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Nichtzulassungsbeschwerde

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Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf im deutschen Recht gegen die Nichtzulassung einer Revision.

Für die Zivilgerichtsbarkeit ist sie im 2. Abschnitt des 3. Buches der ZPO in § 544 ZPO geregelt. Bis zum 31. Dezember 2011 (§ 26 Nr. 8 EGZPO) setzt die Nichtzulassungsbeschwerde voraus, dass die Revisionssumme (genauer: der Wert der Beschwer) 20.000 Euro übersteigt.

Für verwaltungsgerichtliche Verfahren etwa ist die Nichtzulassungsbeschwerde in § 133 VwGO geregelt; für das arbeitsgerichtliche Verfahren in § 72a ArbGG.