Benutzer:Rainbowfish/Test2

Formularprozess
Der Formularprozess oder auch Formularverfahren ist im römischen Recht das durch Verwendung zahlreicher, aus der actio des Klägers und einer eventuellen exceptio des Beklagten gebildeten Verfahrensformel (Prozessprogramm) gekennzeichnetes Verfahren.
- exceptio doli: Einrede der Arglist. Wer arglistig handelt, verdient keinen Rechtsschutz. Im deutschen BGB ist die exceptio doli der Sache nach in § 242 enthalten.
- exceptio doli praesentis: Einrede der gegenwärtigen Arglist. Gegenwärtige Arglist ist arglistiges, treuwidriges Verhalten während der Prozessführung.
- exceptio doli praeteritis: Einrede der vergangenen Arglist. Vergangene Arglist ist arglistiges, treuwidriges Verhalten vor dem Prozess.
- exceptio metus Einrede gegen Furcht. Einrede gegen Ansprüche, die unter Zwang begründet worden sind.
Entwicklung römischer Prozessarten:
• Legisaktionenverfahren – Lege agere : Handeln nach festen Spruchformeln die Lege agere : Handeln nach festen Spruchformeln, die von den Parteien vor dem Magistrat gesprochen werden mussten. – Im Lauf des 2./1. Jh. v. Chr. vom Formularprozess verdrängt. – 17 v. Chr. (mit wenigen Ausnahmen) abgeschafft.
• Formularprozess – Agere per formulam : Der Prozess wird durch eine Formel bestimmt, die der Gerichtsmagistrat dem Richter vorgibt. – Im Lauf des 3. Jh. n. Chr. vom Kognitionsprozess verdrängt. – 342 n. Chr. förmlich abgeschafft.
• Kognitionsprozess – Cognitio : Prüfung und Entscheidung einer rechtlich relevanten Frage durch einen Amtsträger.
AULUS AGERIUS (A.A.) Blankett für Name des Klägers
NUMERIUS NEGIDIUS (N.N) Blankett für Name des Beklagten
REM Blankett für konkrete Bezeichnung der Sache
LUCIUS Beispiel für Name des Richters
-
Aureus mit Kaiser Marcus Opellius Macrinus und Kurulischen Stuhl
Note:
Literatur:
Max Kaser, Das römische Zivilprozeßrecht, 1966
Max Kaser, Römisches Privatrecht, 15. Aufl. 1989, § 82
Definition Bauer
Bauer ist seit dem ausgehenden Frühmittelalter der Angehörige des weder ritterliche Aufgaben wahrnehmenden noch bürgerliche Aufgaben Gewerbe treibenden untersten Standes, der nach Berufsständen gegliederten Gesellschaft, dem nach Aussonderung der Ritter und Bürger allein das Betreiben von Landwirtschaft verblieb.[1][2]
Note:
- ↑ Geschichtliche Grundbegriffe. Band 1,Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Hrsg. v. Otto Brunner, Werner Conze und Reinhart Koselleck. Stuttgart: Klett-Cotta 1972 ff.
- ↑ Reinhard Wenskus, Herbert Jankuhn und Klaus Grinda (Hrsg.): Wort und Begriff "Bauer" Zusammenfassender Bericht über die Kolloquien der Kommission für die Altertumskunde Mittel- und Nordeuropas. Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Philologisch-Historische Klasse -- 3. Folge, Nr. 89. Vandenhoeck & Ruprecht, 1975, ISSN 3525823622(?!), S. 262.
Hand wahre Hand
Hand wahre Hand ist eine hochmittelalterliche Rechtsregel:
Der Eigentümer einer beweglichen Sache, der diese einem anderen anvertraut hat, kann diese nur von ihm, nicht von einem Dritten heraus verlangen.
Diese Rechtsregel ist seit den 14. Jahrhundert in verschiedenen norddeutschen Rechtsquellen belegt, der dazugehörige Rechtsgedanke findet sich bereits im Sachsenspiegel, Landrecht II, § 60 I. Daneben kennen andere mittelalterliche Rechtsquellen auch die gegenteilige Lösung.Die Germanische Herkunft des Satzes ist zweifelhaft.[1] [2]
Einzelnachweise
- ↑ R. Hübner, Deutsches Privatrecht, 5. Aufl. 1930, Seite 433 ff.
- ↑ E. Anners, Hand wahre Hand, Lund 1952
Literatur
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Zeittafel: Ringelheim
Heinrich Ludwig Kayser 1915 Spende 10.000Mark an Bruchmachtersen
„Das Jahr brachte der politischen Gemeinde ein reiches Legat aus Straßburg Elsaß, 10000 Mark, einen teil der „Heinrich Ludwig Stiftung“ für Arme und Krankenpflege, gestiftet von dem Rentner Heinrich Albert Kayser zu Straßburg, laut Testament vom 1. Mai 1908. eröffnet am 5 Januar 1915. Der Stifter ist der Sohn des verstorbenen Heinrich Ludwig Kayser aus Bruchmachtersen, der in den so genannten Gründerjahren sein Vaterland – seine freundschaften verließ und zu erst nach Kehl auswanderte und dann im Straßburg sich niederließ. Sein Vater, der hier ein kleines Anwesen besaß, das Haus liegt an der Straße nach Lebenstedt, der Garten stößt an das Grundstück der Großen Busse, das geringe Land (13 Morgen) ist längst verkauft. Der Vater hatte gewünscht, er solle Lehrer werden. Als sich ersiech dazu nicht geeignet erwies, wurde er Setzer in Wolfenbüttel. Inzwischen war sein Vater gestorben, bald starb auch der …..? Fritz Kayser, und da der älteste Bruder Karl, ein Musikus von Gottes Gnaden, nicht pflügen mochte, verkaufte er alles und zog nach Straßburg, wo er im Laufe der Jahre der geschätzte Leiter eines größeren Theaters ward. Heinrich Ludwig zog ihm bald nach, ward Herausgeber einer billigen aber guten Zeitung in Straßburg und gewann ein bedeutendes Vermögen. Solange er lebte, bezeugte er seine Liebe zur alten Heimat durch eine regelmäßige Gabe von 100 Mark zu Weihnachten, die an würdige Witwen verteilt werden sollten. Vor allen musste die Witwe Spandau die in den Tagen seiner Jugend auf seines Vaters Hofe gewohnt hatte, bedacht werden, er selbst bestimmte die Summe. Sei Sohn Heinrich Albert setzte fort, was sein Vater aus alten Anhänglichkeit getan hatte, er bedachte dann im Testament die Gemeinde, er starb Kinderlos - mit der oben genannten Summe- Die ältesten Männer z. B. Altvater Löhr, Schneider Heinrich Welge, auch von Christian Vogel am Essel erinnern sich Sehrwohl des Vaters Kayser, der auch ei Lustiger Musikus gewesen sei, einen Gesangverein geleitet habe; auch habe er einen Anzug zu bauen verstanden. Das heute noch Kaysersche Hof genannte Grundstück ist durch Heirat der Familie Vespermann in den Besitz des Bäckermeisters Welzel in Reppner gekommen. 16.6.1915 Pastor Pfotenhauer. Das Legat ist ausgezahlt am 2. Weihnachtstage 1915 Pastor Pfotenhauer“
Die Abschrift ist wörtlich wiedergegeben.
Über den Verbleib der Stiftung gibt es keine Unterlagen in der Gemeinde. Durch das Öfters wechseln der Bürgermeister, und der nach Kriegs wirren sind keine bekannte Unterlagen darüber aufzufinden.
Salzgitter - Die größte Geisterstadt Europas
„Fünf Sechstel von den 120000 Einwohnern der größten Geisterstadt Europas sind zudem zusammengewürfelte Fremde...Die Eingeborenen sind mit 20000 in hoffnungsloser Minderheit, die landwirtschaftliche Urbevölkerung jener 28 Dörfer...“
N.N: Für einen Katastrophenfall. In: DER SPIEGEL, Nr. 35; 3. Jg,. DER SPIEGEL, 25. August 1949, S. 8-10, abgerufen am 21. August 2009 (Widerstand gegen die Demontage 1949): „Fünf Sechstel von den 120000 Einwohnern der größten Geisterstadt Europas sind zudem zusammengewürfelte Fremde. Von denen sind wiederum 35000 Flüchtlinge. Sie bezogen die Baracken, die 35000 Fremdarbeiter 1945 verließen; 15000 Polen, Rumänen, Tschechen und Letten sind bis heute an den Harzhängen geblieben. Die Eingeborenen sind mit 20000 in hoffnungsloser Minderheit, die landwirtschaftliche Urbevölkerung jener 28 Dörfer, die am 1. April 1942 zur Hermann-Göring-Stadt (auf 209 qkm = Größe des US-Sektors von Berlin) zusammengefaßt wurden. 300-Seelendorf Lebenstedt sollte Stadtkern mit allein 250000 Einwohnern werden. Die ganze Göringstadt = 500000 Einwohner.“
Auswanderung Bruchmachtersen

Quelle : Stadt Salzgitter; Referat für Wirtschaft und Statistik.[1]

Quelle: Statistische Monatsberichte der Stadt Salzgitter, Einwohner gemäß Melderegister zum Monatsende Dezember, für das laufende Jahr Monatende Juni.[2]
Die Bevölkerungszahlen von 1821 bis 2007 basieren auf dem Statistischen Jahrbuch Salzgitter,
Quelle : Stadt Salzgitter; Referat für Wirtschaft und Statistik.[3]
Note:
- ↑ Referat für Wirtschaft und Statistik: Statistisches Jahrbuch Salzgitter 53. Jahrgang 2007. (PDF 434 Kb) Stadt Salzgitter, 30. März 2009, S. 31–108, abgerufen am 14. August 2009 (Gesamtzahl Wohnberechtigter und Nebenwohnsitze): „Bevölkerung aller OT von 1821 bis 2007“
- ↑ Stadt Salzgitter: Statistische Monatsberichte der Stadt Salzgitter. (PDF) Referat für Wirtschaft und Statistik, , abgerufen am 16. August 2009 (Daten von 2006 bis 2009 © Stadt Salzgitter): „Die kreisfreie Stadt Salzgitter veröffentlicht monatlich einen statistischen Monatsbericht mit den jeweils aktuellsten Zahlen aus den Bereichen Bevölkerung und Arbeitsmarkt.“
- ↑ Referat für Wirtschaft und Statistik: Statistisches Jahrbuch Salzgitter 53. Jahrgang 2007. (PDF 434 Kb) Stadt Salzgitter, 30. März 2009, S. 31–108, abgerufen am 14. August 2009 (Gesamtzahl Wohnberechtigter und Nebenwohnsitze): „Bevölkerung aller OT von 1821 bis 2007“
Was haben wir denn schon?:
- 19/08/2009 18:50:27 Barum (Salzgitter)
- 20/08/2009 08:32:06 Beinum (Salzgitter)
- 21/08/2009 18:40:50 Watenstedt
- 24/08/2009 13:10:24 Lesse (Salzgitter)
- 29/08/2009 16:41:41 Calbecht
- 31/08/2009 13:06:23 Groß Mahner
- 31/08/2009 15:35:22 Reppner
- 31/08/2009 18:26:02 Heerte
- 01/09/2009 07:58:33 Osterlinde
- 01/09/2009 08:56:31 Ohlendorf (Salzgitter)
- 01/09/2009 13:10:00 Flachstöckheim
- 01/09/2009 14:05:20 Engerode
Die Stadtteile Sauingen und Üfingen gehören übrigens erst seit dem 1.3.1974 zu Salzgitter - ältere Einwohnerzahlen hierzu sind unbekannt.
Kirchen dingsbums
Die Kirche in Bruchmachtersen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Priester und Pfarrer
Der Kirchenbau
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Zeittafel: Bruchmachtersen