Volksabstimmung in Kärnten 1920
Die Kärntner Landesverfassung 1918 erklärt den Beitritt zur Republik Deutsch-Österreich. Am 5. November 1918 dringen SHS-Truppen in Südostkärnten ein, die SHS-Polizei rückt in das Rosen- und untere Gailtal vor. Ferlach und das nördlich der Drau gelegene Völkermarkt werden besetzt.
Am 5. Dezember 1918 beschließt die Kärntner Landesregierung den bewaffneten Widerstand gegen weiteres Vordringen der Truppen des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen (SHS-Staat). Der Befreiungskampf, auch als Kärntner Abwehrkampf bezeichnet, beginnt im Gailtal mit der Rückeroberung von Arnoldstein am 5. Jänner 1919, einem Vormarsch gegen das Rosental und der Einnahme von Ferlach. Am 14. Jänner wird ein Waffenstillstand abgeschlossen; eine amerikanische Kommission studiert an Ort und Stelle die strittigen Gebietsfragen. Bis 7. Mai 1919 sind alle bis auf die laut Waffenstillstandsvertrag geräumten Gebiete entsetzt.
Der Friedensvertrag von St. Germain beschließt 1919 eine Volksabstimmung in Südkärnten und teilt das Kanaltal Italien, das Mießtal, Unterdrauburg und die Gemeinde Seeland (Kankertal) dem SHS-Königreich. Heute gehören diese Gebiete zu Slowenien. Nachdem dem Beschluss einer Volksabstimmung versucht der SHS-Staat erneut, durch Waffengewalt vollendete Tatsachen zu schaffen. Reguläre Truppen überschreiten am 28. Mai 1919 die Grenze und besetzten am 6. Juni Klagenfurt, das sie aber nach Aufforderung des Obersten Rats der Alliierten in Paris wieder räumen müssen. Von da an unterbleiben weitere Kämpfe. Bis zur Volksabstimmung wird die südliche "Zone A" von Truppen des SHS-Staats, die nördliche "Zone B" von österreichischen Truppen besetzt gehalten.
Am 10. Oktober 1920 Volksabstimmung in das Grenzgebiet Südkärnten: 60 % der abgegeben Stimmen werden für Österreich abgegeben. Bemerkenswert ist, dass auch ein Teil der slowenischen Minderheit für den Verbleib bei Österreich gestimmt haben muss. Nach der Volksabstimmung versucht der SHS-Staat neuerlich, Kärnten zu besetzen, muss aber seine Truppen nach einer kategorischen Aufforderung der Botschafterkonferenz in Paris vom 16. Oktober 1920 und nachfolgenden Demarchen ähnlichen Inhalts durch Großbritannien, Frankreich und Italien seine Truppen aus Kärnten wieder zurückziehen. Auch seitens des Wiener Außenamtes erfolgen energische Proteste. Am 18. November 1920 gelangt die Zone A wieder unter österreichische Verwaltung. Am 22. November kehrt das Abstimmungsgebiet unter die Souveränität Österreichs zurück.
Die psychologischen Auswirkungen dieser Zeit sind bis in die heutige Zeit spürbar, in der viele deutschsprachige Kärntner eine kulturelle Assimilierung oder gar politische Einflussnahme Sloweniens auf Südkärnten befürchten.
Siehe auch: Geschichte Kärntens Vorlage:Stub