Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist die wohl beste Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst eines Tages nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Anglegenheiten zu erledigen.
Der überlegene Vorteil ist, dass alles was in der Betreuungsverfügung festlegt wird, nur dann Wirkung entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird ( § 1896 BGB). Ein Gericht wacht über die Einhaltung der Verfügung.
In allen anderen Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Patiententestament) ist man auf das Vertrauen gegenüber dem Bevollmächtigten, bzw. Ärzten angewiesen, denn der Betroffene selbst ist im Zweifel nicht mehr dazu in der Lage, die eigenen Vorgaben zu kontrollieren. Außerdem gibt es bei diesen Vorsorgemöglichkeiten keine realistische Möglichkeit, die Handlungsvollmacht nur dann auf einen Dritten zu übertragen, wenn es erforderlich ist.
Jedem kann jederzeit der Fall passieren, der eine Betreuungsverfügung sinnvoll macht. Durch einen Unfall, einen (Hirn-)Infarkt, Alterserkrankung (Demenz), psychische Erkrankung etc. kann man sehr schnell die Siutation eintreten. In einer solchen Situation, in der der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist, muss ein anderer für ihn handeln. Das für den Betroffenen örtlich zuständige Amtsgericht (Abteilung Vormundschaftsgericht) wird in diesem Fall erforderlichenfalls einen Betreuer bestellen. Auf dieses Verfahren kann man im Vorfeld Einfluss nehmen.
Mittels der Betreuungsverfügung kann man bestimmen:
- wer zum Betreuer bestellt werden soll,
- wo der Wohnsitz sein soll,
- ob der Betroffene Nachteile in der medizinischen Versorgung gegenüber seinen wichtigen Vorteilen in anderen Bereichen hinnehmen will,
- wie die inhaltliche Ausführung für ein sog. Patiententestament erfolg (Umgang mit Finanzen, Geschenke an Kinder etc.
Nicht jeder möchte im Alter in einem Altenheim gepflegt werden, wo er medizinisch und pflegerisch gut versorgt ist, sondern lieber in der eigenen Wohnung bleiben, wo er vielleicht Einbußen in der medizinischen Versorgung und Pflege hinnehmen muss. Häufig ist ja gerade das, was man als Lebensqulität versteht, mit einem mehr oder weniger hohen Risiko verbunden. Bei vielen Menschen ist im Falle des Falles eine Verständigung über diese Fragen nicht mehr möglich. Hier setzt die Betreuungsverfügung an.
Diese ist recht einfach handschriftlich zu verfassen. Es bedarf nur gründlicher Überlegung der eigenen Wünsche, Möglichkeiten und Vorstellungen, seien sie kultureller, wissenschaftlicher oder religiöser Natur. Es empfiehlt sich auch die Einholung von Rat und Aufklärung bei Dritten.
Nicht vergessen sollte man auch, die Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren, damit sie der Wandlung der eigenen persönlichen Vorstellungen angepasst werden kann.
Es genügt schon, der Betreuungsverfügung regelmäßig (einmal jährlich) mit dem Satz ergänzt "ich will an der vorstehenden Verfügung festhalten" und diesen mit Datum und Unterschrift signiert.
Die Betreuugsverfügung baut auch nicht auf grenzenloses, blindes Vertrauen, sondern der Inhalt dient dem Gericht im Falle des Falles zur Kontrolle. Das Gericht überwacht z.B. jeden Ein- und Ausgang auf Ihrem Konto und kontrolliert auch die Einhaltung Ihrer Vorgaben in der Betreuungsverfügung.
Zum Abfassen einer Betreuungsverfügung kann als Vorlage jeden Entwurf einer Vorsorgevollmacht verwendet werden. Diese muss nur in Betreuungsverfügung umbenannt werden.
Abzuraten ist aber in jedem Fall von formularmäßig formulierten Vordrucken, die man nur noch ankreuzen und/oder unterschreiben muss. Es bedarf schon sorgfältiger Überlegungen, Einholung umfassenden Rates und Aufklärung und eigener Formulierung, um den eigenen Willen niederzulegen.
Dieses komplexe Thema regelt die Zukunt eines Betroffenen für einen Zeitpunkt, wo er selbst, aus welchen Gründen auch immer, hierzu nicht in der Lage ist. Daher sind für eine Betreuungsverfügung intensives Nachdenken und die Einholung eines vertrauensvollen fachmännischen Rates unabdingbar. Neben entsprechenden sozialen Organisationen empfiehl sich die Zuziehung eines Anwaltes.