Deutscher Caritasverband
Caritas (lat. Karitas: Hilfe) ist ein in vielen Ländern tätiges soziales Hilfswerk der katholischen Kirche, in Deutschland organisiert als Deutscher Caritasverband e.V..
Geschichte
Der deutsche Caritasverband wurde 1897 von Pater Lorenz Werthmann (*1858, &dagger 1921) als "Charitasverband für das katholische Deutschland" in Freiburg gegründet. 1916 erkannte die Deutsche Bischofskonferenz den Caritasverband als Zusammenfassung der Diözesancaritasverbände zu einer einheitlichen Organisation an. Im Jahre 1922 hatten alle deutschen Diözesen einen eigenen Diözesan-Caritasverband. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Arbeit des Caritasverbandes politisch und rechtlich stark eingeengt, obwohl sie formal durch das Reichskonkordat von 1933 abgesichert war.
In der Nachkriegszeit betätigte sich der Caritasverband überwiegend in der Verteilung ausländischer Spenden an die deutsche Bevölkerung, in der Sorge für Flüchtlinge sowie in der Zusammenführung versprengter Familien. In den sechziger Jahren kam zu der Arbeit mit benachteiligten Menschen in Deutschland der Aufbau der internationalen Hilfe, etwa bei Naturkatastrophen oder Kriegen.
Nach der deutschen Wiedervereinigung erfolgte bei den ehemaligen DDR-Caritasverbänden 1990 die Neu- bzw. Wiedergründung als Vereine nach bundesdeutschem Recht, die sich zu den Zielen des Deutschen Caritasverbandes bekannten. 1993 beschließt der Zentralrat der Diözesancaritasverbände erstmals ein "Leitbild des Deutschen Caritasverbandes".
Die Anfänge der Caritasbewegung in Österreich lassen sich zurückverfolgen bis zu den ersten österreichischen Caritaskongressen, kurz nach der Jahrhundertwende. Der organisatorische Aufbau organisierte sich dann am deutschen Vorbild.
Leitbild
Im Leitbild von 1997 bekennt sich der Deutsche Caritasverband zu den theologischen Grundsätzen mit dem christlichen Gott als Quelle, Jesus Christus als Auftrag und Ermutigung und dem Heiligen Geist als Lebenskraft für die Caritasarbeit. Als Ziele für die Arbeit werden der Schutz der Menschenwürde, die Solidarität in einer pluralen Welt sowie die Verpflichtung hierzu über Grenzen hinweg festgelegt. Hinsichtlich seiner Aufgaben sieht sich der Caritasverband zur Hilfe für Menschen in Not sowie als Anwalt und Partner Benachteiligter verpflichtet. Er möchte Sozial- und Gesellschaftspolitik mitgestalten und zur Qualifizierung sozialer Arbeit beitragen.
Struktur
Der Deutsche Caritasverband mit Sitz in Freiburg ist Dachverband der 27 Diözesan-Caritasverbände. Er wird vertreten vom Präsidenten, der von einem Zentralrat gewählt wird. Die Geschäftsführung wird von einem achtköpfigen Vorstand wahrgenommen. Die Organisation der Diözesanverbände ist dezentral, d.h. sie unterliegen innerkirchlich der diözesanen Struktur. Hierzu gehören 636 Orts-, Kreis- und Bezirks-Caritasverbände sowie 262 caritative Ordensgemeinschaften.
Dem Caritasverband sind 18 Fachverbände angeschlossen, u.A. Kreuzbund e.V., Malteser Hilfsdienst, IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit usw. .
Einrichtungen
Dem Caritasverband zugehörig sind Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, der Behindertenhilfe sowie sonstige soziale Einrichhtungen. Mit über 25000 Einrichtungen und über 1.1 Millionen Plätzen / Betten nimmt er unter den Wohlfahrtsverbänden in Deutschland hinsichtlich der Größenordnung einen führenden Platz ein.
Caritas als Arbeitgeber
Mit bundesweit fast 500000 hauptamtlichen Mitarbeitern gehören die Caritasverbände in vielen Regionen und Bundesländern zu den größten Arbeitgebern. Hinzu kommen zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer. Die Mitarbeiter werden nach einem eigenen Tarifwerk, den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) eingestellt und entlohnt, das an das Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes BAT angelehnt ist. Der Caritasverband ist ein Tendenzbetrieb der katholischen Kirche, was für die Mitarbeiter, sie zählen zur kirchlichen Dienstgemeinschaft, einige Besonderheiten im Arbeitsrecht mit sich bringt. So wird eine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche i.d.R. vorausgesetzt. Es gibt kein Streikrecht, da Tarifveränderungen von einer arbeitsrechtlichen Kommission verhandelt werden. Vielfach kritisiert werden Anforderungen an einen im katholischen Sinne christlichen Lebenswandel, deren Nichterfüllung im Extremfall zur Kündigung durch den Dienstgeber führen können (insb. Wiederverheiratung nach Scheidung, Homosexualität).