Stufentarif
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Der Begriff Stufentarif bezeichnet im Steuerrecht einen Steuertarif bei dem der Grenzsteuersatz nicht linear ansteigt, sondern in Stufen verläuft. Er spielt nur bei progressiven Steuertarifen eine Rolle.
Allgemeines


Die jeweilige Stufe gibt den Grenzsteuersatz an. Ab der angegebenen Einkommensgrenze wird jeder hinzuverdiente Euro mit einem höheren Steuersatz belegt. Der Teil des Einkommens, der innerhalb der vorhergehenden Stufe liegt, wird weiter mit dem dort geltenden niedrigeren Steuersatz besteuert.
Der Steuerbetrag (Euro) ist die Fläche unterhalb der Kurve für den Grenzsteuersatz. In der oberen Grafik ist zu erkennen, dass der Steuerbetrag bei den dargestellten beiden Varianten für den Stufentarif (blau und magenta) innerhalb der Tarifzonen jeweils linear steigt. Die Kurve wird jedoch von Stufe zu Stufe immer steiler.
Die durchschnittliche Steuerlast steigt auch bei einem Stufentarif nicht in Stufen. In der unteren Grafik dargestellt als prozentual zu zahlende Einkommensteuer in Abhängigkeit vom Einkommen als effektiver Steuersatz (Durchschnittsteuersatz). Die Kurve für den Durchschnittssteuersatz besitzt jedoch eine gewisse "Welligkeit" an den Übergangsstellen zwischen den Stufen.
Beispiele
- Beispiel Variante 1
Dieses Beispiel entspricht der blauen Kurve in den Grafiken.
0 % für Einkommensanteile bis 10.000 € (Grundfreibetrag) 10 % für Einkommensanteile zwischen 10.001 € und 50.000 € 25 % für Einkommensanteile zwischen 50.001 und 90.000 € 40 % für Einkommensanteil über 90.000 €
Ein Arbeitnehmer, der 24.000 € (als zu versteuerndes Einkommen) verdient, würde für die ersten 10.000 € nichts bezahlen (Grundfreibetrag), für den Rest (14.000 €) würde er 10 % an Steuern abführen.
14.000 * 10 % = 1.400 (Steuer zu zahlen)
1.400(Steuern) / 24.000(Einkommen) * 100 % = 5,8 % effektiver Steuersatz
Der Durchschnittssteuersatz ist hier mit 5,8 % deshalb niedriger als der Grenzsteuersatz der ersten Stufe, weil der Grundfreibetrag das zu versteuernde Einkommen mindert. Das ist jedoch keine spezielle Eigenschaft des Stufentarifs, sondern es ist beim linear progressiven Tarif genauso.
- Beispiel Variante 2
Dieses Beispiel entspricht der magenta Kurve in den Grafiken.
0 % für Einkommensanteile bis 10.000 € (Grundfreibetrag) 18 % für Einkommensanteile zwischen 10.001 € und 40.000 € 36 % für Einkommensanteile zwischen 40.001 und 80.000 € 54 % für Einkommensanteil über 80.000 €
Ein Arbeitnehmer, der 48.000 € (als zu versteuerndes Einkommen) verdient, würde für die ersten 10.000 € nichts bezahlen (Grundfreibetrag). Für den Anteil bis zu 40.000 € (30.000 €) müsste er 18 % an Steuern abführen und für den Rest (8.000 €) würde er 36 % an Steuern zahlen.
30.000 * 18 % = 5.400
8.000 * 36 % = 2.880
insgesamt sind das 8.280 (Steuer zu zahlen)
8.280(Steuern) / 48.000(Einkommen) * 100 % = 17,3 % effektiver Steuersatz
Anwendung
In folgenden Staaten wird der Stufentarif verwendet:
Auch im geltenden deutschen Einkommensteuertarif gibt es seit 2007 eine Stufenkomponente in Form der Tarifzone 5 (Proportionalzone 2). Die deutsche Erbschaftsteuer arbeitet mit einem modifizierten Stufentarif, wobei der jeweilige Steuersatz auf den gesamten Betrag des Vermögenswertes angewendet wird.
Stufenbetragstarif
Im Stufenbetragstarif erfolgt die Berechnung der Einkommensteuer getrennt nach Stufen. Anders als im Stufendurchschnittstarif wird die Steuer hier allerdings nicht prozentual berechnet, sondern ein fixer Steuerbetrag wird abhängig von fixen Einkommensstufen fällig.
Beispiel:
Einkommen < 10.000 Steuer = 0
Einkommen < 20.000 Steuer = 1.000
Einkommen > 20.000 Steuer = 5.000
Stufendurchschnittstarif
Im Stufendurchschnittstarif erfolgt die Berechnung der (Einkommens-)Steuer getrennt nach Stufen. Anders als im Stufenbetragstarif wird die Steuer hier prozentual berechnet.
Beispiel:
Einkommen < 10.000 Steuersatz = 0 %
Einkommen < 20.000 Steuersatz = 10 %
Einkommen > 20.000 Steuersatz = 30 %
Stufengrenzsatztarif
Im Stufengrenzsatztarif wird der Grenzsteuersatz nach Einkommensstufen angehoben. Somit findet in verschiedenen Einkommensklassen die Besteuerung mit unterschiedlichen Sätzen statt. Allerdings ist der jeweilige Satz nur für das in diesem Bereich generierte Einkommen gültig. So kann beispielsweise ein Tarif mit einer Steuer von 10 % auf das über 10.000 Euro hinausgehende Einkommen als linearer Tarif mit einem Freibetrag von 10.000 Euro angesehen werden.