Diskussion:Überhangmandat
"Da die Union jedoch nur 1 und die SPD 4 Überhangmandate erhielt, wurde die SPD stärkste Fraktion im 15. Bundestag." Dieser Satz erweckt den Eindruck, als ob die SPD nur wegen der Überhangmandate stärkste Fraktion ist. Dieser Eindruck ist falsch. Denn die SPD hatte auch mehr Zweitstimmen als die Union, die Überhangmandate kamen dann noch hinzu, waren aber nicht Ausschlag gebend. ~~
Sei mutig ;-) southpark 17:48, 15. Mär 2004 (CET)
Mein Vorredner!
Naja ausschlaggebend ist ja eigentlich nur dass, egal wie sie die Mehrheit bekommen haben, sie die schlechtere Wahl für Deutschland sind/waren!
Anregung an die Autoren dieses Artikels
Mir scheint es nicht eben glücklich, ein Mehr (nämlich an Mandaten) mit einem Weniger (nämlich an Zweitstimmen) zu erklären. Einleuchtender dürfte es sein, das Mehr (an Mandaten) mit einem Mehr (an Erststimmen im Vergleich zu den Zweitstimmen) zu begründen. Übernimmt das einer der Autoren des Artikels? Und besorgt dann auch noch ein paar kleine Korrekturen (es fehlen einige Kommata, Mandate erhält nicht eine Partei - sie entfallen auf die Liste einer Partei; in dem "Hartnagel"-Absatz statt "zugestanden hätten" richtig "zustanden"; Überhangmandate schon bei der 1. Bundestagswahl: kann wohl nicht sein, da es 1949 noch nicht die Erst- und Zweitstimmenregeln gab.) --Ulula 16:17, 20. Jun 2005 (CEST) Wenn sich niemand angesprochen fühlt, werde ich es gelegentlich machen.--Ulula 16:20, 20. Jun 2005 (CEST)
- Moin! Ich verstehe deinen ersten Satz nicht. Er bezieht sich auf das negative Stimmgewicht, und da ist diese Absurdität leider wahr. Gruß. --EBB (Diskussion) 23:05, 20. Jun 2005 (CEST)
Dann mache ich doch einfach noch einen Versuch. Überhangmandate gibt es (nach detaillierten Regeln, § 6 BWahlG) für ein Mehr an Erststimmen gegenüber den an sich für die Mandatsverteilung maßgebenden Zweitstimmen, so unser Wahlrecht. Man kann natürlich auch aus anderer Perspektive sagen: Überhangmandate gebe es, wenn weniger Zweitstimmen vorhanden sind als Erststimmen. Es scheint mir aber logisch nicht glücklich und dem Sinn des Wahlrechtssystems zuwider, das Mehr an Mandaten mit einem Weniger an Stimmen zu begründen, wie es in dem Artikel derzeit geschieht. Entschuldigung! Ich kann es nicht einfacher ausdrücken. Nach dem Bundeswahlgesetz ist es noch viel komplizierter. Aber ich denke, den Grundgedanken des Zustandekommens von Überhangmandaten habe ich dargestellt. Habe ich?--Ulula 18:20, 25. Jun 2005 (CEST)
- Das "Mehr an Erststimmen" stimmt so nicht, weil es nicht auf die Zahl der Erststimmen, sondern auf die damit gewonnenen Sitze ankommt. --Braunbaer