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Geheimrat

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Geheimer Rat war in den deutschen Monarchien früher ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, Geheimer Staatsrat), das unmittelbar unter dem Fürsten stand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten, namentlich über den Erlass von Verordnungen, Beschluss fasste.

Mit der Entwicklung des Konstitutionalismus und der Mitwirkung der Volksvertretung bei den Akten der Gesetzgebung verlor der Geheime Rat seine Bedeutung, doch hat sich eine solche Körperschaft als begutachtendes Kollegium für wichtige Fragen der Gesetzgebung in manchen Verfassungen erhalten, so der Staatsrat in Preußen.

Die Mitglieder des Geheimen Ratskollegiums hatten den Titel "Geheimer Rat" oder auch "Geheimrat". Später wurde der Titel "Wirklicher Geheimer Rat" als Auszeichnung an höchste Beamte verliehen. Derselbe ist in der Regel mit dem Prädikat Exzellenz verbunden. Im übrigen war Geheimer Rat der Titel der obersten Beamten, namentlicher Ministerialdirektoren, der vortragenden Räte in den Ministerien, der ersten Räte in den Kollegien etc. In der Regel war der Titel dann mit einem Zusatz, aus dem das Ressort hervorging, in welchem der betreffende Rat beschäftigt war, verbunden, z. B. Geheimer Regierungsrat, Geheimer Finanzrat, Geheimer Justizrat etc. Auch als bloßer Titel, ohne dass damit eine amtliche Funktion verbunden war, wurde der Titel Geheimer Rat zur Auszeichnung verliehen, namentlich der Geheime Kommerzienrat an hervorragende Kaufleute und Industrielle, der Geheime Ökonomierat an verdiente Landwirte etc. Auch die Subalternbeamten, wie Kanzlei-, Rechnungsräte, erhielten in Preußen nach längerer Dienstzeit den Titel Geheimer Rat.


Personen mit dem Titel "Geheimrat"

Siehe auch: Hofrat, Nichtakademischer Titel, Geheimratsecken

Vorlage:Meyers ist obsolet; heißt jetzt Vorlage:Hinweis Meyers 1888–1890