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Hausmeier

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Neben dem Truchsess, dem Seneschall, dem Marschall und dem Kämmerer war der Hausmeier (lat. maior domus, daher auch: "Majordomus") eines der höchsten Ämter am Hofe des Mittelalters. Dem Hausmeier oblag zunächst lediglich die Verwaltung des Hauses und des Hofes. Mit der Zunahme ihrer Macht wurden sie Leiter der Regierungsgewalt. Ihr Amt wurde schließlich erblich und konnte nicht mehr entzogen werden. Als Repräsentant des Königs traten sie vor dem Königsgericht auf. Die Rechtsstellung des Hausmeiers übertrug sich im Laufe des Hoch- und Spätmittelalters auf den Hofmeister, der eine generelle Vertretungsmacht des Fürsten an seinem Hof einnahm.

Bekannte Hausmeier waren die Karolinger Pippin der Ältere und Karl Martell.