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Adelstitel

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Der Adelstitel gibt den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Im Wesentlichen gibt es die folgenden Titel (in absteigender Folge):

Weltliche Herrschaftsränge

  1. Kaiser
  2. König
  3. Erzherzog; Großherzog
  4. Herzog; Großfürst; Kurfürst
  5. Fürst
  6. Graf; Land-, Mark- und Pfalzgraf
  7. Freiherr bzw. Baron
  8. Ritter/ Edler
  9. unbetitelter Adel (ohne Namenszusatz; meistens, aber nicht immer mit: von, zu, von und zu etc.)

Grundsätzlich werden die betitelten Personen bzw. Häuser nach dem "Gotha" (Genealogisches Handbuch des Adels) in drei Kategorien unterschieden:

  • I. Regierende und im 19. und 20. Jhd. Entthronte Häuser
  • II. standesherrliche Häuser
  • III. andere nicht souveräne Häuser

Geistlich-weltliche Ränge

  1. Fürst-Bischof
  2. Fürst-Abt/Fürst-Probst

Der Kurfürst ging aus dem zur Königswahl berechtigten hochrangigen Pfalzgrafen-Amt im Ostfrankenreich hervor. Er wird in der obigen Liste nicht genannt, da im späteren Heiligen Römischen Reich (HRR) unterschiedliche höhere Adelsränge (Könige, Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen) dieses Fürstenamt ausübten.

In Österreich dürfen Adelsbezeichnungen seit 1918 nicht mehr geführt werden. In Deutschland gibt es seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 keine Adelstitel mehr. Diese wurden jedoch Bestandteil des Familiennamens.

Siehe auch: Liste der Referenztabellen#Personen, Monarchie, Adelsprädikat, Herrschertitel