Bayern
siehe auch: Portal Bayern
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(Details) | (Details) | ||
Basisdaten | |||
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Hauptstadt: | München | ||
Fläche: | 70.549,19 km² | ||
Einwohner: | 12.439.000 (30. September 2004) | ||
Bevölkerungsdichte: | 176 Einwohner/km² | ||
Landeshymne: | Gott mit dir du Land der Bayern! | ||
Schulden: | 2.732 € pro Einwohner (2002) | ||
Schulden gesamt: | 33,8 Mrd. € (2002) | ||
ISO 3166-2: | DE-BY | ||
Offizielle Website: | www.bayern.de | ||
Politik | |||
Ministerpräsident: | Edmund Stoiber (CSU) (seit 17. Juni 1993) | ||
Regierende Partei: | CSU | ||
letzte Wahl: | 21. September 2003 | ||
nächste Wahl: | 2008 | ||
Parlamentarische Vertretung | |||
Stimmen im Bundesrat: | 6 | ||
Karte | |||
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Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien und im Süden an Österreich und den Bodensee. Im Freistaat leben traditionell drei Bevölkerungsgruppen: Franken, Schwaben und Baiern ("Altbayern").
Geschichte
Siehe die Hauptartikel Vorgeschichte Bayerns, Geschichte Bayerns und Königreich Bayern
Die Schreibweise des Landesnamens mit "y" geht auf eine Anordnung von König Ludwig I. vom 20. Oktober 1825 zurück, mit der die ursprüngliche Schreibweise "Baiern" abgelöst wurde.
Siehe auch: Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern, Liste der bayerischen Ministerpräsidenten
Politik
Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung (insges. 180 Sitze):
- CSU 124 Sitze
- SPD 41 Sitze
- Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2003 sahen wie folgt aus:
Bayerische Staatsregierung
In Bayern regiert seit 1962 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Dr. Edmund Stoiber (CSU).
Am 14. Oktober 2003 wurde das neue Kabinett ernannt. Ihm gehören neben dem Ministerpräsidenten elf Staatsminister an:
- Erwin Huber (CSU , Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform und Leiter der Staatskanzlei
- Eberhard Sinner (CSU), Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen in der Staatskanzlei
- Dr. Günther Beckstein (CSU), Staatsminister des Innern und Stellvertreter des Ministerpräsidenten
- Dr. Beate Merk (CSU), Staatsministerin der Justiz
- Siegfried Schneider (CSU), Staatsminister für Unterricht und Kultus
- Dr. Thomas Goppel (CSU), Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU), Staatsminister der Finanzen
- Dr. Otto Wiesheu (CSU), Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Dr. Werner Schnappauf (CSU), Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Josef Miller (CSU), Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten
- Christa Stewens (CSU), Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Siehe auch: Wahlergebnisse und Staatsregierungen in Bayern seit 1945
Staatsaufbau
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Bayern ist demnach Freistaat (Republik) und Volksstaat (Demokratie). Seit dem 1. Januar 2000 existiert nach der Abschaffung des Senats ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, mit der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das oberste bayerische Gericht ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Des weiteren gibt es noch diverse obere Landesgerichte (Bayer. Oberstes Landesgericht, Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Landesarbeits-, Landessozialgericht) sowie die restliche Judikative. Am 20. Oktober 2004 beschloss der Bayerische Landtag die Auflösung des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit Wirkung zum 1. Juli 2006. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze und Verfassungsänderungen auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, auch wenn die Verfassungsänderung vom Landtag beschlossen wurde.
Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident, Gesetzgebungsverfahren in Bayern
Wahlrecht
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht mehrere Besonderheiten auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.
Darüber hinaus ergibt sich die Sitzverteilung im Landtag aus der Summe der Erst- und Zweitstimmen. In anderen Bundesländern und bei Bundestagswahlen entscheidet die Erststimme über die Wahl des Direktkandidaten im Wahlbezirk und allein die Zweitstimme bestimmt die Zahl der Sitze im Parlament, was üblicherweise dazu führt, dass Erststimmen häufiger den großen Parteien mit aussichtsreichen Direktkandidaten gegeben werden. Wer nach Bayern umzieht und eine kleinere Partei wählt, sollte also bei Landtagswahlen darüber nachdenken, ihr auch die Erststimme zu geben, die im bayerischen System also nicht "verloren gehen" kann.
Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Hier besteht nämlich die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgegeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.
Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 1. Oktober 1995 durch eine Volksabstimmung die direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.
Verwaltungsgliederung
Regierungsbezirke
Landkreise
Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:
![]() Kreiskarte: Bayern |
Kreisfreie Städte

Die 25 kreisfreien Städte in Bayern: | ||
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Städte und Gemeinden
Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie 216 gemeindefreien Gebieten (letztere sind ausnahmslos unbewohnt und auf 44 der 71 Landkreise verteilt). Die Gemeinden verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte und 2.031 kreisangehörige Gemeinden (davon 27 Große Kreisstädte, 262 sonstige Städte, 384 Märkte und 1.358 sonstige Gemeinden (Stand 1. Oktober 2004). Von den 2.031 kreisangehörigen Gemeinden sind 991 Mitgliedsgemeinden in 314 Verwaltungsgemeinschaften, und 1.040 Einheitsgemeinden (Stand 1. Oktober 2004).
Siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Liste der Gemeinden in Bayern nach Einwohnerzahl
Regionen

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Geografie
Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb.
Die niedrigste Stelle von Bayern befindet sich mit 107 m in Kahl am Main (Unterfranken), die höchste auf dem Gipfel der Zugspitze (2.962 m ü. NN), dem höchsten Berg Deutschlands im Wettersteingebirge (Landkreis Garmisch-Partenkirchen).
Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Lech, Isar und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Wörnitz, Altmühl, Naab und Regen (fließen links dagegen).
Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau.
Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Südstau der Alpen lokal bis 180 cm. Im Süden beträgt die mittlere Sonnenscheindauer 1500 Stunden, im Norden trotz geringerer Niederschläge um 10 Prozent weniger.

Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern, Liste der Berge in Bayern
Wirtschaft
Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland, es hat sich in den letzten Jahrzehnten vom Agrar- zum Technologieland entwickelt. Die Arbeitslosenquote betrug im Juli 2004 6,5 Prozent.
Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. Regionen wie Oberfranken oder die nördliche Oberpfalz kann man als wirtschaftlich unterentwickelt betrachten. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10 Prozent auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte in der Entwicklung vorgewiesen werden.
Kultur
Die Bayern können auf eine über 1000 Jahre alte Kultur- und Geistesgeschichte zurückblicken. Laut Art. 3 der Verfassung des Freistaates Bayern ist Bayern ein Kulturstaat. Der Freistaat fördert in seinem Haushalt 2003 Kunst und Kultur mit jährlich über 500 Mio. €, zusätzlich kommen erhebliche Leistungen der bayerischen Kommunen und privater Träger hinzu.

Museen
Bayern ist mit über 1.150 Museen das museumsreichste Bundesland in Deutschland, wozu auch Sammlungen, Schlösser, Gärten und private Sammlungen gehören. Zu den größten und bekanntesten gehören:
- Alte Pinakothek, München
- Neue Pinakothek, München
- Deutsches Museum, München
- Germanisches Nationalmuseum, Nürnberg
- Fränkisches Freilandmuseum, Bad Windsheim
- Jüdisches Museum Franken, Fürth & Schnaittach
- Pinakothek der Moderne, München
- Neues Museum, Nürnberg
- Museum der Phantasie, Bernried
- Museum Georg Schäfer, Schweinfurt
Theater, Schauspiel und Oper
Bayern verfügt über vier staatliche und 18 kommunale Theater mit eigenen Ensembles sowie eine Vielzahl privater Bühnen und freier Gruppen. Als letzte große Neugründung ging 2004 aus den Städtischen Bühnen Nürnberg das Staatstheater Nürnberg hervor. Insgesamt gibt es 35 feste Schauspiel-, Opern- und Operettenbühnen, 41 Freilicht- und Festspielunternehmen und 17 Puppentheater mit mehr als 14.000 Vorstellungen und über 4,8 Millionen Zuschauern jährlich. Unter diesen Bühnen befinden sich so renommierte Häuser wie:
- Bayerische Staatsoper im Nationaltheater München
- Bayerisches Staatsschauspiel im Residenztheater München
- Bayerisches Staatsballett im Nationaltheater Münchchen
- Staatstheater am Gärtnerplatz, München
- Staatstheater Nürnberg
- Stadttheater Fürth
- Markgrafentheater Erlangen
- Mainfrankentheater Würzburg
- Stadttheater Augsburg
- Stadttheater Regensburg
sowie eine große Fülle privater und freier Bühnen, Boulevardtheater, Kabaretts und Experimentierbühnen.
Musik

Bayern ist nicht nur das Land der traditionellen Volksmusik, der Jodler und Schuhplattler, sondern auch die Heimat so bekannter Komponisten wie
Zu den besten in Bayern beheimateten klassischen Orchestern zählen
- die Münchner Philharmoniker
- das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks
- die Bamberger Symphoniker, Bayerische Staatsphilharmonie
- das Bayerisches Staatsorchester am Nationaltheater
- die Münchner Symphoniker
- das Münchner Kammerorchester
- die Nürnberger Philharmoniker am Staatstheater Nürnberg
- die Nürnberger Symphoniker
- die Hofer Symphoniker
- das Philharmonisches Orchester Bad Reichenhall
- und das Kammerorchester Schloss Werneck
Unter den Musikfestspielen herausragend sind die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth und die Münchner Opernfestspiele.
Küche
Durch das Nebeneinander der drei bayerischen Stämme Altbaiern, Franken und Schwaben ist die bayerische Küche sehr vielfältig. Auch wenn die bayerische Küche deutlich mehr bietet als deftige und rustikale Spezialitäten, so sind es dennoch besonders diese Gerichte, die weit über die bayerischen Landesgrenzen hinweg bekannt geworden sind:
- Schweinebraten, Schweinshaxe, Kalbshaxenbraten, Spanferkelbraten
- Semmelknödel, Kartoffelknödel, Leberknödel
- Sauerkraut, Kohlrouladen (Krautwickerl), Krautspätzle, Krautkrapfen
- Leberknödelsuppe, Leberspätzlesuppe, Speckknödelsuppe, Pfannkuchensuppe
- Weißwurst, Wollwurst, Stockwurst, Regensburger (Wurst), Nürnberger Rostbratwurst
- Apfelstrudel, Quarkstrudel, Kaiserschmarrn, Dampfnudeln, Rohrnudeln, Schmalznudeln, Bayerisch Creme
- Bayrischer Kartoffelsalat, Bayrischer Wurstsalat
- Obazda oder fränkisch: Grupfter
- Leberkäse, Leberkässemmel
Religion, „Stämme“ und Sprache
- röm.-katholisch 58,50% Stand 2003 (1950 71,9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26,8 %)
- andere Konfessionen und Religionen etwa 4 %
Das bayerische Volk setzt sich aus vier gesetzlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, den Altbayern, Franken und Schwaben, kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, vor allem Sudetendeutsche.
Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen
Ferner gibt es kleinere Gebiete, in denen Südostthüringisch sowie hessische und sudetendeutsche Mundarten gesprochen werden.
siehe: Dialekte in Bayern Liste bayerischer Klöster
Staatswappen, Flagge und Hymne
Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der „fränkische Rechen“ für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das weiß-blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.
Zur Hymne siehe: Bayernhymne
Literatur
- Max Spindler (Hg.): Handbuch der bayerischen Geschichte, München, 1971-1975 (4 Bände)
- Max Spindler (Hg.), Gertrud Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München, 1969
- Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte: 1799-1980, München, 1983 ISBN 3-406-09669-7
Weblinks
- Bayerische Verfassung
- Bayerische Staatsregierung
- Tourismusportal Bayern.by
- Bayerische Vermessungsverwaltung, unter anderem Luftbilder von Bayern
- Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, statistische Daten
- Politische Landeskunde der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildung
- Haus der Bayerischen Geschichte
- Bayern im Deutschen Stadtplandienst
- Koordinierungsprojekt "Bayern Hilft" und Partnerschaftsinitiative
- Wahlergebnisse (Statistisches Landesamt)
- Liste aller Museen in Bayern
- Liste aller Theater in Bayern
- Liste aller Orchester in Bayern
- Liste der besten Restaurants Bayerns