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Kaiserdom

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Kaiserdom ist ursprünglich die Bezeichnung eines von Kaisern errichteten Domes.

Treffendes Beispiel hierfür ist der Speyerer Dom, mit der die Reihe der Kaiserdome ihren Anfang nahm. Er wurde auf Veranlassung Kaiser Konrads II. ab ca. 1030 als Grablege für die salischen Könige und Kaiser erbaut und später unter Heinrich IV. 1082 bis 1104 erhöht und eingewölbt.

Später bezeichnete man mit Kaiserdom vor allem die drei rheinischen Dome von Mainz, Worms und Speyer. Am Mainzer Dom ließ wiederum Heinrich IV. Hand anlegen, der Wormser Dom wurde wegen seiner Größe und Pracht Kaiserdom genannt. Die Besonderheit der Kaiserdome ist ihre doppelchorige Ausführung. Zusätzlich zum üblichen Altarchor ist am gegenüberliegenden Ende des Langhauses ein Chorraum vorhanden, in dem der Kaiser mit seiner Begleitung den Gottesdiensten beiwohnte. Diese Anordnung sollte das Gleichgewicht der Macht der Kirche und des Kaisers darlegen.

Weniger bekannt ist, dass auch die von dem sächsischen Kaiser Lothar III. errichtete Basilika in Königslutter ein Kaiserdom ist. Auch der von Kaiser Heinrich II. in Bamberg errichtete Dom ist ein Kaiserdom.

Ferner wurden auch die Dome von Aachen und Frankfurt als Kaiserdome bezeichnet, weil diese die Krönungskirchen von Königen und Kaisern waren.

Siehe auch: Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation

Bildergalerie

Literatur