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Diskussion:Wappensatzung

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Juni 2005 um 10:49 Uhr durch Steschke (Diskussion | Beiträge) (Verwaltungsakt?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Teilweise wurden Wappen als Basis der heraldischen Reinzeichnung verwendet oder ohne die nötige Schöpfungshöhe für ein eigenständiges Werk abgewandelt, deren Urheberrechte bereits abgelaufen waren. So sind Wappen in Verwendung, die bereits jahre- oder jahrzehnte ohne eine entsprechende Genehmigung zum Beispiel durch die Deutsche Gemeindeordnung (30. Jan. 1935) geführt wurden und werden. Ist sehr unklar formuliert. Auch verstehe ich nicht, wieso laut letztem Absatz das Innenverhältnis betroffen ist. Es geht doch um die Genehmigung von Anträgen Dritter. Natürlich vermisse ich auch die in ARCHIVALIA angesprochene Genehmigungsvorbehaltsproblematik. Unter den Weblinks sollten einige exemplarische Wappensatzungen deutscher Gemeinden verlinkt werden. --Historiograf 14:59, 2. Jun 2005 (CEST)

Danke dir - ich mache mich dran. --ST 15:07, 2. Jun 2005 (CEST)
Ich habe nun raus: "Rein juristisch bedarf es hierzu aber keiner Satzung, da lediglich Regelungen im Innenverhältnis der Gemeinde getroffen werden. Fraglich ist es auch, ob das Selbstverwaltungsorgan Gemeindevertretung als Bestandteil der nach außen einheitlich auftretenden juristischen Person des öffentlichen Rechts Gemeinde durch eine solche Regelung seinen Aufgabenbereich gegenüber dem Gemeindevorstand/Bürgermeister in unzulässiger Weise ausdehnt (Eingriff der Legislative in die Exekutive – s. a. Kommunalverfassungsstreit)." Das ist ein klarer Widerspruch zur Erwähnung des Gleichbehandlungsgrundsatzes Art. 3 GG, der sich nur auf das Verhältnis der Kommune zum privaten Wappenverwender beziehen kann. Eine Wappensatzung betrifft gerade NICHT das Innenverhältnis, sondern stellt Regeln über die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Kommunalwappen auf (jetzt bitte alle mal aufschreien, dass ein Wappen keine Anstalt ist!). Soweit das Innenverhältnis betroffen ist, muss anhand von Beispielen sauber herausgearbeitet werden, inwieweit die Prärogativen des Schultes (archaisierender Regionalismus für den Leiter der Gemeineverwaltung) konkret betroffen sind. --Historiograf 14:48, 26. Jun 2005 (CEST)

Landkreise

Auch Landkreise erlassen Wappensatzungen siehe http://www.lra-saechsische-schweiz.de/satzungen/satzungwappen.pdf mit Rahmengebühr für die Wappenverwendung --Historiograf 03:23, 14. Jun 2005 (CEST)

Verwaltungsakt?

Stellt eine Genehmigung zur Verwendung einen VA dar? Falls ja: Kann der begünstigende Verwaltungsakt einfach so wiederrufen werden? S. § 6 der zit. LK-Satzung. --Historiograf 03:27, 14. Jun 2005 (CEST)

U.A.w.g. --Historiograf 14:48, 26. Jun 2005 (CEST)

Können Verträge über die Nutzung öffentlich-rechtliche Verträge darstellen? --Historiograf 14:48, 26. Jun 2005 (CEST)

Das liegt in der Gestaltungsfreiheit der Parteien - vermutlich wird man das so einfach nicht erkennen können, es sei denn, die Behörde bezieht sich auf öR Rechtsgrundlagen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Nutzung für den Textildruck zivilrechtlich geregelt wird, wenn etwa eine Provision fällig ist. --ST 10:49, 27. Jun 2005 (CEST)