Adelstitel
Der Adelstitel gibt den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Im Wesentlichen gibt es die folgenden Titel (in absteigender Folge):
Weltliche Herrschaftsränge
- Kaiser
- König
- Großherzog
- Herzog
- Fürst
- Graf; Land-, Mark- und Pfalzgraf
- Freiherr bzw. Baron (geschrieben Freiherr, gesprochen Baron)
- Ritter/Edler
- untitulierter Adel (ohne Namenszusatz; meistens, aber nicht immer mit: von, zu, von und zu etc.)
Grundsätzlich werden titulierte Personen bzw. Häuser nach dem "Gotha" (Genealogisches Handbuch des Adels) in drei Kategorien unterschieden:
- I. Regierende und im 19. und 20. Jhd. Entthronte Häuser
- II. standesherrliche Häuser
- III. andere nicht souveräne Häuser
Anrede in der I. Abteilung:
- 1. und 2. : Majestät; Prinzen: Kaiserliche bzw. Königliche Hoheit
- 3. : Königliche Hoheit; Prinzen: Königliche Hoheit
- 4. : Hoheit; Prinzen: Hoheit
- 5. : Durchlauch; Prinzen: Durchlaucht
- 6. : Erlaucht; Prinzen aus gräflichem Haus tragen den Titel Graf bzw. Komtess
Anrede in der II. Abteilung:
- 4. und 5. Durchlaucht, Prinzen: Durchlaucht
- 6.-9. Anrede mit Titel und Familienname, z.B. Graf Stadion (niemals Herr Graf!); Prinzen aus freiherrlichem Haus tragen den Titel Freiherr bzw. Freiin (gesprochen Baron bzw. Baroness)
Geistlich-weltliche Ränge
Der Titel Kaiser, König und Großherzog steht nur einem regierenden Souverän zu, er geht im Falle eines Thronverlustes nicht auf den Erben über. Dieser trägt den Titel Prinz bzw. den entsprechenden Titel des Thronfolgers, z.B. Prinz von Preussen (statt König von Preussen), Herzog von Württemberg (statt König von Württemberg) oder Markgraf von Baden (statt Großherzog von Baden).
Der Titel Erzherzog steht regelmäßig den Prinzen des österreichischen Kaiserhauses zu; Großfürsten waren die Prinzen des russischen Kaiserhauses.
Der Kurfürst ging aus dem zur Königswahl berechtigten hochrangigen Pfalzgrafen-Amt im Ostfrankenreich hervor. Er wird in der obigen Liste nicht genannt, da im späteren Heiligen Römischen Reich (HRR) unterschiedliche höhere Adelsränge (Könige, Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen) dieses Fürstenamt ausübten.
In Österreich dürfen Adelsbezeichnungen seit 1918 nicht mehr geführt werden. In Deutschland gibt es seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Adelstitel mehr. Diese wurden jedoch Bestandteil des Familiennamens, ein Anrecht auf die Anrede "Durchlaucht" etc. besteht nicht mehr.
Siehe auch: Liste der Referenztabellen#Personen, Monarchie, Adelsprädikat, Herrschertitel