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Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. November 2009 um 21:36 Uhr durch Jahn Henne (Diskussion | Beiträge) (Im Namen des Volkes!). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Jahn Henne in Abschnitt Im Namen des Volkes!

Vorlage:Archiv Tabelle

Input on your election process for Meta-Wiki

Hello, I am Cirt on the English Wikipedia. I created this page at Meta-Wiki: Wikimedia Arbitration Committee election processes. I was wondering if you could help out in describing briefly how people are elected to the Arbitration Committee on this language Wikipedia? (With links/diffs to back it up, that would be helpful). Please post a brief description of the election process for your Arbitration Committee, under the subsection for your language on that page. Thank you so much for your time. Cirt 16:54, 20. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Wikipedia:Schiedsgericht/timeline

Ich wollte (und habe) nur eine Hintergrundfarbe geändert, aber jetzt sind die Namen weg. Ist timeline kaputt? --Pjacobi

Uh, das ist echt seltsam. Die Links auf die Namen funktionieren nämlich noch... --Thogo BüroSofa 13:08, 14. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Schiedsfrau bei Mensa

Hallo Leute, geht ihr auf Seite 36 des aktuellen Magazins von Mensa in Deutschland (MinD), findet ihr eine diesem SG ähnliche Funktion. Viel Spaß beim Lesen. Gruß --Penta teuch 01:10, 27. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Kombiniertes Meinungbsild

Wie wäre es, die ganzen Vorschläge zur Änderung des SG-Wahlverfahrens in ein kombiniertes Meinungsbild einzubinden (und dort ggfls. weiterzudiskutieren)?

Ein grober Vorschlag wäre z.B.

  • Generell: Soll sich das SG-Wahlverfahren ändern? Wenn ja, dann...
  • Kontrastimmen einführen?
  • Stimmenbegrenzung auf Anzahl Kandidaten? (Wenn Kontrastimmen angenommen werden, ist die Anzahl der Pro und Kontrastimmen = Anzahl Kandidaten. Sprich: 2 Pro + 3 Kontrastimmen z.B.).
  • Wenn Stimmenbegrenzung durchkommt, dann Kumulieren/Panachieren?

Evtl. als komplett zweiten Block als Alternative:

  • Boardwahlsystem?

--Mark Nowiasz 13:21, 22. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Bitte den Artikel aktualisieren

Gestern (21.Mai 2009) endete die Wahl zum neuen WP Schiedsgericht. Könnte jemand den Artikel aktualisieren und das Wahlergebnis einbauen ? Die Daten sind veraltet. --Die Winterreise 10:35, 22. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Rücktrittsbegründung

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte.

Pitichinaccio

Vom Willen aller gewählten Schiedsrichter, ihre Arbeit gut und im Sinne der Wikipedia zu tun, bin ich überzeugt. Der Anstand gebietet es, hier nicht personenbezogen zu argumentieren. Daher zur Begründung nur soviel: Ich halte es für unabdingbar, dass während eines laufenden Verfahrens einzelne Schiedsrichter keinen Kontakt zu den Fallbeteiligten quasi „außerhalb des Verhandlungsraums“, also außerhalb der Fallseite aufnehmen, um den Fall zu erläutern. Einige meiner Kollegen haben eine solche Kontaktaufnahme mehrfach persönlich angeboten, in einem mir bekannten Fall ist sie auch erfolgt. Der Hinweis auf diese meiner Meinung nach nicht richtige Vorgehensweise erfolgte mehrfach und deutlich. Der Verlauf des aktuellen Verfahrens lässt mich an der Einhaltung dieses für mich elementaren Gebots zumindest zweifeln, mit anderen Worten: Mein Vertrauen, alle betreffenden Kollegen enthielten sich direkter Kontaktaufnahme zum Fall mit den Beteiligten, ist gefährdet. Zweitens halte ich das Diskussionsverfahren um einen Fall für so schwierig und komplex, dass ich davon ausgehe, dass nicht wikipediaöffentlich ein „Zwischenstand“ unserer Überlegungen von einzelnen Mitgliedern des Schiedsgerichts erfolgen sollte. Dem wurde auch entgegengehandelt. Ich bedauere sehr, dass nach meiner Ansicht eine Situation eingetreten ist, in der ich glaube, meine Arbeit im Schiedsgericht nicht mehr effektiv erfüllen zu können, und scheide daher aus dem Schiedsgericht aus. Den übrigen Schiedsrichtern wünsche ich eine gute Hand für alle kommenden Entscheidungen. -- Pitichinaccio 23:54, 30. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Zusatz

Nach der offensichtlich an vielen Stellen sehr direkt gemutmaßten Behauptung, ich hätte einen SG-Kollegen aufs übelste gemobbt und beschimpft, indem ich Schimpfnamen auf seinen Nick gesucht hätte, die sich auf den Namen reimen, habe ich mir das betreffende Chat-Protokoll vom 12. August dieses Jahres mal angesehen und veröffentliche hier die betreffende Stelle:

[21:12] Pitichinaccio: was ist mit pédé D. und dem Lover von Aeneas?

Hierzu folgendes: Am 11. August bin ich aus dem Urlaub zurückgekommen, während dessen ich nur sehr sporadisch Internetzugang hatte. Dies war somit auch mein erster SG-Chat nach drei Wochen. Es ging um das geplante Treffen des Schiedsgerichts in Wuppertal, und meine Frage bezog sich auf Nachrichten, ob sich einer der beiden am Chat nicht teilnehmenden SG-Mitglieder, nämlich PDD und Achates, zu seiner Teilnahme geäußert habe. Das gerade beendete AP mit Achates hatte ich da höchstens peripher mitbekommen – es ging auch gar nicht darum.
Im weiteren Verlauf des Chats erfuhr ich, dass Achates sich hatte deadministrieren lassen, eine wie auch immer geartete Äußerung, die Mobbing gleich kommt, finde ich im weiteren Verlauf nach bestem Gewissen nicht. Die „Schimpfwörter“ jedenfalls waren reine Wortspiele ohne jeden Bezug zu der Person des mit ihnen Bezeichneten. PDD hatte ich auch schon direkt so angesprochen (ohne Beanstandung seinerseits), durch meine berufliche Beschäftigung mit der Aeneis war ich kurz vorher zufällig auf den Namen Achates gestoßen, daher spontan diese Umschreibung. Beides waren (schlimmstenfalls) freundschaftliche Neckbezeichnungen von meiner Seite; wenn ich mit einem der beiden Benutzer auch nur das geringste Problem gehabt hätte, hätte ich sie nicht benutzt. Im übrigen halte ich keine der Bezeichnungen für eine Beleidigung, hielte ich sie dafür, hätte ich sie nicht benutzt. Achates’ Stress und sein ‚Rückzug‘, der, wie ich hernach erfuhr, bereits erfolgt war, war mir zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass Achates, als er den Chatlog las oder referiert bekam, sich durch meine Wortwahl herabgewürdigt sah – insbesondere wenn seine Situation außerhalb der Wikipedia zusammen mit dem AP ihn sehr bedrückt hat. All das, Achates, tut mir außerordentlich leid, ganz besonders, wenn du meine Bezeichnung deiner Person derart missverständlich aufgefasst hast. Der de-WP fehlst du, und ich hoffe, dass du wieder locker hier arbeiten kannst und willst irgendwann.
Meine Rücktrittsgründe allerdings bestätigen sich hier einmal mehr, denn es gibt wohl erkennbar mehr oder weniger gut ‚informierte‘ Benutzer, die ihre Infos aus dem Schiedsgericht bezogen haben. -- Pitichinaccio 17:30, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Thogo

Dem möchte ich mich voll anschließen und darüberhinaus noch einige Worte ergänzen. Die knapp zweieinhalb Jahre, die ich in diesem Gremium war, haben viel Spaß gemacht, aber auch viel Nerven gekostet, vor allem, weil es extrem schwierig ist, aufgrund der dem SG auferlegten Beschränkungen und der wenigen Möglichkeiten, effektiv Konflikte lösen zu können. Es hat meist länger gedauert, zu entscheiden, ob wir einen Fall annehmen dürfen oder können, als diesen dann zu beenden. Ich sehe außerdem weder durch die Community, noch, in den meisten Fällen, durch die Antragsteller der Fälle das nötige Vertrauen und den nötigen Rückhalt, hier Entscheidungen zu treffen. Der aktuelle Fall hat deutlich gezeigt, dass die Community es einerseits versäumt hat, klar zu regeln, nach welchen Richtlinien Fälle zurückgezogen werden dürfen, und andererseits, dass es nicht möglich ist, Konflikte zu lösen, wenn eine der Konfliktparteien dem Schiedsgericht so wenig Respekt und Vertrauen entgegenbringt, wie das hier der Fall war. Der Fall selbst ist eigentlich klar, Taxiarchos und Umschattiger haben x-fach gegen die grundsätzlichsten Regeln des Miteinander (KPA, AGF, etc.) in einem Gemeinschaftsprojekt verstoßen und sollten daher beide entweder dauerhaft gesperrt werden oder zumindest nicht mehr gleichzeitig entsperrt sein. Ich empfehle, dass die Community nun selbst darüber befindet, was mit diesen Benutzern geschieht. Ich wünsche dem möglicherweise verbleibenden Schiedsgericht viel Erfolg weiterhin, denke aber, dass das Konzept des Gremiums gescheitert ist. Da die Größe der Community nach einer Konfliktlösungsinstanz bedarf, die nicht nur persönliche sondern auch inhaltliche Konflikte lösen kann (wir hatten ja fast mehr Anfragen solcher Art als andere), empfehle ich, ein neues Gremium hierfür zu schaffen. In anderen WPs funktioniert das ja auch. Grüße, --თოგოD 00:18, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Leithian

Es sind viele Dinge gewesen, die in den letzten Wochen zusammengekommen sind. Inzwischen ist soviel Frust aufgelaufen, dass ich keine andere Lösung mehr sehe, als von meinem Schiedsrichteramt zurückzutreten. Ich danke meinen Schiedsgerichtskollegen für viele interessante Gespräche, sehe aber ohne wirklich tiefgehende Reform der äußeren Rahmenbedingungen für das Schiedsgericht keine ordentliche Grundlage für dauerhaft konstruktive und erfolgreiche Arbeit eines ArbCom. Was mich übrigens persönlich enttäuscht hat, ist, dass die Community dem SG anscheinend nicht mehr das Vertrauen entgegenbringt, dass es bräuchte. Handlungsfähigkeit erfordert Vertrauen, beides scheint nicht mehr in ausreichendem Maße gegeben. Der letzte Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte, war der aktuelle Fall, die Stimmung im Schiedsgericht ist auf einem Tiefpunkt und die Gesamtsituation nicht mehr tragbar geworden. Grüße --Leithian Keine Panik! Handtuch? 00:25, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Abena

Das Schiedsgericht ist aus meiner Sicht ein wichtiges Organ in der Wikipedia zur Lösung von Benutzerkonflikten. Unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse, Äußerungen und Stimmungen in den geschlossenen Schiedsgerichtsitzungen sowie auf den Seiten des aktuellen Falls sowie der offensichtlichen Durchlässigkeit des Schiedsgerichts lege ich mein Amt als Schiedsgerichtsmitglied nieder. In der aktuellen Besetzung ist das Schiedsgericht bereits seit Wochen handlungsunfähig. Der aktuelle Fall ist hierfür keine Ursache, sondern war lediglich die Manifestation der bereits bestehenden Probleme, die in den letzten Tagen öffentlich ihren Höhepunkt fanden. Ein untragbarer Zustand aus meiner Sicht.

In den letzten drei Monaten wurde neben dem Besetzungsproblem deutlich, dass die dem Schiedsgericht gegebenen Handlungsmöglichkeiten und Handlungsgrundlagen strukturell nicht geeignet sind, die Aufgaben (Lösung von Benutzerkonflikten) durchzuführen. Das Medium der IRC-Chats ist zudem mehr als ungeeignet.

Ich sehe einen dringenden Bedarf an einem geregelten Schiedsgerichtsverfahren. Zudem muss unbedingt an einem Benutzersperrverfahren gearbeitet werden. Insbesondere die infiniten Benutzersperren sowie alternative Bearbeitungsmethoden sollten dringend überdacht werden. --Abena 00:37, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Henriette

Manchmal muß man sich eingestehen, daß eine Sache verloren ist. Dies hier ist so eine Sache. Dieser Fall hat das SG hat sowohl nach Innen wie nach Außen an den Punkt des Nicht-mehr-Leistbaren gebracht. Wir standen hier vor praktisch unüberwindlichen Problemen, weil uns das Instrumentarium (FAQ, Regeln und die konstituierenden MBs) nicht genug Hilfen an die Hand gaben, um ganz zentrale Fragen schnell und ohne Grundsatzdebatten zu klären. Die Notwendigkeit zu Präzedenzentscheidungen zu kommen (1. kann ein Antragsteller einseitig die Einstellung eines Falles verkünden, 2. wie sind die Abstimmungsmodalitäten in Bezug auf Befangenheit einzelner Richter, 3. ist die Diskussionsseite des Falles eine Spielwiese für jeden Agent Provokateur) nahmen hier deutlich Überhand und haben uns als Gremium schlichtweg überfordert. Hinzu kommt eine gewisse Hilflosigkeit angesichts der relativ schlechten Akzeptanz der SG-Entscheidungen in der Community: Keiner von uns war frei immer mal wieder darauf zu schielen, was wohl die Community zu so einer Entscheidung sagen mag. Mich persönlich schmerzt sehr, daß wir diesen Fall nicht zu einer Lösung bringen konnten, denn das hier ein die gesamte Community belastender Konflikt vorliegt, ist überdeutlich.
Das es ein einziger Fall einmal schaffen würde das komplette SG regelrecht zu sprengen und zu schwer erträglichen Streitigkeiten innerhalb und außerhalb des Gremiums führt, hätte ich mir nie träumen lassen. Was in diesem Fall – innen und außen – abgelaufen ist, hat mich sehr verletzt und die Indiskretionen, regelrecht intriganten Verhaltensweisen und die bis zur Respektlosigkeit des Antragstellers vor der Arbeit und den Bemühungen der Richter gehenden Einlassungen lassen mich extrem frustriert zurück.
Ich habe das SG mit sehr vielen Stunden meiner Arbeit unterstützt, aber wenn keinerlei Respekt und Wille zu einvernehmlichen Handeln sichtbar ist, dann gibt es auch keine Vertrauensbasis mehr auf der man handeln könnte. Den Kritikern des SG sei also eine Angst genommen: Das SG ist kein Ministerium für AGF; das hat dieser Fall wohl überdeutlich gezeigt. --Henriette 01:56, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hans Koberger

Auch ich trete zurück.
Schade! Ich hatte bis zuletzt gehofft, dass wir die – tatsächlich schwierige – Situation, die sich aus obigen Statements meiner Schiedsrichter-Kollegen ganz gut ablesen lässt, zusammen meistern. Dazu wäre eine große Portion Teamgeist, die aus verschiedenen Gründen letztlich nicht vorhanden war, von Nöten gewesen. Man sollte aus den, sich jetzt offenbarten Unzulänglichkeiten, die Verfahrensregeln betreffend, lernen und diese beseitigen, damit das nächstes Schiedsgericht (die Institution Schiedsgericht sehe ich nach wie vor für sehr sinnvoll an) nicht wieder vor den selben Problemen steht. Dafür werde ich mich gerne verwenden. -- Hans Koberger 09:03, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

elya

Ich mache es kurz: mir ist insbesondere im Verlauf des aktuellen Falls das Vertrauen in eine Zusammenarbeit innerhalb dieses Gremiums abhanden gekommen. Die damit verbundene persönliche und nervliche Belastung macht es mir unmöglich, das Amt weiterhin zu besetzen. [signatur entfernt, da archivierung noch nicht gewünscht]

So, nachdem ein wenig Zeit und Schlaf ins Land gegangen sind, mein Rückblick mit dem Versuch einer Analyse:
  • Ich bin mit wenig „Visionen“, sondern mit dem Gedanken, im Team einen vernünftigen Job zu machen, der der Community nützt, in dieses Amt gegangen. Etwas Spaß war auch dabei.
  • Primär frustrierend - ganz unabhängig vom aktuellen Fall - ist das Gefühl, in einem Moment zu den 10 potentiell vertrauenswürdigsten Community-Mitgliedern zu gehören, und im nächsten Moment der Fußabtreter zu sein, wenn ein Urteil mal nicht den Mainstream- oder Wortführer-Geschmack getroffen hat. Respekt vor den durchaus komplexen Gedanken, die man sich gemacht hat, plus genaues Lesen der Aussagen in den Urteilstexten hätte ich mir oftmals gewünscht.
  • Diese Grundsituation demotiviert wiederum, unkonventionelle oder grenzwertige Entscheidungen zu treffen, die womöglich nicht von dem MB-„Korsett“ abgedeckt sind, die aber vielleicht nötig wären (Stichwort: eigene Regelungen finden, wo sie fehlen).
  • Das ganze geht so lange trotzdem gut, wie ein Team nach innen vertrauensvoll zusammenarbeitet - also „die Chemie“ stimmt. Da fehlen halt ein paar Regeln oder Entscheidungsgrundlagen, oder man ist mal gefrustet, aber insgesamt kommt man - manchmal entnervend langsam, aber immerhin - zusammen weiter. Auch die übliche Kritik oder Beleidigtsein von Betroffenen kann man wegstecken.
  • So, und jetzt ist es offenbar so, daß in der letzten Konstellation „die Chemie“ nicht mehr gestimmt hat - dafür kann keiner was, sowas passiert einfach und vor allem ist es nicht vorauszusehen. Wenn in so einem Moment der formale Rahmen nicht festgezurrt ist, ist es mit AGF oder Vertrauen bald nicht mehr weit her. Selbst ich, die Person mit communityweit vermutlich einem der höchsten AGF-Pegel, fühle mich unwohl und achte auf jedes meiner Worte. Keine Atmosphäre, in dem ich ein Ehrenamt ausüben will.
  • Von wem, an wen und in welchem Ausmaß (und mit welcher Intention) in den letzten Monaten einzelne Aussagen, Interpretationen einzelner Aussagen, Informationen über Urteilsentwürfe oder ganze Chatlogs weitergetragen worden sind, werden wir nie abschließend und quellenbelegt™ klären können – wie zersetzend das jedoch wirkt, haben wir an einigen Stellungnahmen in den letzten Tagen bilderbuchmäßig erleben dürfen. Das mehrfach geforderte Nennen von Namen irgendeines oder mehrerer vermeintlich Schuldigen an dem ganzen Schlamassel wird es von meiner Seite deshalb nicht geben; an öffentlichen Spekulationen und Vermutungen beteilige ich mich nicht.
  • Ich für meinen Teil habe Prioritäten, bei denen ruhiger Schlaf, RL-Privatleben, Arbeit und einiges mehr deutlich über Wikipedia-Streß stehen. Wenn's zu sehr belastet, muß man es abstellen. Das habe ich deshalb am 30.09.2009 um 23:26 Uhr getan.
--elya 18:49, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hinweise

Bitte auf dieser Seite kein Spekulationen über rein private Angelegenheiten der Schiedsrichter anstellen; diese werden hier regelmäßíg entfernt. Eine Sperre des Beitragenden nach den allgemeinen Regeln bleibt vorbehalten. syrcro 11:04, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Schiedsgerichts-Wahlen

Hallo, wie ich es sehe, steht in ca. zwei Wochen die Kandidierungsphase für dann neun Mitglieder des Schiedsgerichtes an (alle ausser Gustavf) – und unmittelbar anschliessend die Wahl. Ich bin ja der Meinung, dass es noch einiges aufzuarbeiten gibt, wäre aber auch dafür, wenn es nicht dazu kommen sollte, hier bereits die Verfahrensfragen zu klären – wer wie lange etc. Port(u*o)s 21:38, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

(Ich bin jetzt zu faul, um nachzuschauen, ob ich während meiner Pause mit meinem Zweitaccount hier geschrieben habe.) Ich würde vorschlagen, die Wahl erstmal auszusetzen. Solange niemand weiß, was man mit dem Schiedsgericht überhaupt will, ist jede Wahl sinnlos. -- Tobnu 21:41, 19. Okt. 2009 (CEST)
Nur weil die Amtsinhaber intransparent zurückgetreten sind brauchen wir die Wahlen zum Schiedsgericht nicht aussetzen. Wir sollten nur darauf achten, vernünftige Schiedsrichter zu wählen. Das neue Schiedsgericht wird sich entlang Sebmols hinweisen als allererstes eine Schiedsordnung geben wollen, um Fragen der Befangenheit und Rücknahme von Verfahren zu klären. Dazu sind sie ausdrücklich ermächtigt. Der Wahlmodus kann ganz zwanglos so gehandhabt werden, wie bei der ersten Wahl des Schiedsgerichts. Die 5 Schiedsrichter mit den meisten Stimmen sind für ein Jahr gewählt, die folgenden 4 nur für ein halbes Jahr. Ganz einfach. --Hei_ber 22:03, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
(BK) Ich bin gegenteiliger Ansicht. Neue Köpfe geben dem ganzen eine neue Ausrichtung. Ist in der Politik doch auch so. Will man eine Änderung tauscht man zuerst mal die Köpfe aus. Ich sehe nicht, was einer Neuwahl von neuen unbelasteten Schiedsrichtern im Wege steht. Und da es ein kompletter Blutaustausch ist, ist das erst Recht eine gute Sache. Wie die neuen dann das SG reformieren wollen, muss dann in deren "Wahlprogramm" geklärt werden. --Micha 22:04, 19. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

+1 Die 5 Schiedsrichter mit den meisten Stimmen sind für ein Jahr gewählt, die folgenden 4 nur für ein halbes Jahr. Ganz einfach. --Emkaer 16:03, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Sehe ich ebenso, was das Prozedere betrifft. Ansonsten: Falls es neun neue Besen werden und die entsprechend reformieren ist das nicht verkehrt. Ein Wahlprogramm wäre daher sicher nicht verkehrt.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 16:35, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Stellt sich die Frage, ob sich 9 Leute finden, die auch gewählt werden. --Marcela 16:40, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ralf, Du wirst lachen: Da habe ich nun sogar keine Zweifel.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 16:57, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Es bleibt noch ein anderes Problem: Es steht seitens von zurückgetretenen Schiedsrichtern der Verdacht im Raum, eines der Mitglieder habe Verfahrensbeteiligte über den Stand der Verhandlungen informiert. Wir wissen nicht, ob das zutrifft und wer das war. Es handelt sich allerdings um einen massiven Vorwurf. Damit das nächste Schiedsgericht unbelastet starten kann, sollte es vollständig neu gewählt werden. Rainer Z ... 17:02, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich warte schon seit Wochen auf eine klare Aussage der Schiedsgerichtsmitglieder hierzu. Dieser Vorgang ist m. E. nicht wegen Vertraulichkeitsvereinbarungen bezüglich Schiedsgerichtsdiskussionen von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Entweder, es handelt sich nur um Geschichten vom Hörensagen, dann sollte das dementiert werden, oder es ist belegbar oder sogar zugegeben worden, dann sollten die Mitarbeiter von Wikipedia das auch erfahren. Noch besser wäre es, wenn der/die Schiedsrichter, der Interna weitergegeben hat/haben - so es ihn/sie gibt, dies auch öffentlich angeben. @Rainer: Ich kenne die internen Richtlinien des Schiedsgerichts nicht - ist tatsächlich vereinbart worden, dass die internen Absprachen bis zur Urteilsverkündung vertraulich sind? Oder ist das "nur" eine generelle Schlussfolgerung daraus, dass ein Verfahren fair abzulaufen hat? Wenn es eine solche Richtlinie gibt oder sie unumstritten ist, dann sehe ich keine zwingenden Gründe, dass ein Verstoß nicht dokumentiert werden dürfte. --Hei_ber 17:21, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Aus meiner SG-Zeit ist mir keine explizite Richtlinie dazu bekannt, ich hielt den Grundsatz der Vertraulichkeit seinerzeit aber für selbstverständlich. Gruß, Stefan64 17:29, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Es gibt wohl keine besondere explizite Richtlinie zur Vertraulichkeit. Ich denke aber, dass Vertraulichkeit während des Verfahrens eine selbstverständliche Grundlage der Arbeit des SG ist - und demgegenüber die Information nur einer Seite über Interna ein grober Angriff auf die Grundlagen eines fairen Verfahrens - dass jemand, der sich dazu hinreißen ließ, die Akzeptanz des gesamten SG in hohem Maße geschädigt hat. Er sollte also von sich aus zurücktreten (oder nicht wieder kandidieren). Falls er das nicht tut (oder bereits getan hat), bliebe nur die Offenlegung dieses Vertrauensbruchs durch denjenigen, der etwas weiß. --Hardenacke 17:40, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ich kann mich Stefan64 da nur anschließen. Eine Vertraulichkeitsrichtlinie gibt es nicht. Die abgeschlossene Beratung dient lediglich einer vertraulichen Diskussionsbasis, um die Fälle in einer geschützten Unabhängigkeit analysieren und bewerten zu können. Diese Vertrauensbasis findet voll meine Unterstützung. Für die Urteilsfindung selbst ist folgende Stelle des MBs interessant: "Ziel des Schiedsverfahrens ist die Lösung eines konkreten Konflikts. Dabei steht im Vordergrund, gemeinschaftliche Lösungen zu finden, die von allen beteiligten Benutzern getragen werden können." Je nach Auslegungsvariante könnte das gemeinschaftlich auch so verstanden werden, daß die Lösung auch mit den Verfahrensbeteiligten zusammen erarbeitet werden soll. Die Forderung, daß die Lösung von allen beteiligten Benutzern getragen werden können soll, legt allerdings die Vermutung recht nahe, daß hier zu einer offenen, transparenten Lösungsfindung aufgerufen wird. Sicherlich kann eine Tragfähigkeit der Lösung auch durch eine interne Risikoabschätzung geschehen, aber ich denke nicht, daß dies hier gemeint ist. Ich gehe einmal davon aus, daß die Black-Box-Arbeitsweise, in der das SG bisher gearbeitet hat, diese Forderung nicht vollumfänglich erfüllt hat. -- Gustavf (Frage / Info) 17:54, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Auch ich weiß von keiner konkreten internen RL aus meiner aktiven Zeit. Das hat sich halt so entwickelt, aus den von Hardenacke genannten Gründen, aber auch, um ein ruhiges, von Querschüssen von außen unabhängiges Arbeiten zu ermöglichen. Selbst wenn man Gustavfs Ansicht folgt wäre eine einseitige Weitergabe an nur eine Seite allerdings trotzdem ganz großer Mist. Für die andere Seite ist das intransparent, baut dort Vertrauen ab und untergräbt Möglichkeiten der einvernehmlichen Konfliktbewältigung. Wie dem auch sei: Sollte das alte SG sich nicht äußern und die Mitglieder schweigen steht es dem geneigten Wähler frei nicht für sie abzustimmen.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 18:01, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
(BK)@gustaf verstehe ich das richtig, dass du damit sagen willst, dass die SG-beratungen nicht vertraulich sein sollen? dann ergäben sich daraus u. U. interessante konsequenzen, da du ja voraussichtlich als einziger schiedsrichter weiter amtieren wirst--poupou review? 18:02, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Hi poupou, die Beratungen an sich sollten schon vertraulich sein, da ich es als erschwerlich empfinde, bei solchen Beratungen jedes Wort auf die Goldwaage legen zu müssen. Wenn man aber die Aufgabe des SGs als Konfliktlösungsinstanz, die im Gegensatz zu einem Vermittlungsausschuß auch eigene Entscheidungen darf, ernst nimmt, dann ist eine Transparenz zumindest gegenüber den Beteiligten in meinen Augen eine Grundvoraussetzung. Wenn das SG in seinem Charakter näher an die bekannte Gerichtsbarkeit rücken wollte, dann sähe die Arbeitsweise selbstverständlich anders aus. Ich sehe derzeit keinen Grund für einen Rücktritt. Für die zweite Hälfte meiner Amtszeit wäre für mich ein Ziel, in der Urteilsfindung verstärkt mit den Beteiligten zu arbeiten. Ich gehe nicht davon aus, daß eine Beurteilung lediglich der ersten Stellungnahmen der beteiligten Benutzer zu einer guten Lösung führen kann. Auch die als Vergleich gern herangezogenen Gerichte der realen Welt ziehen sich nicht gleich nach Eröffnung zur Beratung zurück. Wie sich dies lösen läßt, kann ich noch nicht genaus sagen, aber es wird hier sicherlich einen pragmatischen Ansatz geben. -- Gustavf (Frage / Info) 18:20, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
ich wollte dir damit keinen rücktritt nahe legen - ich nehme nur an, dass die frage der oben angesprochenen indiskretionen für die wahlen ein wichtiges thema sein werden. arbeit des schiedsgerichtes mit den beteiligten benutzern ist ja auch nicht dasselbe wie ein oder mehrere schiedsrichter wenden sich ohne das mit den kollegen so abgesprochen zu haben an einen oder mehrere beteiligte und berichten aus den beratungen. ich war schon bisher davon ausgegangen, dass eine kommunikation des SG mit den beteiligten stattfindet (stattfinden darf/soll), auch ggf nichtöffentlich, aber dass dies eben nur aufgrund eines konsens passiert und in einer für die anderen schiedsrichter transparenten art und weise. das letzte SG scheint aber anders vorgegangen zu sein, jedenfalls teile davon.--poupou review? 19:16, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Wenn ich mal als Opa vom Krieg erzählen darf: In meiner Schiedsrichterzeit wurde es ganz ohne Richtlinien und Absprachen als selbstverständlich betrachtet, dass nicht einzelne Schiedsrichter ohne Absprache mit den anderen Kontakt zu einem Verfahrensbeteiligten aufnehmen. Das ist doch eine Sache, die man gar nicht zu diskutieren braucht, so ein Verhalten verbietet sich von selbst. Man macht sich damit zwangsläufig der Kumpanei verdächtig und begeht einen Vertrauensbruch. Mit Transparenz hat das sicher nichts zu tun, die würde ja voraussetzen, dass die anderen Schiedsrichter wenigstens wissen, was denn da ausgetauscht wird. Tauscht sich aber ein Schiedsrichter „hintenrum“ mit Verfahrensbeteiligten aus, halte ich das für einen Grund, so jemanden achtkantig rauszuwerfen – unter dem Absingen schmutziger Lieder. Für so eine Beurteilung braucht man keine Richtlinien und Verabredungen, die ergibt sich aus elementaren Verhaltensregeln, die nicht nur Schiedsrichter verinnerlicht haben sollten.
Ich würde nicht für ein Schiedsgericht kandidieren wollen, bei dem ich aus vorhergegangenen Ereignissen den Verdacht haben könnte, eins der Mitglieder sei in so eklatanter Weise nicht vertrauenswürdig. Ohne Vertrauen und Verschwiegenheit braucht man gar nicht erst anzufangen. Wohin es führt, wenn das fehlt, haben wir ja gerade gesehen.
Gustav, du bist der letzte Verbliebene. Es steht ein erheblicher Vorwurf des Vertrauensbruch durch ein Schiedsgerichtsmitglied im Raum. Ohne Namen und ohne Belege. Das begründet eine komplette Neuwahl, da sonst der Verdacht unvermeidlich bestehen bleibt. Du solltest den Anstand besitzen, auch zurückzutreten, um reinen Tisch zu machen. Aus deinen heutigen Äußerungen entnehme ich zudem, dass du selbst es gewesen sein könntest, der ohne Wissen der übrigen Mitglieder Kontakt zu einem Verfahrensbeteiligten aufgenommen hat. Hast du das? Rainer Z ... 19:50, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ist PDD kein Schiedsrichter mehr? --Schlesinger schreib! 20:01, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
isser, aber die Amtszeit endet eh zur nächsten Wahl —Complex 20:03, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
um auch mal als Opa vom Krieg zu reden; es gab auch zeiten da hat das SG sich mal begründungen zusammenphilosophiert ohne, dass sie sachlich korrekt waren. haben sich trotzdem genug leute gefunden die dafür kandidiert haben. da finde ich den vorwurf der kumpanei nicht wirklich so gewichtig ...Sicherlich Post 20:03, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
@Complex: Alles klar, bloß dann sollte Gustav auch zurücktreten, sonst wird das wieder nüscht. --Schlesinger schreib! 20:05, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Bin ja nun auch SG-Rentner und kann mich Rainer Zenz nur vollumfänglich anschließen. Wobei Neuwahlen für mich auch die Frage mit einer Verbindung der Neuwahlen zusammen mit dem SG-Kompetenzrahmen steht - und ja der bisherige Kometenzrahmen ist ein elendiges Korsett für das SG. Es sollte daher gleich mit darüber abgestimmt werden.-- SVL 20:41, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Meine Beteiligung an dem Fall begann mit der Aussetzung meiner Fallannahme für die angekündigte Urlaubszeit von Umschattiger. Noch vor einer Fallannahme erklärte ich mich selbst für befangen. Während der weiteren Laufzeit der Anfrage bestanden Kontakte zu Wlady auf dem 41. Lörracher Stammtisch sowie auf dem fünften Foto-Workshop bei dem ich zwar über die Gründe meiner Befangenheit sprach, aber das Thema der Herbeiführung einer Lösung vermieden habe. Ich empfand auch als sehr fair von Wlady, mich hierauf nicht anzusprechen. In dieser Zeit habe ich keinen weiteren Kontakt zu Wlady aufgenommen. Es ist richtig, daß ich djerjenige war, der in der SG Sitzung in der Woche vor dem Rücktritt das Angebot gemacht habe, Wlady wegen des Antragsrückzugs persönlich zu kontaktieren. Ich wurde im SG-Chat aufgefordert meine Meinung zu dem Thema abzugeben. Da ich mich persänlich als Befangen erklärt hatte, hatte ich mich der Diskussion enthalten. Meine Idee wurde entschieden abgelehnt, daher habe ich auch eine Kontaktaufnahme unterlassen.Daß ich in der Region von Wlady wohne und den gleichen Stammtisch besuche war den anderen SG-Kollegen bekannt. Ich habe das Thema auch auf dem SG-Treff in Wuppertal von mir aus thematisiert. Ich habe die Frage selbstverständlich erwartet und vielleicht mit meinen Äußerungen von heute auch etwas provoziert. Um etwas fürs Vertrauen zu tun, biete ich an, während der bevorstehenden Wahl meine Restamtszeit bestätigen zu lassen. Mit besten Grüßen aus dem Dreyländereck -- Gustavf (Frage / Info) 21:14, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich fasse mal zusammen: Gustavf hat als am Fall unbeteiligtes SG-Mitglied einen Lösungsvorschlag gemacht, der von den mit dem Fall befassten Schiedsrichtern abgelehnt wurde. Daraufhin hat er diesen Entschluss genauestens befolgt und nichts unternommen, keinen Kontakt zu einem der Verfahrensbeteiligten aufgenommen. Einen Grund für einen Rücktritt sehe ich absolut nicht.
Doch auch wenn man anderer Meinung sein sollte: Gustavf deswegen fehlenden Anstand vorzuwerfen, ist meiner Ansicht nach absolut indiskutabel. Ich möchte doch um einen vernünftigen Umgangston bitten. --Stepro 21:31, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ich gehöre nicht zu denen, die gefordert haben, es müssten alle Probleme, die zum Rücktritt von Schiedsrichtern geführt haben, in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden, im Gegenteil. Allerdings ist durch die Tatsache, dass Andeutungen gemacht wurden, dann aber nichts erklärt wurde, eher das Klima der Verdächtigungen verschlimmert worden und daher ein Vertrauensverlust vergrößert worden. Ich meine jedenfalls, dass sich in letzter Zeit gezeigt hat, dass hier allmählich ein abscheuliches Klima herrscht, wo Mißtrauen, Egoismus, der weitgehende Verlust kommunikativer Fähigkeiten und ein Fehlen der Fähigkeit zum Kompromiss das gemeinsame Arbeiten an der Enzyklopädie vergiftet und mehr und mehr unmöglich macht. (Schaut euch mal an, was sich bei den Vandalismusmeldungen neben echten Vandalismusmeldungen so tut.) Dabei sind auch die Maßstäbe verloren gegangen. Da sind 10 Leute bereit, die Drecksarbeit im Schiedsgericht zu machen und sich in die ausufernden Streitigkeiten hineinzuvertiefen, ohne dafür ausgebildet zu sein. Dafür werden sie auf einer Woge des Mißtrauens getragen und von vielen beäugt in der Erwartung, dass von ihnen ein Staatsstreich ausgehen könnte. Der Kritik von Besserwissern können sie sich sicher sein. Nun ist es dazu gekommen, dass sie sich offenbar, von der Gemeinschaft mit unzureichenden Regelungen über das Verfahren eines Schiedsgerichts versehen, über Verfahrensfragen nicht einig waren und darin gescheitert sind. Haben sie sich, was doch nahe gelegen hätte, nicht bei Fachleuten Rat eingeholt? Wenn die Probleme nur von dem Kaliber waren, wie sie Gustavf soeben geschildert hat, warum hat man das nicht eher gesagt? Stand man so unter Druck, dass man alle Maßstäbe verloren hat, was schlimm und was harmlos ist? In dem Zusammenhang muss ich sagen, dass sich Wikipedia bisweilen als recht archaische Rechtsgemeinschaft erweist. Es werden zwar nicht mehr Hände abgehackt, aber bei den Sperren ist man schnell bei lebenslänglich angelangt. (Beim englischen Arbcom scheint mir da schon in den Regeln mehr auf abgestufte und verhältnismäßige Maßnahmen hingewirkt zu werden.) Hatten die Schiedsrichter Angst vor Strafe oder vor Ansehensverlust, weil irgendetwas falsch gemacht wurde? Wie oft wird bei staatslichen Gerichten durch Profis etwas falsch gemacht! Das wird in der nächsten Instanz korrigiert, das wars. Irren ist menschlich, zumal in Situationen, die schwierig und nicht geläufig sind. Wir sollten bisweilen uns auch darauf besinnen, dass unter grundsätzlich Gutwilligen die Feststellung, das etwas nicht ganz richtig war, keine Schande ist und ein "Ich seh's ein" und dann Schwamm drüber ein guter Weg ist. Vielleicht hätte ein offeneres Ansprechen der Probleme auch die Suche nach Abhilfe erleichtert. Und das sollte der nächste Schritt sein: die Schaffung verbesserter Regeln, die dem Schiedsgericht als einem Gremium, das überwiegend aus rechtlichen Laien besteht, die Arbeit erleichtert. Sollte doch noch Gravierenderes im Schiedsgericht vorgefallen sein, dann überlassen wir es den Schiedsrichtern, ob sie näheres darüber sagen wollen. Und wenn sie nicht wollen, dann belassen wir es jetzt dabei und sehen davon ab, sie zu foltern! Schaffen wir bessere Bedingungen, dass sich so etwas nicht wiederholt, und hoffen, dass sich dann gute Leute finden, die es wieder versuchen wollen. --wau > 00:04, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ohne großartige Kommentare: Amen! --Marcela 00:25, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Das SG ist an den Regeln und an seinen Mitgliedern zerbrochen. Daher wäre ein Neuanfang mit neuen Regeln und neuen Mitgliedern (bisherige mögen sich zur Wahl stellen, wenn sie sich das antun wollen) sinnvoll. -- Nordlicht 00:42, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Und mit neuen Antragstellern und Antragsgegnern hoffentlich. Manche waren in letzter Zeit ein Graus! --wau > 01:15, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
ich habe KEINE Ahnung wovon du sprichst :-p. Ernsthaft: Wäre das SG nicht eben dafür da, damit die das klären und nicht die Community aufgehalten wird? -- Nordlicht 01:21, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Man möchte natürlich die Streitparteien vor dem Schiedsgericht nicht wiedersehen, weil es nicht mehr notwendig wird. --wau > 01:33, 21. Okt. 2009 (CEST) - Ach ja, wie würde man denn in der Schweiz so eine Regelung für das Schiedsgericht formulieren? Über Schweizerisches Recht haben wir noch zu wenig in Wikipedia stehen. Vielleicht hättest du Lust, dazu was beizutragen? Da herrscht eine himmliche Ruhe. Nur manchmal hört man durch das Fenster Rufe wie "Die spinnen, die Juristen!" --wau > 01:41, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
@Nordlicht: mailst du mir bitte eine Tel. ? für morgen? --Marcela 00:44, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Zu den notwendigen Regeländerungen gehört m. E., dass künftig ein für befangen erklärter Schiedrichter an dem betreffenden Verfahren auch passiv nicht mehr teilnehmen sollte. Er sollte den Chat verlassen, solange der Fall diskutiert wird. Und ganz sicher sollte er keine Vorschläge in der Angelegenheit mehr machen. --Amberg 01:02, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Das ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Müssen wir demnächst auch noch festlegen, dass man seinem Gastgeber kein Besteck klauen darf? Rainer Z ... 01:09, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Dass das ne Selbstverständlichkeit sein sollte dachte ich vor meinem SG-Fall auch... :-( -- Nordlicht 01:21, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich möchte an dieser Stelle der Diskussion dringend abraten, unreflektiert Regeln zu produzieren. Zunächst müssen wir definieren, wozu das Merkmal "Befangenheit" dienen soll bzw. was hiermit erreicht werden soll. Lösungen aufgrund von Selbstverständlichkeiten sind an dieser Stelle nicht zielführend. Der Ausgang der Überlegung muß der derzeitige Stand der Regelungen im Meinungsbild sein. Die "rechtstaatliche" Sicht auf diese Dinge, wie sie in Straf- oder Zivilprozeßordnungen niedergeschrieben sind, haben hier keinen Bestand, da sie den Charakter des Schiedsgerichtes der Wikipedia nicht abbilden. Das SG ist weder als Strafgericht noch als Berufungsinstanz definiert sondern als Konfliktlösungsinstanz. Dies Gremium als Gericht zu bezeichnen trägt ein bischen zu Irritationen bei. Sicherlich grenzt sich dies Gremium von einem Vermittlungsausschuß dadurch ab, daß es letztinstanzlich Entscheidungen treffen kann, die aber nicht im Hauptfocus liegen. Unter dieser Voraussetzung definiert das MB eine Befangenheit lediglich auf der Basis einer direkten oder indirekten Beteiligung an dem Fall. Eine Befangenheit aufgrund eines angeblich "familiären Charakters" eines Stammtisches oder des Abstimmverhaltens bei Schiedsgerichtswahlen sind vom MB für das SG nicht vorgesehen und m.E. auch nicht notwendig. Die vom MB gestellte Aufgabe, eine Lösung zu finden, die von allen beteiligten getragen werden kann, ist m.E. nur lösbar, wenn die Dinge aus verschiedenen Sichten beleuchtet werden können. Die Lösung selbst ist eine Entscheidung eines zehnköpfigen Gremiums. Wenn die Befangenheit weiter so wie bisher definiert bleibt ist ein Ausschluß der befangenen Mitglieder nicht notwendig, weil sie aufgrund ihrer Fallbeteiligung als eine Art "Zeugen" dem SG zur Verfügung stehen sollten. Sie dürfen lediglich keinen Einfluß auf die Entscheidungsfindung nehmen. Bevor wir also an einer Umdefinition der Befangenheit arbeiten, müßten wir vorher entscheiden, welchen Charkter das Schiedsgericht demnächst haben soll. Soll es weiter Konfliktlösungsinstanz bleiben, oder den Charakter eines Schiedsgerichtes anderer Organisationen oder sogar der öffentlichen Gerichtsbarkeit annehmen. Weiterhin sehe ich das Problem des SGs nicht an einem Mangel an den Regeln sondern mehr am Mangel an der Akzeptanz der Regeln. Salü -- Gustavf (Frage / Info) 11:05, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Auch bei der auffassung, dass es eine Konfliktlösungsinstanz mit 10 Vermittlern sein soll müsste das mit der Befangenheit nicht anders definiert werden. Ein befangener Vermittler hat sich aus der Vermittlung genauso herauszuhalten, wie es ein Richter hätte. Sonst ist das nämlich keine neutrale Vermittlung mehr. Das schließt auch Vorschläge zur Lösung mit ein. Insbesondere, wenn die "hinter verschlossenen Türen" erfolgen. Bei allem Respekt Gustavf: Aus meiner Sicht ist das ein ziemlicher Hammer sich erst für Befangen zu erklären und dann sich am Prozess zu beteiligen (und zwar nicht als benanntrer Zeuge, was noch o.k. wäre).--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 11:21, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Hallo Kriddl. Ich hab an keiner Stelle behauptet, daß ich mich an der Lösungsfindung nach meiner Befangenheitserklärung beteiligt habe. Ich habe nach meiner Befangenheitserklärung dem SG gegenüber meinen Verzicht auf Anwesenheit im SG-Kanal erklärt. Das SG sah dies als nicht notwendig an. Ich habe mich für Fragen des SGs bereitgehalten und nicht an den Entscheidungsfindungen teilgenommen. Ich bitte Euch höflich auf sachlicher Basis zu diskutieren. Ansonsten stehe ich für weitere Diskussionen zur Zukunft des SGs nur im privaten Gespräch zur Verfügung. Mit bestem Gruß -- Gustavf (Frage / Info) 11:38, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Der Satz "Das SG sah dies als nicht notwendig an" zeigt, dass hier eben doch eine klare Regelung notwendig ist. "Zeugenaussagen" kann man auf der Seite oder Diskussionsseite zum Fall machen, aber nicht im SG-Chat. Wer für befangen erklärt wird, ob durch sich selbst oder drei andere Schiedsrichter, sollte zu dem Fall im selben Verhältnis stehen wie ein Nicht-SG-Mitglied. Das war bisher offenbar nicht klar geregelt, deshalb geht es dabei auch nicht um einen persönlichen Vorwurf. --Amberg 12:19, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Hallo Amberg. Ich wende mich ja auch nicht gegen eine Neudefinition, sondern fordere nur, diese ordentlich zu begründen. Im MB ist die Bezeichnung der Befangenheit derzeit überhaupt nicht existent. Derzeit gibt es nur die folgende Regel: "Nur Mitglieder des Schiedsgerichts, die nicht am Fall selbst direkt oder indirekt beteiligt sind, dürfen an der Entscheidungsfindung teilnehmen." Eine Aussage über die Befangenheit und deren Konsequenzen ist nicht vorhanden. Ich gehe davon aus, daß dies so definiert wurde, weil das SG eine Konfliktlösungsinstanz ist. Wenn wir aber an dieser Stelle etwas ändern wollen, dann müssen wir halt die Sachen, die ich oben schon benannt habe, auch mit bedenken. Deine Anmerkungen habe ich auch nicht als persönlichen Vorwurf aufgefaßt. Bei anderen Beteiligten hier geht mir aber langsam das AGF aus. Ich würde mich freuen, wenn hier mehr auf der Basis der aktuellen Definitionen diskutiert wird. LG -- Gustavf (Frage / Info) 12:48, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Nachsatz: Vor dieser Verfahrensdefinition fände ich eine Überarbeitung der "Befangenheits"gründe wichtig. Sprich, soll die Teilnahme an einer Schiedsgerichtswahl schon zur Besorgnis über die Befangenheit führen? Weiterhin bräuchten wir dann auch noch eine Lösung, mit der über "fadenscheinige" Befangenheitsgründe entschieden wird. Sollen hier Nachweise erforderlich sein, oder soll eine Vermutung der Befangenheit schon ausreichen? Bei der Erstellung dieser Regelungen ist noch aufzupassen, daß diese den beteiligten Benutzern nicht die Möglichkeit geben, sich über ein geschicktes Ausnutzen der Regeln, die beteiligten SGler nach Gefallen zusammenstellen zu können. Manchmal ist ein weniger an Bestimmung einfach besser. Danach können wir dann gern über die weiteren Verfahren zur Befangenheit sprechen. Gruß -- Gustavf (Frage / Info) 13:55, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Die Regeln sind einfach und stehen in jeder ZPO/StPO in etwa gleich: Wer ein persönliches Interesse hat, wer mit einer Partei persönlich bekannt ist (und das über lose Kontakte hinausgeht), tritt in den Ausstand, im Zweifelsfall entscheidet das gesamte Gericht darüber (ohne den Betroffenen). Wer im Ausstand ist, rührt den Fall nicht mehr an (im real life geht der Richter dann vor die Tür oder spazieren, er bleibt aber selbstverständlich nicht im Saal). Es gibt keinen Grund, WP-intern davon abzuweichen. -- Nordlicht 14:34, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Obwohl ich Dir absolut recht gebe, ist das hier ein klein wenig anders. Da die SGler aus den Reihen der Wikipedianer gewählt wurden, sind Konflikte mit Bekanntschaft und auch Hassschaft fast unvermeidlich. Darum ist es etwas schwieriger den Status Involviert, Pareiisch usf. klar zu bestimmen. Es muss möglich sein, leichter Befangenheitsanträge zu stellen. Darauf muss sich auch das SG einstellen und Ersatz für einen befangenen Richter bereit stellen. -- Widescreen ® 14:41, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
weiss ich, deswegen auch meine Einschränkung (mehr als lose Kontakte). Übermässig streng zu sein wäre zwar im Sinne der Rechtsstaatlichkeit gut, aber ist in praxi wohl nicht durchführbar, denn die allermeisten Schiedsrichter werden zu einer Partei näheren Kontakt haben als zur anderen, v.a. wenns um erfahrene Mitarbeiter geht. Hätte ich auf alle Schiedsrichter einen Befangenheitsantrag in meinem SGV stellen müssen, die mit Taxi mehr Kontakt hatten als mit mir, und wäre dem konsequent gefolgt worden, hätte das ganze SG in Ausstand treten müssen - und das kann/darf auch nicht sein. -- Nordlicht 15:47, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Zum näheren Verständnis möchte ich folgendes anmerken. ZPO und StPO gelten für das SG bisher nicht. Das SG definiert sich nach eigenen Regeln, die per Meinungsbild festgelegt wurden. Schiedsgerichtsordnungen anderer Organisationen, die externe Prozeßordnungen anziehen wollen, legen dies in Ihrer Satzung oder anderen Regelwerken fest. Nur aus dem Namensbestandteil "-gericht" läßt sich keine Gültigkeit dieser Ordnungen ableiten. Sicherlich ist es für die Zukunft ein guter Gedanke, wenn gewisse Regelungen aus einer dieser Ordnungen übernommen oder per Verweis gültig gemacht werden. Ich bitte aber den status quo zu akzeptieren, sonst kommen wir an dieser Stelle nicht weiter. -- Gustavf (Frage / Info) 15:09, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Je wortreicher deine Ausführungen werden, dest weniger kann ich ihnen folgen. Der "Status Quo" war zumindest in meiner (noch nicht allzu lange zurückliegenden) Amtszeit, dass man sich aus einem Fall ausgeklinkt hat, sobald man als befangen galt. Dazu brauchte es keine StPO oder ZPO, sondern lediglich Common Sense. Gruß, Stefan64 15:33, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Volle Zustimmung zu Stefan64. Überdies, das SG kannte schon lange den Ausstandsgrund der Befangenheit, hat das aber nicht näher konkretisiert. Was das bedeutet, gebietet der gesunde Menschenverstand, und falls das nicht reicht, kann man auf ZPO/StPO zurückgreifen ;). Allerdings, die Ausstandsregelung ist nur eine von vielen Regeln, die fürs jetzige SG ungenügend waren, da gibts grössere Probleme. -- Nordlicht 15:47, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Hi Ihr beiden. Das ist schon richtig und eigentlich auch in meinem Sinne. Ansonsten hätte ich das Problem während des angesprochenen Falls auch garnicht thematisiert. Womit ich Probleme habe sind Dinge wie "Konsens", "klarer Menschenverstand" oder "wie man leicht sieht". Da dies Thema einigen am Herzen liegt würde ich es gern in die internen Verfahrensregeln aufnehmen. Vielleicht schlägt jemand einen Satz dazu vor. Falls die Regeln im MB geändert werden, kann dies dann ja dorthin verschoben werden. -- Gustavf (Frage / Info) 16:23, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Die Regel gibts doch: "Erklärt ein Schiedsrichter sich selbst für befangen, ist er vom Fall ausgeschlossen. Wird er von einer der Antragsparteien für befangen erklärt, so müssen innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung mindestens drei (andere) Schiedsrichter dem zustimmen. (...) Wird die Befangenheit bestätigt, ist er vom entsprechenden Fall ausgeschlossen." Wo ist da die Unklarheit? Stefan64 16:39, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Frage ich mich auch, aber ich bin eh SG-Opa. Zu meiner Zschait (sorry, Gebiss rein) - Zu meiner Zeit war das wirklich kein Problem und an sich vollkommen selbstverständlich.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 16:50, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Die Unklarheit könnte darin liegen, was "befangen" bedeutet und ob nur in den Ausstand zu treten hat, wer befangen ist, oder auch wer, der den Anschein der Befangenheit hat (letzteres ist Standard bei der Judikative zivilisierter Länder). Was genau Befangenheit ist (gerade WP-intern) lässt sich m.E. nicht klar definieren (daher auch der gesamte SG-Entscheid im Zweifelsfalle), jedenfalls dort, wo ein Interessenkonflikt möglich ist. Was jemand im Ausstand tun und lassen soll, ist eigentlich in der Praxis im real life auch klar: Er verlässt den Saal, bekommt keine Akten mehr etc. Damit haben mitunter aber auch Spitzenpolitiker in der Exekutive Mühe. Man könnte also in ein MB schreiben, dass Anschein der Befangenheit genügt und dass ein befangener Schiedsrichter den Chat verlässt. Aber auch da wirds wieder Interpretationen geben. -- Nordlicht 16:56, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Hier war ein Fall, wo die Befangenheit erklärt war. Das "ist vom Fall ausgeschlossen" ganz sicher nicht heißt, dass er Vorschläge zum Fall macht dürfte klar sein. Da hilft auch kein rumdeuteln an scheinbar unbestimmten (Rechts-)Begriffen.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 17:01, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ich bezog mich auf die Zukunft. Den Scherbenhaufen des letzten aktuellen Falls lässt sich eh nicht mehr kitten.-- Nordlicht 17:03, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Auch wieder war. Ich würde als Definition die Formulierung "Befangenheit liegt vor, wenn aus Sicht eines objektiven Dritten eine Beeinflussung der Entscheidung durch vorherige Befassung oder Bekanntheit mit einer Partei nicht ernstlich auszuschließen wäre" vorschlagen.--MfG Kriddl Auf ausdrücklichen Wunsch: Kriddlmitdreckbewerfstelle 17:06, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Bloß nicht. Wer soll den bitte ein "objektiver Dritter" sein? Wenn die Schiedsrichter nicht mehr selbst zu erkennen vermögen, wann sie befangen sind, ist dieses Gremium am Ende, da hülfen uns keine Regeln mehr. Gruß, Stefan64 17:19, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Zur Befangenheit sehe ich eigentlich keinen Präzisierungsbedarf, Befangenheit ist selbst nicht präzise zu umreißen. Es gibt aber die Regel Nur Mitglieder des Schiedsgerichts, die nicht am Fall selbst direkt oder indirekt beteiligt sind, dürfen an der Entscheidungsfindung teilnehmen, dazu die weitere Erklärt ein Schiedsrichter sich selbst für befangen, ist er vom Fall ausgeschlossen. Wird er von einer der Antragsparteien für befangen erklärt, so müssen innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung mindestens drei (andere) Schiedsrichter dem zustimmen. (...) Wird die Befangenheit bestätigt, ist er vom entsprechenden Fall ausgeschlossen. Das ergibt eine völlig hinreichende Regelung. Wer sich für befangen erklärt oder dafür erklärt wurde, hat sich also komplett herauszuhalten, Punkt. In Verbindung mit der allgemeinen Pflicht zu Vertraulichkeit und Verschwiegenheit hat der Betreffende die besondere Pflicht, den Kontakt zu Verfahrensbeteiligten zu vermeiden. Was denn sonst?
Gustavf, ich halte es nach wie vor für deine verdammte Pflicht, als letztes Mitglied zurückzutreten. Du kannst dich ja erneut bewerben. Andernfalls bleibt die Vertrauenswürdigkeit des Schiedsgerichts beschädigt, egal wo die internen Probleme lagen. Rainer Z ... 18:35, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
sogar wenn gar niemand zurückgetreten wäre müsste man das SG neu wählen, wenn/falls man wesentliche Befugnisse des SG erweitert - niemand kann wissen, wer gewählt worden wäre, wenn das SG ganz andere als die damals bei der Wahl gültigen Befugnisse gehabt hätte. Ich wähle ja schliesslich eine Person zu einer bestimmten Funktion und schenke der Person für diese eine Funktion Vertrauen. -- Nordlicht 18:39, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Ich kann mich aus der Zeit des SGs noch daran erinnern, dass ein Befangenheitsantrag abgelehnt wurde, der von HAW [1] gegen Stefan64. Die Begründung kenne ich rein zufällig auch. Mir kam die damals nicht so weit her geholt vor! Ich denke Befangenheitsanträge müssen deutlich erleichtert werden. Wobei ein bisschen Objektivität sicher auch nicht schaden würde. Schwierige Kiste. -- Widescreen ® 19:50, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

@Rainer Z: Mein Angebot, den zweiten Teil meiner Amtszeit betätigen zu lassen, steht seit gestern Abend gegen viertel zehn. -- Gustavf (Frage / Info) 20:26, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

@Rainer: Es mag zur Befangenheit ausreichend Regeln geben. Eine weitere Regelung wäre aber offensichtlich noch nötig, nämlich die ganz klare Festlegung: Wenn das Schiedsgericht - egal aus welchen Gründen - zu irgendeinem Zeitpunkt aus weniger als 3 amtierenden Personen besteht (oder auch 4 oder 5 ...), gilt es automatisch als komplett aufgelöst und nicht mehr entscheidungsfähig; die Amtszeiten sind damit kollektiv beendet und das komplette Schiedsgericht ist erneut zu wählen. Da müsste dann niemand mehr einzeln gebeten werden, sein Amt doch bitte aufzugeben. Das erinnert hier doch sehr an die Politik, wo einzelne Personen ja mitunter auch an ihren Sesseln kleben, bis man sie ihnen unter dem Hintern wegzieht. --Dinah 20:32, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

ich denke, gustavf hat deutlich genug gemacht, dass er sich der wahl stellen wird. dann müssen wir hier nicht mehr drauf rumreiten. das neu gewählte SG hat damit die chance auf einen neuen anfang.--poupou review? 20:38, 21. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
@Gustav: Sorry, das hatte ich überlesen. Dann ist das ja klar, danke.
@Dinah: Als nicht mehr entscheidungfähig gilt ja jetzt schon ein Schiedsgericht mit weniger als fünf Mitgliedern. Ob das ganze Schiedsgericht zurücktreten sollte, hängt auch von den Gründen ab. Wenn Schiedsrichter unabhängig voneinander aus unverfänglichen Gründen zurücktreten, müssen die anderen sicher nicht folgen. Ein Fall wie dieser hier dürfte sehr ungewöhnlich sein, weil die Mehrheit gleichzeitig das Handtuch (auch) aus internen Gründen geworfen hat. Aber der Einfachheit halber könnte man vielleicht wirklich festlegen, das ein nicht mehr beschlussfähiges Schiedsgericht komplett zurücktritt, anstatt nur ergänzt zu werden.
Rainer Z ... 14:12, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Alternativvorschlag: Bei Rücktritten von Schiedsrichtern erfolgt eine Nachwahl. Denkbare Bedingungen:
  • Es sind mindestens drei Schiedsrichter zurückgetreten.
  • Die nächste turnumsgemäße Wahl ist länger als ein Monat hin
Nachteil: Es kann passieren, dass einige Schiedsrichter nur 1 Monat im Amt sind. Dennoch erscheint mir das klarer als eine Amtszeit von einer "angebrochenen Periode" plus einem halben Jahr. Wäre das ohne MB einfach einzutragen? Oder gibt es Gegengründe oder andere Präferenzen, wie etwa Nachrücken der nicht zum Zuge gekommenen Kandidaten der letzten Wahl? --Hei_ber 23:12, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Für Verschiebung des Wahltermins zwecks Entwicklung eines zweiten SG-Gründungskonzepts

Mit Tobnu bin ich, wie in einem automatisch rasant archivierten Beitrag schon dargelegt, ganz einer Meinung, dass die im November turnusmäßig bevorstehenden Schiedsgerichtswahlen vorerst ausgesetzt werden sollten. In der hinsichtlich Funktionsfähigkeit, sinnvoller Kompetenzausstattung und tauglichem Geschäftsordnungsrahmen ganz und gar ungeklärten Situation sind Neuwahlen ins Blaue hinein weder Wählern noch vor allem den zu Wählenden zumutbar. (Auch der Möglichkeit sollte der Riegel vorgeschoben werden, dass Wikipedia-Desperados die Gunst der Stunde nutzen könnten, um die ihnen ohnehin suspekte Einrichtung als gewählte Schiedsrichter durch eigenes Verhalten gänzlich unmöglich zu machen.)

Die nun eingetretene Lage hat aus meiner Sicht auch damit zu tun, dass die frühen Signale, die schon aus der ersten Schiedsrichterrunde über den allzu geringen Wirkungsspielraum und Wirkungsgrad des Organs z. T. gesendet wurden, nicht ernster genommen und nicht mutiger aufgearbeitet worden sind. Dafür ist es inzwischen gleichsam letzte Eisenbahn. Was nun m.E. gebraucht wird, ist ein deutlich verbessertes zweites Gründungskonzept für das Schiedsgericht, das auf den o. a. Feldern zu neuen Ufern führt. Zu entwickeln hätte dieses Konzept ein Senat der daran interessierten ehemaligen Schiedsrichter und weiterer in diesem Sinne positiv motivierter projekterfahrener Wikipedianer. Das in einem solchen Kreis erarbeitete Konzept wäre dann in Form eines Meinungsbildes zur Abstimmung zu stellen.

Über die Aussetzung bzw. Verschiebung des bevorstehenden Wahltermins müsste m.E. vorentschieden werden in einem kurzfristig anzuberaumenden Meinungsbild, das man wegen der Dringlichkeit der Sache auf den relativ kurzen Zeitraum von einer Woche beschränken könnte. Eine längere Vorbereitungszeit für ein solches MB ist weder möglich noch nötig, da die Abstimmungsoptionen nur auf Verschiebung oder Nichtverschiebung des regulären Schiedsgerichtswahltermins hinausliefen. Falls dieser Vorschlag Zustimmung findet, werde ich gemeinsam mit weiteren Interessierten kurzfristig ein Meinungsbild entwickeln.
-- Barnos -- 14:50, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Komisch, daß bislang noch keine Antwort gekommen ist ...
Du hast schon recht, daß das zu wählende SG irgendwie fürs Irgendwo kandidiert.
Andererseits kommt man auf derlei Gedanken nebst Plänen immer erst kurz vor Ladenschluß ...
Eigentlich wäre in Ruhe ausarbeiten und dann wählen der richtige Weg. Nur denke ich, daß wir im Grunde ein halbes Jahr Vorlauf bräuchten, während dessen wir kein SG hätten und auch nicht zu neuen Erfahrungswerten aus diesem Bereich kämen.
Insofern momentan etwas indifferent ... --Elop 21:54, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Tut mir leid, ich kann überhaupt nicht erkennen, wo das Problem ist. Es mag Einige geben, die aus guten Gründen mit dem jetzigen Schiedsgerichtmodalitäten nicht einverstanden sind, auf der anderen Seite haben aber sehr viele an den letzten Schiedsgerichtswahlen teilgenommen, was zeigt, dass das Schiedsgericht nach wie vor über Legitimation verfügt. Zwar wurden Entscheidungen des Schiedsgerichts verschiedentlich kritisiert, aber wo sind wir denn, wenn Kritik plötzlich nicht mehr zulässig wäre. Es mag Änderungsbedarf geben, aber ich sehe ihn akut höchstens darin, die Handlungsfähigkeit des Schiedsgerichts durch eine geeignete Nachrück-/Nachwahlregelung zu gewährleisten, wenn wieder sehr viele Schiedsrichter den Büttel hinschmeißen. Dass letzteres kürzlich geschehen ist hat mich erstaunt, noch erstaunter bin ich aber über das Schweigen der Kandidaten, was für mich eigentlich nur noch mit externen, unbekannten Faktoren erklärbar ist. Ich kann darin aber keine grundlegenden Probleme mit dem Schiedsgericht erkennen. Ich denke, dass aber auch dieses Problem genau durch das gelöst wird, was hier verschoben werden soll: Durch Wahl geeigneter, neuer Kandidaten.
Die Geschäftsordnung wird das neue Schiedsgericht sicher sehr schnell ändern, wer daran zweifelt möge im Vorfeld der Wahl die Kandidaten dazu befragen. Der letzte Konflikt wäre durch mehr Kompetenzen für das Schiedsgericht nicht besser gelöst worden. Ich bleibe bei der Zustimmung zu Sebmols These: Es gibt eine Menge Kompetenzen, die das Schiedsgericht hat, es muss diese allerdings auch ausfüllen. Dafür braucht's geeignete Kandidaten eher als neue Regularien. --Hei_ber 23:08, 29. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Es gibt verständlicherweise unterschiedliche Auffassungen dazu, Heiber, wie aus der verfahrenen Situation herauszufinden ist. Die Variante des Abwartens und Abstand Gewinnens in der Hoffnung, dass sich alles schon von allein bzw. durch bloßen Personalwechsel zum Besseren wenden werde, scheint mir aber hier endgültig nicht mehr sinnvoll: Ein nach allem ungerührtes Durchziehen der anstehenden Wahlen mit nachfolgendem business as usual der Neuschiedsrichter genügte vielleicht der äußeren Form, aber wohl auch nur der. Mir erschiene das als anhaltende Verschleierung von Grundproblemen; und das wiederum liefe auf fortgesetzte Beschädigung der Einrichtung als solcher hinaus. Ob man sich dafür persönlich hergeben möchte, sei es als Wähler oder als Kandidat, müsste dann wohl jeder für sich entscheiden. Da es für eine Alternative allerdings unterdessen spät und später wird, ohne dass sich ein Aktionsbündnis bisher abzeichnet, muss man sich wohl auf neuerliches Gewürge im Rahmen des Status quo gefasst machen. -- Barnos -- 07:36, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Zunächst mal gescheitert ist das SG in seiner konkreten, letzten Zusammensetzung – vermutlich sogar an seiner Zusammensetzung, wenn ich das ganze Geraune seitdem richtig deute. Das dürfte auch erklären, dass es zur Aufklärung dieser mysteriösen Massenamtsniederlegung weitgehend schweigt.
Mehr Auslöser als Ursache dürfte der letzte Fall gewesen sein.
Die Kompetenzfragen und das Autoritätsproblem begleiten das SG von Anfang an mal mehr mal weniger. Wird auch eine Rolle gespielt haben, aber nur zusätzlich.
Ich fürchte, was da nun genau geschehen ist, werden wir nicht mehr erfahren. Das ist ärgerlich, weil so die Community nicht draus lernen kann und alle Mitglieder einen Vertrauensverlust erlitten haben, egal ob sie Verantwortung für die Sache tragen oder nicht.
Die Idee mit dem „Senat“ halte ich für gut, auch wenn der Name etwas heikel klingt. Es würde jedenfalls nicht schaden, wenn die bisherigen Schiedsrichter sich mal zusammensetzten und Bilanz zögen, was aus ihrer Sicht gut und schlecht gelaufen ist, wo es Probleme gibt, was die Arbeit verbessern könnte usw. Was natürlich durch die letzten Ereignisse erschwert sein dürfte, doch die meisten Schiedsrichter sollten damit kein Problem haben. Das wäre ein Beitrag zur Willensbildung.
Ob nun die Wahl verschoben werden sollte oder nicht – da bin ich unentschlossen. Ich tendiere dazu, die Punkte konkretes Versagen und grundsätzliche Probleme getrennt zu verhandeln. Rainer Z ... 15:25, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Als mit dem ganz alten Europa auf gutem Fuße Verkehrender liegt bei mir die Vorstellung eines Wikipedia-Senats aus ehemaligen amtierenden Schiedsgerichtsmitgliedern und weiteren projekterfahrenen, der Einrichtung wohlgesonnenen Wikipedianern recht nahe. Was zu Organisationszwecken eines derartigen Ältestenrats m.E. dringend gebraucht wird, damit Vertrauen erzeugt werden kann, ist denn auch eine Art öffentlich tagende Curia, nicht ein Privatissimum oder ein Chat-Kanal. Um Mitwirkung zu bittende Senatorinnen (wir leben diesbezüglich zum Glück eben doch in anderen Zeiten) und Senatoren fielen Dir und mir sicher einige ein…-- Barnos -- 18:12, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten
Grundsätzlich ist mir die Idee sympathisch. Es ist schade, wenn die Erfahrung von Ex-Schiris flöten geht. In welcher Form man das macht, wäre die nächste Frage. Rainer Z ... 19:09, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten
@Rainer: Ein Zusammensetzen der bisherigen Schiedsrichter zur Darstellung der grundsätzlichen Probleme halte ich für eine gute Idee. --Hei_ber 07:26, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Das hätte in der Tat etwas für sich - da der Personenkreis ehemaliger Schiedsrichter nun auch nicht ganz so gewaltig ist, wäre das mit einer straff geführten Moderation sicherlich auch zielführend. Ich wäre auf jeden Fall dabei - die Zeit dafür schneide ich noch irgendwo ab. -- SVL 07:52, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

@Barnos: Als ein mit dem ganz alten Europa in berechtigtem Zweifel aber auch in Unkenntnis des Meisten stehender, jedoch mit Wikipeidarealitäten eng verbundener Skeptiker, bin ich mir nicht ganz im Klaren darüber, wie auch nur die banalsten ketzerischen Gedanken in einer öffentlichen Curia geäußert und ausgetauscht werden können, ohne dass der Großteil der verfügbaren Energie und Geisteskraft der Curiemitglieder dem Abwehren von Störgeräuschen gewidmet werden muss.

„Wenn aber ein Trottel den Weg verstellt, kommt ein Goethe nicht vorwärts.“

Karl Kraus: Gesammelte Schriften Band 8

--Hubertl 10:57, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Zutreffend ist, dass auch und gerade im Metabereich oft nicht zielführend diskutiert wird. Dafür würden auch in diesem Falle ein paar Leitplanken gebraucht, die schnell erkennen lassen, was zur Sache gehört und was da nichts verloren hat. Als Teilnehmer einer solchen Runde schweben mir persönlich wie gesagt ohnehin nur grundsätzliche Befürworter des Schiedsgerichts vor, die dort gemeinsam auf effizientere Arbeitsbedingungen und größere Projektwirksamkeit der Einrichtung sinnen und der Wikipedianergemeinschaft ihr Beratungsresultat in Form eines Meinungsbilds zur Abstimmung vorlegen. Dann erst wären die diversen gegenläufigen Interessengruppen als Mitwirkende am Zuge.
Transparenz ist ein hohes Gut, gerade wenn es um Vertrauen und ein auskömmliches Miteinander zwischen Basis und Mandatsinhabern geht. Wo Offenheit herrscht, erledigt sich der Kungeleiverdacht von selbst. Zudem bietet das Mehraugenprinzip in solche Fällen eine größere Gewähr, dass die Schwachstellen eines Vorhabens rechtzeitig erkannt und berücksichtigt werden. Keine Frage, dass Offenheit auch als persönliches Risiko erlebt werden kann. Das aber muss jeder mit sich selbst abmachen und ins Verhältnis setzen zum möglichen Gewinn für das Projektganze.
-- Barnos -- 15:06, 31. Okt. 2009 (CET)Beantworten
PS: Nichts gegen den geschätzten Karl Kraus, Hubertl, aber Goethe ist für mich kein überzeugendes Beispiel dafür, dass einer gegen den Widerstand anderer nicht vorankommt.
Leider habe ich von Ebner-Eschenbach nichts passendes gefunden... :-) --Hubertl 19:44, 31. Okt. 2009 (CET) Beantworten

(Bisher habe ich nur zu diesem Thema gelesen und mich nicht an der Diskussion beteiligt.) Ich denke ein neues Schiedsgericht kann und wird neue Akzente setzen. Es bedarf m.E. keiner neuer Regeln, sondern frischen Mut eines frischen Teams. Da das alte Schiedsgericht in Sachen Verbesserungsvorschläge sehr still ist, scheint es sich bei den Problemen der Vergangenheit um "People Probleme" auf der menschlichen Ebene gehandelt zu haben. Diese kann man nur durch ein neues Team beseitigen, was den Schritt der Auflösung als einen logischen erscheinen läßt. Ich bin gegen eine Verschiebung der Wahl. Dabei kann ich jedoch nicht einschätzen, wieviel Interesse an der Mitarbeit in solch einem Gremium zum jetzigen Zeitpunkt existiert. --Neozoon 01:40, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

„Es bedarf m.E. keiner neuer Regeln, sondern frischen Mut eines frischen Teams.“ ist keine so falsche Einschätzung: Im Prinzip beinhaltet das Regularium des SG eine ganze Menge Freiheiten, die man sogar ziemlich kreativ nutzen kann. Man darf allerdings nicht vergessen, daß jeder neue kreative Weg den die Regeln zwar hergeben, der aber noch nicht gegangen wurde, u. U. auf Befremden innerhalb der Community stoßen wird. Und: Jeder Fall ist anders und es stellt für die Schiedsrichter durchaus eine Herausforderung dar zum einen den Überblick über einen Fall zu erarbeiten, abzugleichen was die Regeln der WP dazu sagen, dann u. U. einen ungewöhnlichen Lösungsweg zu finden und den dann auch noch gegenüber den Kritikern zu rechtfertigen. Letztendlich ist jeder Fall irgendwie ein Präzedenzfall, weshalb man mit einem starren Konzept oder einer detailliert ausgearbeiteten Geschäftsordnung nicht wirklich viel weiter kommt (ggf. legt man sich mit einem allzu detaillierten Konzept sogar selbst Steine in den Weg).
Ein frisches, komplett neu gewähltes Team hat natürlich auch ein Handicap: Es kann nicht auf die Erfahrungen von 5 Richtern aufbauen, die schon ein halbes Jahr Amtszeit hinter sich haben und diese Erfahrungen ganz unmittelbar in die Fallbesprechung einbringen können. Möglicherweise könnte es aber von den Erfahrungen der ehemaligen Richter profitieren. Ich spiele schon eine ganze Weile mit dem Gedanken und daher werfe ich ihn einfach mal in den Raum: Ist es gewünscht, daß die Ex-Richter (aus allen bisherigen SGs selbstverständlich) einen Erfahrungsbericht oder eine Liste mit Vorschlägen und guten Ratschlägen erstellen? Ich jedenfalls würde das gern machen.
„Da das alte Schiedsgericht in Sachen Verbesserungsvorschläge sehr still ist, scheint es sich bei den Problemen der Vergangenheit um "People Probleme" auf der menschlichen Ebene gehandelt zu haben." – je länger ich darüber nachdenke, war das tatsächlich das Hauptproblem. Leithian und ich hatten am vergangenen Wochenende beim Mentorentreffen mit vielen Leuten dort viele Gespräche und wir werden die anderen Schiedsrichter fragen, ob wir nicht doch noch einen gemeinsamen Abschlußbericht hinbekommen: Den sind wir der Community 1. in gewisser Weise schuldig und 2. sollte man immer einen sauberen Abschluß machen. Denn wenn das alles so in der Luft hängt, ist das für alle Seiten eine unbefriedigende Situation. Gruß --Henriette 08:49, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Der Gedanke, Erfahrungen ehemaliger Schiedsrichter zu verwerten, liegt nahe und ist zu begrüßen. Es gab solche Berichte ja auch schon teilweise in der Vergangenheit.
Ansonsten empfehle ich, hinsichtlich der Regelungen nicht so sehr die Extrempositionen "völlig neue Regeln" und "gar keine neuen Regeln" herauszustellen, sondern analysieren, an welchen Punkten angesichts der Erfahrungen ergänzende Regelungen sinnvoll sind. Ein solcher Punkt wäre etwa, wie man mit der Problematik der Befangenheit sinnvoll umgeht.
Weiterhin sollte man nicht den Gegensatz "kreative Freiheit des Schiedsgerichts" und "Einschränkung durch Regeln" überbetonen. Die kreative Freiheit ist ja offenbar auch als Last empfunden worden, weil man sich nicht sicher sein konnte, welche Entscheidungsmöglichkeiten das Schiedsgericht hat, und sich steter Kritik der Gemeinschaft ausgesetzt sah. Insoweit könnten klarstellende Regelungen über mögliche Entscheidungen dem Schiedsgericht mehr Sicherheit für sein Handeln geben. Und die Schiedsrichter sollten über Erfahrungen berichten, inwieweit sie ihre Handlungsmöglichkeiten oder auch die Regelungen, in welchen Fällen sie überhaut tätig werden konnten, für verbesserungsbedürftig halten. Ansonsten sollte man, was die Regeln anbelangt, genau hinsehen, ob sie wirklich die Gestaltungsfreiheit des Schiedsgerichts zu sehr einschränken oder ob sie nicht nur einen äußeren Rahmen bestimmter Verfahrensgrundsätze bilden, innerhalb dessen sich sinnvolle Gestaltungsfreiheit entfalten kann. Gewisse Grundsätze wie Unparteilichkiet, rechtliches Gehör, "beide Seiten anhören" sind zwingender Bestandteil jeder Art von Streitschlichtungs- und Streitentscheidungsverfahren. Da kann durch Regelungen eine bestimmte Handhabung dieser Probleme vorgesehen werden. Das führt dazu, dass das Schiedsgericht sich nicht zu einem zu großen Teil seiner Zeit mit solchen Verfahrensfragen beschäftigen muss, sondern diese Zeit besser nutzen kann, um sich der Lösung des eigentlichen Falles zu widmen. Und wenn die Handlungsmöglichkeiten des Schiedsgerichts aufgelistet werden, wird ihm gerade die Freiheit belassen, die dem Fall angemessene zu wählen. Die Auflistung gibt ihm im Gegenteil die Rechtssicherheit für seine Tätigkeit. Mit denjenigen, die gerade das nicht wollen, weil sie das Schiedsgericht insgesamt ablehnen, wird man sich auseinandersetzen müssen.
Mir erscheint es zweckmäßig, alle Regelungen für ein Schiedsgericht zusammenzufassen. Dies erleichtert die Arbeit, ein Zusammensuchen von Regelungen aus vielen verschiedenen Stellen kostet Zeit, die das Schiedsgericht besser nutzen kann. Ein übersichtlich gestalteter Text, in dem man Lösungen für bestimmte Verfahrensfragen findet, selbst wenn er eine gewisse Länge hat, bietet schnellere Hilfe, als wenn man sich Regelungen erst von mehreren Stellen zusammensuchen muss und dann mehr Zeit mit Diskussion verbringt, wie das Problem zu lösen ist. Ich empfehle auch, sich bei der Beurteilung eines Regelungsentwurfs nicht auf die Länge des Textes zu beschränken, sondern im einzelnen zu sehen, was er enthält. Wo geht es um äußere Verfahrensprobleme, wo geht es um die eigentliche Tätigkeit des Schiedsgerichts, seine Zuständigkeit und Entscheidungsmöglichkeiten? Ist man soweit in die Materie eingedrungen, kann man sinnvoll darüber nachdenken, was so oder anders geregelt werden soll. Hinsichtlich der Zuständigkeit und Entscheidungsmöglichkeiten, wo ich in meinem Entwurf weitgehend nur die bestehenden Regelungen übernommen habe, wäre die Erfahrung der Schiedsrichter gefragt, ob sie da Verbesserungsvorschläge hätten. --wau > 10:42, 2. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Aus dem Nähkästchen eines Ex-Schiedsrichters

Weil ichs von jemandem gefragt wurde und als Entscheidungshilfe für weitere SG-Kandidaten vielleicht nicht uninteressant ist: Mal eine grobe Abschätzung wieviel Zeit jeder einzelne Schiedsrichter in etwa aufwenden muß, wenn er seinen Job ernsthaft betreiben möchte:

  • Jeden Mittwoch ab 20:30 Uhr ist SG-Chat, der 2 bis 4 Stunden dauern kann – kommt darauf an, wie gut schon über Diskussionen auf der SG-Mailingliste und im SG-Wiki vorgearbeitet wurde. Kommt auch darauf an, wie einig bzw. uneinig die Schiedsrichter sich untereinander sind: Ein harmonisches Team wird schneller zum Ergebnis kommen als wir letzten Richter, die wir enorm viel Zeit damit zugebracht haben so manche Diskussion immer wieder von vorn anzufangen.
  • Man darf nicht nur die Anträge, sondern muß alle relevanten Diskussionen lesen, die dem Fall zu Grunde liegen: Mit sowas kann man – wenn man es ernsthaft betreiben will (und je nachdem wie lange der Konflikt schon ging) 2, 6 oder 12 Stunden häufig anstrengender, nerviger und bisweilen unendlich öder Lektüre verbringen.
  • Diese Diskussionen sind aufzubereiten, damit die Schiedsrichter eine solide und vor allem neutrale Basis haben, auf der sie entscheiden können. Beim Wladyslaw ./. Umschattiger-Fall hatte ich z. B. eine Tabelle mit allen VMs der beiden angefangen: Das waren allein für Wladyslaw ca. 8 Stunden Arbeit und wären es beim Umschattigen nochmal geworden. Sowas muß man nicht machen, aber es hilft um den Fall komplett überblicken zu können.
  • Was man sich so denkt und wie man die eigene Entscheidung begründen würde, sollte nach Möglichkeit im SG-Wiki aufgeschrieben werden, damit die Diskussionen eine Grundlage haben und man zielorientiert arbeiten kann (Chat ist ein ganz, ganz schlechtes Instrument um wirklich zielführend zu diskutieren). Rechnet mal wöchentlich weitere 1 bis 2 Stunden dafür.
  • Im Falle einer offenen Diskussion unter ständiger Einbeziehung der Antragsteller und ihrer „Gegner“ stellt euch schon mal darauf ein, daß sich im schlimmsten Falle jede Woche die Ausgangs- und Faktenlage ändert: Also wieder nachlesen, erwägen, ggf. neu begründen und natürlich wieder diskutieren (ggf. wieder ganz von vorn) …
  • Es müssen Entscheidungen formuliert und dort auch die einschlägigen Regeln des Projekts eingearbeitet werden – hier gilt: Immer alles nachkontrollieren und auf den genauen Wortlaut achten. Erstaunlichweise findet man nämlich andauernd Regeln, die man selbst ganz anders in Erinnerung hatte. Ich habe bisher keinen Fall erlebt in dem weniger als 2 Sitzungen (gern auch doppelt so viele) dafür draufgingen, um die endgültige Entscheidung zu formulieren.
  • Im Falle, daß das SG auch begründete Minderheitenmeinungen zu einzelnen Fällen zulassen, niederschreiben und bei der End-Entscheidung zulassen möchte, muß sich jeder darauf einstellen, daß er zusätzlich zur Konsens-Entscheidung nochmal eine individuelle Entscheidung formulieren und begründen muß. Macht man das ordentlich, dann können 2 bis 4 Stunden dafür draufgehen. Übrigens ist das – und da weiche ich wohl deutlich von sebmols Ansicht ab – der Grund, warum wir bisher so wenig Minderheitenmeinungen dokumentiert hatten: Es war nicht der Zwang zum Konsens, der das verhindert hat, sondern der zusätzliche Arbeitsaufwand den man dadurch hat.
  • Es muß ein Protokoll der SG-Sitzung geschrieben werden – je nach Ausführlichkeit können das 5 Minuten oder eine Stunde Zeitaufwand sein (nicht vergessen, daß dieses Protokoll Konsens sein sollte und nicht nur die Ansicht einer Person!)
  • Es müssen die Diskussionsseite und die Nachdiskussionen (nach der Entscheidung) des Falles beobachtet, kommentiert und ggf. moderiert werden: Einmal am Tag sollte man die mindestens anschauen.
  • Außerdem sollte idealerweise ein ganzes Wochenende eingeplant werden, an dem sich alle Schiedsrichter im Real Life treffen (das das organisiert werden muß und nochmal zusätzlichen Zeitaufwand bedeutet, sollte klar sein).

Und nochwas: Wer Schiedsrichter ist, der sollte sich das ganze Jahr über so neutral verhalten wie es irgend geht und sich aus allen Entscheidungen heraushalten, die kontrovers diskutiert werden (das betrifft vor allem Admins). Ich habs nach Möglichkeit (nie zu 100% hingekriegt, zugegeben) so gehalten, daß ich weder bei Adminwahlen mitgestimmt (könnte einem später als Befangenheit um die Ohren gehauen werden), noch großartig bei APs mitdiskutiert (s.v.), noch in größeren Konflikten eindeutig Position bezogen (s.v.) habe. Muß man nicht so machen, ist aber gut fürs Karma und bewahrt vor unnötigen Befangenheitsvorwürfen und -diskussionen.
Kurz: Wer lieber Artikel schreibt und sowieso nicht mehr als 1, 2 Stunden am Tag für WP übrig hat, der läßt das besser gleich mit der Schiedsrichterei: Das ist ein Haufen Arbeit und wenn man heftigen Gegenwind aus der Community bekommt schon nahe am Fulltime-Job! Gruß --Henriette 09:26, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Aufrichtigen Dank für die Warnung. Aber...
Das hängt doch sehr von der gewählten Arbeitsweise. Das was dort oben als besonders zeitaufwänding und schwierig rüberkommt, ist m.E. dem Ansatz geschuldet, dass das SG im Regelfall zu einem konsenualen Urteil kommt und das Minderheitenvoten die Ausnahme sind.
Ich finde sowohl das Gesamturteil als auch Konsensprinzip nicht notwendig. Es können wie beim enwiki ArbCom einzelne Maßnahmen vorgeschlagen und durch Abstimmung der Schiedsrichter entschieden werden.
Und das Treffen im Real Life halte ich für die Funktion des SG für völlig überflüssig. Nur wenn man meint, das SG müsse möglichst als homogene Entität auftreten, kommt man auf solche Ideen.
So oder so ist aber der Zeitaufwand sicher ein wichtiger Punkt, ich habe auch kein Geheimrezept um SG-Tätigkeit auf 5 min täglich einzudampfen.
--Pjacobi 14:56, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Das bisherige Konsensstreben im Schiedsgericht hat auch mit dem Akzeptanzproblem zu tun. In meiner Schiedsrichterzeit hatte sich Konsens übrigens durchaus aus dem Verlauf ergeben; es war nicht so, dass nach außen wesentliche Divergenzen übertüncht worden wären.
Ein Real-Life-Treffen muss nicht sein, stimmt. Förderlich ist es aber schon. Es kommt – wie wir gerade unangenehm erfahren haben – durchaus auf die Chemie an. Sich gegenseitig in die Augen geschaut und ein Bier zusammen getrunken zu haben, kann da sehr klärend sein. Übrigens im positiven wie im negativen Sinn.
Noch eine ganz andere Idee: Ich fände es erfreulich, wenn es eine Kommunikationsplattform für alle bisherigen und gegenwärtigen Schiris gäbe. Nicht zum Kungeln, sondern zum Erfahrungsaustausch. Rainer Z ... 15:26, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Also ich muss ehrlich sagen, ich habe das deutlich entspannter und unangestregter erlebt und wenn man eine gewisse Vertrauensbasis hat muss auch nicht jeder alles machen. Es geht ja nicht darum, "die Wahrheit"(tm) zu verkünden, sondern darum eine Entscheidung zu treffen, mit der nach Möglichkeit möglichst viele der Betroffenen leben können. Okay, ich hab schon in produktiveren Gremien gesessen, aber auch schon in deutlich unproduktiveren. aber an sich würde ich behaupten, wenn man eine grundsätzliche Arbeits- und Vertrauensebene hinkriegt, braucht man weit weniger Stress als oben aufgezählt. -- southpark 15:34, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Kann man denn den Arbeitsprozess nicht effizienter gestalten? Mal angenommen, es gäbe nur das SG-Wiki für die interne Diskussion, und das Verfahren der öffentlichen Diskussion würde eher so wie auf en geführt (viele Unterpunkte, über die die Schiedsrichter jeweils einzeln abstimmen). Dann bräuchte man keine Protokolle (ein größerer Teil würde ja hier diskutiert), keinen Chat ("ganz, ganz schlechtes Instrument"), keine Diskussion auf Mailinglisten (für komplexe Diskussionen mit vielen Teilnehmern m.E. nicht gut geeignet), keine allzu langen individuellen Begründungen (wird durch die Einzelpunktabstimmung erleichtert). --Tinz 16:16, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Grundsätzlich bejahe ich die Bedeutung von SG-Verhandloungen bzw. -entscheidungen. Das bringt natürlich auch gewisse sog. und in Augen von vielen "bürokratiche" Verfahrensschritte mit sich. Ihre Notwendigkeit soll nicht bestritten werden. Jedoch sollten wir nicht vergessen, was das SG primär ist: es stellt fest, ob etwas / jemand dem Erstellen der Wikipedia dient oder entgegenläuft und es stört, und was es nicht ist: eine Verhandlung vor einem Gericht im Reallife, wo das StGB und andere Schinken bereit vorliegen und beachtet werden müssen. Wenn man sich auf das letztere einlässt, so spielt man in die Hände von selbsternannten Juristentrollen, die mit spitzfindigen Eingaben und Widersprüchen (abgeguckt in RTL-II-Prozesssendungen) jede SG-Verhandlung kaputt machen. Das SG muss nach Maßgabe von Wiki-Richtlinien und Menschenverstand lediglich festellen, ob es dem Projekt dient oder nicht. Tausendseitige Protokolle, Absicherung mit zig Paragrafen und (sich widersprechenden) Kommentaren ist doch fehl am Platze. Wenn's jemandem zu brutal klingt: Wir sind hier kein Amtsgericht und man kann nicht bis zum Bundesverfassungsgericht Revisionen einlegen. Es ist eben ein Projekt von Freiwilligen, die nur darauf achten müssen, dass ihre Arbeit nicht sabotiert wird. Und dafür haben - im Unterschied zum Amtsgericht - nur begrenzte Mittel. -jkb- 17:24, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

+1 zum ganz normalen Menschenverstand --Geos 18:49, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

im Anschluss an Tinz' Stellungnahme: Vielleicht lässt sich zur Arbeitserleichterung (weil Arbeitsteilung) ja sogar denken, dass gar nicht alle Schiedsrichter, die sich mit einem bestimmten Fall befassen, sich komplett einarbeiten müssen, sondern dass es jeweils einen geben kann, der zuständig ist dafür, den Fall so aufzuarbeiten, wie er ihn versteht, und der gleichzeitig dafür zuständig wäre, die abschließende Stellungnahme vorzuformulieren. Aufgabe der anderen wäre dann, dieses Ergebnis kritisch zu prüfen, Anmerkungen zu machen, Formulierungsvorschläge zu verbessern, auf inhaltliche oder formale Fehler hinzuweisen etc., so lange, bis die Mehrheit mit dem Ergebnis einverstanden ist. Minderheitenvoten (und -begründungen) sind dann natürlich immer noch möglich. Dies kann bequem über eine Mailinglist laufen und spart die Chat-Treffen/-Verhandlungen, die ich persönlich (aber das mag Geschmacksache sein) aus anderen Zusammenhängen als sehr störungsanfälliges und träges Instrument empfinde. Gruß --Rax post 21:50, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Das allerdings ist etwas, das ich den zukünftigen Schiedsrichtern auch gern mit auf den Weg gäbe: Für eine Entscheidung sind nur 5 Richter nötig und es ist durchaus ausreichend, wenn nur jeweils 5 den Fall annehmen, diskutieren und abschließen. Egal aber, ob nur 5 ihn besprechen oder 7 oder 9: Ein sorgfältiges Einarbeiten in den Fall – und hier sind immer die „Beweisstücke" (wie vergangene VMs, APs, Diskussionen, Sperrungen etc. etc.) mitzudenken! – ist m. E. absolut notwendig. Ob man das nur einem überlassen möchte … Ich weiß nicht. Bzw. weiß ich, daß wir in allen vergangenen Fällen durchaus sehr unterschiedliche Ansichten zum jeweiligen Fall und seiner Bewertung hatten und das es mehr als einmal vorkam, daß mich die Kollegen von etwas überzeugt haben, das ich vorher ganz anders sah. Für mich ist und war Neutralität gegenüber den Antragstellern und dem Fall immer oberstes Gebot, und um einen wirklich neutralen Blick auf die Dinge zu bekommen, ist es m. E. wichtig alles vergangene zu lesen und für sich selbst zu bewerten, bevor man die Bewertung oder Entscheidungsvorschläge der Kollegen diskutiert. --Henriette 12:24, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Wahrscheinlich wirklich die beste Lösung: Weniger ScheidsGERICHT, weniger Juristerei, schon gar keine Geschäftsordnung und ähnliches. Dafür schnellere Antwortzeiten, pragmatische Lösungen, eher Richtung Tatsachenentscheidung. Und immer das oberste Projekt Ziel vor Augen und falls notwendig noch die paar Grundprinzipien. Vielleicht würde ein Zeitkorsett helfen? Z.B. 14 Tage nach Annahme ist der Fall spätestens entschieden oder aber automatisch "abgelehnt". --84.227.67.242 22:23, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Na so ganz ausgesprochen dämlich ist diese Idee echt nicht. Ich müßte mal nachgrübeln ob nach zwei, drei oder vier Wochen (vier ist zu viel, zwei zu wenig, also drei...). Und was heißt "abgelehnt": dann müßte die Community ein MB starten? Mahlzeit... Sonst aber auch eine mögliche Lösung. -jkb- 22:42, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten
"abgelehnt nach 2 Wochen" wäre identisch mit "gar nicht angenommen". Daher die Schiedsstelle kann oder will den Fall nicht beurteilen / entscheiden / lösen. Bisherige Admin-Entscheidungen bleiben bestehen resp. alles bleibt beim aktuellen Zustand bis ein beherzter Admin diesen wie auch immer ändert... --84.227.67.242 23:09, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Die oben beschriebene Darstellung des zeitlichen Aufwands erscheint mir überzogen. Es ist ja nicht so, als ob das Schiedsgericht einen Gerichtsprozess á la Internationales Triubunal zu führen hätte. Wenn man sich verpflichtet fühlen müsste, einen monatelangen Streit zwischen zwei Benutzern erst beurteilen zu können, wenn man ganz haargenau und einstimmig herausgefunden hat wer den "Förmchenstreit im Sandkasten" nun genau mit welchem Diskussionsbeitrag ausgelöst hat, macht das Schiedsgericht etwas falsch. Es handelt sich bei der Wikipedia um ein Hobbyproject, wo Leute freiwillig ihre Freizeit einsetzen. Es gilt also zu entscheiden, ob der Beitrag dem allgemeinen Projekt hilft oder nicht. Die einzigen Punkte die es zu beachten gilt, sind die Eitelkeiten und "Reputation" der Beteiligten. Denn einem jeden von uns ist doch völlig klar - einen effektiven Ausschluss von der Wikipedia wird es niemals geben, innerhalb von Minuten kann man sich mit neuer Identität erneut in das Getümmel begeben (und dabei wahrscheinlich erst mal ein anderes "Schlachtfeld" wählen). Solche Fälle sind also für ein Schiedsgericht nicht sinnvoll zu entscheiden, man sollte den Zeitaufwand von sehr guten Wikipedia Mitarbeitern für solche Fälle nicht ausufern lassen. Die anderen Fälle, wo Kontrahenten ihre Reputation wahren wollen, kann das Schiedsgericht gerne bearbeiten, aber nur unter der Prämisse, dass der Spruch des Schiedsgerichts von allen Beteiligten, ohne wenn und aber, akzeptiert wird (und zwar vor Beginn des Verfahrens) und das ein Verfahren nicht auf halben Weg beendet werden kann (wenn man den Eindruck hat, dieses läuft nicht so wie geplant). Zusammenfassung: Mut für die Leute vom Schiedsgericht, den Blick aufs Projekt und nicht das Kleingedruckte. Und vor allem, nur Fälle annehmen, wo die Beteiligten deutlich zu erkennen geben, das sie den Spruch des Schiedsgerichts unabhängig von der Entscheidung akzeptieren werden und guten Willens sind. Alles andere erscheint mir Zeitverschwendung von einigen unserer Besten. --Neozoon 00:46, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nein Neozoon, wenn das SG auf irgendeinen einprügelt, weil er wie der Esel ausschaut, statt erst sorgfältig zu prüfen, ob er der Sack ist, dann macht das SG etwas falsch. Schnell und "passt schon" ist nicht unbedingt der richtige Weg.--MfG Kriddl Privatpranger 15:17, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Lieber Kriddl, nur um nicht den Eindruck stehen zu lassen, ich hätte eine Art "Schnellgericht" gefordert oder meine Gedanken gingen in eine Richtung die eine Analyse des Falles überflüssig machen würden. Diese Ansicht vertrete ich absolut nicht. Meiner Ansicht nach sollte die Schiedsgerichtarbeit eine gründliche Fallarbeit sein. Zentrale Fragestellung der Mitglieder des SG sollte dabei sein: "Was nützt dem Projekt". Dies unter der Prämisse das jeder Fall sicher anders gelagert ist. Ich erwarte nicht das das SG prügelt. Das sind alles Leute die von der Community das Vertrauen ausgesprochen bekommen haben. Die sollen für das Projekt eine gute Lösung für Konflikte finden. Mein Hauptgedanke ist dabei, das das neue Team so effektiv wie möglich an den Konflikten arbeiten soll, und sich nicht in Geschäftsordnungsdebatten verlieren soll. --Neozoon 00:05, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Schiedsgericht und Verein

Mir stellt sich gerade die Frage inwieweit der Verein Einflußnahme auf das SG hat. Könnte das SG unabhängig Entscheidungen fällen, die nicht der Vereinsauffassung entsprechen, oder sind sie ihm in letzter Instanz untergeordnet? --Juliana © 23:19, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Keine Ahnung was dich dazu bewogen hat in diese Richtung zu denken. Irgendwelche Hinweise habe ich bislang nicht gesehen. Und, wenn dem so wäre, wäre es kein SG, sondern dann könnte der Verein gleich die Entscheidung treffen. Abstrus. Gruß -jkb- 23:25, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Hat Wikimedia Deutschland e. V. Weisungsbefugnis? Grüße, —DerHexer (Disk.Bew.) 23:27, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Abstrus? Na ja ... konfus ist das, so, wie ich es sehe. Oder: Da steckt was GAAANZGanzganz anderes dahinter ... fz JaHn 23:29, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Das Schiedsgericht arbeitet de facto im Auftrag der WMF zur Durchsetzung der Projektziele. WMDE hat damit eigentlich nichts zu tun. --Pjacobi 23:32, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich sehe es eher so, daß das SG im Auftrag der Community tätig ist. --Marcela 23:38, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich auch. Und wenn nicht, dann, mit Verlaub ... drauf geschissen. fz JaHn 23:42, 7. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Die Frage nach den Kompetenzen des Vereins Wikimedia Deutschland als Sektion der Wikimedia Foundation ist übrigens unabhängig von seiner Beziehung zum Schiedsgericht ganz interessant, nebenbei. Mir ist das nicht ganz klar. Bekanntlich kann die Foundation per Office Action Eingriffe in die Wikipedia vornehmen, unabhängig von den community-basierten Entscheidungsprozessen (was bei rechtlichen Problemen manchmal nicht zu umgehen ist). Wikimedia Deutschland soll gemäss Satzung "die Aufgaben einer Sektion (engl. Local Chapter) der Wikimedia Foundation Inc. (Florida, USA) wahrnehmen." Hat so eine Sektion auch die Kompetenz für eine "Office Action"? Und was ist, wenn mehrere Sektionen "zuständig" sind? Es gibt ja auch noch Wikimedia Schweiz... naja, das Thema ist hier falsch, ich weiss :-) Gestumblindi 00:08, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nein, das hat die WMD nicht, und sie will es soweit ich weiß auch nicht. Denn dies nützt ihr, sie hat ja in den ganzen Gerichtsverfahren der Vergangenheit (Tron etc.) immer darauf gepocht, dass sie keinen Einfluß auf Inhalte hat. --Tinz 00:11, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich meine, über Office-Action hat niemand von uns zu diskutieren oder zu befinden. Wie und durch wen die ausgeführt werden, ist allein Sache des Betreibers. Sie sind auch so selten, daß es müßig ist, sich damit zu beschäftigen. --Marcela 00:14, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Zu befinden nicht; diskutieren und unsere Meinung äussern, das dürfen wir aber wohl ;-). Gestumblindi 00:28, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich habe 2 live erlebt, bei einem bin ich dann seinerzeit nach Anfragen amerikanischer user im .de Chat selbst administrativ tätig geworden. Es war nur gemein, daß alle im Chat geschwiegen haben und ich mich mit en-0 mit denen auseinandersetzen mußte. Für mich persönlich sind OA nicht diskutabel. --Marcela 00:33, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
WIKIPEDIA ist ein Sonderfall. Da kommen OAs nicht so prall rüber. Aber im Prinzip ist das schon OK. fz JaHn 00:54, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Na ja, so easy wie es hier dargestellt ist, sehe ich es nicht. Immerhin ist es der Verein, der den offiziellen Pressesprecher stellt, ohne darüber die Community auch nur eimal gefragt zu haben. Und wenn es um Angelegenheiten geht, die eindeutig nur die Community angehen, dann ist es auch der Verein, der dann - in offensichtlicher Verkenntnis der tatsächlichen Situation - ein Abwiegelungstreffen veranstaltet, welches der Community mehr geschadet als genützt hat. Fragen, welche ihre Ursache in der Community haben und über die sie vielfach gerne selbst entscheiden möchte, werden vom Verein beantwortet. Immer im Sinne der Community? Schwer zu sagen! --Hubertl 12:40, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Die Community kann keinen Pressesprecher stellen, das ist ein Vollzeitjob. Bis vor ein paar Jahren hat das Elian "nebenbei" gemacht, sowas geht nicht mehr. Wir müssen einfach realistisch sein und sehen, daß die Community nicht alles abdecken kann. Was die Community nicht kann, maachen eben die drei Vereine. --Marcela 12:44, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
@

Hubertl: „ … ein Abwiegelungstreffen veranstaltet, welches der Community mehr geschadet als genützt hat“? Die Podiumsdiskussion war ein Versuch verschiedene Leute an einen Tisch, in einen Raum zu bringen und Ansichten, Meinungen und Einschätzungen auszutauschen. Vielleicht war das doof, vielleicht hats aber auch nochmal Bewegung in die Sache gebracht. Ich wiederhole mich: Ich habe in verschiedenen Blogkommentaren durchaus sehr gute Ideen und bedenkenswerte Vorschläge gelesen – aus Wikipedianer-Sicht alles nix neues, sondern alte Hüte. Alles Zeug, das auch uns schon lange beschäftigt. Wenn jetzt allerdings in der Community eine Bunker-Mentalität um sich greift und man sich nur noch auf allgemeines Fefe-Gebashe kapriziert, dann stehen wir als Community tatsächlich ausgesprochen blöd da – hier ist nicht alles toll und könnte gar nicht besser sein! Wer wüßte das denn besser als wir? --Henriette 14:28, 8. Nov. 2009 (CET) P.S.: Was hat diese Diskussion eigentlich auf der SG-Disk. zu suchen??Beantworten

Ich habe den Eindruck, ihr kommt ein wenig vom Thema Schiedsgericht ab, um das zur Zeit allgemein beliebte Lieblingsthema auch hier weiter zu diskutieren. --Neozoon 14:41, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Man äußert sich, wofür es durchaus Gründe gibt, hier und da in provisorischen Notunterkünften, Henriette. Ich bitte Euch also, auch meinen Folgebeitrag mit der diesbezüglich nötigen Milde aufzunehmen. -- Barnos -- 14:49, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Autorenrat als Vereinsgegenüber?

Auch wenn man wie ich der Meinung ist, dass Wikipedia und die drei deutschsprachigen Wikimedia-Vereine besser an einem Strang ziehen, als wechselseitig die Nichtübereinstimmung zu pflegen, könnte es doch vielleicht gut sein, dass die Position der „Nur“-Autoren (und Nichtvereinsmitglieder) in einer Vertretung der Autorenschaft greifbar wird und als Initiativorgan für spezielle Autorenwünsche wie auch als Ansprechpartner für geplante Vereinsinitiativen auftreten kann, eine Art Beirat der Nichtorganisierten also, der aber auch als zentraler Sammelpunkt für Autorenanliegen und als eigener Thinktank der weiteren Projektentwicklung dienen könnte.

Die ins Stocken geratene Gründung einer Interessengemeinschaft der Wikipedia-Autoren variierend, ginge es dabei nicht vornehmlich um originäre Schutzrechte für AutorInnen (die bei Bedarf selbstverständlich auch zu behandeln zu berücksichtigen sind), sondern eher um Fragen der Projekt- und Arbeitsorganisation, der Konfliktprävention und –regulierung sowie eines besseren Zusammenwirkens der am Projektfortschritt Interessierten.

Vorstellbar scheint mir eine auf Zeit berufene fünf- bis zehnköpfige Vertretung mit eigenem Ort im Wikipedia-Namensraum, der zugleich als Anlaufstelle und Beratungsort fungiert. Um Interessenverquickungen auszuschließen und tatsächlich eine spezifisch autorenbezogene Einrichtung zu erhalten, hielte ich für gut, wenn bei einem darüber ggf. abzuhaltenden Meinungsbild zwar das übliche Stimmrecht zur Anwendung käme, Vereinsmitglieder und Administratoren aber nicht an der Abstimmung teilnähmen. (Dies unbeschadet der Tatsache, dass viele Wikimedianer/Administratoren den Schwerpunkt ihres Projektwirkens zu Recht in der Artikelarbeit sehen. Aber auch die könnten der Idee im Grundsatz zustimmen, schon um ihrerseits einen Beitrag zum innerprojektlichen Interessenausgleich zu leisten.)
-- Barnos -- 14:49, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

+ 1 Diese Auffassung teile ich.--Anima 16:21, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Die Idee eines Beirates als Gegengewicht zum Verein kommt immer wieder einmal und es ist durchaus eine Überlegung wert, Thema war hier aber inwieweit das SG vom Verein unabhängig agieren kann.
Unter den Kandidaten ist Sebmol. Er war seinerseits nicht unbeteiligt daran, dass das SG entstanden ist und war auch schon Mitglied in den Reihen, das war aber vor seiner Zeit als erster Vorsitzender und Interimsgeschäftsführer von Wikimedia Deutschland. Zu seiner (möglichen) Befangenheit hat er sich zwar hier schon ausführlich geäussert, aber die Sache ist mEn. noch nicht ausreichend ausdiskutiert, wem das SG letztlich Rechenschaft schuldig ist, wenn es zu rechtlich relevanten Konflikten käme: Der Community, der Foundation oder Verein? Kann es sich so vollkommen freimachen, wenn es in einer Späre existiert und agiert, deren Betreiberrechte bei der Foundation liegen und deren Server vom Verein bezahlt werden? Ich frage mich, wie es die Community aufnehmen würde wenn beispielsweise der GEschäftsführer des Vereins Pavel Richter kandidiert hätte, dessen Chef Sebastian de facto ist? Nicht dass ich Sebastian jetzt Böses unterstelle, aber nach dem Zusammenbruch des SGs sollten wir doppelt darauf achten, dass vorhandene Verflechtungen nicht mögliche Sollbruchstellen für neue Konflikte darstellen. Juliana © 15:51, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nun wird immerhin allgemein klarer, Juliana, wie Du zu Deinem Ausgangsbeitrag gekommen bist. Vielleicht sollte der diesbezügliche Teil dieser Diskussion dann auch wieder nach oben verschoben werden:
Wer für das Schiedsgericht kandidiert, tut das als Wikipedianer, der von Wikipedianern gewählt werden möchte und je nach Wertschätzung als solcher von ihnen gewählt wird oder nicht. Wenn ich weiß oder zu erfahren bekomme, dass jemand Administrator oder Wikimedianer ist, und wenn die eine oder andere oder beide Zusatzfunktionen für mich das rote Tuch darstellen, ist so jemand für mich eben nicht wählbar. Jemanden wegen einer diesbezüglichen Funktion oder Rolle unter der Wahl moralisch abzuqualifizieren (nur darum kann es gehen, da die SG-Wahlstatuten ja bisher keine derartige Einschränkung vorsehen), ist m.E. unfair. Ich bin sehr dafür, offen über problematische Interessenverquickungen uns auszutauschen und darüber zu sinnvollen Konsequenzen und Beschlüssen zu gelangen. Unter Wahlbedingungen sich den gerade am geeignetsten erscheinenden Sündenbock für unaufgearbeitete Probleme zu suchen, davon jedoch sollten wir geschlossen Abstand nehmen.
Grüße in die Runde -- Barnos -- 17:53, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Vielleicht bin ich zu kritisch und auch zu mißtrauisch, aber besser einmal zuviel kritisch nachgefragt, als einmal zuwenig. Ich war selbst im Vorstand und bin auch noch im Verein, gleichzeitig bin ich aber auch Wikipedianerin und sehe die Dinge aus zwei Perspektiven. Wachsam sein hat nichts mit Unfairness zu tun. Liebe Grüße --Juliana © 18:02, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Hiho, Juliana, ich glaub' der Barnos emotionalisiert blosz unnoetig , indem er allen, die irgendwie fuer eine krude Gewaltenteilung eintreten, Anti-sebmol-Attacken andichtet (siehe auch «moralisch abzuqualifizieren» hier), was naturalmente Nonsens ist. Fossa?! ± 18:25, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Für mein Teil arbeite ich an einer Versachlichung von Gegensätzen und meine allerdings, dass Personenwahlen leicht in Schieflage geraten, wenn einzelne ein ungelöstes allgemeines Problem allein ausbaden sollen, weil man ihnen ohnehin nicht gewogen ist. -- Barnos -- 18:39, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Der einzige, der das hier offensichtlich auf eine persoenliche Ebene zerren will, bist Du. Fossa?! ± 18:42, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Moin, meine persönliche Meinung: Der Verein ist nahezu irrelevant, verglichen mit der Macht der Community. Hier geht es an allen möglichen Stellen richtig ab: Linke gegen Konservative (die richtig rechten fliegen eh gleich raus), Religions-POV-Pusher gegen Atheisten (und Schwule, und umgekehrt), Klimaskeptiker gegen Klima-Enthusiasten, Wirtschaftsliberale gegen irgendwelche anderen, Balkan gegen Türkei, Inklusionisten gegen Deletionisten, Profi-Fotographen gegen Bilder-Hübsch-Finder. All das schlägt sich massiv in den Artikeln nieder, die der normale Leser zu Gesicht bekommt. Wo und wie kann der Verein ähnlich starken Einfluss auf die eigentliche Enzyklopädie nehmen?! Die Community braucht kein 5-10köpfiges Gremium; die Community ist eine vieltausendköpfige Army of Fortune. Viele Grüße aus Kairo --TRG. 19:01, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hallo, zum Glück gibt es noch die, die sich wenigstens um etwas Abstand von Lieblingsthemen und Neutralität bemühen. Und hoffentlich ist das immer noch die Mehrheit.--Anima 19:24, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Warum gehört Achates dem SG noch an?

Ich sehe als eines von drei noch aktuellen Mitgliedern des SG noch den Benutzer:Achates. Dieser wurde doch wegen irgendwelcher Verfehlungen vor ein paar Monaten zeitweilig seiner Admin-Rechte enthoben und ist seitdem abgetaucht. Ich verstehe die Logik nicht. Warum ist er als Nichtmehr-Admin und vermeintliche Karteileiche eigentlich überhaupt noch im Schiedsgericht?-- · peter schmelzle · d · @ · 00:34, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Das Innehaben des Administratorflags ist keine notwendige Bedingung für eine Mitgliedschaft im Schiedsgericht. Solange die Wahlperiode nicht abgelaufen ist und Achates nicht zurückgetreten ist verbleibt er natürlich im Schiedsgericht. --Hei_ber 00:36, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Da Achates zwar deadministriert wurde (warum auch immer), aber nicht deschiedsrichtert und er im Gegensatz zu mittlerweile 80% des SG auch nicht zurückgetreten ist, ist er noch im SG.--MfG Kriddl Privatpranger 09:22, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Eigentlich hätte er "passive" Knöpfe - wie bei Hans, Abena und Gustavf - behalten müssen. Die sollten eh endlich mal auf technischem Wege bereitgestellt werden!
Von künftigen Schiedsrichtern würde ich mir darüber hinaus wünschen, daß sie sich abmeldeten oder zurückträten, wenn sie keine Zeit oder Lust mehr haben sollten. Wir haben ja schließlich nicht gut 300 andere SR, die einspringen könnten. --Elop 12:51, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Wie Deadmin wg. Inaktivität könnte man eine De-Schiedsgerichtung wg. Inaktivität beschließen. Das allerdings mit einer kürzerer Frist als 1 Jahr und mit der Verpflichtung, den SR hier und per Email zuerst anzumeckern. -jkb- 12:59, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Euch ist schon bewußt, daß das hier alles freiwillig und unbezahlt in der Freizeit abläuft? Kinners, dat is Hobby! --Marcela 13:04, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ralf, dann solltest du lesen was ich zB hier geschrieben habe. Klar, ist freiwillig. Nur ein SR hat (ähnlich dem Admin, CU usw.) auch eine Funktion. Und wenn die nicht wahrgenommen wird, sollte man jemanden anderen Platz machen, zumal die Anzahl der SR (anders als bei Admins) begrenzt ist. Inaktivität ist eben Inaktivität (im Unterschied dazu, dass ich mich wg. Urlaub oder Krankheit für 1 Monat abmelde, das ist OK). -jkb- 13:11, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Das nur noch dreiköpfige SG-Team ruht insgesamt. Es gibt also aktuell keinerlei Bedarf an Ausübung der Funktion, so dass Wiki-Urlaub wegen RL-Anforderungen faktisch überhaupt kein Problem darstellt. --Martina Nolte Disk. 13:27, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
+1 (aber sowas von) zu Ralf. --Leithian Keine Panik! Handtuch? 16:15, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Da das SG derzeit nicht beschlussfähig ist und Achates Amtszeit eh mit Ende dieser Wahl ausläuft, ist das grad irgendwie müßig. --Gnu1742 13:30, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
"Man" könnte sowieso nicht, das kann das Schiedsgericht für sich nur selbst beschließen. --Streifengrasmaus 13:36, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Keine Ahnung was ich da oben hingeschrieben habe dass alle dazu verleitet, Ich will irgendeine Regel gegen Achates zustande bringen. Oben las ich eine allgemeine Frage zur Inaktivität. Also dachte ich vorschlagen zu dürfen, abgesehen von Achates und von derzeitigem Zustand des SG, dass man mit dem SG ähnlich verfahren dürfte wie mit Admins, Stewards usw. Wenn jemand sagt, ich habe Liebeskummer, meine Tochter fällt durch, ich bin 4 Monate im Krankenhaus usw., ist es kein Problem. Wenn jemand aber mir nix dir nix längere Zeit wegbleibt ohne dies anzukündigen, so habe ich damit ein Problem. Nicht weil er als Artikelschreiber wegbleibt, sondern als SG-Mitglied. Und das eine Regelung nur das SG intern treffen könnte - nun also, da die Community die Wahlregeln des SG beschließt, kann sie dies sicherlich auch tun. Das war alles und dahinter stehe ich nach wie vor. Dennoch, ich werde mich das nächste mal nicht ganz kurz halten, wg. Mißverständnisse werde ich richtig durchfdormulieren. Grüsse, -jkb- 21:37, 10. Nov. 2009 (CET) -jkb- 21:37, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Was ist/war/wird das Schiedsgericht?

Der zurückliegende Trauerfall zeigt, daß die aktive Community hier aus plusminus 1.000 aktiven Benutzern besteht. Das Schiedsgericht ist ebensowenig wie die Admins oder die 3 nationalen Vereine sowas wie eine Regierung der Community. Das SG soll Benutzerkonflikte lösen, nicht mehr und nicht weniger. Admins sind Hausmeister mit einem etwas dickeren Schlüsselbund und Zugang zum Mülleimer, die Vereine unterstützen die Arbeit von Wikipedia und ihren Schwesterprojekten. Niemand steht dabei über den anderen, wenn wir schon davon reden, wer besonders angesehen ist, dann reden wir wohl am ehesten von den Autoren exzellenter Artikel, Listen, Portale und Bilder. Denn das ist am weitesten unsere Außenwirkung. Hier gehts ums SG, nicht um Adminkandidaturen, nicht um Befindlichkeiten mit den Vereinen. Das neu zu wählende Schiedsgericht hat ein schweres Erbe zu tragen, muß neue Wege finden. Wählt doch einfach bitte die Leute, denen ihr vertraut. In der Schule damals in der DDR hat man uns was beigebracht: Thälmann? sagte: "wer Hindenburg wählt, wählt Hitler, wer Hitler wählt, wählt den Krieg...". Soll heißen: geht wählen, jammert nicht jetzt oder später rum, wenn euch der eine oder andere Kandidat nicht gefällt.
Wer mich wählt, muß damit rechnen, daß ich harmoniebedürftig bin und Streits zwischen Benutzern nicht mag, der muß aber auch damit rechnen, daß ich mich manchmal wenig um Konventionen, Kriterien und Regeln schere, wenn ich meine, daß es dem Projekt hilft.
Das SG ist nur eine der Instanzen in der Wikipedia, hier machen die Leute jeder auf seiner Baustelle ihre Arbeit. Manche schreiben lattenweise gute Artikel (für mich persönlich die weitaus wichtigste Arbeit), manche beantworten von der breiten Masse weitgehend unbemerkt Mails im OTRS, andere sind Putztruppe, fotografieren, beseitigen Tippfehler, kategorisieren, verbessern die Software usw. Das Beste wäre es, wenn das neue SG keine Arbeit hätte. Soweit mein Wort zum Montag, vollkommen POV und subjektiv. Und bitte nicht vergessen: Wir sind hier alle freiwillig und machen mit, weil wir das Wissen der Welt sammeln wollen. Und weil wir das gerne machen. --Marcela 19:28, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Lieber Ralf,
in einem Punkt möchte ich Dir aber mal gehörig widersprechen:
>>wenn wir schon davon reden, wer besonders angesehen ist, dann reden wir wohl am ehesten von den Autoren exzellenter Artikel, Listen, Portale und Bilder. Denn das ist am weitesten unsere Außenwirkung.<<
Ich wage zu bezweifeln, daß das die Außenwirkung ist. Das ist höchstens die Außenwirkung von Benutzerseiten, die mit derlei Plaketten für ihren Betreiber "werben"!
Unsere Außenwirkung steigt und fällt mit der qualitativen Gesamtsumme unserer Artikel.
Während 5 eitle Bapperlsammler einen nicht geringen Anteil der Wikipedia an sich ziehen, um für ihren gemeinsamen Artikel möglichst je noch eine Trophäe zu ergattern, hätten alle dort versammelten auch 20 mittelmäßige Artikeln zu guten machen können oder schlechte zu wenigstens mittelmäßigen. Denn unser Ruf leidet genau dann, wenn ein Nichtwikipedianer (die gibt es) nach Infos sucht und per zufällig anvisiertem Artikel für sich erkennt, daß in der Wikipedia ("nur") Mist steht.
Was das Wählen an sich angeht, muß man natürlich bedenken, daß nur ein Bruchteil der Wählenden eine Ahnung hat, was genau das SG machen soll (und auch gottlob nie auf ein SG angewiesen sein wird).
Darum wird ihre Wahl genau auf die Leute fallen, die sie auch zum "Wikipedianer des Jahres", "hilfsbereitesten Mitarbeiter der Redaktion Ethnologie im November" oder zum "nettesten Stammtischbekanntschaft" wählen würden.
Vielleicht haben wir Glück und alle der genannten Kriterien fallen zusammen ... --Elop 20:17, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
@elop. irgendie finde ich es seltsam, wie du hier über das wahlverhalten spekulierst, solange du selbst für das SG kandidierst. oder hast du deine kandidatur mittlerweile irgendwie "abgeschrieben"?--poupou review? 20:25, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
@Poupou:
Stimmt schon, eigentlich soll man sich als Kandidierender möglichst gar nicht äußern. Vielleicht ist es bei mir die Gewohnheit. Ich stelle mir diese Fragen schon, seit ich in der Wikipedia bin, und habe in Unverständnis der Mechanismen früher gar nicht erst an Wahlen teilgenommen.
Ich habe zum einen ein gewisses Faible für statistische Zusammenhänge und deren Deutung, zum anderen ist es mir in der Tat wichtig, daß uns künftig gute Leute vertreten und in die Gesamtwikipedia etwas mehr Ruhe bringen. Dabei wäre übrinx die Kombination aus guter Besetzung des SG und keinerlei formaler Verpflichtung für mich opti. Allerdings steht für mich das erste Kriterium meilenweit vor dem zweiten.
Als Beobachtender aller 24 Kandidaturseiten habe ich mitunter das Problem, daß ich mir bei fast allen Kandidaten unsicher wäre, wie denn ihre Amtsausübung aussähe. (Heißt insbesondere, daß ich bei kaum einem Kandidaten bisher ausschlösse, ihn vielleicht zu wählen - Wähler bin ich ja auch!)
Stünde ich nicht mit auf der Liste, würde ich wohl einen Fragenkatalog an alle Kandidaten stellen.
Warum wird diesmal so wenig gefragt und erörtert?
Die meisten Beiträge auf den Kandidatendiskussionen scheinen eher Ersatz für feststehende Kontrastimmen zu sein denn Nachfragen an die Kandidaten ... --Elop 20:55, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
PS: In Hessen, partiell auch in NRW, wählen signifikanterweise die Katholiken CDU und die Protestanten SPD - und zwar ungeachtet des je kandidierenden Flügels.
In BW, RP und SL spielt dergleichen wenig Rolle, im Norden und im Osten gibt es (fast) keine Katholiken, aber eine dadurch nicht schwächere CDU.
Was sagt uns das?
Bis heute noch nicht wirklich ergründet ... --Elop 21:15, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Den Fragenkatalog kannst Du trotzdem stellen, nur gibt es auf die Antworten nicht mehr Garantie als auf ein Parteiprogramm. PS: Im Norden und Osten ist die CDU politischer Nachfolger konservativer und nationaler Strömungen (~DNVP), nicht des politischen Katholizismus (~Zentrum). RP wählt genauso konfessionell wie Hessen und NRW, im Saarland gibt's kaum Protestanten. Bleibt nur BW, und der schwäbische Pietismus ist mit dem preußischen Staatskirchentum nur entfernt verwandt. --20% 21:26, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Für RP kenne ich - anders als für NRW und Hessen - keine Regionalstatistiken. Daß das Saarland statistisch gesehen noch katholischer ist als Bayern, ist mir durchaus bekannt. Aber sie wählen seit geraumer Zeit nicht unbedingt (in dem Umfang) Parteien, die andere (deutsche) Katholiken wählen würden. Insbesondere bleibt die Frage, warum die CDU eine katholische Partei sein sollte und die SPD eine protestantische.
Ich glaube durchaus auch, daß Traditionen (wie z.B. die Zentrumspartei, die immerhin im katholischen Teil des Sauerlandes erfolgreich einen Triumph der NSDAP verhindern konnte) da eine gewisse Rolle spielen. Aber halt eine völlig irrationale!
Eigentlich sollte der Wähler ja genau die Partei wählen, die für ihn (als Egoisten) oder sein Land (sollte der Wähler hinreichend altruistisch veranlagt sein) die beste/konstruktivste Politik macht ... Und das dürfte kaum an Anfangsbuchstaben und Teilkonfession hängen ... --Elop 01:54, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

@Elop - Marcela hat recht: Die wichtigste Außenwirkung sind die Artikel - und zwar nicht wegen der Bapperl auf Benutzerseiten, nicht mal wegen der Bapperl in den Artikeln, sondern weil die Artikel in den allermeisten Fällen der Aufrufe der Seite de.wikipedia.org das einzige sind, was nach außen wirkt; die meisten Benutzer der Wikipedia sind - Leser. Und die interessieren sich in den meisten Fällen nicht die Bohne dafür, was sich hinter dem ominösen Eingang "Autorenportal" verbirgt. Unsere Kämpfe und Kleinkriege hinter den Kulissen sind nach außen sowas von egal. Und jetzt muss ich die Wikipedia doch mal mächtig in Schutz nehmen: Mein Beruf bringt es mit sich, dass ich es (zu meinem Leidwesen) immer wieder erlebe, dass Leute die Wikipedia als erste Adresse aufrufen, wenn sie Zugang zu einem Thema bekommen wollen. Und in den meisten Fällen - liegen sie richtig mit der Wahl! Nein, in der Wikipedia steht nicht Mist (auch nicht mit geklammertem "nur"), auch nicht, wenn man zufällige Artikel wählt. Dass es überhaupt Fehler und "Mist" gibt, ist unbestritten - na und? Die Fehler werden irgendwann gefunden und verbessert, der Mist gelöscht. Die Außenwirkung entsteht nicht durch den "Mist", sondern durch die unbestrittene Qualität! hugh! ;) --Rax post 21:10, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Nachtrag: [2] --Rax post 21:13, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Lieber Rax,
ich hatte Ralf ja nicht darin widersprochen, daß die Artikel das Aushängeschild der Wikipedia sind und daß sich für die Community nur die interessieren, die daran teilhaben - und auch davon nur ein Teil über die Artikeldiskussionen hinaus.
Ich wollte indes darauf hinweisen, daß das Verbessern von schlechten Artikeln zu mittelmäßigen und jenes von mittelmäßigen zu guten für unsere Außenwirkung viel ausschlaggebender ist als das Kandidieren von guten Artikeln zu "lesenswerten" oder gar das Feilen an Einzelartikeln zu "exzellenten".
Im Grunde genommen könnte man die Exzellent-Kandidaturen auch derart beschränken, daß jeder User genau einmal in den beiden Qualitätsstufen kandidieren dürfte, wenn er denn wollen sollte. Das wären dann Gesellen- und Meisterstück.
Der sogenannte High-End-bereich bleibt natürlich auch darüber hinaus eine von vielen Säulen. Aber die Vielzahl an Kandidaturen bringt dem Projekt selber wenig.
Dem Leser eines guten (= von ihm für gut befundenen) Artikels von draußen interessiert nicht, ob der Artikel eine interne Abstimmung bei uns mit Auszeichnung bestanden hat oder wie die Autoren mit Nick oder Klarnamen heißen. Das interessiert eigentlich nur uns! Und wir wissen eh, wer gut und wer mäßig, wer viele kurze Einzelartikel und wer wenige und dafür hochwertige schreibt.
Interessanter wäre es übrinx, z.B. mit der unabhängigen Presse zusammen einen Wettbewerb zu starten, wo eine externe Jury mal bestimmt. Also eben nicht wir, die wir eh schreiben, abstimmen und die Richtlinien entwerfen, wie unserer Meinung nach gute Artikel und eine Enzyklopädie aussehen sollte.
Aber das hat alles natürlich wenig mit dem SG zu tun.
Dein Nachsatz stimmt natürlich irgendwie und irgendwie auch nicht.
In der Praxis stimmt immer noch verdammt viel, sodaß die Wikipedia inzwischen beachtliches geschaffen hat.
Aber die Jahre andauernden Streitigkeiten zwischen einzelnen Benutzern "funktionieren" als Selbstläufer in der Blockierung freundschaftlicher Zusammenarbeit nicht minder gut. Und sie führen dahin, daß viele Autoren, die uns gut ergänzen könnten, sich entweder fast nur in Streitigkeiten aufhalten oder aber gegangen sind - wenn sie denn überhaupt je gekommen waren. Zumal uns die Sache schon Spaß machen muß! --Elop 21:57, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Jungejunge, Du bist von eindrucksvoller Beratungsresistenz... --Zipferlak 21:59, 10. Nov. 2009 (CET) Beantworten
Interessanter wäre es übrinx, z.B. mit der unabhängigen Presse zusammen einen Wettbewerb zu starten, wo eine externe Jury mal bestimmt. -> Wikipedia:Zedler-Medaille -- southpark 22:01, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Was hat jetzt diese Endlosdiskussion noch mit dem Thema Schiedsgericht und Wahl desselben zu tun? --Geos 22:04, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
keine ahnung. aber ich dachte ein potenzieller schiedsrichter in spe sollte raum haben seine vorstellungen unterzubringen, vielleicht sieht er ja noch einen SG-Bezug :-)
Mal ein konstruktiver Vorschlag:
Wir schnellarchivieren diesen Abschnitt, der letztlich wohl in der Tat (meiner Beteiligung sei Dank) auf nur 10% SG kommt.
Da müßte aber Ralf als Eröffner mit einverstanden sein. Falls nicht, dann bitte einfach revertieren!
Dann braucht Southpark auch nicht mehr zu signieren ... --Elop 23:06, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Transparenz

Ich würde gerne noch einmal die Frage unverbindlich in den Raum stellen, wie die am SG Interessierten - das sind ja nicht nur SR und Kandidaten - zum Aspekt der Transparenz stehen.

Ich persönlich glaube, daß sich das letzte SG eher keinen Gefallen damit getan hat, zu versuchen, konspirativ zu einem einstimmigen Urteil zu kommen. Eher ist es doch so, daß der Wähler vom Mai gar nicht wußte, ob der Kandidat seines Vertrauens wirklich das Vertrauen durch späteres Handeln gerechtfertigt hat.

Wenn ein SG mal nicht zu einem einstimmigen, jedoch zu einem Mehrheits-Urteil käme, wäre das m.E. nicht etwas das Vertrauen ins SG Schwächendes, sondern etwas Stärkendes. Dann stünden nämlich angesehene Wikipedianer mit ihren guten Namen hinter einem Urteil, und nicht ein undurchsichtiger "Geheimbund".

Ob man da die Verhandlungen öffentlich führt (wie von Pjacobi vorgeschlagen) oder zumindest Minderheitenvoten veröffentlicht (Sebmol) halte ich nicht einmal für entscheidend.

Wie sehen da die Meinungen der Beobachter aus? --Elop 14:21, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

M. E. sollte es so sein, dass, wenn unter einem Schiedsspruch eine Reihe von Benutzernamen steht, dies die Benutzernamen der SG-Mitglieder sind, die zu dem darüberstehenden Ergebnis gelangt sind. Wenn also ein SG-Mitglied (oder mehrere) an den Beratungen teilgenommen hat, aber zu einem anderen Ergebnis gelangt ist, sollte es das entsprechend vermerken. Wie ausführlich man das begründet, sollte jedem selbst überlassen bleiben (weshalb ich auch Henriettes Aussage, dass Minderheitenvoten v. a. deshalb ausgeblieben seien, weil man die Arbeit des Formulierens scheute, nicht recht nachvollziehen kann), aber das Faktum sollte ersichtlich werden. --Amberg 21:53, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Das war mein Eindruck – der natürlich nicht stimmen muß. Einig sollten wir uns aber darüber sein, daß ein „Ich seh das irgendwie anders und finde nicht so gut was XY sagt“ nicht ausreichend ist. Aber OK: Vielleicht sind auch nur meine Ansprüche zu hoch und gesunder Menschenverstand und "Hauptsache alle können hinterher damit leben“ sind tatsächlich ausreichend. Werden wir dann ja sehen … ich jedenfalls bin gespannt! --Henriette 23:13, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Für was soll das SG genau zuständig sein?

Bislang glaube ich 2 Grundsatzmeinungen heraus lesen zu können, wofür das SG zuständig sein soll:

  • Ein Teil der Kandidaten sieht das SG eher als urteilsprechenden Ober-VA. Heißt also, daß bei ("vergurkten") Fällen, wo eine einvernehmliche Klärung aussichtslos erscheint, die dafür zuständige 10köpfige Kommission ein abschließendes Urteil fällt. Nicht mehr und nicht weniger.
  • Andere Kandidaten stellen sich unter dem SG ein möglichst unabhängiges Aufsichtsgremium vor, das neben der Urteilssprechung auch vermittelt und das gegebenenfalls auch frühzeitig angerufen werden kann.

Das Haupargument gegen die zweite Version sind wohl Zweifel, ob ein Freizeitgremium aus Mitgliedern von inmitten der Community (sind ja nun einmal keine von außerhalb der Wikipedia rekrutierte Mediatoren) so etwas überhaupt leisten könne. Nicht nur von der Qualifikation und Motivation der SR her, sondern auch rein zeitlich.

Der ersten Version wiederum könnte das Manko innewohnen, daß eine "Befriedung" des Geschehens nur nominell erfolgt und an anderen Herden die gleichen Probleme immer wieder kochen werden.

Was die zeitliche Komponente anbelangt, möchte ich mal etwas in den Raum stellen:

Hätte im T/U-Problem schon vor Monaten ein unabhängiger Beobachter das SG angerufen, welches dann formal ein System eskalierender Sperren verabschiedet hätte, um dessen Durchführung es sich (durch das Aussprechen von darauf je aufbauenden Kurzurteilen, die die Adminschaft dann umzusetzen hätte) auch gekümmert hätte, so wären dem SG viele Nervereien erspart geblieben. Und auch Admins, die inzwischen in der Sache tätig geworden sind, wären aus der Schußlinie, da es sich ausschließlich um die Umsetzung eines Beschlusses des hinreichend legitimierten Kontrollgremiums gehandelt hätte. Und das vergurkte MB, das nochmal einen Extraherd geboten hat, wäre umso obsoleter geworden.

Auch hier hätte ich gerne Meinungen der Beobachtenden. --Elop 14:21, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

nochmal mein tipp: wenn du gewählt werden willst, dann schraub lieber an deiner eigenen laudatio als wahlforschung zu betreiben.--poupou review? 20:45, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Liebe Poupou,
Du mißverstehst meine Ausführungen dieses Abschnittes völlig.
Meine Laudatio ist eher zu lang als zu kurz (ungeachtet dessen, daß sie sagt, wie meine eigenen Einschätzungen aussehen). Die Kandidaten haben sie wahrscheinlich fast alle gelesen, die Wähler (also auch meine) wohl nur zu einem Bruchteil, da deren Großteil die Wahlseiten ausschließlich zum Abstimmen für Kandidaten, von denen sie schon vor dem Lesen der Laudatio eine gute Meinung hatten, benutzen.
Bis Ende nächster Woche können wir eh nichts tun als abwarten, wen der Wähler letztendlich alles legitimieren wird. Dabei zeichnen sich viele Dinge sicherlich schon ab, aber ob sie eintreten, heißt es abzuwarten.
Diese Diskussion hier wird überwiegend von ehemaligen Schiedsrichtern, Kandidaten und Usern, die sich viele Gedanken zur Institution SG machen, gelesen. Und genau jene könnten sich m.E. durchaus jetzt schon Gedanken machen.
Es werden 10 Leute gewählt werden, die wahrscheinlich einen ziemlich heterogenen Haufen darstellen werden, jedoch hinterher produktiv und möglichst mit Freude zusammenarbeiten sollen.
So war es auch beim letzten Mal:
10 angesehene Wikipedianer, 5 davon im Mai gewählt, wurden das gewählte Gremium SG. Manche hatten ein "Wahlprogramm", manche sagten "Schau mer mal - das kriegen wir schon hin" und Dritte orientierten sich je am Vorgängergremium.
Daraus wurde dann ein SG mit ungefähren Regeln, die meistens ungeschrieben waren.
Bis das SG dann völlig zusammenbrach - und zwar an einem Fall, in das das Gremium bereits nicht wenig Energie und guten Willen gesteckt hatte.
Aus verständlichen Gründen der Vertraulichkeit wissen wir Nichtmitglieder des letzten SG nicht, woran es je konkret gehangen hat.
Unmittelbar nach dem Rücktritt von 7 SRn schien auch nicht viel aus der Nachbetrachtung für die Gemeinschaft erwachsen zu können.
Im Gegenteil: Da kamen dann an mehreren Schauplätzen die wüstesten Gerüchte und Drohungen.
Heute ist diese Phase, wie ich hoffe, abgeschlossen.
Dafür befinden wir uns im Abwarten, wer genau denn im nächsten SG sitzen wird.
Kann man diese Zeit nicht nutzen, um Gedanken auszutauschen, unter welchem Vorzeichen eine gute und auch angenehme Amtsperiode wahrscheinlich würde - und zwar erst einmal unabhängig von den letztlich konkret Gewählten?
Diese Fragestellung ist eigentlich keine des schließlich gewählten Einzelkandidaten. Der wird nämlich noch 9 Amtskollegen haben.
Und diese 10 - heute noch nicht genau feststehenden - Menschen sind sicher nicht die einzigen, die dazu sinnvolle Gedanken beizutragen haben.
Und den Austausch genau darüber möchte ich an dieser Stelle vorschlagen. --Elop 22:29, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Diskussion schweift aus

Kurz vor Beginn der Wahl hat hier Henriette irgendwo bedeutet (am Ende des Beitrags und um einiges besser formuliert als ich es gleich tue), als Kandidat und dann Mitglied des SG sollte man Klappe halten. Seit Beginn der Wahl jedoch kommen hier massenhaft Beiträge zum Themen wie "Soll Autorenrat irgendein Verein ersetzen", "was war, ist und wird sein das SG", "soll das ganze transparent sein", "wozu ist es zuständig" u.s.w., irgendwie scheint diese Seite als Alternative zu Wikipedia:Café ihren Reiz zu gewinnen - oder?. Ich überlege, ob mir solch ein Gewülst an Gedanken mitten im Wahlprocedere die eigene Entscheidung erschwert oder eher erleichtert. -jkb- 21:23, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Lieber jkb,
dieser Satz "Als SR soll man die Klappe halten" ist zunächst einmal ein mögliches Wahlprogramm eines Einzelkandidaten, aber sicher kein Dogma für künftige SG-Vertreter.
Ich persönlich glaube z.B. - offenbar von Dir und partiell auch von Henriette abweichend - daß der schließlich gewählte Kandidat nicht frühestens dann das Maul aufmachen sollte, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist!
Und neutral zu sein impliziert mitnichten das Klappehalten. Zumal der Klappehaltende nur den Anschein des Neutralen haben kann, während der Das-Maul-Aufmachende auch erkennbar neutral agieren kann.
Das Cafe habe ich nicht einmal als Leser länger als 5 Minuten je durchgehalten. Da sitzen meistens Leute, die sich zur Entspannung gerne ungezwungen austauschen.
Hier aber sind wir auf der Diskussionsseite des Schiedsgerichtes. Da lesen fast ausschließlich Leute, die sich Gedanken machen oder gemacht haben.
Da Du selber hier liest, wirst Du - als sich offenbar für das SG mehr als nur marginal Interessierender - schon zu Deiner Kandidatenwahl gefunden haben und finden per dem, was Dir die Kandidaten je an Eindrücken geboten haben und von ihren Kandidatenseiten her.
Die eigentlichen SG-Fragen aber sind global und haben wenig mit der konkreten Personenkonstellation zu tun.
Warum sie nicht genau hier erörtern?
SchöAno,
--Elop 22:45, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich will Dir nicht zu nahe treten Elop, aber aus Erfahrung weiß ich, daß Kandidaten die derart umtriebig die Diskussion mit ellenlangen Beiträgen beglücken und sich stets ins Gespräch bringen, schnell den Eindruck eines Eiferers machen der um jeden Preis gewählt werden will. Sowas erregt sehr schnell den Unmut des Wahlvolkes (wie man schon sehr schön an poupous und jkbs Kommentar sehen kann). Lass' es jetzt mal gut sein und die Wahl laufen. --Henriette 23:20, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich glaube nicht, dass es Elop um jeden Preis ins SG will, vor allem dann nicht, wenn er dafür seine jetzige Rolle aufgeben müsste ;) Alt Wünsch dir was! 23:43, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten
(BK)Liebe Henriette,
Dein Beitrag liest sich aber schon so, als wollest Du mir etwas näher treten.
Deine Sorge um mein Ansehen nehme ich Dir schon deshalb ab, weil Du sie hier postierst und nicht etwa in einer Mail oder dergleichen.
Mein AGF sichert natürlich auch klar die Erkenntnis, daß Du nicht etwa "Der ist ein Eiferer und will um jeden Preis gewählt werden" zu verbreiten suchst, sondern mich nur ("pssssst") warnen willst, daß das Leute denken könnten. Auch die Umschreibung "sich ins Gespräch bringen" ist sicher völlig nüchtern und neutral gemeint.
Diese Sorgen mußt Du Dir nicht machen! Mein Ansehen ist, genau wie Deines, letztlich völlig unwichtig im Vergleich zu den wirklichen Konflikten auf Wikipedia.
Gerade habe ich einen Abschnitt entsorgt, der - nicht zuletzt auch dank meiner Mitwirkung - in der Tat größtenteils OT war. Das muß jetzt aber auch nicht aus jedem Abschnitt werden.
Ich halte die beiden vorausgegangenen Abschnitte für diskutierenswert und auch nicht die parallel und passiv stattfindende Wahl behindernd.
Ich wünsche mir, daß das nächste SG besser zum Frieden auf Wikipedia beitragen können wird als das vorherige. Und das würde ich mir auch dann wünschen, wenn genau die gleichen Leute drin säßen. Ich halte nämlich Erklärungen, die allein die personelle Konstellation dafür verantwortlich machen, daß es letztlich so schlecht wie nur vorstellbar lief, für Blödsinn.
Und jkb solltest Du da bitte nicht für Dich vereinnahmen. der hat einen aufrichtigen Hinweis hinterlassen, der sicher seine Berechtigung hat. Und der außerdem in der Sache und nicht ad personam gemeint war. --Elop 23:59, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Henriette schrieb: aus Erfahrung weiß ich, daß Kandidaten die derart umtriebig die Diskussion mit ellenlangen Beiträgen beglücken und sich stets ins Gespräch bringen, schnell den Eindruck eines Eiferers machen der um jeden Preis gewählt werden will.
Das stimmt. Aber manchmal werden diese Quasselstrippen trotzdem gewählt, wie man sehr schön an Henriette selbst sieht. Sie kritisiert hier ein Verhalten, das sie selbst sehr ausgeprägt zeigt. Wäre ich gemein, würde ich sagen, Henriette sei die Mutter aller Wikipedia-Plaudertaschen. Aber ich bin nicht gemein, sondern möchte Elop zu seiner besonnenen Reaktion beglückwünschen. Übrigens wäre manch anderer Wikipedianer, hätte er einen solchen persönlich werdenden Beitrag an dieser Stelle veröffentlicht, postwendend auf VM gelandet oder gleich gesperrt worden. Henriette braucht solches Gott sei Dank nicht zu fürchten, kann ganz ungeniert sagen, was sie über andere denkt. --Einpaarcent 12:25, 11. Nov. 2009 (CET) P.S.: Ich habe mit Elop ansonsten nichts am Hut und gestehe auch, dass ich sehr lange Texte und sehr häufige Wortmeldungen - egal, von wem sie stammen - meist höchstens überfliege.Beantworten

Im Namen des Volkes!

Die Überschrift sei mir verziehen! Ich rechne damit, dass sie bei manchen sogleich gefühlsmäßig Widerspruch hervorruft. Und bei anderen vielleicht Irritation, weil sie nicht gleich erkennen, worauf der Abschnitt hinauswill. Oder weil die Überschrift wie ein Fremdkörper dazustehen scheint inmitten einer Folge von Beiträgen, die offenbar für sich in Anspruch nehmen, Probleme des Schiedsgerichts sachkundig zu diskutieren. Aber das ist die Funktion einer Schlagzeile: Aufmerksamkeit zu erregen für das, was man im Folgenden sagen möchte.

Was heißt: "Im Namen des Volkes"? Es ist eine Einleitungsformel, die sich in Deutschland kraft gesetzlicher Regelung zu Beginn jedes gerichtlichen Urteils findet. Es ist ein Programmsatz, der bewusst machen soll, dass der Richter nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden darf, sondern anhand von Gesetzen, in denen sich der Wille des Volkes kraft den Regeln einer parlamentarischen Demokratie manifestiert.

Was hat das mit dem Schiedsgericht zu tun? Sehr viel, denn das Schiedsgericht ist, allen Formulierungen zum Trotz, die mit Begriffen wie "Konfliktlösung", "kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern" dies mehr verschleiern als verdeutlichen, eine Art Gericht, das über Rechtsstreitigkeiten entscheidet. Es kann wie ein Gericht verbindliche Entscheidungen treffen und in Rechte eingreifen, etwa über die Berechtigung der Entscheidung eines Admins oder über eine Benutzersperre urteilen.

Daher stellt sich wie bei einem Gericht die Frage: Woher nimmt das Schiedsgericht seine Legitimation für die im Einzelfall zu findende Entscheidung? Nach welchen Kriterien ist diese zu treffen? Und es ist wie beim staatlichen Gericht: Maßgebend kann jedenfalls nicht das Gutdünken der Schiedsrichter sein. Falls die hartnäckige Selbstdarstellung von Kandidaten für das Schiedsgericht den Eindruck hervorrufen sollte, sie hielten ihre eigene Meinung für die maßgebende Richtschnur einer Schiedsrichtertätigkeit, müsste dem energisch widersprochen werden. Vielmehr haben Schiedsrichter ihre Entscheidungen an ihnen vorgegebenen Grundsätzen und Regelungen zu orientieren. Damit sollte sich auch eine gewisse Krise, in der sich das Schiedsgericht bisher befindet, weil ihm bisweilen nicht das für seine Arbeit erforderliche Vertrauen entgegengebracht wird, lösen lassen. Werden dem Schiedsgericht ausreichende Regelungen für seine Entscheidungen mitgegeben (etwa dahingehend, welches Verhalten eines Benutzers konkret regelwidrig ist und mit welchen genauen Maßnahmen und in welchen Verfahren auf Verstöße reagiert werden darf), so wird das Schiedsgericht diese Regeln anwenden und nicht eigenmächtige Entscheidungen treffen oder von sich aus allgemeine Regelungen aufstellen.

Nun stellt sich die Frage: Wer stellt solche Regeln auf?

Der Verein Wikimedia Deutschland (oder die Vereine der deutschspachigen Länder)? Ich glaube nicht. Ansätze dazu sind nicht zu erkennen. Im Gegenteil scheint es eher so, dass der Verein einer Verantwortung für die Inhalte der deutschsprachigen Wikipedia ablehnt, indem er sich in gerichtlichen Verfahren darauf beruft, Wikipedia nicht zu betreiben und auf Inhalte keinen Einfluss zu haben und auch nicht Einfluss über Admins zu nehmen, da diese nicht von ihm, sondern aus der Mitte der Autoren eingesetzt werden.

Also läge es nahe, zu fragen, ob der Betreiber von Wikipedia, die Wikimedia Foundation in Florida, die maßgebenden Regeln aufstellt? Teilweise ja, indem wohl einige Grundsätze, wenn ich es recht sehe, dort ihren Ursprung haben. Außerdem werden in Einzelfällen im Wege der Office Action Eingriffe in Inhalte der Wikipedia vorgenommen. Aber anders als in der englischen Wikipedia, wo Jimmy Wales stärkeren Einfluss nimmt, das Arbitration Committee ursprünglich installiert hat und noch heute (auf der Basis von Wahlen) die Schiedsrichter ernennt, hat die Wikimedia Foundation der deutschsprachigen Wikipedia, soweit ich sehe, in weitgehendem Umfang überlassen, sich selbst zu organisieren.

Insoweit ist es also im Wesentlichen Sache der deutschsprachigen Wikipedia, sich selbst die erforderlichen Verfahrensregeln für das Funktionieren des Schiedsgerichts, aber auch die sonstigen Regeln über das Verhalten der Benutzer im Falle von Streitigkeiten und über Maßnahmen bei Regelverstößen zu geben, was mit Hilfe von Meinungsbildern geschieht. Je präziser die Regeln formuliert sind, umso mehr ist das Schiedsgericht in der Lage, den durch solche Regeln zum Ausdruck gebrachten Willen der Gemeinschaft, wie das Zusammenarbeiten in Wikipedia erfolgen soll, zu verwirklichen, damit - und hier kommen wir zurück auf die Überschrift - nicht die Schiedsrichter nach Gutdünken tätig werden, sondern ihre Entscheidungen zwar nicht im Namen des Volkes, aber "im Namen der Gemeinschaft", das heißt nach den von dieser hinreichend formulierten Regeln treffen können.

Ich bin der Meinung, man sollte sich nach der Wahl des Schiedsgerichts der Prüfung zuwenden, inwieweit die Verfahrensregeln für das Funktionieren des Schiedsgerichts, zumal angesichts der in der Vergangenheit aufgetauchten Schwierigkeiten, verbessert werden sollten.

Solche Regeln sollten nicht mit dem unsachlichen Schimpfwort Bürokratie abgetan werden. Als übermäßig bürokratisch werden im staatlichen Bereich Regelungen im Bereich der Verwaltung kritisiert, die die Verwirklichung von Rechten des Bürgers durch Aufrichtung hoher verfahrensmäßiger Hürden erschweren. Die Regelung grundlegender Funktionen in einer Gemeinschaft, insbesondere Regelungen, die dazu dienen, die Verwirklichung von Rechten der Benutzer zu ermöglichen, betreffen hingegen Grundfragen der Verfassung einer Gemeinschaft. Vernünftige Regelungen auf diesem Gebiet schaffen Vertrauen in das ordnungsgemäße Funktionieren der Organe der Gemeinschaft und dienen damit dem Rechtsfrieden. Wie solche Regelungen ausgestaltet werden sollen, bedarf natürlich der sachlichen Diskussion. Wer dagegen mit unpassenden Schlagworten wie "Bürokratie" um sich wirft, entlarvt damit nur, dass ihm an sachlicher Diskussion nicht gelegen ist. --wau > 04:23, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

  • Nicht alles, was verbindliche Entscheidungen fällt, ist ein Gericht.
  • Bürokratie kann eine gute Sache sein.
  • Ich liebe Listen mit Bullet PointsAufzählungszeichen .
--Pjacobi 07:42, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
zu 1. Man hätte – hat aber nicht – die besagte Wikipedia-Institution auch Schiedsstelle nennen können. Nun heißt sie Gericht; da soll man auch einen diesbezüglichen Maßstab nicht von vornherein für abwegig halten. Für Waugsbergs Ansatz, den andere ähnlich betreiben, spricht außerdem, dass die Hauptkalamitäten, denen bisherige Schiedsgerichtsentscheidungen ausgesetzt waren, darauf beruhten, dass einzelne Kritiker Kompetenzüberschreitung witterten. Einem solchen Vorhalt, berechtigt oder nicht, kann überhaupt nur durch Rahmengesetzgebung und Verfahrensregeln nachhaltig der Boden entzogen werden.
Nicht zu vergessen: Henriettes Zeitbudget-Kalkül für das Richter-Konklave, denn vieles kommt deutlich schneller voran, wenn nicht alles immer wieder neu beraten und ausgehandelt werden muss.
zu 2. Manche lieben Unordnung, weil sie hoffen, als Aufräumer dann unentbehrlich zu sein und sich besonders gut in Szene setzen zu können.
zu 3. Listen mit Ziffernfolge dienen der Übersichtlichkeit und erleichtern die Bezugnahme.
-- Barnos -- 08:15, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Hallo Waugsberg, Deine Ausführungen habe ich nun mehrmals gelesen und kann für einige Aussagen keine hinreichenden Begründungen oder Erklärungen finden, vielleicht könntest Du mir das noch etwas erläutern?
  1. Inwiefern soll das Schiedsgericht "über die Berechtigung der Entscheidung eines Admins oder über eine Benutzersperre urteilen" dürfen oder überhaupt können?
  2. Was verstehst Du unter "Regelungen, die dem Schiedgericht für seine Entscheidungen mitgegeben werden können"?
  3. "An den Grundsätzen und Regelungen zu orientieren" klingt gut, aber wie genau soll das funktionieren? Wie stellst Du Dir dabei den Ablauf des Entscheidungsfindungsprozesses (des Schiedsgerichts) vor?
Grüße, --Steevie schimpfe hier :-) 08:21, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich bin gerne bereit, hierzu weiter Stellung zu nehmen, vielleicht auch noch zusätzlich eine Absatznummerierung einzufügen. Aber ich muss tagsüber Geld verdienen, um mir den Strom für den Computer leisten zu können, und bitte noch bis heute Abend um Geduld! --wau > 11:32, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich möchte Wau nicht vorgreifen, möchte aber schon auch darauf antworten: @Pjacobi:

  1. Im weiteren Sinne ist eine Personengruppe, welche autoitativ Entscheidungen trifft und sich als Ganzes Schiedsgericht nennt, ein Gericht. Wir befinden sich in unserer Diskussion im Bereich Schiedsgericht, um andere Entscheidungen geht es nicht.
  2. Ich weiß nicht, wie Du den Begriff Bürokratie definierst, aber ein Regelwerk hat mit Bürokratie nichts, aber absolut nichts zu tun. Ein gutes Regelwerk bleibt ein gutes Regelwerk und wird damit noch nicht zu einer guten Bürokratie. Es gibt auch keine schlechte Bürokratie. Erst wenn bürokratische Elemente - und Wau hat es oben sehr gut differenziert - erkennbar werden, wird es kritisch. Ansonsten, auch ich bin auf diese Frage bereits an dieser Stelle genau eingegangen.

@Steevie:

  1. Deine erste Frage wird durch die übertragenen Kompetenzen an das SG beantwortet. In mehrfacher Hinsicht und auch erschöpfend.
  2. Dein zweiter Punkt beinhaltet zwei, im Grunde drei völlig unterschiedliche, voneinander getrennt zu stellende Bereiche.
    1. Das eine ist die Grundlage, auf der - wie Wau es oben beschrieben hat - das SG überhaupt entscheiden kann. Das ist in den beiden Meinungbildern[3],[4] und in den zuvor stattgefundenen Diskussionen (die nicht unwichtig auch im Verständnis der Ergebnisse sind) geregelt. Darüber gibt es im Übrigen gar keine Diskussion.
    2. Das zweite ist die Frage, wie das Procedere abzulaufen hat. Ich sage jetzt einmal Äußere Organisation dazu. Im realen Rechtsleben ist das im wesentlichen eine Zivilprozessordnung. Keine Angst übrigens, keiner will hier das Monstrum ZPO an die Wand malen. Aber wenn man versteht, dass geregelte Verfahrensabläufe deswegen ein großer Vorteil sind, dass dadurch im normalen Rechtsleben Entscheidungen effizient, nachvollziehbar und deswegen auch transparent ablaufen, dann wird man auch hier um Regularien nicht herumkommen. Reduziert auf die Bereiche, welche uns bzw. die Aufgabenstellung des Schiedsgerichts betreffen. Das betrifft alles von der Annahme des Falles bis zur Veröffentlichung der Entscheidung. Im Prinzip ist das auch schon geregelt, ich kann mich nur des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass einige Kandidaten für das Schiedsgericht diese Regeln gar nicht kennen - oder keine Ahnung davon haben, wie man sie in einem speziellen Fall anwendet. Man muss sich so ein Regularium wie ein sauber ausgeführtes Flussdiagramm, wie zB dieses vorstellen. Oder etwas komplexer - siehe den letzten Schiedsgerichtsfall - dann eben so. Ein Regularium ist eine Checkliste, welche einfach sauber abgearbeitet wird und dann am Ende zu einem Ergebnis führt. Wenn zwischendurch ein Problem auftaucht, dann hat man es mit ungeregelter Materie zu tun (was heilbar ist, indem man hergeht, und die Community befragt, wie sie der Meinung ist, dass man mit so etwas umzugehen hat) um dann in der Checkliste fortzufahren, oder dem Schiedsgericht wurde die Kompetenz übertragen (oder anerkennt es selbst als ihre Entscheidungebene), in solchen Fällen sogenannte analoge Entscheidungen zu treffen. Das ist dann eine sinngemäße Interpretation und Anwendung einer anderen Regel oder Vorentscheidung auf einen Sachverhalt. Dies darf jedoch niemals Grundlagen, sondern nur Verfahrensabläufe betreffen. Ein Beispiel: Das SG hat die Kompetenz, in Entscheidungen von Administratoren einzugreifen. Hat sie gleichzeitig damit auch das Recht, in Entscheidungen von Bürokraten einzugreifen? Wäre der Entzug von Adminrechten gleichzusetzen mit dem Entzug der Bürokratenrechte? Schwierig deswegen, weil explizit Bürokratenentscheidungen nicht Gegenstand der Entscheidungsfindung genannt sind. Jedoch einfache erweiterte Rechte schon, die sich aber unmittelbar auf Bürokratenrechte auswirken, denn der Entzug der Adminknöpfe wäre technisch nicht vom Entzug der Bürokratenrechte zu trennen. Hier ist ein Bereich, der dann zwingend von der Communty zu entscheiden wäre. Wäre im Übrigen aktuell bei der Anzahl an Bürokraten, aber es gab Zeiten, da hätte der Rechteentzug eines Bürokraten zu echten Problemen führen können.
    3. Der dritte und letzte Bereich ist die innere Organisation, wie sich die gewählten Schiedsrichter als Gericht und für die einzelnen Fälle selbst in Senaten konstituieren, wie sie ihre Aufgabenverteilung organisieren, welche Kommunikationsebenen sie verwenden, gibt es einen Schriftführer, der alle zu einem Fall erforderlichen Beratungen zusammenfasst und die Beratungen archiviert usw. Ob sie für sich selbst - wie in en:WP einen Vorsitzenden, einen Sprecher und oder einen sog. Clerk einsetzen...
    Das klingt alles scheinbar nach recht viel, wenn man aber hergeht und diese Trennungen sauber durchführt, dann merkt man sofort, dass dies im Grunde Stück für Stück leicht umsetzbar ist. Somit wird auch nach außen klar, wie die Abläufe einer Fallbeurteilung und -entscheidung vor sich gehen. Denn es ist weit weniger zu regeln als es den Anschein hat. --Hubertl 12:17, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nachsatz: Weil mehrfach der Begriff:gesunder Menschenverstand gefallen ist; Diese Kategorie ist als Entscheidungsgrundlage eo ipso, speziell im Entscheidungsfindungsprozess selbst, völlig ungeeignet - aber unverzichtbar als vorangegangenes Motiv, die Notwendigkeit von Regularien zu begründen. Das Regularium selbst ist dann das Kompilat dessen, was von allen beteiligten Menschen als gesund unter scheinbarer Einbeziehung des Verstandes gemeinsam beschlossen wird. Man stelle sich eine individuelle Schiedsrichterbegründung vor mit der Einleitung: Es gebietet schon der gesunde Menschenverstand - über den ich natürlich in ausreichendem Maße kraft Geburt (was sonst!) verfüge - , dass ich zu folgendem Ergebnis gekommen bin.... Grusel!
Leider ist es so, dass der kategorische Imperativ in der Formulierung des individuellen Interesses dabei meist außer Acht gelassen wird, das Hemd ist halt der Haut meist näher als der Rock. --Hubertl 12:45, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Danke Hubertl, Du nennst es vielleicht Wortklauberei, aber... :-)
zu 1:
es geht mir nicht um die "Mittel", die das Schiedsgericht zur Umsetzung "eigener Urteile" einsetzten kann. Es geht vielmehr darum, ob das Schiedsgericht "vorhergehende Urteile", eben auch Adminentscheidungen und Benutzersperren, seinerseits überhaupt beurteilen kann oder sollte. In einem derartigen Fall der Revision wäre doch zunächst ein völlig unabhängiges neues Urteil zu bilden und erst im Vergleich beider Urteile könnte ein neuer eigenständiger Fall über die Adminentscheidung entstehen. Das Problem, das ich hier sehe, entsteht aber durch Vermischung der Fallanalyse und der Analyse der bisherigen Fallbeurteilung. Die Betrachtung des vorhergehenden Urteils und der gleichzeitigen Analyse birgt ein gewaltiges Potential der Vorverurteilung - egal in welche Richtung.
zu 2:
hier fehlt mir die klare Gesetzesregelung, nach der sich ein Benutzer oder besser Account(!) selbst zu richten hat, bevor er durch andere gerichtet wird. Die 4 Grundprinzipien in Verbindung mit WP:SM und WP:IAR sind dazu leider viel zu unscharf.
Grüße, --Steevie schimpfe hier :-) 13:20, 11. Nov. 2009 (CET) PS: Beim kategorischen Imperativ gruselt mir.Beantworten
Steevie: Noch bevor ich auf den Rest antworte, der sich im wesentlichen auf das hier stützt eine schon wesentliche Verständnisfrage an Dich: Was am kategorische Imperativ macht dich Gruseln? --Hubertl 13:55, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Hierbei antworte ich oft mit Hume, aber Tugendhat trifft es besser, wenn er sagt "Wir sind nicht ident mit unserer Vernunft". --Steevie schimpfe hier :-) 14:19, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nachtrag: Bevor Du zu viel Aufwand betreibst, möchte ich es noch einmal anders ausdrücken. Ich halte ein Schiedsgericht, das Ermittlungsbehörde, Staatsanwaltschaft, Straf- und Zivilgericht in sich vereint nicht für geeignet, "gerechte" Urteile zu finden. Was die Revision betrifft: Wäre ein Landgericht, das einen Amtsrichter im Zuge eines Revisionsverfahrens wegen eines fehlerhaften Urteils verurteilt, vorstellbar? --Steevie schimpfe hier :-) 14:30, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Zum Nachtrag:
Ich denke mal, als Staatsanwaltschaft sollte ein SG auch nicht fungieren. Wer Staats- und wer Rechtsanwalt ist, kristallisiert sich eh von Fall zu Fall heraus. Und da wir es mit Laien-Anwälten zu tun haben, werden entsprechend weniger Fälle vom Schiedsgericht angenommen als von "Echten" Gerichten im RL (wo gegebenenfalls schon der Profi-Staatsanwald bzw. der Rechtsanwalt vorzeitig die Tür zumacht).
Was den Bezug zum Strafgericht anbelangt, weise ich darauf hin, daß das SG für zu schnelles oder besoffenes Fahren zwar Führerscheine (temporär) entziehen kann - nämlich um Schaden abzuwenden - jedoch keine Geld- und Gefängnisstrafen erteilt. de facto geht es bei allen Kompetenzen des SG um Schadensabwendung und nie um Vergeltung oder Sühne.
Übrinx sind auch für die sich als Anwalt betätigenden Einreichenden von SG-Anträgen nach Möglichkeit Regeln an die Hand zu geben, die Grundlage für eine mögliche Ablehnung des Falles durch das SG sein sollten.
Schließlich sind die SR nicht so etwas wie früher die Bischöfe, die hier und da nach eigenem Gusto mal den weltlichen Fürsten reinreden durften.
Regelwerke hatten wir auch bisher schon. Nur waren deren viele die nach dem Prinzip "Sei mutig" zusammengestellt worden. Andere Regeln waren nie geschrieben worden, und trotzdem scheinbar von den meisten Schiedsrichtern als verbindlich empfunden worden. Vor allem haben die je 5 nachrückenden SR sich meistens an sich eingeschliffen habende Gepflogenheiten des Vorgängergremiums gehalten.
Wirklich "bürokratisch" sind eher solche Regeln wie "Das SG trifft sich am Mittwochabend ab x Uhr im y-Chat".
Wenn tatsächlich befunden werden sollte, daß der Chat das optimale Medium für die Entscheidungsfindung sei, dann wären Zeit und Ort keine Frage von Regelwerken. --Elop 15:59, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
@Steevie: Das Schiedsgericht vereint diese ganzen Funktionen auch nicht. Es gibt keine Staatsanwaltschaft, an einem Fall beteiligte Benutzer müssen ihre Fälle selbst vortragen. Es geht immer um einen Konflikt zwischen mindestens zwei Benutzern. Stellvertreteranträge werden im Regelfall nicht zugelassen. Auch eine Ermittlungsbehörde ist das Schiedsgericht nicht, es gibt keinen Auftrag, die "Wahrheit" zu ergründen, wie das z.B. bei deutschen Strafgerichten erwartet wird. Vielmehr verlässt sich das Schiedsgericht im Regelfall auf die Vorträge der beteiligten Benutzer mit ggf. darin enthaltenen Diff-Links. Wenn man wirklich eine Analogie zur nicht-virtuellen Gerichtsbarkeit sieht, ist das Schiedsgericht vom Ansatz her ein Zivilgericht. Wenn die Handlung eines Admins geprüft werden soll, dann geschieht das genauso wie das Handeln jedes anderen Benutzers. Warum sollte das auch anders sein? sebmol ? ! 16:35, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Gerade die Praxis, "Stellvertreteranträge" nicht zuzulassen, halte ich für fragwürdig. Wie bereits schon andernorts dargelegt, hätte der U/T-Fall viel effektiver behandelt werden können, hätte z.B. vor Monaten jemand Neutrales das SG angerufen statt im September einer der beiden Hauptbetroffenen zu einem Zeitpunkt, als der Fall noch vergurkter war als je zuvor!
Auch diese Thematik könnte eine sinnvolle(re) SGO klären. --Elop 16:52, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
@sebmol, die Aussage „es gibt keinen Auftrag, die "Wahrheit" zu ergründen“ sehe ich nicht so. Das SG sollte imho die Konflikte sehr genau durchleuchten und analysieren um zu einem möglichst fundierten (gerechten) Urteil zu finden. Sich nur auf die Vorträge der Konfliktparteien zu verlassen, reicht meiner Erfahrung nach nicht aus. -- Hans Koberger 17:56, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Lieber sebmol, auch wenn ich diesen Begriff nicht mag, triffst Du mit dem Ausdruck "die Wahrheit" meine Bedenken im Kern, denn ohne eine möglichst allen relevanten Tatsachen entsprechende Vorstellung der zum Konflikt führenden Geschehnisse, wird ein Urteil bloß zufällig von allen Parteien als gerecht empfunden werden. Wird jedoch die für mich insofern notwendige Ermittlung von den Schiedsrichtern selbst durchgeführt, ergibt sich (zu) leicht eine Vorverurteilung.
Zum Vortrag der beteiligten Benutzer, sehe ich vielmehr eine Analogie zur Anzeigeerstattung bei der Staatsanwaltschaft. Denn diese entscheidet erst danach, ob ein Vorfall zur Anklageerhebung kommt. Hier hingegen entscheidet in diesem Sinn nur das Schiedsgericht selbst. Selbstverständlich verstehe ich, dass es nicht dasselbe ist, doch die Grenzen verschwimmen zu sehr, hier fehlt mir Klarheit in der Abgrenzung.
@Elop Zu Deiner Führerscheinanalogie bleibt zu bedenken, dass mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis eine persönliche Sanktion zur Folge hat, was hier ausschließlich einen Account betrifft - ein Fahrverbot, dass nicht Personen, sondern Namensschildbezogen ist, nützt im RL nichts und hier wenig, wie überhaupt alle Sanktionen (außer dem Entzug der Adminrechte natürlich). Grüße, --Steevie schimpfe hier :-) 18:10, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
(BK)Auch dadrin ähnelt es halt den Zivilgerichten. Das SG muss sich zur Ermittlung der "Wahrheit" auf den Sachvortrag der Parteien verlassen. Die Stellvertreteranträge bringen allerdings nix. Es ist so odfer so kontraproduktiv, wenn ein Dritter beschließt, dass der Konflikt von zwei oder mehr Benutzern über deren Kopf gelöst werden müsste. T und U lassen sich bestimmt am allerwenigsten von X vorschreiben, dass sie zusammen vors SG gehören. Möglich, dass der antragsteller bei soeinem Vorgehen sich plötzlich einer T/U-Front gegenübergesehen hätte (nach dem Motto "was geht ausgerechnet Dich mein Umgang mit meinem Lieblingsfeind an?").--MfG Kriddl Privatpranger 18:11, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
(@Kriddl) Das sehe ich anders!
Unter einem Edit-War z.B. leiden doch nicht nur die beiden haupt-Warriors, sondern nicht zuletzt alle Autoren, die freundschaftlich in ihrer Freizeit bislang am Artikel geschraubt haben!
Und unter einer giftigen Gesamtathmosphäre leidet die gesamte Wikipedia.
Natürlich muß der Antragsteller oftmals angstfrei sein ...
@Steevie:
Wie sich zeigt, bringt der namensschildbezogene Führerscheinentzug durchaus was.
Ein ehemaliger Fahrberechtigter, dessen Führerscheinentzug gerade per MB verlängert wurde, schreibt z.B. seinen Namenszug unter jeden IP-Edit.
Außerdem will jemand, der ein paar Jahre und ein paartausend Edits hier verbracht hat, meistens ungern als Fahranfänger wiederkommen ... --Elop 19:31, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

BREAK


Die deutschschprachigen sogenannten WIKIPEDIAner haben, wie s die Leute, hier, in dem Dorf, wo ich wohne, sagen, den ollen Jimbo ganz und gar tutti completto eingelullt. Nu ja ... der hellesten einer is der ja wohl auch nich. fz JaHn 20:36, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten