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Erhängen

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Unter Erhängen (auch Strangulation) versteht man die Tötung durch Zusammenschnüren des Halses oder Brechen des Genicks in einer - meist laufenden - Schlinge unter Einfluss des Körpergewichts. Das Erhängen ist eine der häufigsten Methoden des Suizids. Zugleich ist es eine der ältesten Hinrichtungsarten. Als Erhängt wird allgemein die Vollendung des Erhängens bezeichnet. Der oder die Erhängte ist die Person, die zufällig oder absichtlich erhängt wurde oder sich erhängte.

Detail eines Gemäldes von Pisanello, 1436-1438

Medizinische Aspekte

Suizid

Erhängen ist - wenn man es richtig macht - absolut schmerzlos. Rechtsmedizinisch wird zwischen "typischen" und "atypischen" Erhängen unterschieden. Beim typischen Erhängen hängt der Körper in einer frei schwebenden Position, der Aufhängepunkt (nachweisbar über die Strangfurche) befindet sich hinten in der Mitte des Nackens. Beim atypischen Erhängen berührt der Körper teilweise den Untergrund (z.B. sitzend oder gar liegend), der Aufhängepunkt liegt dann meist seitlich verschoben oder vorne am Hals.

Hinrichtungen

Wird bei der Hinrichtung der Delinquent nur an der Schlinge aufgehängt oder hochgezogen, erleidet er meist rasch Bewusstlosigkeit und Tod durch Blutleere des Gehirns, verursacht durch Kompression der Arteriae carotideae (Halsschlagadern) und vertebrales (Wirbelarterien), evtl. auch durch mechanische Verlegung der Atemwege (Druck des Zungengrunds gegen die Rachenhinterwand).

Wird am Galgen der "lange Fall" angewandt, fällt der Delinquent durch eine plötzlich geöffnete Klappe im Boden etwa einen Meter hinab, ehe der Strang den Sturz ruckartig bremst und so zur Fraktur des Dens axis (Genickbruch) führt. Bei der Bemessung der Stricklänge muß das Körpergewicht des Delinquenten berücksichtigt werden, damit die Fallgeschwindigkeit für einen sicheren Genickbruch ausreicht ohne den Kopf abzureißen.

Strafvollzug (Todesstrafe)

"Tod durch den Strang" wird in Urteilsverkündungen vor Hinrichtungen ausgesprochen. Im Strafvollzug werden die Hinrichtungen dann meist an einem Galgen durchgeführt.

Früher nannte man das Erhängen auch "Richten mit trockener Hand" im Gegensatz zum Enthaupten, dem "Richten mit blutiger Hand". In alter Zeit forderte die Tötung durch Erhängen kein besonderes Geschick, im Unterschied zum Enthaupten. Dadurch wurde die Suche nach Henkern entsprechend erleichtert.

Siehe auch: