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Übergepäck

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Handgepäck- Lehre am Terminal einer Fluggesellschaft

Unter Übergepäck versteht man den Teil des Fluggepäckgewichts, das die zugelassene Freigrenze überschreitet.

In der Regel gestehen Fluggesellschaften einem Erwachsenen etwa 20 kg (Economy-Tarif) Gepäck pro Flug zu, einige auch 2 x 23 kg und mittlerweile sehr selten, als das two piece system bei Flügen nach/von den USA, 2 x 32 kg. Bei Billigfliegern, wie z. B. Ryanair, kann ein Fluggast maximal 3 Gepäckstücke mit einem aufsummierten Gesamtgewicht von nur 15 kg aufgeben (einchecken). Diese Gepäckmitnahmemöglichkeit wird mit dem Flugticket erkauft und hängt zumeist von der Klasse ab, die man bucht. In der Business Class liegen die Mitnahmemöglichkeiten i. d. R. bei mind. 30 kg, in der First Class bei mind. 40 kg.

Jedes Kilogramm, welches die gesetzte Grenze überschreitet, muss zusätzlich erkauft werden. Daher muss der Fluggast entweder eine Pauschale je zusätzlichem Kilogramm oder einen relativen Wert zu dem Flugticketpreis (üblich sind 1 Prozent des First-Class-Tickets oder 1,5 Prozent des Economy-Tickets oder die Zugrundelegung des Frachttarifs) aufzahlen.

Für das Handgepäck gibt es in der Regel auch eine Gewichtsgrenze. Diese liegt oft bei 6 kg. Jedoch wird das Handgepäck selten gewogen. Allerdings sollte man wissen, dass die Gepäckablage über Kopf nur beschränkt Gewicht aushält, was bedeutet, dass hohes Übergewicht ein Sicherheitsrisiko birgt.

Zusätzlich zu den Gewichtsgrenzen werden Vorgaben zur Größe (in der Regel der Umfang) der Gepäckstücke gemacht.