzitat verbreitet werden. man könnte also mMn schreiben: "Die weiblichen Figuren werden aus psychologischer Perspektive intensiv und ausführlich gezeichnet. Wert legt Kress dabei auf Konflikte, die aus den so unterschiedlichen Herkunftsorten entstehen. 'Fremdes Licht' kann daher dem 'Jahrbuch für den Science Fiction Leser' folgend als 'durchaus frauenspezifische Science Fiction' gesehen werden, wobei insbesondere Kress' 'Einfallsreichtum und ihre Fähigkeit, Spannung zu erzeugen' hervorgehoben muss." --JD {æ} 12:10, 11. Nov. 2009 (CET)
MathWorld
Kurzer Check: Kann das so überhaupt eine URV sein? Sorry für meine schlecht recherchierte Kürze. -- E 02:23, 11. Nov. 2009 (CET)
- MathWorld schreibt am Schluß ausdrücklich: "cite this as" und zeigt dadurch auf, daß die Inhalte auch exakt wörtlich zitiert werden dürfen (was ein Übersetzen in diesem Falle nicht ausschließt, da es sich nicht um ein "sprachgebundenes Werk" also z.B. ein Gedicht oder Wortspiel handelt) und wie der Quellenhinweis auszusehen hat. Dabei hat der Wiki-Autor nur das " - A Wolfram Web Resource" im Ref-Link hinter "MathWorld" vergessen, das ausdrücklich gefordert wird. Da der URV-"Feststeller" WortWusel auf seiner Benutzerseite schreibt "bin noch ganz grün hinter den Ohren" kann man diese Löschung wohl zurücknehmen, den geforderten Zusatz anbringen und WortWusel entsprechend auf seiner Diskussion informieren. --PhChAK 03:02, 11. Nov. 2009 (CET)
Artikel Heinz Klein-Arendt
Es ist ja schön zu sehen, dass sich einige Plastiken von Heinz Klein-Arendt in Privatbesitz befinden, aber müssen die Bildrechte nicht von dem Erben des Bildhauers freigegeben werden? --78.34.182.167 11:20, 11. Nov. 2009 (CET) Der Artikel steht gerade auf der Startseite. Das wäre keine schöne Werbung für Wikipedia, wenn hier wirklich Urheberrecht misachtet werden. --78.34.182.167 11:21, 11. Nov. 2009 (CET)
- Sh dazu die Disk des Artikels. --Paulae 11:22, 11. Nov. 2009 (CET)
Karten
Hallo,
ich würde gerne eine Karte hochladen, weiß aber nicht, ob es geht. Ich vermute, es greift der zweite Punkt im Abschnitt Karten bei den Bildrechten („Auswahl und Gestaltung der Karte sind zusätzlich durch UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7 geschützt.“ Oder heißt das gar, dass alle Karten generell geschützt sind?). Hier mal eine Beschreibung: Die Karte zeigt einen Ausschnitt von vielleicht 10 × 10 km. Vor allem sind Höhenlinien eingezeichnet, eine Stadt, zwei Kirchen (nur Symbol), Straßen (zwei parallele Linien), Flüsse (wie Fischgräten gezeichnet, könnte Flussmulde darstellen). Wirkt wie eine Skizze. --Toffel 13:52, 11. Nov. 2009 (CET)
- Trotz gegenteiliger Auffassung mancher hier hat die Rechtsprechnung auch simplen Karten bisher immer ein Urheberrecht zugesprochen. --rtc 15:41, 11. Nov. 2009 (CET)
- Ja, sehe ich anders. Grenzen sind Fakten und nicht schutzfähig. Dies ist keine Rechtsberatung. --Marcela
20:18, 11. Nov. 2009 (CET)
- Also hochladen? Die Karte hat allerdings keinen klar gezogenen Rand, sondern die Linien enden willkürlich. --Toffel 17:38, 12. Nov. 2009 (CET)
- Ja, sehe ich anders. Grenzen sind Fakten und nicht schutzfähig. Dies ist keine Rechtsberatung. --Marcela
Ohne die Karte zu sehen, kann niemand irgendwas sagen. Hört sich aber geschützt an. Andernorts hochladen, das ist der einzige Weg zu einem fundierteren Urteil --Historiograf 20:44, 12. Nov. 2009 (CET)
- Am besten bei Flickr? Da habe ich sogar noch einen Account. Welche Lizenz muss ich da nehmen? „Alle Rechte vorbehalten“? --Toffel 21:21, 12. Nov. 2009 (CET)
Hallo im Kurier steht seit gestern eine Aufforderung (Wikipedia:Kurier#Ach wie flüchtig, ach wie nichtig), Seiten mittels WebCite zu archivieren, aber direkt im gleichen Artikel eine Hinweis, dass WebCite in Deutschland strafbar sei. Ich habe mal danach in den Wikipedia-Archiven gegooglet und dabei einen Hinweis von Marcela gefunden, dass er WebCite auch für rechtlich bedenklich bedenklich hält (http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia/Archiv/2009/Woche_44#Archiv_von_Online-Belegen_f.C3.BCr_Wikipedia). Wie sieht das nun aus? Chinophthalondisulfonsäure Dinatriumsalz 15:54, 11. Nov. 2009 (CET)
Hab in WebCite nen Satz zur Rechtslage ergänzt --Historiograf 20:43, 12. Nov. 2009 (CET)
Bildlizenz
Im Artikel Halbblut (Karl May) ist eine Buchdoppelseite eingestellt, deren Lizenz mich unsicher macht - kann das bitte überprüft werden? Danke und Servus --Reimmichl-212 16:35, 11. Nov. 2009 (CET)
- Die Lizenz ist falsch, das ist kein Werk, ist nicht geschützt. Also nix CC --Marcela
20:20, 11. Nov. 2009 (CET)
- Wird das nicht korrigiert? --Pincho ceterum censeo 00:21, 12. Nov. 2009 (CET)
- Nächste Frage: Karl Mays Gesammelte Werke, ein Buchdeckel, Sascha Schneider († 1927) zugeordnet? --Reimmichl-212 20:27, 11. Nov. 2009 (CET)
- Datei:Sascha Schneider - Am Rio De La Plata.jpg? problemlos, Urheber ist über 70 Jahre tod. --Marcela
20:30, 11. Nov. 2009 (CET)
- Datei:Sascha Schneider - Am Rio De La Plata.jpg? problemlos, Urheber ist über 70 Jahre tod. --Marcela
War zwar ein anderes Sascha-Schneider-Biuld, müsste aber ebenfalls o.k. sein, Danke für die Hilfe, Servus --Reimmichl-212 21:31, 11. Nov. 2009 (CET)
Schöpfungshöhe für Wahlplakat?
Konkret: http://www.hdg.de/lemo/objekte/pict/Nachkriegsjahre_plakatFDPSchlussMitEntnazifizierung/index.html
--Asthma und Co. 19:04, 11. Nov. 2009 (CET)
- Hat imho keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:54, 11. Nov. 2009 (CET)
- Sehe ich ebenso. --Marcela
20:15, 11. Nov. 2009 (CET)
- Sehe ich ebenso. --Marcela
keine SH --Historiograf 20:42, 12. Nov. 2009 (CET)
Besten Dank allerseits. --Asthma und Co. 23:11, 12. Nov. 2009 (CET)
Schöpfungshöhe von pts-logo.png
Hat dieses Logo von den Part-Time-Scientists Schöpfungshöhe? Vor allem die kleine Weltkugel im Hintergrund lässt mich zögern. Gruß --myself488 22:59, 11. Nov. 2009 (CET)
- Deine Frage zeigt, dass Du nicht genügend Hintergrundwissen hast, um die Risiken abzuschätzen und somit die Verantwortung nicht tragen kannst. Du solltest das Logo daher nicht hochladen, unabhängig davon ob es Schöpfungshöhe hat oder nicht. --rtc 23:24, 11. Nov. 2009 (CET)
- Es hat keine Schöpfungshöhe. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:56, 11. Nov. 2009 (CET)
- (BK) ImHo keine SH. Bei dem kleinen Umriss eines Kontinentes ist kein Platz für Schöpfungshöhe. WP:Sei mutig und lass dich nicht verunsichern. -- Nyks (Kontakt) 23:59, 11. Nov. 2009 (CET)
- Danke euch beiden. Habe das Bild hochgeladen. --myself488 12:47, 12. Nov. 2009 (CET)
Namensnennung des Urhebers
95% der Änderungen in der Wikipedia dürften ja nicht urheberrechtlich geschützt sein (Kommas einsetzen, Kategorien einfügen etc.). Wenn nun der Name des Autors (bzw. der zwei, drei oder vier Autoren) irgendwo auf einer Liste mit hundert Namen drauf steht, ist dann der Urheber noch genügend genannt? Bzw. massen sich nicht die anderen das Urheberrecht an? --Pincho ceterum censeo 01:15, 12. Nov. 2009 (CET)
Titelbild Karl-May-Band von 1916
Habe hier nebenstehendes Bild vom Buchdeckel eines Karl-May-Bandes von 1916 gescanned. Das gute Erbstück von meinem Großvater (*1900) ist in Sütterlinschrift und stammt also noch aus der Kaiserzeit. Karl May ist seit 1912 tot. Das Urheberrecht-Problem liegt wohl beim Gestalter des Titelbildes Carl Lindeberg. Der lebte von 1876 bis 1961. Ist so ein Buchdeckel nun ein "Gesamtkunstwerk", bei dem das Titelbild nur ein Teil davon ist? Oder es ein Objekt, das urheberrechtlich primär vom Bildgestalter abhängt? Ihr wisst dazu bestimmt mehr.-- Richard Huber 09:53, 12. Nov. 2009 (CET)
- Wieso gibst du dich als Urheber aus? Schau mal oben. --Pincho ceterum censeo 10:24, 12. Nov. 2009 (CET)
- Nun, ich habe das wohl falsch interpretiert. Meinte damit, dass ich es eingescanned und hochgeladen habe. Jetzt habe ich Carl Lindeberg als Autor eingesetzt. Aber das stimmt ja eigentlich auch nicht so recht. Zudem wusste ich beim Hochladen noch nicht vom wem der Entwurf war. Von Lindeberg stammt ja eigentlich nur das Bild auf dem Buchumschlag. Wer ist für das Gesamtdesign verantwortlich gewesen? Müsste der auch erwähnt werden?-- Richard Huber 11:08, 12. Nov. 2009 (CET)
- Das Titelbild ist bis 2031 geschützt. Hier leigt definitiv eine URV vor. --Matthiasb 12:00, 12. Nov. 2009 (CET)
- Das Bild liegt auf Commons, da kann die Rechtslage anders sein (schwedisch/USA). Hier in .de ist es geschützt. --Marcela
12:11, 12. Nov. 2009 (CET)
- Das Bild liegt auf Commons, da kann die Rechtslage anders sein (schwedisch/USA). Hier in .de ist es geschützt. --Marcela
Bild-LogoSH für Screenshots
Nach so langer Zeit, habe ich hier jetzt auch mal eine Frage. Es geht um folgende Datei: Datei:Adobe Photoshop CS4 Extended.png
Ein anonymer Benutzer hat den Dateiüberprüfungs-Baustein eingebaut und ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, wie ich reagieren soll, da ich es einfach anderen Benutzern nachgemacht habe (z. B. Datei:Windows 95-Screenshot.png). Normalerweise erstelle ich Logos oder public domain SVGs bei Commons und kenne mich hier deshalb nicht wirklich gut aus. Jede Hilfe wäre super. LG, Fleshgrinder Diskussion 18:15, 12. Nov. 2009 (CET)
- Ich habe den DÜP-Baustein wieder herausgenommen und die richtige Lizenz eingesetzt. Bild-LogoSH ist nur für reine Logos. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:21, 12. Nov. 2009 (CET)
Zeitschriftartikel
Ich schreibe gerade an einem Artikel für eine Fachzeitschrift, in dem ich die Fachleute auf das entsprechende Fachportal in der WP aufmerksam machen möchte und diese zu einer Mitarbeit anregen möchte.
Ich habe vor Links zu den Portalseiten zu nennen und zu einigen "wichtigen" anderen Wikiseiten. Direkte Inhalte möchte ich nicht zitieren, sodaß hoffentlich keine Lizensangabe nötig ist. Was muss ich bei einer solchen Arbeit aus Sicht des Urheberrechtes beachten? --93.184.128.17 23:21, 12. Nov. 2009 (CET)
- Nichts. --rtc 02:03, 13. Nov. 2009 (CET)
Die Zeichnungen stehen doch nie und nimmer unter einer freien Lizenz, oder? Über den Link unter "Genehmigung" kann ich jedenfalls nichts dergleichen finden... --Katimpe 23:29, 12. Nov. 2009 (CET)
- Selbst wenn sie es täten, das Foto als solches ist keine 2-D-Wiedergabe und deshalb im Normalfall auch selbst schon geschützt. Da scheint das Problem Bildrechte generell nicht bewusst zu sein. Ich habe die Hochladerin angesprochen und für das Bild auf Commons SLA gestellt. Gruß -- Rosenzweig δ 23:52, 12. Nov. 2009 (CET)
Foto des RAF-Logos?
Im Artikel RAF ist ein Commons-Bild des RAF-Logos abgebildet, das mE eine unzulässige Schönung gegenüber dem Original darstellt zB hier zu sehen. Daher möchte ich gerne im RAF-Artikel zumindest zusätzlich dieses Foto verwenden, oder ein anderes öffentlich zugängliches. Nun stellt sich die U-Frage. Urheber ist einer der Terroristen, denn das Bild stammt (nicht zu erkennen, ist aber so) aus der Geiselhaft von Hanns-Martin Schleyer. Erstens wäre da also die Frage nach der Schöpfungshöhe des Fotos. Die ist mE nicht gegeben. Dann die Frage, ob der Fotograf das Bild nicht vielleicht sogar absichtlich implizit als gemeinfrei deklariert hat, denn es war ja gerade zur möglichst häufigen Veröffentlichung bestimmt. Das gleiche gilt für das Urheberrecht des Logos. Was meint ihr? Kann das Bild oder ein ähnliches verwendet werden, vorausgesetzt dass es von einem Mitglied der RAF stammt? Pittigrilli 12:15, 13. Nov. 2009 (CET)