Zum Inhalt springen

Hochmoselübergang

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. Oktober 2009 um 01:23 Uhr durch 217.226.64.126 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Blick ins Moseltal (2009)
Hochbrücke einmontiert (2009)
Blick vom Kloster Machern (2009)
Hochbrücke einmontiert (2009)

Der Hochmoselübergang ist Teil der Neubaustrecke der Bundesstraße 50, die das Kreuz Wittlich mit den Bundesautobahnen 60 und 1 mit der Bundesautobahn 61 bei Rheinböllen verbinden soll. Dadurch soll eine neue leistungsfähige europäischen Fernstraße, mit einem Regelquerschnitt 26, zwischen Benelux und dem Rhein-Main-Gebiet entstehen. Die Neubaustrecke am westlichen Ende der B 50, zwischen dem Autobahnkreuz und Longkamp, ist 25 Kilometer lang und kostet insgesamt etwa 330 Millionen Euro. Sie besteht aus den Abschnitten I und II. Die Strecke soll als Lückenschluss zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich und der A61 dienen.

Der 270 Millionen Euro teure und etwa 20 Kilometer lange Abschnitt II, zwischen Platten und Longkamp gelegen, umfasst im Abschnitt IIa, den eigentlichen Hochmoselübergang, der zwischen Platten – Erden-Lösnich liegt. Nachdem anfangs eine Realisierung des Streckenabschnittes durch eine Finanzierung über eine Maut, die eine PPP-Gesellschaft für die Benutzung erhebt, und eine Anschubfinanzierung des Staates in Betracht gezogen wurde, erfolgte schließlich die komplette Finanzierung durch den Staat. 20 Millionen Euro der Baukosten trägt das Land, den Rest finanziert der Bund, insbesondere aus Mauteinnahmen und dem Programm „Bauen und Verkehr“ (Konjunkturpaket I von 2008). Die Verkehrsübergabe des Abschnittes II ist für das Jahr 2016 vorgesehen; offizieller Baubeginn war der 27. April 2009.

Der Hochmoselübergang ist 5,3 Kilometer lang und zirka 163 Millionen Euro teuer. Kernstück des Abschnittes ist die Hochmoselbrücke in der großen Moselschleife zwischen Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach. Das Bauwerk ist rund 1,7 Kilometer lang und 160 Meter hoch. Zum Streckenabschnitt gehören als große Ingenieurbauwerke unter anderem die beiden Talbrücken Bieberbach und Wasserbaum mit jeweils 200 Meter Länge und die Talbrücke Weierborn mit 100 Meter Länge. Am östlichen Moselhang ist außerdem vor der Hochmoselbrücke ein 100 Meter langer Tunnel unter dem Moselhochrücken bei Ürzig vorgesehen. Er soll in offener Bauweise mit einem Rechteckquerschnitt hergestellt werden.[1]

Kontroverse

Als Hochmoselbrücke wird die Hochbrücke nach dem Vorbild der Winninger Brücke (Verkehrsübergabe 1972) bezeichnet, welche das erste und einzige Bauwerk seiner Art im Bereich der Mittelmosel sein soll und die Verbindung für den motorisierten Individualverkehr zwischen Wittlich in der Eifel und Morbach im Hunsrück verkürzen würde.

Befürworter erhoffen sich einen Rückgang des Verkehrsaufkommens in den Ortsgemeinden des Landkreis Bernkastel-Wittlich. Dadurch werde die Qualität des Wohnumfeldes gesteigert und die Entwicklung des Tourismus in Region begünstigt. Auch die Lücke zwischen dem Autobahnkreuz Wittlich und der A 61 sei endlich gefüllt. Ferner werde der Hochmoselübergang die bisher aufgrund des Moseltals schlechte Anbindung des Flughafens Frankfurt-Hahn aus Richtung Norden und Westen verbessern.

Kritiker erwidern, dass der Hochmoselübergang durch seine Größe einen erheblichen, nicht ausgleichbaren Eingriff in das Landschaftsbild darstellt; Tier- und Pflanzenwelt, aber vor allem der Tourismus und weltbekannte Weinlagen würden beeinträchtigt. Kritisiert wird vor allem die Streckenführung auf dem sogenannten Moselsporn unmittelbar an der Abbruchkante, wodurch in den Wasserhaushalt der darunter liegenden Weinlagen (Wehlener Sonnenuhr, Zeltinger Himmelreich, Graacher Himmelreich und Graacher Domprobst) durch Abgrabungen und Versiegelung eingegriffen werde.

Planfeststellungsbeschluss

Im Jahr 2003 hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einer Klage der Naturschützer gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss teilweise stattgegeben. Die Richter stellten fest, das Vorhaben verstoße gegen die europäische Vogelschutzrichtlinie. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte eine Revision des Landes damals abgewiesen.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde überarbeitet und im Rahmen eines erneuten Planfeststellungsverfahrens als ergänzender Planfeststellungsbeschluss festgestellt, gegen welchen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erfolglos klagte. Der achte Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat die Klage der Umweltschutzorganisation gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Hochmoselübergang am 22. November 2007 abgewiesen und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen, da der Plan überarbeitet und wesentlich mehr für den Naturschutz getan wurde.

Koordinaten: 49° 57′ 59″ N, 7° 0′ 0″ O

  1. Rund eine Milliarde für den Straßenbau volksfreund.de 9. Januar 2009