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Alfred Jodl

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Alfred Jodl (* 10. Mai 1890 in Würzburg; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Generaloberst im 2. Weltkrieg.

Leben

Alfred Jodl lernt 1923 Adolf Hitler kennen. Anfang der 1930er Jahre wurde er Chef der Abteilung für Landesverteidigung beim Oberkommando.

Beziehungen zur NSDAP unterhielt er keine. Am 4. Februar 1938 wurde er Chef des Wehrmachtführungsamtes (ab 1940 umbenannt in Wehrmachtführungsstab) im Oberkommando der Wehrmacht (OKW). Nach einem Jahr als Truppenbefehlshaber per 1. April 1939 wurde er zum Generalmajor und Chef der Operationsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) ernannt. Am 19. Juli 1940 folgte die Ernennung zum General der Artillerie und damit verbunden das Amt als Hitlers „persönlicher Chef des Stabes“. In dieser Dienststellung war er Vertreter von Wilhelm Keitel und ihm fiel die eigentliche Planung der deutschen Angriffe nach dem Einmarsch in Polen zu. Ab 1942 übernahm er die Leitung sämtlicher Kriegsoperationen gegen die Westalliierten. 1943 verlieh ihm die NSDAP das Goldene Parteiabzeichen. Sein Stellvertreter war bis September 1944 General der Artillerie Walter Warlimont. Albert Speer beschreibt in seiner Autobiografie Erinnerungen Jodl - wie Keitel - als ein willfähriges Werkzeug Hitlers.

Generaloberst Jodl unterzeichnet in Reims die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht (7. Mai 1945)

Alfred Jodl unterzeichnete am 7. Mai 1945 nach dem Selbstmord Hitlers im Auftrag des von Hitler testamentarisch zum Reichspräsidenten bestimmten Karl Dönitz in Reims im operativen Hauptquartier der SHAEF die bedingungslose Gesamtkapitulation der deutschen Wehrmacht. Am 23. Mai 1945 wurde er zusammen mit Dönitz' geschäftsführenden Reichsregierung in Flensburg verhaftet.

Nach 1945

Auf die Anklagebank des ersten Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher beeindruckte Jodl - so der Mitangeklagte Albert Speer - die Anklagebehörde und den Gerichtshof durch seine Intelligenz und seine Entschlossenheit, sich energisch zu verteidigen. Bei der abschließenden Urteilsberatung am 10. September 1946 stimmten die russischen Richter für schuldig nach allen vier Punkten, und forderten die Todesstrafe. Am 12. September 1946 kam es zu einer kurzen Schlussberatung. Die Franzosen, die davon ausgingen, dass die Fürsprecher der Todesstrafe sie drei zu eins überstimmen konnten, widersprachen nun nicht länger der Hinrichtung, forderten jedoch Erschießen statt Erhängen. Russen wie Engländer beharrten darauf, dass Jodl hängen müsse. Es kam zu einem kurzen Patt, weil zwei der ordentlichen Mitglieder für Erschießen eintraten, die beiden anderen für Erhängen. Eine Einigung wurde schließlich gefunden, als der amerikanische Richter Engländern und Russen darin beistimmte, dass sowohl Wilhelm Keitel als auch Jodl erhängt werden sollten.

Am 1. Oktober 1946 wurde Jodl wegen Verbrechen gegen den Frieden (Planung eines Angriffskrieges) und gegen die Menschlichkeit (Kriegsgefangene) zum Tode durch den Strang verurteilt. Am 16. Oktober 1946 wurde das Urteil vollstreckt.

Die deutsche Hauptspruchkammer in München sprach Jodl posthum am 28. Februar 1953 von allen Verbrechen frei, für die er verurteilt worden war, mit der Begründung, dass er sich als Militär auf rein operative Fragen beschränkt habe. Nicht erörtert wurden dabei die Verbrechen gegen den Frieden, für die Jodl ebenfalls verurteilt worden war, da diese in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand darstellten. Sein Besitz, der rechtsgültig 1946 eingezogen worden war, wurde der Witwe wieder zurückgegeben.

Die bayerische Staatskanzlei hob dieses Urteil, auf amerikanischen Druck aus, auf.

Am 3. September 1953 widerrief der bayerische Minister für Politische Befreiung den Widerruf des Jodl-Urteils.